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Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]
► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]
Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]
VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]
Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]
Die deutsche Sozialversicherung gliedert sich im Wesentlichen in fünf Zweige. Sie unterscheiden sich vor allem hinsichtlich ihres Leistungskataloges, der Höhe des Beitragssatzes und der Beitragsbemessungsgrenzen. Für die Versicherten von geringerer […]
Ausschluss von Gefahren außerhalb des täglichen Lebens einer Privatperson Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung und der nachstehenden Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen die gesetzliche Haftpflicht des […]
Entsprechend den Bemerkungen in der Einleitung und Unfallversicherung ein Oberbegriff für alle nicht der Lebens- und Krankenversicherung zugeordneten Versicherungszweige. Er zerfällt in die beiden Kategorien Sachversicherung und die sonstigen Versicherungszweige, […]
Regressverzichtsabkommen der Feuerversicherer Es handelt sich hierbei um einen Vertrag zwischen den deutschen Feuerversicherern, wonach sie bei übergreifenden Schadenereignissen unter folgenden Voraussetzungen auf den möglichen Rückgriff beim Schadenverursacher verzichten wollen: […]

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