Wer sich eine Immobilie anschafft, sollte sein Haus ausreichend versichern. In der verbundenen Wohngebäudeversicherung können folgende Risiken versichert werden:
Der Versicherungsumfang
• Die Feuerversicherung
ersetzt Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und den Absturz bemannter Flugkörper sowie deren Folgeschäden durch Rauch, Ruß oder Löscharbeiten.
• Die Leitungswasserversicherung
kommt für Schäden auf, die aus Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen im Gebäude sowie an Zuleitungsrohren innerhalb des Grundstückes entstehen. Ebenso sind Frostschäden an Badezimmereinrichtungen, Boilern und Heizkörpern sowie Schäden bei bestimmungswidrig austretendem Leitungswasser aus allen mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen und Schläuchen (auch aus Wasch- bzw. Geschirrspülmaschinen) versichert.
• Die Sturmversicherung
Durch einen Sturm können das Dach abgedeckt und Fensterscheiben eingedrückt werden. Dadurch kann auch Regenwasser in das Haus ein- dringen. Für hieraus resultierende Schäden kommt die Sturmversicherung auf. Der Sturm muss jedoch mindestens Windstärke 8 gehabt haben.
• Die Hagelversicherung
Nach den neuen Bedingungen sind Hagelschäden mitversichert. Die Windstärke-8-Klausel zählt hier nicht. Nach den alten Bedingungen musste der Hagelschutz vereinbart werden. Grundsätzlich trifft die folgende Aussage zu: Versichert ist das Gebäude einschließlich aller seiner Bestandteile, wie zum Beispiel Einbauküche oder Heizung. Nicht unter den Versicherungsschutz fällt der Hausrat.
• Elementarschäden
Bisher waren Elementarschäden durch Erdbeben, Überschwemmungen, Lawinen, Erdsenkung und Erdrutsch von der Wohngebäudeversicherung ausgeschlossen. Einige Versicherungen bieten inzwischen diesen zusätzlichen Schutz an. Dieser Schutz hat natürlich seinen zusätzlichen Preis.
Berechnung der Versicherungssumme Im Gegensatz zu den meisten anderen Versicherungsformen ist die Berechnung der Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung etwas komplizierter.
Die Baukosten für ein 1997 erbautes Haus betragen 350 000€. Die Berechnung der Versicherungssumme bezieht sich auf den Versicherungswert von 1914. Weiterhin benötigt man dazu den aktuellen Batikostenindex von 1997.
• Die Prämienberechnung
Der Beitrag für die verbundene Wohngebäudeversicherung soll hier beispielhaft 0,65 € pro 1000€ Versicherungssumme betragen. Er richtet sich nach der Bauartklasse der Immobilie, der Tarifzone des Versicherungsortes und eventuellen Zusatzrisiken, wie z. B. eine Fußbodenheizung.
Versicherungsbeitrag =
Versicherungssumme 1914 x gleitender Neuwertfaktor x Prämiensatz
Versicherungsbeitrag =
17 090€ x 25,4 (1997) x 0,65 €/1 000€ = 282,16 €
Hinzu kommt noch die gesetzliche Versicherungssteuer von 13,75%, so dass sich eine Bruttoprämie von 321€ ergibt.
Handelt es sich nicht um einen Neubau, und sind somit die Neubaukosten auch nicht bekannt, kann anhand eines von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Wertemittlungsbogens der Wert des Gebäudes festgestellt werden.
Eine weitere Möglichkeit ist, einen Bausachverständigen zu beauftragen, was allerdings zunächst die teuerste, aber auch sicherste Variante darstellt.
• Monopol- und Zwangsrechte
Mit der Realisierung des EG-Binnenmarktes zum 1.7.1994 fielen auch die so genannten Monopol- und Zwangsrechte einiger öffentlich-rechtlicher Versicherungsmonopole auf die Gebäudeversicherung.
• Bauartklassen
Bauartklasse I: Die Außenwände müssen massiv (Mauerwerk, Beton) konstruiert sein.
Bauartklasse II: Die Außenwände müssen aus Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus nicht brennbarem Material (z. B. Profilblech, Asbestzement, kein Kunststoff) bestehen.
Fertighausgruppe I: Die Außenwände müssen in allen Teilen – einschließlich der tragenden Konstruktion – aus feuerbeständigen Bauteilen bestehen. Das Dach muss hart, z. B. mit Ziegeln, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall oder gesandeter Dachpappe, gedeckt sein.
Unterversicherung
Um eine Unterversicherung auszuschließen, kann ein vereidigter Bausachverständiger das Haus schätzen. Im Falle einer Unterversicherung reagiert die Versicherungsgesellschaft wie bei der Hausratversicherung. Beträgt der Wert des Gebäudes 350 000€ und die Höhe der Absicherung 250 000€, bekommt der Versicherungsnehmer den möglichen Schaden auch nur im Verhältnis der Versicherungssumme zum realen Wert erstattet. Für ein neues Haus würde die finanzielle Entschädigung dann sicherlich nicht reichen.
Ist die Versicherungssumme einmal richtig errechnet, schützt der gleitende Neuwertfaktor vor einer Unterversicherung.
Außerordentliches Kündigungsrecht
Erwirbt man eine Immobilie, wird auch automatisch die Versicherung des Gebäudes übernommen. Jedoch hat man die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung innerhalb von vier Wochen nach der Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch. Dies bietet die Chance, sich nach einer günstigeren Versicherungsgesellschaft umzusehen bzw. den Versicherungsschutz zu aktualisieren.
Im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung ist zumindest der Feuerversicherungsschutz unerlässlich . Die Kreditinstitute bestehen auf einem Brandversicherungsnachweis für die Auszahlung des Kredites.
Was viele nicht wissen: Man sollte darauf achten, den Grundstücksanteil in der Berechnung der Versicherungssumme unberücksichtigt zu lassen, also effektiv nur den Gebäudewert versichern.
Die Versicherungsbedingungen
Wie bei der Hausratversicherung hängt der Umfang des Versicherungsschutzes von den Versicherungsbedingungen ab. Prüfen Sie in Ihrem Vertrag die VGB. Die Tabelle auf den Seiten 84 – 92 soll einen Überblick verschaffen.