Das richtige Unternehmen. Wer einen Versicherungsmakler auf-sucht, der bekommt meistens ein wunderbares farbiges Computerprogramm vorgeführt, das am Ende der Beratung das angeblich beste Angebot ausspuckt. Leider ist es in Wahrheit oft nur die Police mit der höchsten Provision. Fast alle Softwareprogramme sind durch die Vorgaben manipulierbar: Manche schließen von vornherein bestimmte Gesellschaften (Beispiel Direktversicherer) aus, andere arbeiten über die Bewertung (mit subjektiven Punkten wie sichere Anbieter oder Umsatzstärke). Was immer der Kunde wünscht, es kommt immer die gleiche Gesellschaft heraus. Reine Preis-Leistungs-Vergleiche sind ohnehin nicht aussagefähig: Sie werden durch Lockangebote und Beitragsanpassungstermine verzerrt. Vor allem aber sagen sie nichts über die künftige Beitragsentwicklung aus – und um die sollte es dem Kunden gehen. Der bessere Ansatz für die Wahl der richtigen Gesellschaft ist daher ein Bilanzvergleich über einen Zeitraum von mindestens sechs Jahren. Entscheidend sind Kosten und Rückstellungen. Ein solcher Vergleich der 24 größten Krankenversicherer wurde beispielsweise vom manager magazin gemacht: Am besten schnitten Landeskrankenhilfe und SDK Süddeutsche Krankenversicherung ab. Auch die Debeka gehört zu den soliden Unternehmen.
Wer weitere Familienmitglieder versichert, sollte in jedem Fall bei mehreren Gesellschaften Angebote einholen. Häufig sind die Gesellschaften bei Männern, Frauen und Kindern unterschiedlich günstig. Bei einer Untersuchung der Stiftung Warentest vom Sommer 2000 schnitt die HUK-Coburg als einzige Gesellschaft bei allen Tarifen sehr gut ab. Durchweg gute Ergebnisse erzielte die Debeka, dagegen bekamen beispielsweise Tarife der Inter nur ausreichende oder mangelhafte Bewertungen. Die Warentester hatten 150 Tarife von 40 privaten Krankenversicherern für Selbständige, Angestellte und Beamte verglichen. Bewertet wurde für jeden Tarif das aktuelle Preis-Leistungs-Verhältnis und die Beitragsstabilität. Basis waren Neuverträge für 33 Jahre alte Kunden mit normalem Gesundheitszustand. Bei einigen Versicherern muss der Kunde damit rechnen, dass die günstige Einstiegsprämie binnen weniger Jahre sprunghaft ansteigt.
Der richtige Tarif. Wer das richtige Unternehmen gefunden hat, sollte überlegen, welche Leistungen er braucht. Bei den Tarifbausteinen muss der Versicherte stets zwischen Luxus- und Basisschutz wählen. Wer im Krankenhaus mit einem Mehrbettzimmer zufrieden ist, kommt deutlich billiger weg, als wenn es das Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung sein muss. Viele Tarife arbeiten mit Gimmicks, die teuer bezahlt werden müssen. Wer als Nichtbrillenträger in einen Tarif mit einem üppigen Brillenzuschuß geht, kann sicher sein, dass die anderen Versicherten nicht so dumm sein werden. Junge Frauen, die später Kinder haben möchten, sollten nach einer Beitragspause während des Erziehungsurlaubs fragen. Die meisten Versicherer verzichten zwischen drei und zwölf Monate lang auf Beiträge. Das sind bei 400 € Monatsbeitrag immerhin bis zu 4 800 Mark. Selbständige sollten bei der ambulanten Behandlung eine relativ hohe Selbstbeteiligung wählen. Allerdings sollte sie nicht zu hoch sein. Wer einmal eine hohe Selbstbeteiligung abgeschlossen hat, kann sie kaum noch reduzieren. Denn dann verlangt der Versicherer für das höhere Risiko je nach Alter und Gesundheitszustand happige Zuschläge. Bei Arbeitnehmern freut sich dagegen der Arbeitgeber über die Hälfte des ersparten Beitrags. Am höheren Selbstbehalt dagegen beteiligt er sich meist nicht.
Die einfache Rechnung für Arbeitnehmer lautet daher: Der jährliche Selbstbehalt unterschiedlicher Tarife wird durch 12 geteilt und zum Monatsbeitrag addiert. Dann werden die Summen verglichen. Faustregel: Mehr als 600 Mark Selbstbeteiligung lohnen nicht. Für Freiberufler und Unternehmer ist auch die Krankentagegeld-Versicherung wichtig. Sie sollte erst beginnen, wenn der finanzielle Verlust durch Krankheit schmerzlich wird. Der Beginn nach drei Karenztagen ab dem vierten Krankheitstag ist sehr teuer. Auch eine Staffel – das Krankentagegeld steigt mit der Dauer der Krankheit – ist möglich. Bei Rückfallerkrankungen sollen die Karenztage nicht wieder von vorne gezählt werden. Außerdem sollte die Gesellschaft auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichten. Sonst kann sie in den ersten drei Versicherungsjahren das Krankentagegeld ohne Angabe von Gründen kündigen.
Der richtige Abschluss: Wahrheit und Vollständigkeit
Der Antragsteller muss die Fragen nach seinem Gesundheitszustand richtig und vollständig beantworten. Manche Vertreter verharmlosen eher manche Krankheiten, aus Angst, sonst den Kunden zu verlieren. Es ist aber nicht ihr Risiko, sondern das Risiko des Versicherten: Wenn er bestimmte Krankheiten nicht angibt und diese wieder auftreten, kann der Versicherer wegen unwahrer oder unvollständiger Angaben den Vertrag kündigen. Wenn der Versicherte bestimmte Krankheiten dem Vertreter nicht nennen will, kann er innerhalb von sieben Tagen einen Brief an den Versicherer schicken. Empfehlenswert ist die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung bei der ambulanten Behandlung. Unbedingt sollte der Versicherte im Antrag festschreiben, dass der Versicherer auf sein Kündigungsrecht gemäß §41 Versicherungsvertragsgesetz verzichtet: Dieser Paragraph besagt, dass der Versicherer bei Krankheiten, die vor Vertragsabschluss bestanden, bei erneutem Auftreten dieser Krankheit den Vertrag kündigen kann. Da die Altersrückstellung vorerst nicht von einem Privatversicherer zum nächsten mitgenommen werden kann, ist der Kunde wohl oder übel an sein Unternehmen gebunden. Er sollte es daher vor der Unterschrift auf Herz und Nieren prüfen. Bei Unzufriedenheit während der Vertragslaufzeit ist ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ab dem 45. Lebensjahr kaum noch zu empfehlen.
Checkliste: Private Krankenversicherung
Kriterien:
– Beitragsrückerstattung
– Bindung an die Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte oder freie Honorarvereinbarung
– Leistung für:
Kuren
Heilpraktiker
Psychotherapie
Vorsorgeuntersuchungen
Große Hilfsmittel, Beispiel Rollstühle
Kleine Hilfsmittel, Beispiel Brillen
Kontaktlinsen
Krankentransport
Auslandsrücktransport
Hausentbindung
– Erstattung bei Zahntarifen
– Krankenhaustagegeld bei Nichtinanspruchnahme des Einbettzimmers oder der privatärztlichen Behandlung
– Gesundheitsfragen nur für die letzten drei Jahre. Zeit-punkt des Rücktrittsverzichts des Versicherers bei falscher Beantwortung
– Auslandsschutz
Verdienstausfallsicherung
– Leistung bei Krankheiten und Unfällen durch Alkohol (Alkoholklausel)
– jederzeitige Anpassung ohne Risikoprüfung und Wartezeiten an die Einkommensverhältnisse
– unbegrenzte Leistungsdauer
– Verzicht des Versicherers auf ordentliche Kündigung bei Krankentagegeld
– Karenzzeit von 6 Wochen bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit: Addition oder jeweils neuer Beginn der Karenzzeit
– Leistung während Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt
– Leistung auch bei Arbeitsunfähigkeit durch Schwangerschaftskomplikationen außerhalb der Mutterschutzfrist
– Auslandsschutz
Zusatzversicherung für GKV
– Möglichkeit freier Honorarvereinbarung oder Gebühren-ordnung
– Leistung auch bei Erstattungsproblemen durch die GKV
– Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht durch Versicherer
– Beteiligung an Kosten einer stationären Kurbehandlung
– Unbegrenzte Transportkostenleistung
– Rücktransport aus dem Ausland
– Leistung bei Hausentbindungen
– Leistung für Vor- und Nachuntersuchungen
– Kostenerstattung für Begleitpersonen während der Unter-bringung im Krankenhaus
– Auslandsschutz
Ein Wechsel innerhalb einer Gesellschaft von einem Tarif zum anderen ist aber möglich und auch oft sinnvoll, um Beiträge zu sparen. Wenn jemand gesundheitliche Probleme hat, ist die Einstiegsprämie sogar für kinderlose Gutverdiener zu hoch.
Tips für den Versicherungsfall
Der Versicherte kann Arzthonorare, Rezepte oder Krankenhaus-rechnungen entweder selbst bezahlen und sie dann beim Versicherer einreichen oder sie gleich dem Versicherer zur Regulierung geben. Die Arztrechnungen müssen den Namen des Patienten, die Diagnose, die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Ziffer und Gebührenordnung, berechnetem Betrag und gewähltem Vielfachen des Gebührensatzes und die Daten der Behandlung enthalten.
Tip: Eintrittsalter und Provisionsbeteiligung
Stichtag für die Berechnung des Eintrittsalters ist der 1. Dezember. Doch hier ist oft etwas Verhandlungsspielraum für eine Rückdatierung. Spielraum kann sich auch bei der Provision ergeben, auch wenn das Gesetz dies dem Vertreter oder Makler verbietet: Die Beteiligung des Kunden an der Provision ist oft möglich. Der Makler bekommt eine Provision von 5 bis 7 Monatsbeiträgen. Allerdings sollte die Provisionsbeteiligung kein Argument für die Wahl einer Krankenversicherung sein. Vorsicht ist angeraten, wenn der Makler von sich aus eine Provisionsbeteiligung anbietet: Eventuell will er dem Versicherten damit nur eine besonders schlechte Krankenversicherung verkaufen.
Rezepte sollten der Einfachheit halber zusammen mit der Arztrechnung eingereicht werden. Bei teuren Behandlungen im Krankenhaus sollten Sie beim Krankenversicherer eine Kostenübernahmeerklärung einholen. Das erspart Ihnen die Vorkasse; die Klinik rechnet direkt mit dem Versicherer ab. Beim Krankentagegeld muss die Arbeitsunfähigkeit innerhalb der im Tarif vereinbarten Frist dem Versicherer schriftlich gemeldet werden. Der Versicherer schickt dann ein Formblatt zurück, auf dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeitsdauer bescheinigen muss.