Das Geschäft von Versicherungsunternehmen befasst sich mit dem materiellen Schutz vor Risiken. Der Begriff des Risikos steht für die Möglichkeit von Schadenereignissen, die zwar nicht exakt vorhergesagt, trotzdem aber mathematisch beschrieben und dadurch messbar gemacht werden können. Im ersten Abschnitt dieses Artikels wird diese Definition verfeinert und anschließend gezeigt, wie Risiken beschrieben und gemessen werden können.
Im Rest des Artikels geht es um die Klärung des Begriffs der Versicherung. Im Mittelpunkt steht dabei die Beziehung zwischen dem kundenseitigen Risiko und der vom Versicherungsunternehmen zu erbringenden Dienstleistung, dieses individuelle Risiko tragfähig zu gestalten. Die beiden Prinzipien des Risikoausgleichs bilden ein Wesensmerkmal für die Funktionsweise von Versicherungsprodukten.
Von dort gelangt man zum versicherungstechnischen Risiko und dessen Abbildung über die verschiedenen Möglichkeiten, für dieses Risiko einen angemessenen Preis (Beitrag oder Prämie) zu bestimmen. Erstversicherung und Rückversicherung, im Kontrast dazu die gesetzliche Sozialversicherung, beleuchten verschiedene Varianten der Aufteilung versicherungstechnischer Risiken.
Begriff des Risikos
Risiko oder Wagnis bezeichnet die Möglichkeit, dass ein Ereignis mit nachteiligen wirtschaftlichen Folgen eintritt. Das Wort „Risiko“ ist hergeleitet vom altitalienischen „risco“, welches in der Sprache der Seefahrt eine gefährliche Klippe bezeichnet, die es zu umfahren gilt: Im Umfeld der Seefahrt entstanden bereits in vorchristlicher Zeit die frühesten gewerblichen Versicherungsformen.
Der Begriff des Risikos, wie er in der Versicherungswirtschaft gebraucht wird, lässt sich wie folgt genauer abgrenzen:
• Als mögliches Ereignis ist ein Risiko nicht sicher vorhersagbar. Es wird also nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreten. Das bedeutet nicht notwendig, dass das Ereignis Resultat eines chaotischen Prozesses ist. Vielfach sind die zugrundeliegenden Mechanismen aber zu komplex, als dass man eine eindeutige Ursache-Wirkungs-Beziehung angeben könnte.
• Ereignisse können aus menschlichem Handeln hervorgehen: Einen Fön ins Wasser fallen lassen, mit dem Auto gegen einen Baum fahren, auf der Gartenleiter das Gleichgewicht verlieren, mit einer brennenden Zigarette im Bett einschlafen. Sie können auch vom menschlichen Handeln unabhängig eintreten: Hagelschlag beschädigt Autos, Unwetter verursachen Überschwemmungen, aus einem alten Wasserrohr tritt Wasser und durchnässt das Mauerwerk, ein Marder durchbeißt elektrische Kabel. Oftmals fällt die Einordnung schwerer: Liegt die Ursache für den geplatzten Schlauch der Waschmaschine primär im morschen Material oder dem Einschalten der Waschmaschine, das den Wasserzufluss auslöst?
• In der Versicherungswirtschaft interessieren aus Sicht des Endkunden überwiegend nachteilige, das heißt so genannte reine Risiken, im Unterschied zu spekulativen Risiken, bei denen das Ereignis auch vorteilhafte Folgen – etwa hohe Renditen bei Kapitalanlagen – haben kann. Aus Unternehmenssicht hat die Übernahme von Risiken auch spekulativen Charakter, indem durch vorteilhafte Preisgestaltung Gewinne erwirtschaftet werden.
• Die Folgen des Ereignisses müssen wirtschaftlicher Natur sein, um in der Versicherung eine Rolle zu spielen. Der Tod eines Familienvaters verursacht Trauer und menschlichen Schmerz; eine Versicherung kann jedoch nur einen materiellen Ausgleich bieten, vorzugsweise durch Zahlung eines Geldbetrages.
Eingehendere Untersuchungen berücksichtigen auch die Abgrenzung des Risikobegriffs gegenüber dem Begriff der Gefahr als konkreter Erscheinungsform für ein Risikoereignis oder sie beziehen die subjektive Wahrnehmung ein: Nur wer ein ausreichend hohes Maß an Unsicherheit empfindet, wird sich gegen ein Risiko überhaupt absichern wollen (vgl. Helten et al.).