Die Lebensversicherungen im Test Teil I
Zuschauerfragen aus der Redaktion
Frau Ablinger aus Leipzig:
„Ich habe eine Rentenversicherung abgeschlossen. Jetzt teilte mir das Versicherungsunternehmen mit, dass die Überschussbeteiligung gesenkt wird. Ist dies so einfach möglich?“ Haben Sie einen Rentenversicherungsvertrag im Jahr 1995 abgeschlossen, sollten Sie Folgendes überprüfen: Einige Versicherungsgesellschaften haben ihre Verträge noch nach der Sterbetafel von 1987 berechnet. Die Versicherungsgesellschaften wussten allerdings schon, dass die Berechnungen der Vertragsdaten aufgrund der zunehmenden Lebenserwartung fehlerhaft sind. Sind Korrekturen erforderlich, darf dies nicht auf dem Rücken der Verbraucher erfolgen. Nach dem Urteil des Oberlandesgericht AZ:4U 139/99 müssen Sie die Kürzung nicht hinnehmen.
Frau Kresin aus Gera:
„Durch Arbeitslosigkeit kann ich meine Versicherungsbeiträge zu meiner Rentenversicherung nicht mehr bezahlen. Was kann ich tun?“ Die Kündigung des Vertrags ist in der Regel die schlechteste Variante. Handelt es sich um eine kurzfristige Zahlungsschwierigkeit, können Sie den Vertrag beitragsfrei stellen, d. h. Sie müssen keine weiteren Beiträge mehr einbezahlen. Dies ist aber nur ab einer bestimmten Höhe der Versicherungssumme möglich. Läuft der Vertrag noch lange, ist es manchmal sinnvoll, das Geld nicht beim Versicherer zu belassen. Schreiben Sie die Versicherungsgesellschaft an und fordern Sie Angaben über den Betrag, der Ihnen bei einer Kündigung ausbezahlt wird, und darüber, welche Beträge für eine Beitragsbefreiung anfallen. Dann können Sie anhand des Zahlenmaterials entscheiden. Des Weiteren ist es auf Antrag möglich, den Versicherungsbeitrag zu reduzieren, allerdings nur bis zu einem gewissen Mindestbeitrag.
Herr Fochtmann aus Berlin:
„Ich möchte meine Lebensversicherung kündigen. Nun habe ich gehört, dass man seine Police verkaufen kann. Wie ist dies möglich?“ Prüfen Sie als Erstes, ob die Kündigung sinnvoll ist. Seit einiger Zeit gibt es Unternehmen, die Versicherungsverträge aufkaufen. Wenn Sie dies wünschen, müssen Sie eine Vollmacht unterschreiben, dass Daten zu Ihrem Vertrag bei der Versicherungsgesellschaft angefordert werden können. Nach Vorlage der Unterlagen unterbreitet Ihnen das Unternehmen einen Vor-schlag. Dieser liegt in der Regel höher als der errechnete Rückkaufswert der Versicherungsgesellschaft. Wollen Sie Ihren Vertrag verkaufen, wird bei Ihrer Versicherungsgesellschaft der Antrag auf Versicherungsnehmerwechsel gestellt oder eine Abtretungserklärung gefertigt. Bestätigt die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsnehmerwechsel, wird Ihnen die vereinbarte Summe ausbezahlt. Viele Firma haben aber bestimmte Voraussetzungen für den Kauf eines Vertrags bestimmt. So müssen z. B. die Rückkaufswerte bereits eine bestimmte Höhe erreicht haben. Da für eine Angebotserstellung in der Regel keine Gebühren verlangt werden, lassen Sie Ihren Vertrag prüfen und sich beraten.
Herr Roloff aus Salzfurtkapelle:
„Ich habe seit vielen Jahren eine Kapitallebensversicherung. Zum Kauf eines Autos benötige ich Geld. Jetzt habe ich gehört, dass man seine Lebensversicherung beleihen kann.“ Das ist über ein so genanntes Policendarlehen möglich. Dieses Policendarlehen bekommt man bis zur Höhe des Rückkaufwerts. Dies ist der Wert, den Sie auch bei Kündigung Ihres Vertrags erhalten. Die Höhe der Rückkaufswerte entnehmen Sie Ihren Vertragsunterlagen oder Sie schreiben das Versicherungsunternehmen direkt an. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Darlehens.
Zur Rückzahlung des Darlehens gibt es verschiedene Varianten. Sie können
● den monatlichen Beitrag erhöhen, damit bei Ablauf des Vertrags die vollständige Versicherungssumme zur Verfügung steht,
● die Laufzeit des Vertrags verlängern oder
● die Versicherungssumme herabsetzen.
Ihre Versicherungsgesellschaft wird Ihnen zur Rückzahlung des Darlehens verschiedene Angebote unterbreiten. Prüfen Sie, ob es nicht andere Möglichkeiten der Autofinanzierung gibt, da dies keine gute Lösung darstellt.
Frau Sommer aus Kemberg:
„Ich zahle meine Lebensversicherung monatlich. Ist das sinnvoll?“ Der Beitrag zur Lebensversicherung wird anhand eines Jahresbeitrags berechnet. Sie können auswählen, ob Sie halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zahlen. Je nach Zahlungsweise wird ein Ratenzuschlag fällig. Damit ist die monatliche Zahlweise die teuerste Variante. Können Sie den Beitrag jährlich einzahlen, sparen Sie Geld. Lassen Sie sich die unterschiedlichen Zahlungsvarianten einmal vom Versicherer ausrechnen und entscheiden Sie dann.
Herr Zudai aus Erbach:
„Welche Zusatzleistungen werden in der Lebensversicherung verkauft?“ Weit verbreitet ist die Unfallzusatzversicherung. Stirbt der Versicherungsnehmer, wird eine bestimmte Versicherungssumme ausbezahlt. Dies kann bei einigen Versicherungsgesellschaften auch auf die Erwerbsunfähigkeit ausgedehnt werden. Da der Versicherungsschutz nur auf das Ereignis Unfall begrenzt wird, ist der Einschluss in Lebensversicherungen nicht sinnvoll. Des Weiteren gibt es die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
● Im Lebensversicherungsvertrag wird gleichzeitig eine Rente im Fall der Berufsunfähigkeit vereinbart.
● Die Beitragszahlung entfällt ab Eintritt der Berufsunfähigkeit für den Versicherungsnehmer und wird von der Versicherungsgesellschaft weiter gezahlt. Damit wird gewährleistet, dass zum Ablauf des Vertrags die volle Versicherungssumme zur Verfügung steht.
Die Vereinbarung einer Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos in einem Sparvertrag ist in der Regel nicht sinnvoll. Den Einschluss der Beitragsfreistellung bei Berufsunfähigkeit sollten Sie jedoch in Erwägung ziehen. Tritt die Berufsunfähigkeit ein, reicht die private und gesetzliche Absicherung nur für das Notwendigste. Zusätzliche Ausgaben wie Lebensversicherungen müssen dann eingespart werden. Mit dem Einschluss bleibt die Altersvorsorge bestehen.
Frau Lass aus Warsungen:
„In der Rentenversicherung gibt es zwei Begriffe zur Rente. Was beinhalten diese?“ Sie meinen die Sofortrente und die aufgeschobene Rente. Bei der aufgeschobenen Rente werden monatliche Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. Die Rentenzahlung ist aufgeschoben. Sie wird erst mit Ablauf des Vertrags fällig. Natürlich können Sie auch eine Einmalzahlung leisten und die Rentenzahlung auf das 60. bzw. 65. Lebensjahr verschieben. Ob dies allerdings sinnvoll ist, kann-wieder nur an den konkreten Vertragszahlungen geprüft werden. Bei der Sofortrente wird ein bestimmter Geldbetrag in eine Lebensversicherung eingezahlt und daraus sofort eine monatliche Rente ausbezahlt.
Herr Conrad aus Lübbenau:
„Was versteht man unter Rentengarantiezeit?“ Stirbt der Versicherungsnehmer kurz nach Beginn der Rentenzahlung, wäre die jahrelange Einzahlung von Versicherungsbeiträgen umsonst gewesen. Um den Erben einen kleinen Teil zu erhalten, wird eine Rentengarantiezeit vereinbart. Die Spanne geht von fünf bis 15 Jahren. Für diesen vereinbarten Zeitraum zahlt die Versicherungsgesellschaft dann die Rente an die Erben aus. Dieses Risiko kalkuliert der Versicherer, sodass die ausbezahlte Rente niedriger ist, je länger die Rentengarantiezeit vereinbart wurde.
Herr Nickel aus Steinau:
„Bei der Riesterrente wird nur ein bestimmter Personenkreis gefördert. Ich bin zurzeit angestellt, habe aber schon seit langem überlegt, mich selbstständig zu machen. Was passiert, wenn ich mir diesen Traum irgendwann erfülle?“ Durch die Selbstständigkeit fallen Sie aus der Förderung raus. Sie bekommen nur noch für das laufende Jahr die Förderung. Das angesparte Geld kann bis zum Rentenalter im Vertrag bleiben. Bereits erhaltene Zulagen müssen Sie nicht zurückzahlen. Anders verhält es sich im Fall der Kündigung des Vertrags. Gehört allerdings Ihre Ehefrau zum Kreis der geförderten Personen, können Sie die Förderung weiter erhalten.
Frau Häusler aus Falkensee:
„Was passiert bei der Riesterrente, wenn ich vor Rentenbeginn sterbe?“
Mit dem Tod endet erst einmal die staatliche Förderung. Klären Sie vor Vertragsabschluss mit der Versicherungsgesellschaft, was im Todesfall erfolgen soll. Ihr Ehegatte kann das Vermögen, das Sie in Ihrem Vertrag angespart haben, auf den eigenen Vertrag übernehmen.
Frau Geserig aus Hettstedt:
„Kann ich meine bestehende Kapitallebensversicherung in einen Riestervertrag umwandeln?“
An die Produkte werden zur Förderung bestimmte Kriterien geknüpft. So muss aus dem Lebensversicherungsvertrag eine lebenslange Rente gezahlt werden. Dies ist in der Kapitallebensversicherung nicht der Fall. Hier wird bei Tod oder bei Ablauf des Vertrags eine Einmalzahlung fällig. Somit kann die Kapitallebensversicherung in dieser Form nicht gefördert werden.