Unverzichtbar für Erwerbstätige
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung benötigt fast jeder. Sie ist unverzichtbar, wenn Sie für den Lebensunterhalt auf Ihr Arbeitseinkommen angewiesen sind. Etwa jeder vierte Arbeitnehmer wird vor dem Rentenalter berufs- oder erwerbsunfähig. Und der staatliche Schutz ist nicht ausreichend. Wer daher aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten kann, muss mit hohen Einkommensverlusten rechnen. Eine Unfallversicherung reicht in der Regel nicht aus, denn in fast allen Fällen wird die Berufsunfähigkeit durch Krankheit, nicht durch Unfall verursacht. Besonders hohe Priorität hat die Berufsunfähigkeitsversicherung für Familien mit einem Alleinverdiener oder für Singles, da kein weiteres Einkommen vorhanden ist, um die finanziellen Einbußen aufzufangen.
Schon für junge Leute unerlässlich
Das Risiko berufsunfähig zu werden, wird von den meisten unterschätzt. Wer jung und gesund ist, denkt nicht an Krankheit und Berufsunfähigkeit. Aber es kann jeden treffen. Wenn die Arbeitsfähigkeit voraussichtlich auf Dauer eingeschränkt ist, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente zusätzlich zu gesetzlichen Renten oder anderen Versorgungsbezügen und sichert so die finanziellen Nachteile ab. Wichtig ist die Berufsunfähigkeitsversicherung daher generell für Berufstätige und zwar nicht erst im fortgeschrittenen Alter. Im Gegenteil: Schon Schüler, Auszubildende, Studenten und Berufsanfänger sollten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen:
> Erstens sind die finanziellen Probleme umso größer, je früher im Berufsleben die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt wird.
> Zweitens wurden die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Versicherte, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden, erheblich eingeschränkt.
> Drittens sollte ein Berufsunfähigkeitsschutz so früh wie möglich abgeschlossen werden. Denn nur wer kerngesund ist., hat die Chance, einen umfassenden Schutz zu günstigem Beitrag zu erhalten. Wer wartet, muss schon bei kleineren Leiden oder Vorerkrankungen mit Risikozuschlägen, eingeschränkten Leistungen oder gar einer völligen Ablehnung durch die Versicherungsunternehmen rechnen. Unbedingt absichern sollten sich auch Selbstständige, da für sie im Falle der Invalidität keine Versorgung aus der Sozialversicherung vorgesehen ist. Empfehlenswert kann der Schutz weiter für Beamte und Hausfrauen/-männer sein.
Schutz oft nicht, zu bekommen
Das Risiko der Berufsunfähigkeit steigt nicht nur mit dem Alter, sondern hängt auch vom Beruf ab. Am geringsten ist die Gefahr bei Schreibtischtätern, vor allem bei Akademikern. Die höchsten Risiken bestehen für Beschäftigte mit schweren körperlichen Tätigkeiten oder hohem Erkrankungspotenzial wie Fliesenleger, Kellner und Friseure. Aber auch Künstler werden zu den hohen Risiken gezählt. Für Lehrer ist es gleichfalls schwierig, einen uneingeschränkten Schutz zu erhalten. Die Folge: Je riskanter die Tätigkeit, desto teurer wird die Versicherung. Für einige Berufe ist es schwierig, überhaupt Versicherungsschutz zu erhalten. Negativ können sich außerdem gefährliche Hobbys wie Kampfsportarten, Tauchen oder Fallschirmspringen auswirken. Allzu häufig gewähren Versicherungsgesellschaften nur eingeschränkten Schutz oder lehnen einen Kunden ganz ab. Wer nicht mehr kerngesund ist oder in einem Risikoberuf arbeitet, muss damit rechnen, dass nur eine geringere Versicherungssumme akzeptiert wird, Versicherungs- und Leistungszeiten gekürzt und dass bestimmte Krankheiten ausgeschlossen oder nur gegen Zuschlag versicherbar sind.
→ Leistungsausschlüsse für bestimmte Krankheiten sind problematisch. Im Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit besteht die Gefahr, dass das Versicherungsunternehmen die Vorerkrankung als Ursache ansieht und die Zahlung verweigert.
→ Wenn ein Beitragszuschlag oder ein Ausschluss vereinbart wurde, können Sie versuchen, zu erreichen, dass dieser Zuschlag nach einer gewissen Zeit entfällt (Voraussetzung ist Ausheilung der Krankheit).
→ Gruppenverträge von Betrieben, Verbänden oder Vereinen können unter Umständen günstigere Beiträge und eine erleichterte Annahme bieten.
Gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung
Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind begrenzt. Sie zahlt nur bei einer Berufskrankheit oder bei einem Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit. Erheblich eingeschränkt wurden 2001 auch die Hilfen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, hat nur noch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Die volle Rentenhöhe wird erst gezahlt, wenn der Betroffene weniger als drei Stunden täglich in irgendeinem Beruf arbeiten kann. Eine halbe Rente gibt es, wenn der Beschäftigte mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden eingesetzt werden kann. Wer mehr als sechs Stunden tätig sein kann, bekommt keine Leistung. Für beide Rentenarten gilt: Es spielt keine Rolle, welche Tätigkeit man zuletzt ausgeübt hat. Grundsätzlich kann auch einem Akademiker zugemutet werden, eine ungelernte Tätigkeit auszuüben. Sollte der Versicherte allerdings keine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt finden, erhält er die volle Erwerbsminderungsrente. Nicht betroffen von den Neuregelungen sind Versicherte, die am 31.12.2000 bereits einen Anspruch auf eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente hatten. Sie erhalten die alten Berufsunfähigkeitsrenten weiter. Allerdings liegen die Leistungen der Rentenversicherung ein Viertel unter den bisherigen Renten.
Berechnen Sie Ihre Versorgungslücke
Die Höhe der zu vereinbarenden Berufsunfähigkeitsrente hängt von Ihren persönlichen Umständen ab, vor allem von Ihrem Lebensstandard und Ihrer Versorgungslücke. Sie müssen daher klären, welches Einkommen Sie benötigen bzw. wünschen, um Ihren Lebensunterhalt und laufende Verpflichtungen abzudecken. Ermitteln Sie dazu die erforderlichen Summen für Ausgaben wie
> Lebensunterhalt,
> Wohnen,
> Ausbildung, Unterhaltszahlungen und andere Ausgaben für Kin-der/Unterhaltsberechtigte,
> laufende Verpflichtungen wie Kredite und Versicherungen sowie
>Spar en (z. B. für die Altersvorsorge).
Bedenken Sie, dass Sie bei einer schweren Erkrankung möglicherweise zusätzlichen Bedarf haben, sei es für Gesundheits- und Pflegeleistungen oder eine Haushaltshilfe.
Davon müssen Sie Einnahmen abziehen, über die Sie und Ihre Familienangehörigen unabhängig von ihrem eigenen Erwebseinkommen
verfügen. Das können folgende Posten sein:
> Erwerbseinkommen des Ehepartners oder anderer Familienangehöriger,
> Staatliche Berufs- oder Erwerbsminderungsrente,
> Leistungen der Berufsgenossenschaft (nur bei Berufsunfall/-krankheit),
> Beamtenpension,
> betriebliche oder berufsständische Versorgung,
> Mieten,
> Kapitalerträge,
> private Berufsunfähigkeitsversicherung,
> private Unfallversicherung (nur bei Unfällen) sowie
> verwertbares Vermögen und Erbe.
Die Differenz aus beiden Summen ergibt Ihre Versorgungslücke.
→ Vergessen Sie bei der Berechnung der Versorgungslücke die zusätzliche Altersvorsorge nicht. Kalkulieren Sie einen ausreichenden Betrag mit ein, damit Sie auch im Fall einer Berufsunfähigkeit einen regelmäßigen Betrag für das Alter zurücklegen können. Im Optimalfall gelingt es Ihnen, Ihr gegenwärtiges Nettoeinkommen im Notfall zu halten. Die Versicherungsunternehmen sind aber vielfach nicht bereit, das gesamte Nettoeinkommen abzudecken.
→ Schätzen Sie Ihre Einkünfte realistisch und lieber niedriger als zu hoch ein. Dies gilt auch für Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie werden vielfach überschätzt. Erkundigen Sie sich daher bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern wie der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung. Bleiben Sie aber auch hier auf der sicheren Seite. Denn die individuellen Vorausschätzungen z. B. der Rentenversicherer gehen von der jetzigen Rechtslage aus und legen teilweise relativ optimistische Szenarien zu Grunde. Außerdem müssen Sie die Möglichkeit weiterer Einschnitte in die sozialen Sicherungssysteme einkalkulieren.
→ Als Beamter sollten Sie bei Ihrer Personalstelle einen Antrag auf vorläufige Festsetzung Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeit unter Berücksichtigung aller Kann- und Sollzeiten nach dem Beamtenversorgungsgesetz stellen, um Ihre Ansprüche zu klären.
→ Vermögenswerte sollten Sie mit dem Faktor 0,004 multiplizieren, um die monatlich erzielbaren Einnahmen zu ermitteln. Mit einem höheren Faktor (bis zu 0,006) können Sie kalkulieren, wenn Sie schon älter sind und das Kapital auch aufgezehrt werden kann.
Mit oder ohne Lebensversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird in drei Varianten angeboten:
> als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung,
> als Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz (BUZ),
> als Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz.
Gängig sind Kombitarife, also Lebensversicherungen mit BUZ. Damit werden zwei Fälle abgesichert: Wird der Versicherungsnehmer berufsunfähig, erhält er eine Rente. Stirbt er, haben die Angehörigen Anspruch auf Zahlungen. Zunehmend werden aber auch selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungs-Policen angeboten.
Ob Sie sich für die Solo- oder die Kombivariante entscheiden, ist primär ein Rechenexempel:
→ Ein Kombiprodukt von Risikolebensversicherung und BUZ kann Sinn machen, wenn Sie zusätzlich zum Berufsunfähigkeitsschutz auch für Angehörige im Todesfall Vorsorgen möchten. Die Koppelung ist finanziell vielfach günstiger als die separate Absicherung beider Risiken. Aber auch wenn Sie keinen Hinterbliebenenschutz benötigen, ist das Kombipaket teilweise die günstigere Alternative (vor allem bei geringer Versicherungssumme für die Risikolebensversicherung).
→ Bei der Verknüpfung von Kapitallebensversicherung oder privater Rentenversicherung und BUZ sparen Sie zusätzlich für das Alter. Grundsätzlich gelten hier die gleichen Vorbehalte wie bei der Kapitallebensversicherung: Sie haben keinen Überblick, wofür Ihre Beiträge im Einzelnen verwendet werden (vgl. dazu Kapitallebensversicherungen). Sie sollten daher die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit und den Sparvorgang voneinander trennen. Außerdem ist die Police sehr teuer. Wer in finanzielle Schwierigkeiten kommt und den Beitrag nicht mehr bezahlen kann, verliert auch den unverzichtbaren Berufsunfähigkeitsschutz. Ein Neuabschluss könnte aufgrund des höheren Alters oder bestehender Erkrankungen Probleme bereiten.
→ Eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie in Betracht ziehen, wenn keine Vorsorge für Familienangehörige im Todesfall notwendig ist, wenn Sie bereits einen Todesfallschutz haben oder anderweitig besser absichern können. Sie hat außerdem den Vorteil, dass Sie bei der Festlegung der Rentenhöhe flexibler sind. Denn die Jahresrente kann bei einem Kombiprodukt durch die Summe der Lebensversicherung begrenzt sein.
Wann tritt Berufsunfähigkeit ein?
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn der Versicherte durch eine Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall in einem vertraglich festgelegten Umfang (in der Regel ab 50 Prozent) berufsunfähig wird, also seinen Beruf auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Das war – und ist – aber vielfach nur Theorie. In vielen Verträgen fand und findet sich teilweise noch die Formulierung, dass der Versicherte außer Stande sein muss seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Im Klartext bedeutet dies, dass der Versicherte kein Geld erhält, solange er einen anderen Beruf ausüben kann, vorausgesetzt, er entspricht seiner Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung. Die Zahlung kann selbst dann verweigert werden, wenn diese Möglichkeit nur theoretisch besteht. Bei dieser so genannten abstrakten Verweisung kommt es nicht darauf an, ob der Betroffene tatsächlich eine neue Anstellung findet. Wer sich im Ernstfall nicht noch zusätzlich mit der Versicherung herumstreiten will, sollte ein Versicherungsunternehmen wählen, welches auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Falls dies nicht gelingt, sollten Sie zumindest versuchen, einen Verweisungsverzicht ab einem bestimmten Alter zu vereinbaren. Beim Verweisungsverzicht werden Sie allerdings mit einem höheren Beitrag belastet.
Ob Ihnen eine Rente bewilligt wird oder nicht, kann auch vom Prognosezeitraum abhängen. Das ist die Dauer, in der Sie nach Einschätzung eines Arztes berufsunfähig sein werden. Während ein Teil der Versicherungsunternehmen sich damit begnügt, dass der Arzt eine Berufsunfähigkeit für sechs Monate prognostiziert, verlangen andere eine ärztliche Vorhersage für einen Zeitraum von drei Jahren. Für diese längerfristige Zeitdauer ist es natürlich sehr viel schwieriger, eine verlässliche medizinische Einschätzung und damit eine Rentenzahlung zu erhalten. Vorteilhaft ist es, wenn Ihnen klare Voraussetzungen den Nachweis der Berufsunfähigkeit erleichtern. Dazu gehören Regelungen, dass eine private Berufsunfähigkeitsrente automatisch gewährt wird, wenn Sie für einen bestimmten Zeitraum arbeitsunfähig sind und die gesetzliche Rentenversicherung oder die Pflegekasse leisten. -Achten Sie darauf, dass auf die abstrakte Verweisung verzichtet wird. Wichtig ist auch, dass die folgende Klausel aus den Musterbedingungen nicht verwandt wird: Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person in Folge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich auf Dauer [alternativ: mindestens … Monate/Jahre] ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr ausüben kann und außerstande ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, zu der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Pauschal- oder Staffelregelung?
Voraussetzung für die volle Rentenzahlung ist meist eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent (Pauschalregelung). Andere Gesellschaften bieten eine Staffelregelung an. Bei einer 50-pro-zentigen Berufsunfähigkeit etwa haben Sie nur Anspruch auf die halbe Rente. Die volle Rente würden Sie in diesem Fall erst ab 75 Prozent Berufsunfähigkeit erhalten. Der Vorteil dieser Staffelregelung wäre, dass Sie bereits bei einer geringeren Beeinträchtigung eine anteilige Rente erhalten würden. Problematisch ist allerdings, dass die bisherige Tätigkeit bei einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei der Staffelregelung würden Sie hier nur eine halbe Rente erhalten, die dann zu einer bedrohlichen finanziellen Lücke führen kann. Umgekehrt besteht bei einer 25-prozentigen Berufsunfähigkeit eine relativ hohe Wahrscheinlichkeit, dass noch eine Erwerbstätigkeit möglich ist und sich die finanziellen Einbußen auch ohne Rente in Grenzen halten. Nicht zuletzt kann es bei einer Staffelregelung mehr Auseinandersetzungen um die konkrete Einstufung geben. In den meisten Fällen empfiehlt sich daher die Pauschalregelung.
Leistungs- und Versicherungszeiten
Theorie ist oft auch, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung vom Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zum regulären Rentenalter zahlt. Vor allem bei Risikoberufen beschränken die Gesellschaften die Versicherungs- und Leistungszeit vielfach auf das 50. oder 55. Lebensjahr. Das führt zu empfindlichen Lücken. Denn nur, wenn die Berufsunfähigkeit innerhalb der Versicherungszeit eintritt, erhalten Sie eine Rente. Sie haben daher keinen Schutz, wenn die Versicherungszeit mit 50 Jahren endet und die Berufsunfähigkeit mit 51 Jahren eintritt. Die Leistungszeit ist der Zeitraum, bis zu dem Sie bei einer anerkannten Berufsunfähigkeit eine Rente erhalten. Hört die Leistungszeit mit 55 auf, müssen Sie die Jahre bis zum regulären Beginn der gesetzlichen Altersrente mit eigenen Mitteln überbrücken. Einige Versicherungsunternehmen leisten erst nach sechs Monaten Berufsunfähigkeit oder noch später, andere bereits rückwirkend mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Negativ können sich auch Meldefristen auswirken, falls eine verspätete Benachrichtigung der Versicherungsgesellschaft zu einem späteren Zahlungsbeginn führt. Günstig ist dagegen eine rückwirkende Leistung, wenn der Versicherte die Berufsunfähigkeit verspätet meldet. Denn das kann zu starken finanziellen Einbußen führen, etwa wenn bei einem schleichenden Beginn die Berufsunfähigkeit erst mit Verzögerung festgestellt wurde.
→ Bevorzugen Sie ein Versicherungsunternehmen, das bei verspäteter Meldung rückwirkend leistet (mindestens bis zu drei Jahren). Vereinbaren Sie die Leistungszeit und nach Möglichkeit die Versicherungszeit bis zum Beginn Ihrer Altersrente.