• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Die Leistungen der Krankenkassen und Zuzahlungen – gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland

Alle Krankenversicherungen – ob gesetzlich oder privat – haben bei ihren Leistungen Abgrenzungsprobleme. Ist eine kosmetische Operation oder eine Abmagerungskur eine Heilbehandlung? – Ist eine bestimmte Therapie oder die Verschreibung eines Medikaments medizinisch notwendig? – Liegt ein Pflege- oder Krankheitsfall vor? – Hier wird es immer wieder Streitfälle geben, die – wenn möglich – vor den Behandlungen mit allen Beteiligten, dem Arzt, dem Krankenhaus und der Krankenkasse geklärt werden sollten. Bei Einweisung in ein Krankenhaus wird in der Regel der Arzt darauf achten, dass diese Anstalt mit Krankenkassen in einem Vertragsverhältnis steht. Lehnt die Kasse bestimmte Leistungen ganz oder teilweise ab, kann man sich an ihre Widerspruchsstelle wenden. Diese erteilt dann einen schriftlichen Bescheid, der bei weiterer Ablehnung Angaben über Klagefristen und das zuständige Sozialgericht enthält. Aber solche Streitigkeiten, die letztlich vor Medizinern entschieden werden, sind große Ausnahmen. Das Gros der Leistungsfälle wird reibungslos reguliert. Die Auf-sicht über gesetzliche Krankenversicherungen führt das Bundesversicherungsamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn; Tel. 02 28/61 90.

Mit der Gesundheitsreform hatten sich ab 1989 einige Veränderungen im Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht der Krankenkassen ergeben. Dazu gehören vor allem mehr Selbstbeteiligungen der Versicherten und die Einführung von Festbeträgen, bis zu denen z. B. Arzneimittel oder Brillen ersetzt werden. Außerdem wurden Zuzahlungen eingeführt, die der Versicherte bei bestimmten Leistungen selbst erbringen muss, z. B. bei Fahrtkosten, Heilmitteln und Zahnersatz. Durch Sozial- und Überforderungsklauseln soll andererseits verhindert werden, dass sozial Schwache durch Zuzahlungen zu sehr belastet werden. So sind Versicherte mit einem niedrigen Einkommen von der Zuzahlung für Zahnersatz, für stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, für Arznei- und Heilmittel sowie für Fahrtkosten vollständig befreit.

Die Einkommensgrenze liegt für Alleinstehende bei 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße (2001: 40 Prozent von 2290 Euro = 916 Euro), für Personen mit einem Angehörigen bei einem Haushaltseinkommen von 55 Prozent der monatlichen Bezugsgröße (2001: 1 260 Euro), bei Verheirateten mit einem Kind: 65 Prozent der monatlichen Bezugsgröße (2001: 1489 Euro) und bei Verheirateten mit zwei Kindern: 75 Prozent der monatlichen Bezugsgröße (2001: 1738 Euro). Für jeden weiteren Angehörigen werden 229 Euro berücksichtigt. Dabei werden Kindergeld, Erziehungsgeld, BAföG, Wohngeld usw. nicht mitberechnet. Von den Zuzahlungen befreit sind Kinder des Versicherten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, denen Leistungen im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung gewährt werden, weibliche Versicherte und mitversicherte weibliche Familienangehörige für Verordnungen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge und der Mutterschaftshilfe, Arbeitsunfallverletzte für Verordnungen im Rahmen der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung, Mitglieder, die aufgrund ihres anerkannten Versorgungsleidens Arznei-, Verband- und Heilmittel benötigen.

Für alle Versicherten wurde die Überforderungsklausel eingeführt. Das ist ein neues Element der sozialen Gerechtigkeit: Diese Härtefallregelung verhindert nicht nur bei der einzelnen Zuzahlung eine zu starke finanzielle Belastung des Versicherten, sie berücksichtigt auch die Gesamtbelastung, die sich aus wiederholten Zuzahlungen im Laufe eines Jahres ergibt. Die Kasse kann in Härtefällen von den Zuzahlungen befreien, wenn der Versicherte hierdurch unzumutbar belastet würde. Als unzumutbar belastet gelten dabei Versicherte, deren Einnahmen zum Lebensunterhalt monatlich (2001) 926,20 Euro nicht übersteigen. Diese Einkommensgrenze erhöht sich für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen um 343,60 Euro und jeden weiteren mitversicherten Familienangehörigen um 229 Euro. Den Einnahmen des Versicherten sind die Einnahmen des Ehegatten und der mitversicherten Familienangehörigen hinzuzurechnen. Von dieser Regelung werden auch erfasst: Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge, Bezieher von Arbeitslosenhilfe und Ausbildungsförderung sowie Heimbewohner, deren Unterbringungskosten von der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge getragen werden. Ferner gelten die oben beschriebenen Sozial- und Überforderungsklauseln. Die Befreiungsregelung ist auch besonders wichtig für chronisch Kranke und alte Menschen, die häufiger Leistungen in Anspruch nehmen müssen. Die Überforderungsklausel beschränkt die Zuzahlung bei Arznei- und Verbandmitteln, bei Heilmitteln sowie für Fahrtkosten auf zwei Prozent der jährlichen (Familien-)Bruttoeinnahmen.

Bei der Ermittlung dieser Grenze sind die jährlichen Bruttoeinnahmen vorab für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen um 15 Prozent der jährlichen Bezugsgröße (2001: 15 Prozent von 27487 Euro = 4 123 Euro) und für jeden weiteren im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen um zehn Prozent der jährlichen Bezugsgröße (2001: 2749 Euro) zu vermindern. Allerdings werden alle Bruttoeinnahmen der im gemeinsamen Haushalt Lebenden zusammengerechnet. Für chronisch kranke Versicherte, die wegen derselben Krankheit laut ärztlicher Bescheinigung in Dauerbehandlung sind und mindestens ein Jahr lang Zuzahlungen in Höhe von mindestens einem Prozent der (Familien-)Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt aufbringen mussten, entfallen die o. g. Zuzahlungen nach Ablauf des ersten Jahres für die weitere Dauer dieser Behandlung. Diese Befreiungsregelung gilt allerdings nur für den chronisch Kranken selbst; für den übrigen Familienverbund gilt die o. g. Zwei-Prozent-Grenze. Die Krankenkassen geben Quittungshefte heraus, in denen die Zuzahlungen vermerkt werden können.

Die gesetzliche Krankenversicherung457
Zuzahlungen auf einen Blick
LeistungsartZuzahlung
Arztbehandlungkeine
stationäre Krankenhausbehandlung8,70 €
Hilfsmittel Kompressionstherapie,20%
Einlagen, Bandagen
Zahnersatz35-50 % *
Kieferorthopädie für Kinder20 % Erstkind, bei
weiteren Kindern 10 %
Arzneimittel
Packungsgröße N 1 (klein)4,10 €
Packungsgröße N 2 (mittel)4,60 €
Packungsgröße N 3 (groß)5,10 €
Heilmittel15 %
Fahrtkosten bei stationärer Behandlung.12,80 €

* 10 %-l5 % Bonus bei regelmäßiger Zahnkontrolle

Aug 29, 2016gesundhe-admin
Angebote von Versicherungsunternehmen und Drückerkolonnen - Riester-geförderte AltersvorsorgeverträgArbeitgeberzuschuss zum Beitrag der privaten Krankenversicherung und Arbeitslosigkeit
  Weitere Artikel  
 
Allgemeine Versicherungsbedingungen, AVB für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung – Teil I
 
Die Leistungen der Pflegeversicherung nicht unterschätzen – empfehlenswerte Information
 
Neue Berufsunfähigkeitsversicherung – Leistungen, Pflegebedürftigkeit, Kündigung und Zusatzversicherung
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Die entscheidende Rolle der Versicherungsvermittler – hilfreiche Information

    Versicherungsverträge werden nach Ansicht von Professor Großmann nicht auf Grund von rationalen, rechenmäßigen Überlegungen abgeschlossen. Gefühle, Neigungen, Sympathien und Antipathien spielen hier eine große Rolle. Besonders ist der Beeinflussung durch […]

    Jun 19, 2016gesundhe-admin
  • Neue Typklassen in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung – Tipps und Angebote

    Es gibt etwa 12000 Fahrzeugtypen, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft nach ihrem durchschnittlichen Schadenaufwand untersucht und zu 16 Typklassen (von 10 bis 25) zusammengefasst hat. Durch diese Typklassen werden […]

    Jun 6, 2016gesundhe-admin
  • Richtig Geld sparen bei der Kfz-Versicherung – Tipps und Angebote Teil I

    Wenn Sie eine günstigere Versicherung finden wollen, brauchen Sie zunächst einmal alle persönlichen und technischen Daten von Ihrem Auto (aus dem Fahrzeugschein) und von Fahrer und Halter. Sie brauchen • […]

    Mai 5, 2017gesundhe-admin
  • Beurteilung der Anlage in Investmentanteilscheinen – Geldanlageformen

    Vorteile – staatliche Überwachung von KAG und Depotbank – Risikostreuung schon mit kleinen Beträgen (bei Einmalanlage z.T. Mindestbeträge bis 5 000/10 000/20 000 €) (Sparpläne schon ab 50/100 monatlich) – keine […]

    Dez 7, 2015gesundhe-admin
  • Begriff und Wesensmerkmale einer Versicherung

    Der Tod des Haupteinkommensbeziehers einer Familie tritt in einem bestimmten Zeitraum mit einer bestimmten, in der Regel kleinen Wahrscheinlichkeit ein. Die Wahrscheinlichkeit betrifft jedoch nicht das konkrete Schadenereignis selbst: Dieses […]

    Sep 11, 2015gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr