Die marktwirtschaftliche Ordnung ist grundsätzlich wettbewerbsfördernd und daher verbraucherfreundlich. Konzentrationsbestrebungen und mangelnde Markttransparenz können jedoch zu Nachteilen für die Verbraucher führen. Die Unternehmen stehen unter einem derartigen Konkurrenzdruck, dass manche mit allen Mitteln um den Kunden kämpfen. Hinzu kommt, dass die rechtlichen Regelungen für den Verbraucher oft nicht überschaubar sind. So wird ein Vertrag schnell zu einem Fangnetz für den Verbraucher.
Damit hat der Verbraucherschutz zunehmend an Bedeutung gewonnen. Staatliche Regelungen sollen die Position des Verbrauchers stärken, ihn in seinen Kaufentscheidungen unterstützen und vor Missbrauch der Marktmacht der Anbieter schützen.
Verbraucherschutz und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Möglichkeit, Verträge inhaltlich frei zu gestalten, wird zunehmend durch Allgemeine Geschäftsbedingungen eingeengt.
Unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteht man Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert und auf der Vertragsurkunde (Angebots-, Bestellformular) oder auf einem besonderen Blatt abgedruckt werden.
Sie sollen, ohne im Einzelnen ausgehandelt zu sein, Vertragsbestandteil werden,
a) Bedeutung der AGB
Mithilfe der AGB wird der Vertragsabschluss beim Verkauf oder Einkauf wesentlich erleichtert. Die Vertragsinhalte können vorausgeplant und im Bedarfsfall verwendet werden. Dadurch, dass der einzelne Vertrag nicht mehr ausgehandelt werden muss, dienen die AGB der Rationalisierung des Absatzes und der Beschaffung.
Die Gefahr der AGB liegt darin, dass vor allem Verbraucher durch ungünstige AGB benachteiligt werden können. Unternehmer könnten, um zu einem möglichst reibungslosen Vertragsabschluss zu kommen, mit der Sorglosigkeit und Unkenntnis der Kunden rechnen, die das Kleingedruckte meistens nicht lesen.
b) Vorschriften zur Regelung des Rechts der AGB
Diese Vorschriften sollen eine Benachteiligung des wirtschaftlich Schwächeren durch vorformulierte Bedingungen verhindern.
• Allgemein gelten folgende Regelungen:
-Die AGB gelten auch für Kaufverträge zwischen Unternehmern, sowie zwischen Unternehmern und Verbrauchern.
-Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor den AGB.
-Bestimmungen der AGB, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen würden, sind unwirksam.
• Zum Schutz der Verbraucher wird in den gesetzlichen Regelungen zu den AGB festgelegt, dass diese nur dann Vertragsbestandteil werden, wenn der Unternehmer ausdrücklich auf die AGB hinweist bzw. diese deutlich sichtbar am Ort des Vertragsabschlusses aushängt.
Außerdem sind u. a. folgende Bestandteile von AGB bei Verträgen mit Verbrauchern unwirksam:
-Die Möglichkeit der Preiserhöhung innerhalb von 4 Monaten nach Vertrags-abschluss,
-die Vereinbarung einer Vertragsstrafe, die vom Verbraucher zu bezahlen wäre,
-der Ausschluss des Rücktritts bzw. des Rechts auf Schadenersatz beim Lieferungsverzug,
-den Ausschluss oder die Beschränkung von Gewährleistungsansprüchen,
-die Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Solche Vertragsbestandteile haben gegenüber Verbrauchern nur Gültigkeit, wenn sie besonders vereinbart wurden.
Für Endverbraucher können beim Verbrauchsgüterkauf
-die Wahlfreiheit bei den Mängelrechten,
-die Vermutung der Beweislastumkehr innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf,
-die Verjährungsfrist von zwei Jahren bei Sachmängeln
-nicht durch AGB oder Individualvereinbarungen eingeschränkt werden. Werden solche Vereinbarungen trotzdem getroffen, sind diese unwirksam.
Verbraucherschutz durch Preisangaben
Wer Letztverbrauchern geschäftsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen für Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern wirbt, muss
-die Preise angeben, welche einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Provision, Bedienungsgeld) unabhängig von einer Rabattgewährung zu zahlen sind (Endpreise) und
-mit den Preisen die übliche Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung sowie neben dem Endpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich Umsatzsteuer (Grundpreis) angeben.
Von dieser Vorschrift sind vor allem Einzelhandelsbetriebe, Dienstleistungsbetriebe, Gaststätten und Beherbergungsbetriebe, Tankstellen und Parkplätze sowie Kredit gewährende Betriebe betroffen. Die Einhaltung der Preisangabe Vorschriften wird vom Gewerbeaufsichtsamt überwacht. Zuwiderhandlungen werden mit Strafen oder Buß-geldern geahndet.