1 In Ihrer Generalagentur mit 44 Mitarbeitern, davon 5 Auszubildende (ein 17-jähriger, eine 19-jährige, zwei 23-jährige und ein 24-jähriger), werden demnächst Betriebsratswahlen durchgeführt. Alle Mitarbeiter (außer dem 17- und der 19- jährigen Auszubildenden, die noch in der Probezeit sind) gehören seit mindestens zwei Jahren dem Betrieb an und sind volljährig. Sie setzen sich nun mit den einschlägigen Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes auseinander, denn Sie möchten wissen:
a) wie viele Kolleginnen und Kollegen wahlberechtigt sind;
b) wie viele Kolleginnen und Kollegen für den Betriebsrat wählbar sind;
c) ob auch eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt werden könnte.
2 Während einer betrieblichen Feier wird über Sinn und Unsinn der Wahl eines Betriebsrates diskutiert. Stellen Sie sich auf die Seite der Befürworter und unterstützen Sie Ihre Argumentation mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates.
3 Die Auszubildenden Ihrer Generalagentur halten die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung für wünschenswert. Sie werden von der Gruppe gebeten in diesem Sinne vorbereitend tätig zu werden. Setzen Sie sich mit den Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung auseinander und entwerfen Sie dann ein Anschreiben an den Betriebsrat und die Geschäftsleitung, in dem Sie die Auffassung der Auszubildenden begründen.
Die Berufsausbildung mitgestalten und auf die Rolle als Arbeitnehmer vorbereiten
Lernsituation 1
Du musst ja öfter in den Betrieb als ich. Kann das denn möglich sein?“
Sie haben am 1. August d.J. mit der Ausbildung zum Kaufmann bzw. zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen begonnen. Gleich am ersten Tag des Berufsschulunterrichts haben Sie sich mit zwei anderen Azubis (Tim Reimann und Maja Seiler) angefreundet. Sie drei wollen sich auch regelmäßig treffen, um den Unterrichtsstoff der Berufsschule aufzuarbeiten. Doch bereits beim Versuch den ersten Termin zu finden, haben Sie Schwierigkeiten. Der Nachmittag nach dem ersten Berufsschultag würde Ihnen und Tim gut passen, doch Maja muss an jedem Nachmittag in den Betrieb. Sie kommen ins Gespräch über Ihre Arbeitszeiten, Ihre Ausbildungsvergütung und stellen fest, dass es da Unterschiede gibt. Gehen Sie den erkennbar werdenden Unterschieden auf den Grund. Klären Sie aber auch die Gemeinsamkeiten, die es bezüglich des Ausbildungsvertrages und Ihrer Rechte und Pflichten im Ausbildungsverhältnis gibt. Fassen Sie die Ergebnisse Ihrer Arbeit in übersichtlicher und informativer Form zusammen.
Hilfsmittel:
• Lehrbuch
• Ausbildungsverträge, Auszüge aus dem Gehalts- und Manteltarifvertrag Versicherungen
• Vorschriften aus dem Berufsbildungsgesetz, dem Jugendarbeitsschutzgesetz, dem Arbeitszeitgesetz und dem Bundesurlaubsgesetz(siehe Gesetzsammlung).
Vorschlag für eine mögliche Struktur eines Infoblattes (Größe ist anzupassen):
Maja Seiler | Tim Reimann | Begründung der Unterschiede | |
Dauer der Ausbildung | |||
Abschluss des Ausbildungsvertrages | |||
Gemeinsame Inhalte des Ausbildungsvertrages (insbes. Rechte + Pflichten) | |||
Ausbildungsvergütung | |||
Arbeitszeiten und Pausenzeiten | |||
Urlaubsregelungen |
Auszug aus dem Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe
Arbeitszeit, Ausgleich für schwere Arbeit
Regelmäßige Arbeitszeit
Für die Angestellten im Innendienst (ausgenommen Hausmeister und Heizer) beträgt die regelmäßige Arbeitszeit 38 Stunden in der Woche. Pausen gelten nicht als Arbeitszeit. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit verteilt sich gleichmäßig auf die Tage Montag bis Freitag.
Erholungsurlaub
Urlaubsdauer, Abgeltung
Die Angestellten haben für jedes Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub von 30 Arbeitstagen. Wird dieser nicht zusammenhängend genommen, soll er in größere Abschnitte aufgeteilt werden, von denen einer mindestens 15 Arbeitstage umfasst. Während der beruflichen Erstausbildung soll der Erholungsurlaub in der Zeit der Berufsschulferien gewährt werden. Soweit dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, muss für jeden Berufsschultag, an dem die Berufsschule während des Urlaubs besucht wird, ein weiterer Urlaubstag gewährt werden. Schwerbehinderte erhalten den ihnen nach dem Schwerbehindertengesetz zustehenden zusätzlichen Urlaub. Die Samstage sowie der 24. und 31. Dezember sind keine Arbeitstage im Sinne der Urlaubsbestimmungen.
Auszug:
Gehaltstarifvertrag
für das private Versicherungsgewerbe (gültig ab 1. April 2007)
Berufsjahr | Gehaltsgruppe | |||||||
I € | II € | III € | IV € | V € | VI € | VII € | VIII € | |
im 1. | 2009 | 2030 | 2090 | 2142 | – | – | – | – |
im 2. und 3. | – | 2143 | 2150 | 2230 | – | – | – | |
im 4. und 5. | – | – | 2269 | 2317 | 2455 | – | – | |
im 6. und 7. | – | – | 2389 | 2402 | 2543 | 2682 | 2824 | – |
im 8. und 9. | – | – | – | 2487 | 2650 | 2 821 | 2989 | 3254 |
im 10. und 11. | – | – | – | 2573 | 2767 | 2964 | 3161 | 3478 |
im 12. und 13. | – | – | – | 2657 | 2884 | 3109 | 3336 | 3698 |
vom 14. an | – | – | – | – | 3003 | 3254 | 3505 | 3 923 |
§ 1 Monatsbezüge für Angestellte nach Teil II des Manteltarifvertrages
Vergütung für Auszubildende gültig ab 1. April 2007
im 1. Ausbildungsjahr 744 € im 2. Ausbildungsjahr 817 € im 3. Ausbildungsjahr 889 €
Fahrtkostenzuschuss
Die Angestellten erhalten zu ihren nachgewiesenen Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr einen Zuschuss in Höhe von maximal 20 € monatlich, die Auszubildenden von maximal 25 € monatlich. Betriebliche Leistungen werden angerechnet. Dieser Zuschuss wird so lange gezahlt, wie dafür Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit gegeben ist.
Lernsituation 2:
Uns beiden liegt diese Ausbildung nicht. Wir kündigen!“
Ihr Arbeitsteam mit Tim Reimann (Auszubildender im Innendienst einer Geschäftsstelle der Proximus Versicherungs-AG) und Maja Seiler (Auszubildende bei einem Makler) hat sich zwar in der Berufsschule gut bewährt, doch Tim und Maja sind beide mit der Ausbildung nicht glücklich. Tim möchte zu einem anderen Versicherer wechseln, da er mehr eine Ausbildung im Außendienst wünscht. Maja hingegen möchte unbedingt ein Studium an der Fachhochschule aufnehmen. Am 15. November wollen Sie sich nun gemeinsam über die Möglichkeiten einer Kündigung informieren und jeweils ein entsprechendes, formgerechtes Kündigungsschreiben aufsetzen.
TIPP: Informieren Sie sich im Internet über die Anforderungen an ein halbprivates Schreiben.
Zusatzauftrag:
Überlegen Sie auch, wie die beiden Kündigungen möglicherweise auf die Ausbildenden wirken könnten. Zeigen Sie in dem Anschreiben Verständnis für die Interessenlage der anderen Seite.
Hilfsmittel:
• Lehrbuch
• Ausbildungsverträge (siehe Ausbildungsverträge bei der Lernsituation 1)
• Berufsbildungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch (siehe Gesetzessammlung)
• Nachstehender
§111 BGB
Einseitige Rechtsgeschäfte
Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Minderjährige ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vornimmt, ist unwirksam. Nimmt der Minderjährige mit dieser Einwilligung ein solches Rechtsgeschäft einem anderen gegenüber vor, so ist das Rechtsgeschäft unwirksam, wenn der Minderjährige die Einwilligung nicht in schriftlicher Form vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist. Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vertreter den anderen von der Einwilligung in Kenntnis gesetzt hatte.
Vor- und Nachteile der Maklertätigkeit | |
Vorteile | Nachteile |
Große Wettbewerbsfähigkeit Höhere Courtage, es besteht lediglich eine Courtagevereinbarung Courtagezahlung, solange die vermittelten Verträge beim VR bestehen Recht am Kunden | Haftung gegenüber dem Kunden Schwierige Informationsbeschaffung (Tarife, Beiträge, Bedingungen) Zusammenarbeit mit VR kann jederzeit ohne Kündigungsfrist beendet werden |