I. Voraussetzungen für den Versicherungsschutz
Für während der Wirksamkeit des Vertrages neugeborene leibliche Kinder der versicherten Person gewähren wir für drei Monate nach Vollendung der Geburt beitragsfrei Versicherungsschutz. Dieser Versicherungsschutz verlängert sich um weitere drei Monate, wenn Sie die Geburt während der ersten drei Monate anzeigen.
Die Versicherungssummen betragen dafür: zDie Versicherungssummen betragen dafür: | |
Invalidität mit progressiver Invaliditätsstaffel U 500 | 25 000 EUR |
bei Vollinvalidität | 125 000 EUR |
Übergangsleistung | 1 250 EUR |
Krankenhaustagegeld | 12,5 EUR |
Krankenhaustagegeld plus | 12,5 EUR |
Todesfall | 1 250 EUR |
Kosten für kosmetische Operationen bis | 10 000 EUR |
Assistance-Leistungen mit Bergungs- und Rettungskosten bis | 50 000 EUR |
III. Keine Mehfachversicherung durch mehrere Verträge
Bestehen bei uns mehrere Kinder-Vorsorge-Unfallversicherungen, gewähren wir Leistungen für neugeborene leibliche Kinder nur aus einem dieser Verträge.