• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

Trauringe und Verlobungsringe aus Platin und Carbon!

VVG Verjährung
Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. Es gilt ausschließlich die Regelfrist von 3 Jahren nach dem BGB. Der Anspruch, d. h. das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen, verjährt.
•Verjährung bedeutet aber nicht, dass der Anspruch erlischt. Vielmehr hat der Schuldner nur das Recht, die Erfüllung zu verweigern.
Im Prozess kann der Schuldner gegen eine verjährte Forderung die Einrede der Verjährung erheben, sodass kein Urteil gegen ihn ergehen kann.
•Außerdem kann das zur Erfüllung eines verjährten Anspruchs Geleistete nicht deshalb zurückverlangt werden, weil die Leistung in Unkenntnis der Verjährung bewirkt wurde.

Besonderheit: Beginn und Fristen der Verjährung nach VVG a. F.
Ansprüche aus Versicherungsverträgen verjähren in zwei Jahren, bei der Lebensversicherung in fünf Jahren. Die gesetzliche Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann. Die Verjährungsregelung in § 12 WG a. F. ist zu unterscheiden von der in § 199 BGB, die auf die Entstehung des Anspruches abstellt. Im Rahmen des § 12 Abs. 1 VVG a. F. kommt es also nicht auf die Entstehung, sondern auf die Fälligkeit des Anspruches an. Es muss also Klage auf sofortige Leistung erhoben werden können.

Hemmung und Unterbrechung
Hemmung

Im Falle der Hemmung ruht die Verjährung; d. h., es wird die Zeit der Hemmung nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet. Die Verjährungsdauer wird also lediglich entsprechend verlängert und zwar taggenau. Die Verjährung wird gehemmt, u. a.
-bei Schweben von Verhandlungen über den Anspruch,
-durch Rechtsverfolgung seitens des Gläubigers (Beantragung eines Mahnbescheids oder Klageerhebung),
-für die Dauer der Stundung durch den Gläubiger,
-durch die Klage auf Einleitung des Sachverständigenverfahrens,
-für die Dauer des Beschwerdeverfahrens beim Ombudsmann.

Das Versicherungsvertragsrecht hat noch zusätzlich einen besonderen Hemmungsgrund geschaffen, dessen Ausgestaltung im Vergleich zu § 203 BGB präziser und damit für die Versicherungspraxis vorteilhafter ist: Ist ein Anspruch des VN bei einem VR angemeldet worden, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht. Diese Bestimmung findet sich auch in den Versicherungsbedingungen wieder.

Unterbrechung
Durch eine Unterbrechung hört die Verjährung auf, weiter zu laufen, d.h. erst nach dem Wegfall des unterbrechenden Ereignisses beginnt die Verjährungsfrist von neuem zu laufen, und zwar jetzt unmittelbar nach Beendigung der Unterbrechung. Die Verjährung wird durch ein Schuldanerkenntnis unterbrochen (z. B. Teil- bzw. Zinszahlung oder Stundungsbitte des Schuldners) oder wenn der Gläubiger eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung beantragt oder vornehmen lässt. Eine Entschädigungsleistung war am 10. Dez. 2007 fällig. Am 15. Jan. 2008 leistet der VN eine Teilzahlung. Am 16. Jan. 2008 beginnt die neue Verjährungsfrist.

Besonderheit: Verwirkung von Versicherungsansprüchen (Ausschluss- bzw. Klagefrist) nach VVG a. F.
Ansprüche des VN, die der VR schriftlich abgelehnt hat, erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass der VR mit der schriftlichen Ablehnung auf die mit den Ablauf der Klagefrist verbundenen Rechtsfolgen hingewiesen hat. Diese Ausschluss- bzw. Klagefrist ist im WG nicht mehr enthalten. Es gilt jetzt nur noch die Verjährungsfrist von 3 Jahren nach BGB.

weiter zum Thema

Jun 2, 2015gesundhe-admin
Ausgefallene Trauringe -15% Online Bestellen!
Vertragliche Regelungen nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die HausratversicherungAbschluss eines Versicherungsvertrages – Willenserklärungen
  Weitere Artikel  
 
Einzelwirtschaftliche und Gesamtwirtschaftliche des Versicherungsunternehmens
 
Rechtsformwahl bei Versicherungsunternehmen, Begriff und Charakteristika
 
Risikoanalyse und Deckungskonzept für eine Geschäftsinhaltsversicherung
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmeransprüche bei Altersversorgung

    a) Sicherheit Für die Absicherung der Ansprüche existieren grundsätzlich folgende Sicherungsinstrumente: • Sicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) Der Pensions-Sicherungs-Verein wurde 1974 vom Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) und dem Verein […]

    Jun 20, 2015gesundhe-admin
  • Häusliche Krankenpflege außerhalb der Familienwohnung, ambulante Pflege in der Kindertagesstätte und Schule

    Sachverhalt – Häusliche Krankenpflege: Der 1992 geborene Kläger begehrt von der beklagten Krankenkasse die Freistellung von Kosten, die für die selbst beschaffte, ambulante Pflege in einer Kindertagesstätte und in der Schule […]

    Nov 12, 2017gesundhe-admin
  • Bekannte Kontoarten in Banken Deutschlands – hilfreiche Information

    Geschäfte zwischen Finanzdienstleistern und ihren Kunden oder vermittelte Geschäfte werden in der Regel über Konten abgewickelt und lösen Zahlungsverkehrsvorgänge aus. Der Besitz eines Bankkontos ist heute nahezu unerlässlich, da die Zahlung […]

    Dez 10, 2015gesundhe-admin
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Wassersporthaftpflicht – Sachversicherungen in Deutschland

    Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Während die Privathaftpflicht in ihrem Deckungsumfang auch die eigengenutzte Immobilie umfasst, sind vermietete Immobilien selbständig zu versichern. Eigentümer vermieteter Häuser oder von Eigentumswohnungen kommen mit der […]

    Dez 2, 2017gesundhe-admin
  • Die Besteuerung von Leistungen der Versicherung und Rentenzahlungen, Versteuerung des Ertragsanteils

    Etwas schwierig wird es, wenn Rentenzahlungen geleistet werden. Sie müssen in einen Ertrags- und einen Vermögensteil aufgespalten werden; der Ertragsanteil ist einkommensteuerpflichtig und nach Paragraph 22 Einkommensteuergesetz als sonstige Einkünfte […]

    Sep 9, 2016gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Wie man das Maximum aus Versicherungsleistungen herausholt
  • Ukraine-Russland Krieg – Versicherung Tipps vom Experten Thomas Sepp Allianz
  • Die Vorteile einer Flottenversicherung gegenüber einer Einzelversicherung
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr