Familienplanung. Wer Kinder bekommen will und wer einen Partner hat, der zu Hause bleiben will, für den wird die private Krankenkasse recht teuer. Denn in der gesetzlichen Krankenkasse sind Familienangehörige ohne eigenes Einkommen mitversichert. Kinder müssen immer beim besserverdienenden Partner mitversichert werden – und das ist meist der privat Versicherte. Ausnahme: Wenn der Höherverdienende privat versichert ist, aber sein Einkommen unter der Bemessungsgrenze liegt, wird das Kind in der GKV des ebenfalls berufstätigen Ehepartners kostenlos mitversichert.
Entscheidungshilfe für 25 bis 29 Jahre alte Versicherte | |||
GKV | PKV | ||
1. Ehe ist längerfristig nicht geplant | x | ||
2. Ehepartner ist nicht berufstätig – gesetzliche Leistung reicht ohne Kinder | X | ||
mit Kindern | X | ||
– private Leistung gewünscht bis zu 3 Kindern | X | ||
ab 4 Kindern | x(+) | ||
3. Ehepartner teilzeitbeschäftigt – gesetzliche Leistung reicht ohne Kinder | X | ||
mit Kindern | X | ||
– privater Schutz gewünscht bis zu 4 Kindern | X | ||
ab 5 Kindern | x(+) | ||
4. Ehepartner vollzeitbeschäftigt gesetzliche Leistung reicht privater Schutz gewünscht | X X | ||
Anmerkung: (+) bedeutet, dass ein Zusatzschutz sinnvoll ist. |
Die durchschnittlichen PKV-Beiträge für Vater, Mutter und Kind betragen 930 € im Monat, der Höchstsatz je nach Krankenkasse rund 800 €. Am einfachsten ist die Wahl zwischen GKV und PKV für eine Gruppe: Wer ohnehin damit rechnet, dass sein Ehepartner der Hauptverdiener sein wird, kann sich beruhigt in jungen Jahren privat versichern. Bleibt er zu Hause, kann er in eine eventuelle gesetzliche Versicherung des Partners aufgenommen werden. Ist der Hauptverdiener dagegen privat versichert, kann der Daheimbleibende sich über sein frühes Eintrittsalter bei der PKV freuen. Bleiben beide berufstätig, würden ohnehin zweimal die Höchstbeiträge der PKV fällig werden. Bei einer Teilzeitbeschäftigung dürfte das Gehalt unter die Beitragsbemessungsgrenze fallen, damit wäre wieder die GKV zuständig.
Gefahr längerer Krankheiten. Ein Risiko der privaten Krankenversicherung entsteht bei längerer Krankheit: Denn privat versicherte Patienten müssen ihren Krankenschutz ohne Unterbrechung weiterzahlen. Bei den gesetzlichen Kassen dagegen entfällt bei Bezug von Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Erziehungsgeld der Beitrag.
Preis. Uber eines sollte sich der Versicherte von vornherein keinen Illusionen hingeben: Die private Versicherung ist für männliche Ledige im Langzeitvergleich teurer, allerdings sind dabei Beitragsrückerstattungen nicht berücksichtigt, und der Schutz ist wesentlich besser. Ledige Frauen können gegenüber der gesetzlichen Kasse etwas sparen. Die private Krankenkasse tendiert dazu, bessere Risiken zu bekommen als beispielsweise die AOK, die jeden aufnehmen muss: Höherverdienende Arbeitnehmer werden tendenziell weniger oft krank. Allerdings sind die privaten Versicherungen überproportional von Kostensteigerungen betroffen. Der Arzt darf nämlich bei einem Privatversicherten den vorgeschriebenen Gebührenkatalog bis zum Faktor 2,3 oder 1,8 ausschöpfen. Rund 90 Prozent der Ärzte tun dies natürlich auch, 2,5 Prozent legen sogar noch mehr drauf. Anders als bei den staatlichen Kassen wirkt sich die gestiegene Lebenserwartung direkt auf die Tarifgruppen aus. Lange Zeit kalkulierten die privaten Krankenversicherungen mit einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 69 Jahren. Doch die tatsächliche Lebenserwartung liegt heute bei 75 Jahren und steigt jedes Jahr um weitere drei Monate.
Beitragsrückerstattung. Ein großer Teil der Beiträge (Über-schüsse) werden in einem Fonds für Beitragsrückerstattung gesammelt. Ein Versicherter, der in einem Jahr keine Leistungen beansprucht hat, erhält daraus ein Teil der Beiträge zurückerstattet.
Zusammenfassung: Gesetzlich oder privat
Die gesetzliche Krankenversicherung empfiehlt sich:
– bei älteren Versicherten, da sich die Beiträge nur nach dem Verdienst richten,
– bei Verheirateten mit einem nicht berufstätigen Gatten oder mehreren unterhaltspflichtigen Kindern, denn die Familie ist kostenlos mitversichert,
– bei Leistungsausschlüssen und Risikozuschlägen durch die private Krankenversicherung,
– bei bescheidenen Leistungsansprüchen.
Die private Krankenversicherung ist zu überlegen:
– in jungen Jahren, denn die Beiträge richten sich neben der Leistung nach dem Eintrittsalter,
– für Ledige oder kinderlos Verheiratete,
– für Doppelverdiener,
– wenn keine Gründe für einen Leistungsausschluß und Risikozuschlag bestehen,
– bei hohen Leistungsansprüchen,
– bei häufigen Auslandsreisen.
Die Beitragsrückerstattung ist ein wichtiges Wettbewerbsargument. Besonders attraktiv wird dies dadurch, dass die Arbeitgeberbeiträge mit erstattet werden. Dennoch sollte man daraus nicht das entscheidende Argument für einen Versicherer machen. Die Rückerstattung ist weder garantiert, noch gibt es etwas umsonst: Die ausgezahlten Gelder fehlen bei der Altersrückstellung. Denn der Rückstellungstopf für Beitragsrückerstattung wird aus den Zinsüberschüssen der Alterungsrückstellung gespeist. Wichtig sind auch die Unterschiede bei den Bedingungen für eine Rückerstattung: Bei manchen Versicherern müssen alle Tarife schadenfrei bleiben, bei anderen werden die Beiträge aus den drei Tarifen ambulante Heilbehandlung, Zahnbehandlung und stationäre Behandlung getrennt erstattet. Da hier aber mehr Versicherte Geld zurückbekommen, ist die Erstattung niedriger.