• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Regressverzichtsabkommen der Feuerversicherer – Phasen der Schadensbearbeitung

Regressverzichtsabkommen der Feuerversicherer
Es handelt sich hierbei um einen Vertrag zwischen den deutschen Feuerversicherern, wonach sie bei übergreifenden Schadenereignissen unter folgenden Voraussetzungen auf den möglichen Rückgriff beim Schadenverursacher verzichten wollen:
• Der Schaden, auf dem der Regressanspruch beruht, muss durch ein Ereignis
bewirkt sein, das für den Regressschuldner einen Versicherungsfall der
Feuerversicherung darstellt.
• Der VR muss im Rahmen dieser Feuerversicherung ersatzpflichtig sein.
• Das Schadenereignis muss von dem Versicherungsort dieser Feuerversicherung
aus auf die versicherten Gegenstände übergegriffen haben,
• Die Feuerversicherung muss bei einem Unternehmen bestehen, das dem
Abkommen beigetreten ist.

Es wird zwischen dem sog. Grundverzicht und dem sog. erweiterten Verzicht unterschieden. Nach dem Grundverzicht verzichten die Feuerversicherer unentgeltlich auf Regressansprüche ab 150 000,00 € (untere Grenze) bis zu 600 000,00 € (obere Grenze).

Beispiel:
X hat sein Mehrfamilienhaus bei VR A feuerversichert. Sein Nachbar Y ist bei VR B versichert. Bei X bricht infolge leichter Fahrlässigkeit ein Brand aus, der auf das Mehrfamilienhaus des Y übergreift. Schaden bei Y 675 000,00 €.
Der Geschädigte Y hat einen gesetzlichen Haftpflichtanspruch aus § 823 BGB gegen den Schädiger X und einen Deckungsanspruch gegen seinen VR B.
Soweit VR B Ersatz an Y leistet, geht der Anspruch des Y gegen X auf VR B über (Übergang von Ersatzansprüchen nach § 86 WG).
VR B wird aufgrund des Regressverzichtsabkommens für den Schadenbetrag, der zwischen 150 000,00 € und 600 000,00 € liegt, jedoch keinen Regress beim Schädiger X nehmen, sondern nur 225 000,00 € fordern (150 000,00 € und die Differenz zwischen 600 000,00 € und 675 000,00 €).

Auf Regressforderungen unter 150 000,00 € verzichten die Abkommens unternehmen nicht, da der VN sich durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung gegen Forderungen bis zu dieser Höhe schützen kann. Die untere Grenze entfällt, wenn eine bestehende Haftpflichtversicherung keine Deckung bietet. Der Schadenstifter hat die Möglichkeit, sich auch gegen Regressansprüche zu schützen, die über der Grenze von 600 000,00 € liegen, indem er eine Regressverzichtsurkunde der Feuerversicherer beim GDV erwirbt. Als Höchstgrenze für den entgeltpflichtigen Regressverzicht gilt dann der in der Urkunde vereinbarte Betrag. Alternativ käme der Abschluss einer Feuerhaftungsversicherung infrage.

Exkurs: Feuerhaftungsversicherung
Die Feuerhaftungsversichung wird auf der Grundlage der Bedingungen für die Feuerhaftungsversicherung (FHB) vereinbart.
Sie gewährt unter folgenden Voraussetzungen dem VN Versicherungsschutz:
• Auf dem Versicherungsgrundstück des VN ist ein nach den AFB versichertes
Schadenereignis eingetreten.
• Infolge dieses Schadenereignisses sind die Sachen eines Dritten zerstört oder
beschädigt worden oder abhandengekommen.
• Der VN wird aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen
Inhalts von dem Dritten in Anspruch genommen.

Die Feuerhaftungsversicherung haftet nur subsidiär, d. h., andere Versicherungen des VN, die eintrittspflichtig sind, sowie Haftungs-, Ersatz- oder Regressverzichtserklärungen des geschädigten Dritten oder dessen VR gehen der Feuerhaftungsversicherung vor.

Nov 13, 2015gesundhe-admin
Risk Management und ein Situationsbeispiel - hilfreiche InfoDarlehensvertag, Bauspardarlehen und Kapitallebensversicherung – Finanzierungskonzepte
  Weitere Artikel  
 
Mehrere Versicherer – Schadenregulierung und Leistungsberechnung
 
Test und Lernkotrolle zum Risk Managment, Gefahren und wirtschaftliche Folgen
 
Regress gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Kapitallebensversicherung – Garantiezins, richtige Anbieter finden und Auszahlung Teil II

    Wie hoch ist die Auszahlung? Kapitallebensversicherungen werden oftmals auf viele Jahre Laufzeit abgeschlossen, in Deutschland meist über knapp 30 Jahre. Doch wissen Sie, was in 30 Jahren ist? Viele Menschen […]

    Apr 25, 2017gesundhe-admin
  • Besondere Bedingungen für die Unfall-Zusatzversicherung – empfehlenswerte Information

    §1 Welche Leistungen erbringen wir? §6 Wann geben wir eine Erklärung über unsere §2 Was ist ein Unfall im Sinne dieser Bedingungen? Leistungspflicht ab? §3 In welchen Fällen ist der […]

    Dez 25, 2016gesundhe-admin
  • Die Kraftfahrzeugversicherungen im Test Teil II – wichtige Versicherungsarten

    Die Kraftfahrzeugversicherungen im Test Teil I Zuschauerfragen an die Redaktion Herr Hüller aus Barth: „Beim Kauf eines Gebrauchtwagens wurde mit nur ein Autoschlüssel übergeben. Der Zweitschlüssel soll dem Besitzer abhanden […]

    Apr 9, 2016gesundhe-admin
  • Versicherungen und das Finanzamt – zukünftige steuerliche Behandlung der Lebensversicherung

    Die Steuerreformkommission der Regierungskoalition hat hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Lebensversicherungen nach dem 01.01.1999 folgende Vorschläge vorgelegt: 1. Für kapitalbildende Lebensversicherungen ist beabsichtigt, eine so genannte Abgeltungssteuer von jährlich 10% […]

    Jun 22, 2017gesundhe-admin
  • Vertragstechnische Änderungen und rechtliche Fragen – Versicherungswesen in Deutschland

    Vertragstechnische Änderungen Was bedeutet bei der Informationspflicht vor Vertragsabschluss? Nach deutschem Recht steht vor Vertragsabschluss für vor Antragstellung. Das ist bei der praktischen Umsetzung nicht problemlos – insbesondere bei der […]

    Jun 22, 2017gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr