Sinnvoll sind zusätzliche Versicherungen im Bereich Unfall vor allem für Selbständig erwerbende und Nichterwerbstätige.
Beispiel: Familie P. hat sich informiert und dabei festgestellt, dass nur der Vater über seinen Arbeitgeber eine gute Unfalldeckung hat. Frau P. und die beiden Töchter sind für Unfall nur bei der Krankenkasse versichert. Dort sind bloß die Heilungskosten gedeckt, zudem fallen Selbstbehalte und Franchisen an. Mutter und Töchter sollen einen besser ausgebauten Versicherungsschutz erhalten; Herr und Frau K. überlegen sich den Abschluss einer Zusatzversicherung für ein Spitaltaggeld und ein Invaliditätskapital.
Wenn Sie angestellt erwerbstätig sind, ist eine zusätzliche private Deckung neben der obligatorischen Unfallversicherung eigentlich ein Luxus. Angesichts der meist nicht sehr hohen Prämien kann man sich aber durchaus überlegen, ob man sich diesen Luxus nicht doch leisten möchte. Nach einem Unfall ist man natürlich froh, wenn neben der Grunddeckung der Sozialversicherungen noch aus einer weiteren Quelle Beiträge an die anfallenden Kosten fließen. Die Auswahl an Versicherungen ist groß: Taggelder (manchmal begrenzt auf den Spitalaufenthalt), Renten bei dauernder Erwerbsunfähigkeit, ein Invaliditätskapital, Policen zur Deckung von Heilungskosten, Zusatzdeckungen für die Rückführung aus dem Ausland und vieles mehr. Im Folgenden werden einige der wichtigeren Formen kurz vorgestellt.
Insassenversicherung
Die Insassenversicherung ist ein Zusatz zur obligatorischen Motorfahrzeughaftpflichtversicherung – in der Police meist mit Unfallversicherung, Unfalldeckung oder schlicht Unfall bezeichnet. Sie ist als Summenversicherung ausgestaltet. Versichert sind Personen, welche als Insassen Ihres Motorfahrzeugs bei einem Unfall einen Schaden erleiden. Je nach Police können beispielsweise versichert sein:
• Unfalltaggeld bei Erwerbsunfähigkeit, zum Beispiel 30 Franken pro Tag, Teilweise ist das Taggeld auf die Zeit des Spitalaufenthalts beschränkt (Spitaltaggeld).
• Todesfall- oder Invaliditätskapital, zum Beispiel 5UÜ00 Franken bei Tod, 150000 Franken bei Invalidität
• Übernahme von Heilungskosten (bereits von den Sozialversicherungen bezahlte Kosten werden nicht noch einmal vergütet)
• Schadenersatz für verlorene oder zerstörte Gegenstände (Kleider, Kamera, Mobiltelefon), zum Beispiel maximal 2000 Franken
Die Liste ist nicht abschließend. Die Kombination der einzelnen Deckungen und die Deckungshöhe sind je nach Gesellschaft verschieden.
Für wen macht eine Insassenversicherung Sinn?
Die meisten Privatpersonen haben an sich eine genügende Unfalldeckung, vor allem wenn sie erwerbstätig und damit obligatorisch unfallversichert sind. Da ist eine Insassenversicherung eigentlich ein Luxus. Es kann aber durchaus beruhigend sein, neben den Zahlungen der Unfallversicherung noch auf weitere Leistungen Anspruch zu haben. Für Nichterwerbstätige, die das Unfallrisiko nur bei der Krankenkasse versichert haben, kann die Insassenversicherung mit ihren zusätzlichen Leistungen sinnvoll sein. Empfehlenswert ist sie auch, wenn Sie häufig Mitfahrer im Auto haben, deren Versicherungsschutz Sie nicht kennen (Pendlergemeinschaften, Geschäftskunden, Kameraden Ihrer Kinder). Die beiden schlagenden Argumente für die Insassenversicherung sind aber die günstige Prämie (ca. 60 Franken pro Jahr) und die Tatsache, dass die Leistungen nach einem Unfall schnell und unbürokratisch ausbezahlt werden. Bei den anderen Versicherungen braucht es meist zuerst Zeit für Abklärungen, das Einholen von Arztberichten und Attesten, bis die Leistungen zu laufen beginnen. Die Insassenversicherung ermöglicht es, die nach einem Unfall schnell anfallenden Rechnungen (Rettungswagen, Medikamente, Fahr- und Therapiekosten) ohne Probleme zu bezahlen.
Risikodeckung über die Säule 3a
Wie die erste Säule (AFIV/ IV) und die zweite (Pensionskasse) gehört auch die dritte in erster Linie zur Altersvorsorge. Vor allem die steuerbegünstigte Säule 3a ist attraktiv – sofern man sie sich leisten kann. In der Säule 3a lassen sich – zusätzlich zum Spar teil oder auch unabhängig davon – Risikodeckungen vereinbaren: eine Erwerbsunfähigkeitsrente für den Fall der Invalidität und / oder ein Todesfallkapital zur Absicherung der Angehörigen. Das ist insbesondere für Selbständig erwerbende interessant. Für alle, die sich nicht einer Pensionskasse angeschlossen haben, bietet die dritte Säule eine Vilbel Möglichkeit, sich
Steuerabzug in der Saäule
Der Betrag, der in die Säule 3a eingezahlt und vom steuerbaren Einkommen abgesetzt werden darf, ist unterschiedlich hoch je nachdem, ob Sie bereits bei einer Pensionskasse versichert sind. 2007 sind das:
• 6365 Franken für alle, die bereits einer Pensionskasse angehören
• 20 Prozent des Einkommens, maximal 31 824 Franken, für alle, die keiner Pensionskasse angehören (Selbständig erwerbende und Teilzeiterwerbstätige, die für die berufliche Vorsorge ein zu tiefes Einkommen haben)
Wer kein Erwerbseinkommen hat, kann die Säule 3a nicht nutzen über die minimale Deckung der IV hinaus für das Invaliditäts- und Todesfallrisiko zu versichern. Auch die Risikoprämien können in der Steuererklärung abgezogen werden; der zulässige Höchstbetrag ist für Selbständig erwerbende einiges höher als für Unselbständige (siehe Kasten).
Im Vordergrund stehen Versicherungslösungen
Die Säule 3a kann entweder über ein Vorsorgekonto bei der Bank oder über eine Versicherungspolice geführt werden. Beim Bankkonto steht das Sparen aufs Alter im Vordergrund. Wollen Sie sich in erster Linie gegen Invalidität und Tod absichern, wählen Sie eine Versicherungslösung. Dabei müssen Sie allerdings eines im Auge behalten: Mit dem Versicherungsvertrag legen Sie sich fest und verpflichten sich, jedes)Ahr eine bestimmte Prämie einzuzahlen. Das kann zu Problemen führen, wenn Sie in einem späteren Zeitpunkt weniger oder gar nichts mehr verdienen.
Achtung: Vor allem wenn Sie noch jung sind oder wenig Einkommen haben, ist eine 3a-Police kein geeignetes Mittel. Was, wenn Sie später wegen Mutterschaft oder für eine längere Weiterbildung pausieren wollen? Ohne Erwerbseinkommen dürfen Sie nicht in die Säule 3a einzahlen und es bleibt Ihnen nur, die Versicherung prämienfrei zu stellen. Das aber ist immer mit Verlusten verbunden.
Als zusätzliche Absicherung gegen die Folgen eines Unfalls werden im Rahmen der dritten Säule vor allem zwei Produkte angeboten:
reine Risikoversicherung gegen Erwerbsunfähigkeit und Tod ohne Spar- teil (relativ günstig). gemischte Lebensversicherung, bei der ein Teil der Prämie der Risikodeckung der andere (größere) dem Sparen dient (eher teuer)
Tipps:
• Wenn Sie eine gemischte Lebensversicherung wählen, achten Sie darauf, dass der Spar teil flexibel ist. Dann können Sie, wenn Ihre finanzielle Situation einmal nicht so rosig ist, auch nur den viel tieferen Risikoanteil der Prämie einzahlen.
• Die Versicherer preisen gemischte Lebensversicherungen an, bei denen der Spar teil an Anlagefonds gebunden ist. Sie locken mit der Aussicht auf überdurchschnittliche Kapitalauszahlungen. Doch wie bei jeder Börsenanlage besteht auch ein nicht zu unterschätzendes Risiko von Verlusten.
• Vereinbaren Sie Prämienbefreiung. Damit sind Sie, sollten Sie erwerbsunfähig werden, vom Bezahlen der Prämien befreit – die Versicherung läuft trotzdem weiter. Zwar kostet das eine leicht höhere Prämie, doch das lohnt sich. Andernfalls müssten Sie trotz Erwerbsunfähigkeit und Einkommenseinbusse die Prämien bis zum Ende des Vertrags weiterzahlen, um den Versicherungsschutz zu behalten.
Begünstigung in der Säule 3a
Wer erhält bei einer gemischten Lebensversicherung das Todesfallkapital?
ln der Säule 3a gibt es dafür einer gesetzlichen Begünstigten Ordnung mit folgender Reihenfolge:
1. die überlebende Ehefrau bzw. der Ehemann
2. die Kinder; Personen, die vom Verstorbenen maßgebend unterstützt wurden; Konkubinats Partner, wenn sie seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben; Personen, die für den Unterhalt von gemeinsamen Kindern aufkommen
3. die Eltern
4. die Geschwister
5. übrige Erben
Die Reihenfolge der Begünstigten kann ab Position 3 abgeändert werden, Position l und 2 sind fix. Wenn also ein Versicherter zwar von seiner Frau getrennt lebt, aber noch verheiratet ist, kann er seine Konkubinats Partnerin nicht begünstigen.
Taggeld, Erwerbsunfähigkeitsrente, Invalidität Sund Todesfallkapital
Die Säule 3a, der Unfallzusatz bei der Krankenkasse oder die Insassenversicherung sind nicht die einzigen Möglichkeiten, sich privat gegen Unfall zu versichern. Die Privatversicherer bieten verschiedene weitere Varianten an: Versicherungen für ein Taggeld bei Erwerbsunfähigkeit, eine Kapitalzahlung bei Invalidität und anderes mehr. Damit können Sie sich Ihren Versicherungsschutz individuell nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen.
Hinweis: Vor allem Invaliditätskapitalien und Taggelder werden oft auch mit einer Zusatzversicherung bei der Krankenkasse abgedeckt. Mehr dazu erfahren Sie auf unserem Versicherung-Ratgeber.
Taggeld- und Rentenversicherung
Wie der Name schon sagt: Die Taggeldversicherung zahlt Ihnen, wenn Sie arbeitsunfähig werden, pro Tag einen gewissen Betrag. Oft enthalten die Policen einschränkende Regelungen. Beispielsweise wird das Taggeld nur für die Dauer des Spitalaufenthalts bezahlt (Spitaltaggeld) oder erst ab einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens 40 oder 50 Prozent.
Die Taggeldversicherungen erbringen ihre Leistungen in der Regel während maximal zwei Jahren. Man geht davon aus, dass bei einer länger anhaltenden Arbeitsunfähigkeit die IV eine Rente bezahlt.
Sind Sie nicht obligatorisch unfallversichert, empfiehlt es sich, das Risiko einer dauernden Erwerbsunfähigkeit mit einer Rentenversicherung abzudecken. Diese kommt in der Regel erst zum Trigen, wenn die IV ihren Rentenentscheid gefällt hat; die Leistungen werden bis zum Erreichen des Pensionsalters bezahlt.
Beispiel: Pete T. ist Malermeister mit einem eigenen Geschäft. Als Selb- ständigerwerbender hat er – anders als seine Angestellten – keine Unfalldeckung über die obligatorische Unfallversicherung. Damit er und seine Familie im Fall einer Erwerbsunfähigkeit finanziell abgesichert sind, will er privat eine Erwerbsausfallversicherung abschließen. Für eine feste Lohnsumme von 100000 Franken (davon versichert 80 Prozent oder 80 000 Franken) bezahlt er dafür je nach Versicherer eine Prämie von gut 2000 Franken pro Jahr. Möchte er darüber hinaus noch ein Todesfallkapital von 50000 Franken sowie ein Invaliditätskapital von 200000 Franken (mit Progression, siehe unten) einschließen, kostet ihn das nochmals rund 400 Franken pro Jahr.
Invaliditätskapital
Diese Versicherung zahlt bei einer Invalidität einen einmaligen Betrag aus, der helfen soll, zusätzlich entstehende Kosten zu decken: zum Beispiel von der IV nicht oder nur teilweise übernommene Umbauten im Haus, die Kosten eines Umzugs in eine behindertenfreundlichere Umgebung, Therapien und Kuraufenthalte, die nicht oder nur teilweise übernommen werden.
Das Invaliditätskapital wird ähnlich wie die Integritätsentschädigung der Unfallversicherung anhand von Tabellen berechnet; diese finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbestimmungen zur Police, je nach Grad der Invalidität wird ein größerer oder kleinerer Betrag ausgezahlt; teilweise bestehen auch noch besondere Vereinbarungen, etwa Einstiegslimiten oder Progression mit mehrfachem Kapital. Die Angebote sind unterschiedlich; allen gemeinsam ist, dass sie sich für die Bestimmung der Invalidität in Prozent an den Integritätsschaden halten, der von der Unfallversicherung festgestellt wurde. Ist für den Unfall keine Versicherung zuständig, beispielsweise bei einer Hausfrau, lässt der Privatversicherer die Beeinträchtigung der körperlichen Integrität durch einen Arzt bestimmen.
Beispiel: Nach einem Unfall eröffnet der Arzt Ingrid F., dass die Beweglichkeit ihrer linken Schulter unter Umständen nicht mehr ganz wiederhergestellt werden könne. Frau F. macht sich Sorgen um ihre Zukunft und sieht zu Hause die Policen durch. Da fällt ihr auf, dass sie bei der Krankenkasse ein Invaliditätskapital versichert hat: Invaliditätskapital Fr. 100000.-, Progression 350%, heißt es da. Gemäß der Tabelle in den AVB wird die Entschädigung nach dem Grad der gesundheitlichen Schädigung berechnet, wobei ab einer Invalidität von 26 Prozent ein Zuschlag (Progression) vorgesehen ist. Das bedeutet folgende Entschädigungen:
1 % bis 25% Invalidität | |
– analog zum Gesundheitsschaden | Fr. 1000.- bis Fr. 25 000.- |
26% Invalidität | |
>28% der Versicherungssumme | Fr. 28 000.- |
50% Invalidität | |
> 100% der Versicherungssumme | Fr. 100 000.- |
75% Invalidität | |
> 225% der Versicherungssumme | Fr. 225000.- |
100% Invalidität | |
> 350% der Versicherungssumme | Fr. 350000.- |
Hätte Ingrid F. eine Versicherung ohne Progression abgeschlossen, würde das Maximum bei 100000 Franken liegen. Ob sie tatsächlich Geld erhält und wie viel das sein wird, ist allerdings noch offen. Zuerst muss die Heilbehandlung abgeschlossen sein. Dann wird in einem ärztlichen Gutachten der Grad der bleibenden Behinderung in der Schulter und der Prozentsatz der Einschränkung festgelegt. Sinnvoll sind solche Kapitalversicherungen für Personen, die nicht bereits eine gut ausgebaute Unfalldeckung haben und nicht über Vermögen verfügen, dass ihnen ermöglicht, ungedeckte Mehrkosten bei einer Behinderung aufzufangen: Hausfrauen und -männer, Kinder, Studierende, Selbständig erwerbende im Geschäftsaufbau. Ein Verteil dieser Versicherungsart liegt sicher auch in den günstigen Prämien.
Versicherungen für Hinterlassene
Ebenso wie ein Invaliditätskapital für den Fall der dauernden Erwerbsunfähigkeit lässt sich auch ein Todesfallkapital für den Fall des Versterbens versichern. Abgesichert werden damit die Angehörigen, vor allem die Ehefrau bzw. der Ehemann und die Kinder. Interessant sind solche Versicherungen vor allem für Konkubinats paare. Denn die IV und die Unfallversicherung sowie viele Pensionskassen kennen neben den Waisenrenten nur Hinterlassenen Leistungen an die Witwe bzw. den Witwer. Überprüfen Sie aber vor dem Abschluss in der Police und den Allgemeinen Versicherungsbestimmungen, ob diejenigen Personen, die sie begünstigen wollen, überhaupt in den Genuss des Kapitals kommen können. Oft stehen in der Reihenfolge der Begünstigungsmöglichkeiten die Kinder (aus einer früheren Beziehung) vordem Konkubinats Partner, oder die Lebensgefährtin erhält nur dann etwas, wenn sie vorn Verstorbenen finanziell unterstützt wurde.
Reiseversicherungen
Sind Sie viel und vor allem im Ausland unterwegs oder planen Sie eine größere Reise? Dann ist eine Reiseversicherung zumindest eine Überlegung wert. Die Gefahr, dass Sie sieh überversichern, ist hier allerdings relativ groß. Denn sowohl die Krankenkasse als auch die Unfallversicherung beinhalten Deckungen für Unfälle im Ausland.
Tipps:
• Zahlen Sie die Reise mit Ihrer Kreditkarte, kommen Sie bei den meisten Kartengesellschaften automatisch in den Genuss einer Reiseversicherung. Die Deckung ist allerdings beschränkt und je nach Anbieter unterschiedlich ausgestaltet. Bevor Sie sich blind darauf verlassen, konsultieren Sie das Kleingedruckte zu Ihrer Kreditkarte.
• Vor allem vor längeren Reisen lohnt es sich, die Versicherungsdeckung für Unfälle im Ausland abklären zu lassen. Unter Umständen ist rundlich gerade Ihr persönlicher Versicherungsbedarf weder durch die Sozialversicherungen noch durch die Zahlung mit der Kreditkarte abgedeckt.
Auch in diesem Bereich gibt es eine Vielzahl von Versicherungsprodukten.
• Zusatzdeckung bei Unfall und/oder Krankheit im Ausland: Versichert werden vor allem die Kosten für Spitalaufenthalte im Ausland und für die Rückführung nach einem Unfall. Die Grundversicherung bei der Krankenkasse deckt hier meist nur einen Teil.
• Annullationskostenversicherung: Sie deckt die Kosten bei unverschuldeter Verhinderung am Antritt der Reise. Welche Verhinderungsgründe akzeptiert werden, sehen Sie in den AVB.
Die Rega
Rettungs-, Bergungs- und Suchkosten sind zwar über die Unfallversicherung und die Krankenversicherung gedeckt – doch nur bis zu einem recht niedrigen Betrag. Neben Zusatzdeckungen bei der Kranken- und Unfallversicherung sowie Reiseversicherungen kann auch eine Mitgliedschaft bei der Schweizerischen Rettungsflugwacht (Rega) sinnvoll sein. Als Gönner oder Gönnerin können Sie innerhalb der Schweiz kostenlos Rettungsflüge und Flüge ins Spital, Rettungs- und Suchaktionen sowie Evakuierungen in Anspruch nehmen. Bei Unfällen im Ausland erhalten Sie von der Alarmzentrale der Rega Beratung und werden, falls medizinisch notwendig, in die Schweiz zurück geflogen.
• Assistance-Versicherung: Bei Auslandreisen mit dem Motorfahrzeug können Sie Unterstützung und Kostengutsprachen für den Fall einer Panne oder eines Unfalls absichern (Pannenhilfe, Rückführung des Fahrzeugs). Weil die Police meist als handliches Papier zum Mitnehmen ausgefertigt ist, wird oft auch von Schutzbrief gesprochen.
• Reisegepäckversicherung: Versichert ist der Verlust oder die Beschädigung des Gepäcks. Hier besteht eine gewisse Gefahr von Doppelversicherungen, vor allem mit Schutzbriefen und der Hausratversicherung. Schauen Sie nach, ob Sie bereits eine entsprechende Deckung haben, bevor Sie im Reisebüro eine Reisegepäckversicherung abschließen.
Viele Versicherer bieten auch Kombinationen der verschiedenen Deckungen an oder Sie können einzelne Deckungen als Zusatz zu bestehenden Policen abschließen – zum Beispiel bei der Krankenkasse eine Zusatzversicherung für die Dauer der Reise mit höherer Deckung für Spitalbehandlungen im Ausland.