• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Berufsunfähigkeit, Verweisungsklausel und Rentenzahlung richtig verstehen

Berufsunfähigkeit im Sinne der privaten BU-Versicherung liegt nach § 2 der Bedingungen vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die genannten Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grad voraussichtlich dauernd erfüllt sind. Der Versicherte kann also auf einen angemessenen anderen Beruf verwiesen werden, soweit sich dabei seine soziale Stellung und Einkommenssituation nicht spürbar verschlechtert. Gerichte haben entschieden, dass eine solche Verweisung zulässig ist, wenn eine andere Tätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert als die bisher ausgeübte Berufstätigkeit.

Ein anfänglicher Einkommensverlust von bis zu 30 Prozent soll dabei zumutbar sein. Die BU-Rente würde aber während einer Umschulung gezahlt werden. Um die Verweisung gab es in letzter Zeit eine etwas übertriebene Aufregung. Medien und manche Verbraucherschützer haben den Verbrauchern geraten, nur Verträge abzuschließen, wenn der Versicherer auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Unter abstrakt ist zu verstehen, dass der Versicherer schon dann keine Zahlung leisten muss, wenn der Versicherte – theoretisch – in einem anderen Beruf arbeiten kann, ohne zu prüfen, ob er eine solche Tätigkeit – praktisch – ausüben kann.

Ein Beispiel: Ein 50-jähriger Handwerker wird berufsunfähig und auf die theoretische Möglichkeit einer Tätigkeit als Fachberater in einem Baumarkt verwiesen. Wegen seines Alters und der Arbeitsmarktlage erhält er aber keinen Job. Ohne Verzicht auf die abstrakte Verweisung könnte der Versicherer die Berufsunfähigkeitsrente verweigern. Hat er aber auf die Klausel verzichtet, muss er eine andere gleichwertige Beschäftigungsmöglichkeit konkret nachweisen. Das Versicherungsunternehmen, das eine konkrete Verweisungsklausel vereinbart, ist also nur dann von der Leistungspflicht befreit, wenn der Versicherte auch wirklich einen Job, der seiner Lebensstellung, Erfahrung und Ausbildung entspricht, finden kann.

Die Versicherer bieten einen Verzicht auf die abstrakte Verweisung den Angehörigen bestimmter Berufsgruppen an, die ohnehin nicht auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden können – wie Heilberufe, Rechts- und Steuerberater, Beamte, Flugpersonal, Schiffsoffiziere usw. Bei anderen Berufsgruppen, deren Angehörige im Falle einer Berufsunfähigkeit ohne große Probleme andere Tätigkeiten ausüben können (wie Arbeiter, Handwerker), wird ein Versicherer kaum auf die Verweisungsklausel verzichten, allerdings bieten hier jetzt fast alle Versicherer gemischte Verweisungsklauseln an, die z. B. das Alter des Versicherten berücksichtigen, das dieser beim Eintritt der Berufsunfähigkeit erreicht hat.

Danach könnte der Versicherer beispielsweise bei einer Berufsunfähigkeit im Alter vor 50 oder 55 Jahren durch eine abstrakte Verweisung von der Leistung befreit sein, ab einem Alter von 50 oder 55 Jahren aber nur bei einer konkreten Verweisung. Verweisungen können auch ausgeschlossen sein bei Berufen mit Hochschulabschluss oder bei einem hohem Einkommen des Versicherten, das durch eine Verweisungstätigkeit nicht annähernd er-reicht werden kann usw. Hier stellt sich die Frage nach dem Sinn einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein junger Bäcker mit einer Mehlallergie kann sich ohne große Probleme umschulen lassen. Er wird sich bestimmt nicht bis zum 60. Lebensjahr aufs Sofa legen und nichts tun wollen, um die private Berufsunfähigkeitsrente kassieren zu können.

Diese würde ihm – zusammen mit der gesetzlichen Rente – sicher kein schönes Leben ermöglichen. Die Versicherer achten nämlich auch darauf, dass eine private BU-Rente nicht unangemessen hoch vereinbart wird. Das heißt: Der Bäcker wird sich selbst eine neue Tätigkeit suchen bzw. suchen müssen, um seinen früheren Lebensstandard zurückzugewinnen. Dann ist er aber verpflichtet, die Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit anzuzeigen. Außerdem ist der Versicherer nach den Versicherungsbedingungen bis zum Ende seiner Rentenzahlungsverpflichtung berechtigt, die Berufsunfähigkeit nachzuprüfen.

Dabei wird auch untersucht, ob der Versicherte möglicherweise einer anderen (als der versicherten) Tätigkeit nachgeht, wobei auch Tätigkeiten berücksichtigt werden, die der Versicherte aufgrund neu erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten ausübt. Für den Bäcker mit seiner Mehlallergie bedeutet das, dass er beispielsweise seine Umschulung zum Computerfachmann anzeigen muss, da sein Versicherer spätestens bei einer Nachprüfung von seiner neuen Berufstätigkeit erfährt und er keine Rente mehr erhält. Wer jetzt sagt Wofür bin ich denn versichert, der hat den Sinn von Versicherung nicht begriffen und insbesondere nicht den Sinn der Berufsunfähigkeitsversicherung und ihrer Verweisungsklausel. Der Bäcker, der nach seiner durch BU-Renten finanzierten Umschulung als Computerfachmann möglicherweise mehr verdient als vorher, wird den Sinn einer BU-Versicherung aber sicher richtig verstanden haben.

Trotzdem sollte jeder vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen, wie leicht bei seiner jetzigen Tätigkeit eine Verweisung auf eine andere Berufstätigkeit möglich ist. Und er sollte versuchen, einen Verzicht auf die abstrakte Verweisung zu erreichen (wenigstens ab einem bestimmten Alter oder während der Umschulungsmaßnahmen, was vereinbart werden kann). Denn wenn die Verweisung möglich ist, der Versicherte aber keinen Arbeitsplatz im Verweisungsberuf findet, trägt er das Arbeitsplatzrisiko. Ein Hilfsarbeiter ohne jegliche Ausbildung kann leicht auf viele andere Tätigkeiten verwiesen werden, ein Universitätsprofessor für Gentechnologie wohl kaum. Für einen Hilfsarbeiter ohne Ausbildung ist also eine Unfallversicherung mit Progression sehr wichtig, weil bei Körperschäden meistens auch keine Verwendung in anderen Berufen möglich ist.

Das gilt in gleicher Weise für viele wenig spezialisierte Handwerksberufe (wie etwa in unserem Beispiel für den Bäcker). Dagegen kann ein Universitätsprofessor mit schweren Körperschäden oft noch Weiterarbeiten. Angehörige bestimmter Berufs-gruppen erhalten in der Regel keine oder jedenfalls nicht bei jedem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsversicherung, weil sie schon bei leichten Körperschäden berufsunfähig werden (bei einem Musiker ein versteifter Finger) oder weil die Berufsgruppe besonders gefährdet ist. Das gilt für die Bereiche Kunst, Publizistik, Musik, Fernsehen, Rundfunk, Berufssportler und sehr gefährliche Berufe.

Ein Zuschlag von bis zu 100 Prozent wird in der Regel verlangt für die Bereiche Handwerk, Bau, Bergbau, Chemie, Eisen, Stahl, Metall, Kfz, Holz, Elektro, Spedition, Gas, Landwirtschaft, Reinigungsunternehmen, Krankenhaus, Masseure, Schifffahrt, Fischerei, Feuerwehr, Bundeswehr, Grenzschutz, Polizei, Zoll, Dolmetscher, Schornsteinfeger, Flugpersonal. . . Der Versicherte erhält vom Zeitpunkt der Geltendmachung bzw. der Feststellung der Berufsunfähigkeit die vereinbarte Rente, bis er wieder – möglicherweise in einem vergleichbaren Beruf – arbeitsfähig ist oder bis die Versicherung abläuft – also nicht lebenslang.

Aug 3, 2016gesundhe-admin
100 Jahre alte Kritik, die nicht beim Verbraucher ankommt - Lebensversicherung in DeutschlandPrivate Kranken-Vollversicherung in Deutschland abschließen - Tipps und Angebote
  Weitere Artikel  
 
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig oder überflüssig – empfehlenswerte Information
 
Rahmenvertrag des Bundes der Versicherten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
 
Wer braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung heutzutage – Tipps und Angebote
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Test und Lernkontrollen zu Umweltschutzpolitik

    1 Nennen Sie praktizierte Maßnahmen der Umweltschutzpolitik. 2 ✓ Ermitteln Sie, wie viele Mitschüler öffentliche Verkehrsmittel oder das Auto allein benutzen. ✓ Erfragen Sie die Gründe der Autofahrer für deren […]

    Mai 24, 2016gesundhe-admin
  • Unternehmensziele in der Versicherungswirtschaft – detailliertere Information

    Die Ziele in Versicherungsunternehmen lassen sich grob in allgemeine betriebswirtschaftliche und versicherungsspezifische Ziele unterteilen, die sich aus dem besonderen Charakter des Versicherungsgeschäftes ergeben. Zu den allgemeinen betriebswirtschaftlichen Zielen gehören die […]

    Okt 3, 2015gesundhe-admin
  • Morbus-Down-Syndrom – Pflegeversicherung Urteile

    Morbus-Down-Syndrom Sachverhalt: Die 1964 geborene Klägerin leidet an einem Morbus-Down-Syndrom (Mongolismus). Sie begehrt Pflegegeld nach der Pflegestufe 1. Die beklagte Pflegekasse lehnte dies ab, weil der Pflegebedarf der Klägerin im […]

    Dez 15, 2017gesundhe-admin
  • Mit welcher Rente eine Rentenversicherung abschließen – Tipps und Angebote

    Bei der Rentenversicherung wird eine Monatsrente vereinbart, die von einem bestimmten Alter an gezahlt wird, oder eine entsprechende Kapitalabfindung anstelle der Rente. Die Höhe der Monatsrenten oder der Kapitalabfindung sollten […]

    Aug 12, 2016gesundhe-admin
  • Misstrauen der Verbraucher wird durch Ausnutzung persönlicher Beziehungen gebrochen – Versicherungswesen in Deutschland

    Unwissenheit und Intransparenz haben auch zu Misstrauen, Resignation und Passivität bei den Verbrauchern geführt. Nach dem Ergebnis einer Umfrage aus dem Jahre 1996 glauben etwa drei Viertel der Befragten, Versicherungsgesellschaften […]

    Jun 11, 2016gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr