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Die Reiseversicherung notwendig oder überflüssig – empfehlenswerte Information

Das Beste, was man vom Reisen nach Hause bringt, ist die heile Haut. (Persische Redensart)
Urlaub bedeutet nicht immer nur Spaß und Erholung: Allein auf den beliebten und belebten Skipisten verunglücken jährlich rund 165 000 Deutsche, 100 000 werden im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt, Unzählige werden bestohlen. Reiseversicherungen sind daher ein gutes Geschäft für die Versicherer: Jeder achte Urlauber leistet sich die eine oder andere Police. Zum Vergleich: Einen Reiseführer kauft sich nur jeder zehnte. Doch nicht immer ist eine spezielle Reiseversicherung notwendig. Schon die meisten normalen Versicherungen werden als sogenannte Grundversicherungen definiert: Sie gelten nicht nur zu Hause, sondern immer, das heißt auch im Ausland. Grundversicherungen sind die Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht-, Kraftfahrt-, Lebens-, Pflege-, Private Unfall-, Private Kranken-, Rechtsschutz-, Sach-, Verkehrs- Service- und sogar die Hausratversicherung. Dennoch sollte der Versicherte noch einmal genauer nachsehen. Problematisch können vor allem Reisen ins außereuropäische Ausland oder risikoträchtige sportliche Aktivitäten wie Fallschirmspringen oder Bergklettern sein.

Die Auslandsreise-Krankenversicherung
Gesetzlich Versicherte. Für gesetzlich Krankenversicherte ist die Auslandsreise-Krankenversicherung die wichtigste Reiseversicherung. Zwar sollen sogenannte Sozialversicherungsabkommen zwischen der Bundesrepublik und den wichtigsten europäischen Reiseländern eine weitgehend kostenlose Behandlung im Ausland garantieren. In den EU-Ländern und in der Schweiz, Tunesien und der Türkei können gesetzlich Versicherte danach die Leistungen der dortigen gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen. Für diese Länder stellt die Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung aus. In Großbritannien und Nordirland ist dagegen kein spezieller Berechtigungsschein notwendig. Dorthin ist die Reise für gesetzlich Versicherte unproblematisch. Doch in anderen Ländern ist die Anspruchsbescheinigung oft nicht einmal das Papier wert: In Spanien beispielsweise wird nur gegen Bargeld behandelt. In anderen Ländern wie Frankreich wird zunehmend eine Selbstbeteiligung verlangt, obwohl die deutsche Krankenkasse die Kosten übernimmt. Und in einigen typischen Ferienorten am Mittelmeer gibt es während der Hochsaison nicht genügend Kassenärzte, so dass auf Privatärzte ausgewichen werden muss. Auch in den österreichischen Bundesländern Salzburg, Steiermark und Tirol werden deutsche Urlauber häufig nur als Privat-patienten behandelt. Arzt- und Krankenhauskosten müssen dann wie in anderen Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen (etwa Vereinigte Staaten, Schweiz und Norwegen) vollständig selbst bezahlt werden. Mit einer Auslands-Krankenversicherung sind nicht nur die Arzt- und Behandlungskosten, sondern auch die Kosten für einen notwendigen medizinischen Rücktransport abgedeckt: Diese Kosten dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts nicht übernehmen (B 1 KR 1/98 R). Sie können bei Schwerverletzten und Sonderflügen bis zu 20 000 € ausmachen. Der Rücktransport ist allerdings meist in den Auto-Schutzbriefen enthalten. Wer zu den rund 5 Millionen Kassenmitgliedern gehört, die für den Krankenhausaufenthalt eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben: Dieser Schutz gilt auch im Ausland.

Privatversicherte. Auch für Privatversicherte kann die Auslands- Krankenversicherung sinnvoll sein. Die private Krankenversicherung ersetzt zwar alle Kosten, auch wenn der Versicherte in ein ausländisches Krankenhaus muss. Bei kostspieligen Behandlungen gibt der Versicherer eine Kostenübernahmeerklärung. Allerdings ist der Schutz für Auslandsreisen auf vier Wochen begrenzt. Wer länger verreist, sollte mit seiner Versicherung vorher eine Absprache treffen. Teilweise jedoch deckt die private Police einen eventuellen Krankenrücktransport nicht. Diese Deckung wäre aber vor allem für Reisen nach Übersee empfehlenswert. Eine Reise-Krankenversicherung kann auch sinnvoll sein, wenn die private Krankenversicherung bei Nichtinanspruchnahme Beitragsrückerstattung zahlt. Die Zusatzpolice deckt die Folgekosten eines Unfalls oder einer akuten Erkrankung im Urlaub, die zu Hause auskuriert werden müssen.

Leistungen. Die Auslandsreise-Krankenversicherung zahlt für ambulante und stationäre Behandlung, Operationen, Medikamente, Rücktransport (worüber aber allein der behandelnde Arzt entscheidet), Überführungskosten bei Tod oder Bestattungskosten im Ausland. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausschlüssen: Die Versicherung zahlt nicht bei Erkrankungen, die sich bereits vor Reisebeginn bemerkbar gemacht haben, bei chronischen Krankheiten, für Zahnersatz, Entbindungen oder Psychotherapien. Im allgemeinen erhalten Personen über 70 Jahre keinen Versicherungsschutz. Einen Blick sollte der Versicherungswillige wieder in das Kleingedruckte werfen: Die Unterschiede bei den Deckungszusagen, vor allem für einen medizinisch notwendigen Rücktransport, sind beträchtlich. Manche Versicherer übernehmen nur die Restkosten zu den Krankenkassensätzen oder decken Geschäftsreisen nicht.

Verhalten im Schadenfall. Im Schadenfall sollte der Versicherte bei umfangreichen und teuren Behandlungen sobald wie möglich die Versicherung informieren, notfalls über die deutsche Botschaft. Nehmen Sie Versicherungsbescheinigung und Telefonnummer mit. Wer im Ausland in teuren Ländern wie den Vereinigten Staaten länger erkrankt, wird oft vom Versicherer zurückgeholt. Auf Wunsch übernehmen die Gesellschaften – vor allem bei teueren Krankenhausaufenthalten – die Kosten per Vorschuß im voraus oder rechnen direkt mit den Krankenhäusern ab; einige Gesellschaften schicken sogar per Telex zu jeder Tageszeit eine Kostenübernahmegarantie, falls gewünscht. Kleinere Arztrechnungen können Sie selbst begleichen. Die Rechnung sollte aber detailliert die einzelnen medizinischen Leistungen enthalten.

Abschluss und Beitrag. Versicherte können zwischen zwei Varianten wählen: Entweder sie zahlen pro Tag einen bestimmten Betrag, oder die Police gilt für ein Jahr für eine unbestimmte Zahl von Reisen, die aber jeweils eine bestimmte Wochenzahl (meist sechs) nicht überschreiten dürfen. Preiswerter sind die Jahresverträge. Sie verlängern sich automatisch, wenn nicht ein bis drei Monate vorher gekündigt wird. Der Abschluss der Reiseversicherung ist einfach: Sie können bei Reisebüros, Reiseveranstaltern oder Automobilclubs abschließen oder sich die Unterlagen von der Versicherung direkt schicken lassen. Meist müssen Sie den Beitrag bei der Bank oder Post einzahlen, die Zahlscheinquittung gilt dann als Beleg. Die Preise für den Pauschalschutz sind relativ einheitlich; sie schwanken zwischen 10 und 24 €. Einer der günstigsten Anbieter ist die Debeka mit 4,90 € Jahresbeitrag für weltweiten Schutz bei einer Reisehöchstdauer von 60 Tagen sowie die Hanse-Merkur mit 11 € für 56 Tage. Allerdings zahlen Ältere (je nach Versicherer ab 59 Jahren) bei vielen Versicherern mehr. Für Familien ist die R+V mit 30 Mark am günstigsten. Bei längerem Aufenthalt im Ausland und daher notwendigem Tagesschutz kann es sich jedoch lohnen, die Preise etwas genauer zu vergleichen. Die Prämien schwanken zwischen 0,55 und 1,00 €.

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