Ermittlung der richtigen Versicherungssumme für den Hausrat
Noch um die Jahrhundertwende musste der gesamte Hausrat detailliert dem Versicherer gemeldet werden – bis zur letzten Socke. Nicht gemeldete Sachen waren nicht versichert. Heute hat sich die Lage gebessert: Der Hausrat ist automatisch in seiner Gesamtheit versichert. Zum versicherten Hausrat zählen alle Gegenstände, die der Einrichtung, dem Gebrauch oder Verbrauch dienen. Dazu zählen auch Campingausrüstungen, Surfbretter oder Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf dienen. Gegenstände, die dem Versicherten gehören und mit dem Gebäude fest verbunden sind, sind nur versichert, wenn sie bei Antragstellung benannt werden und vom Versicherer in der Police eigens aufgeführt werden. Das betrifft etwa Einbaumöbel, Bodenbeläge und Tapeten. Nicht versichert sind ausschließlich gewerblich genutzte Räume, das Eigentum von Untermietern und Handelsware. Der Hausrat in leichten Fertighäusern, Wochenendhäusern oder alleinstehenden Häusern ist zuschlagpflichtig. Außerdem muss bei Wohnungen, die länger als 60 Tage unbewohnt sind, dies dem Versicherer angezeigt und ein Zuschlag bezahlt werden. Einzelne Versicherer fordern Zuschläge für die Versicherung von Antennen oder Markisen. Zusätzlich versichert werden können Arbeitsgeräte, Fahrräder und Überspannschäden durch Blitz.
Weithin unbekannt: Die Hausratversicherung reist mit
Die Hausratversicherung gilt nicht nur für den Hausrat unter der in der Police angegebenen Adresse, einschließlich Kellerräumen, Räumen in Nebengebäuden auf demselben Grundstück sowie normalen Arbeitszimmern. Versichert sind auch Sachen, die sich vorübergehend – im allgemeinen bis zu drei Monate – gar nicht in der Wohnung befinden. Gemeint ist Hausrat, den der Versicherte zur Reinigung oder Reparatur gibt, den er zur Arbeit oder auf Reisen mitnimmt.
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Innerhalb Europas sind diese Sachen bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme, maximal jedoch bis 15 000 € versichert. Nach VHB 92 gilt der Schutz für die ganze Welt, Höchstgrenze sind 20 000 €. Für Wertsachen gelten in dieser sogenannten Außenversicherung die gleichen Entschädigungsgrenzen wie in der Wohnung. Diese Regelung gilt auch, wenn dem Versicherten die Sachen gewaltsam entrissen oder nach Bedrohung von Leib und Leben hergegeben werden müssen. Der einzige Unterschied zur Reisegepäckversicherung ist, dass die Außenversicherung des Hausrats Schäden durch Einbruch-Diebstahl sowie
Sturm- und Hagelschäden nur ersetzt, wenn sich die Sachen innerhalb eines Gebäudes befunden hatten.
Verhalten im Schadenfall
Die Hausratversicherungen gelten nicht gerade als die kulantesten Schadenzahler. Bei oft fünfstelligen Beträgen nach Einbrüchen suchen sie auch noch die letzte Lücke im Vertragstext. So gibt es regelmäßig Probleme, wenn nicht alle Türen und Fenster verriegelt waren, die Rolladen nicht heruntergelassen und die Alarmanlage – falls vorhanden – nicht eingeschaltet war. Ebenso zurückhaltend sind die Versicherungen, wenn die Wohnung mit einem Nachschlüssel geöffnet wurde. Bei einem Einbruchdiebstahl müssen dem Versicherer Einbruchspuren präsentiert werden. Doch zum Glück für die Verbraucher denken die meisten Gerichte lebensnah genug, um die Fälle verbraucherfreundlich einzuschätzen. Kein Verständnis finden dagegen Sengschäden, etwa durch glimmende Zigaretten, sowie auslaufende Wasch- oder Spülmaschine bei Abwesenheit des Versicherten. Grundsätzlich gilt: wichtige Belege sammeln. Versicherungen zeigen sich gerne kulant, wenn es um kleine Beträge geht, doch bei größeren Summen sollte der Versicherte dafür sorgen, dass er gute Karten hat. Im Falle des Hausrats scheint es kaum zumutbar, auch noch vom letzten gekauften Taschenbuch die Quittung aufzuheben. Der Versicherte sollte allerdings die ganze Wohnung auf Film bannen. Zwei bis drei Filme müssen dafür schon geopfert werden. Die Prozedur ist mühsam, bietet aber einen Beleg gegenüber der Versicherung und eine Gedächtnishilfe für den Versicherten selbst. Öffnen Sie Schränke und Schubladen, verzichten Sie aber auf ein Ausräumen. Wertvolle Dinge sollten Sie zusammenstellen und aufnehmen. Bei Büchern reicht es, die Buchrücken aufzunehmen. Kosten können Sie übrigens sparen, wenn Sie lediglich Kontaktabzüge von Ihren Aufnahmen machen lassen: Das reicht, um zu erkennen, ob die Bilder etwas geworden sind. Im Fall des Falles kann der Versicherte immer noch Einzelbilder machen lassen. Die Ab-züge und Negative sollten getrennt vom Hausrat aufbewahrt werden, etwa bei Verwandten oder Freunden.
Im Schadenfall muss der Versicherte einige Pflichten beachten: Sie müssen selbstverständlich vor allem den Schaden so gering wie möglich halten. Bei einem Brand rufen Sie sofort die Feuerwehr, bei Leitungswasserschäden sperren Sie den Haupthahn, bei einem Einbruch-Diebstahl ihre Sparbücher. Brand, Explosion, Einbruch, Vandalismus oder Raub muss der Polizei gemeldet und gestohlene Sachen angezeigt werden. Die Versicherung müssen Sie ebenfalls sofort benachrichtigen und ein von Ihnen unterschriebenes Verzeichnis der beschädigten oder gestohlenen Sachen beifügen. Die Gesellschaften verlangen als Beleg oft Rechnungen.
Natürlieh heben nur wenige Versicherte sie auf. Legen Sie daher andere Besitznachweise vor: Garantiescheine, Bedienungsanleitungen, Kontoauszüge, nachträgliche Kaufbestätigungen des Händlers, Schlüssel oder eidesstattliche Erklärungen. Geben Sie selbst den Wiederbeschaffungswert der Gegenstände an. Hilfreich kann ein Versandhauskatalog sein. Auch Ihre Eigenleistungen bei der Reparatur oder Aufräumarbeiten werden entlohnt: Sie sollten sich nicht mit 15 € pro Stunde zufriedengeben, sondern Vergleichssätze von Fachbetrieben einholen. Wenn der Versicherer einen Monat nach Schadensmeldung noch nicht gezahlt hat, dürfen Sie eine Abschlagszahlung verlangen. Wichtig ist jedoch, dass sie keine Abfindungserklärung unterschreiben, solange der Schaden nicht zu ihrer Zufriedenheit reguliert worden ist.
Zusatzschutz zur Hausratversicherung
Die meisten Zusatzversicherungen zur VHB 84 oder 92 gehören unter die Rubrik Kleinversicherung und sind unwichtig.
Glasversicherung. In den VHB 74 war Glasbruch noch bei Einfachverglasungen bis 3 Quadratmeter je Scheibe gedeckt. Bei VHB 84/92 muss für Glas eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Sie kostet bei einer 80 Quadrameter großen Wohnung zwischen 50 und 80€. Für die Versicherungen ist dies übrigens ein gutes Geschäft: Die Schadenquote liegt bei nur 40 Prozent.
Fahrräder. Nur Räder, die aus geschlossenen Kellerräumen oder Garagen gestohlen werden, sind nach VHB 84/92 noch versichert. Das Zweirad muss aber durch ein Schloss gesichert sein. Für einen Schutz gegen Diebstahl auf der Straße muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Sie kostet zwischen 0,34 und 0,80 € je 1000 € Versicherungssumme der Hausratversicherung. Im Schadenfall wird höchstens 1 Prozent der Versicherungssumme in der Hausratversicherung erstattet.
Kündigung der Hausratversicherung
Die ordentliche Kündigung muss bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages erfolgen. Zur außerordentlichen Kündigung vor Ende der Laufzeit gibt es folgende Möglichkeiten:
Schadenfall. Am einfachsten kommt der Versicherte nach einem Schadenfall heraus. Bei einem Vertrag mit den Bedingungen von 1974 (VHB 74) und Stand vor Dezember 1986 kann er zwei Wochen nach Zahlung oder Ablehnung durch die Versicherungsgesellschaft kündigen. Der Vertrag endet einen Monat nach Kündigung. Bei Verträgen nach VHB 74 oder den neuen VHB 84/92 und Stand ab Dezember 1986 kann der Versicherte sich nach Zahlung oder Verweigerung durch die Gesellschaft etwas länger Zeit lassen und innerhalb von vier Wochen kündigen. Der Versicherte kann dann wählen, ob die Kündigung sofort oder erst zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gelten soll. Die Prämie muss aber bis zum Ende des Versicherungsjahres gezahlt werden.
Beitragserhöhung. Die zweite Kündigungsmöglichkeit gibt es wie bei der Unfallversicherung nach Beitragserhöhungen. Dies gilt für VHB 84 und vor dem 1. Januar 1991 geschlossene Verträge. Wenn die Beiträge innerhalb eines Jahres um mehr als 10 Prozent oder in drei aufeinanderfolgenden Jahren um mehr als 20 Prozent steigen, kann innerhalb eines Monats nach Bescheid gekündigt werden. Die Kündigung gilt zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung. Bei Verträgen, die nach dem 25. Juni 1994 abgeschlossen wurden, kann der Versicherte bei jeder Beitragserhöhung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen.
Umzug. Bei Umzug ergeben sich Kündigungsmöglichkeiten, wenn der Versicherte die Region und damit die Beitragsklasse wechselt. Für die Kündigung gilt eine Frist von einem Monat nach Mitteilung des neuen Beitrags durch die Versicherung. Der Vertrag endet einen Monat nach Kündigung, die Beiträge müssen nur anteilig bis zum Vertragsende gezahlt werden.
Beitragsübersicht: Hausratversicherung (Jahresprämie je 1000 € Versicherungssumme in €; inklusive Versicherungsteuer) | ||||
HI | H II | HIII | HIV | |
Auto Direkt | 1,28 | 1,68 | 2,39 | 2,79 |
Europa | 1,29 | 1,66 | 2,29 | 3,03 |
Medien | 1,25 | 1,54 | 2,28 | 2,85 |
VHV | 1,25 | 1,48 | 2,39 | 3,19 |
Bäcker | 1,25 | 1,48 | 2,23 | 2,39 |
WGV Schwäbische Allgemeine | 1,17 | 1,43 | 2,28 | 2,97 |
Teuerster Anbieter | 2,00 | 2,67 | 3,67 | 4,89 |
Tod. Auch bei der Hausratversicherung ist Tod allein kein Kündigungsgrund: Nach VHB 74 besteht der Vertrag weiter, wenn die Erben in der Wohnung bleiben. Nur wenn sie die Wohnung aufgeben, erlischt auch der Vertrag. Nach VHB 84 endet der Vertrag zwei Monate nach dem Tod, wenn nicht ein Erbe die Wohnung übernimmt.
Verkauf/Wohnungsauflösung. Weitere Kündigungsgründe sind der Verkauf des Hausrates, wonach der Versicherte den Vertrag innerhalb eines Monats fristlos kündigen kann, sowie Umzug ins Ausland mit Wohnungsauflösung, womit der Vertrag endet.
Günstige Versicherer. Die günstigsten Beiträge finden Sie in der Tabelle oben. Beschäftigte im öffentlichen Dienst können bei einigen Gesellschaften einen besonders günstigen Beamtentarif bekommen. Möglich ist teilweise die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von mehreren hundert Mark, umso die Kleinschäden auszuschließen. Dafür werden Rabatte gewährt. Zum Schluss noch ein Steuertip für Angestellte, bei denen das Finanzamt ein häusliches Arbeitszimmer anerkannt hat: Sie können
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Anmerkung: Bei einzelnen Gesellschaften sind Abweichungen möglich. Einige Versicherer stufen die Stadt Berlin in die höchste Tarifstufe IV ein.
den entsprechenden Anteil an Ihrer Hausratpolice als Werbungskosten geltend machen. Doch bei einem Schaden müssen dann auch die Versicherungsleistungen entsprechend dem abgesetzten Anteil als Einnahme versteuert werden.