Bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung wird der Kunde in Zukunft auch etwas von Bilanzen verstehen müssen, sonst ist er seinem Makler hilflos ausgeliefert. Auch die privaten Krankenversicherer müssen mit dem Problem der steigenden Gesundheitskosten fertig werden. Krankenversicherungsbeiträge werden praktisch auf ein Leben hin geschlossen. Der Versicherer hat meist kein Kündigungsrecht, der Versicherte würde sich mit einer Kündigung wegen des Verlustes der bis dahin gebildeten Alterungsrückstellung selbst schaden. Der Versicherer kalkuliert eine konstante Prämie für das ganze Leben. Damit zahlt der junge Versicherte zu viel und der ältere zuwenig. Ausgeglichen werden soll dies von der sogenannten Alterungsrückstellung, die von den überzähligen Beiträgen in jungen Jahren angelegt wurde. Die Krankenversicherung liegt von ihrer Struktur her zwischen Lebens- und Schaden- und Unfallversicherung. Krankenversicherer versichern nur wenig rück, da die Höchstschäden begrenzt sind. Im Grunde entspricht die Bilanz und ihre Interpretation der Lebensversicherung. Die Schadenregulierungsaufwendungen sind recht hoch, da die Schäden häufig sind. Es gibt zwei Arten der Beitragsrückerstattung: Die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung wird im Versicherungsvertrag für ein schadenfreies Jahr vereinbart. Sie ist für den Versicherer ein Aufwandsposten. Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung dagegen ist die Verwendung des Gewinns für die Versicherten. Sie ist Bestandteil des Bruttogewinns.
Eigenkapitalausstattung. Sie ist wichtig, da die Krankenversicherer eventuell steigende Schadenquoten bis zur Möglichkeit der nächsten Tariferhöhung abdecken müssen. Das Sicherheitskapital ist die Summe des Nominalkapitals bei Aktiengesellschaften, der offenen Rücklagen, der Schwankungsrückstellung und der Rückstellung für drohende Verluste.
Deckungsrückstellung. Unter dieser Position steht die Alterungsrückstellung in der Bilanz. Die Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung gibt Auskunft über die mögliche Dotierung der Ausschüttung und über den eventuellen Ausgleich von Prämienerhöhungen. Problematisch ist die Beurteilung der Bestandsstruktur der Krankenversicherer: Die Tarife und ihre Bedingungen sind vielfältig, und aus der Bilanz geht nicht hervor, wie die Zusammensetzung des Versicherungsbestandes ist. Unklar ist, ob eine Selbstbeteiligung vorgesehen ist, was die Schadenhäufigkeit deutlich reduzieren würde.
RfB in Prozent der Deckungsrückstellung. Mit dieser Position werden die Alterungsrückstellungen (Deckungsrückstellungen) bewertet, also die Reserven für die steigenden Beiträge im Alter. Wichtig sind die freien Rückstellungen, denn der Großteil der Deckungsrückstellung ist vorgeschrieben: Aus der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (RfB) werden nicht nur Beitragsrückerstattungen finanziert, sondern auch Einmalbeiträge, die Beitragserhöhungen abfedern.
Anlagenrendite. Sie sagt, welchen Vermögenszuwachs das Unternehmen mit seinen Kapitalanlagen erzielt hat. Je höher der Wert, desto besser für die Versicherten.
Verwaltungskostenquote. Je niedriger der Wert, desto sparsamer arbeitet der Verwaltungsapparat des Unternehmens.
Abschlusskostenquote. Sie nennt die Kosten in Prozent des Beitragswachstums. Damit gibt sie an, wie teuer der Versicherer das Neugeschäft erkauft.
Prämieneinnahmen. Prämienwachstum ist oft auch nur auf Tariferhöhungen zurückzuführen.
Leistungsquote. Neben der Schadenquote wird bei Krankenversicherungen auch eine Leistungsquote errechnet. Sie erfasst alle Leistungen an die Versicherten (auch Beitragsrückerstattungen) im Verhältnis zur Prämie. Eine Leistungsquote über 100 Prozent ist möglich durch die Erträge der Kapitalanlagen.