Neben der oben beschriebenen Verlustautomatik durch Abschreibungen wird den Interessenten an einer Kapital-Lebensversicherung verschwiegen, dass das langfristige Lebensversicherungssparen der Inflation unterliegt. Der Bund der Versicherten veröffentlichte einen Artikel Inflation frisst Rendite, in dem die Entwicklung einer Kapital- Lebensversicherung über 30 Jahre Laufzeit unter Berücksichtigung der Inflationsraten von 1955 bis 1985 durchgerechnet wurde (bei einer jährlichen Einzahlung von 1000 Mark):
Gesellschaft Rendite Auszahlung Kaufkraft Effektiv-Rendite
-beste 5,94 ca. 82000 ca.39600 1,5-2%
-Durchschnitt 4,90 ca. 68500 ca.33600 0,5-1%
-Schlechteste 4,07 ca. 59500 ca.29600 negativ!
Dem Statistischen Jahrbuch ist zu entnehmen, dass die Kaufkraft von einer Deutschen Mark in 40 Jahren auf 36 Pfennige abgesunken ist – also real ein Geldwertverlust von zwei Drittel. Die Branchenwerbung versprach, dass die Lebensversicherung durch die Gewinnbeteiligung von Jahr zu Jahr wachsen soll. Dadurch hätten die Versicherten im Alter mehr auf der Hand. Berücksichtigt man die Inflation – und dies darf bei einer Werbung für derart langfristige Anlagen von sehr viel Geld nicht verschwiegen werden -, dann hat der Versicherte im Alter weniger auf der Hand. Lassen Sie sich nicht täuschen durch Hinweise der Vertreter, dass die Überschussbeteiligung die Kaufkraft der Versicherungssumme erhalte. Das ist nämlich nicht wahr. Erstens ist die Überschussbeteiligung nicht garantiert.
Zum anderen hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die Überschussbeteiligung der Lebensversicherung trotz einer Verdoppelung der Versicherungssumme nur ausgereicht hat, um die fallende Kaufkraft der eingezahlten Beiträge auszugleichen. Erst durch eine entsprechende Dynamisierung der Beiträge und durch die Überschussbeteiligung, die beide zusammen zu einer Verdreifachung der Versicherungssumme in 25 bis 30 Jahren führen können, wird viel-leicht die Kaufkraft der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme in etwa erhalten. Das bedeutet: Nur wer Jahr für Jahr steigende Beiträge zahlt, kann sich – einschließlich der Überschussbeteiligung – nach 30 Jahren etwa das leisten, was er sich früher für die vereinbarte Versicherungssumme hätte kaufen können. Mehr nicht!
Dagegen erbringt die Anlage von Geld in vermieteten Grundbesitz bei einerseits gleich bleibenden (nach der Kaufkraft sogar fallenden) Zahlungen für den Schuldendienst und bei andererseits steigenden Mieten und steuerfreien Wertsteigerungen eine beachtliche Real- Rendite, selbst wenn man Beiträge für eine Risiko-Lebensversicherung mit einem vergleichbaren Versicherungsschutz der Kapital-Lebensversicherung einrechnet, der – entsprechend der Kapitalbildung – von Jahr zu Jahr fällt. Ein wesentlicher Fehler aller Renditevergleiche liegt darin, dass die Lobby die Rendite der Kapital-Lebensversicherung mit denen von Sparkonten vergleicht, kein Mensch aber so dumm ist, Zehntausende oder Hunderttausende von Mark 30 Jahre lang oder länger auf einem Sparbuch anzusparen. Er würde sich – wenn er ein paar Tausender zusammen hat – sicher überlegen, wie er sein Geld besser anlegen kann und sich vielleicht eine gebrauchte Eigentumswohnung kaufen.
So hat z. B. eine Eigentumswohnung, die in einer Mittelstadt vor 25 Jahren mit 10000 Mark Eigenkapital erworben wurde, bis heute eine steuerfreie Wertsteigerung von 100000 Mark erbracht, wobei schon binnen kurzer Zeit die Mieteinnahmen die Belastungen für die Fremdfinanzierung ausgeglichen und dann sogar überschritten haben, also jetzt neben den steuerfreien Wertsteigerungen noch einen Ertrag bringen, der – soweit er die Abschreibungen nicht übersteigt – ebenfalls steuerfrei ist. Derartige Realrenditen waren mit einer Kapital- Lebensversicherung nicht annähernd zu erreichen, schon gar nicht über 25 oder 30 Jahre, weil sich hier die Inflation besonders negativ auswirkt.
Das Argument der Gesellschaften und Vertreter, für denjenigen, der monatlich nur 50 Euro in eine Kapital-Lebensversicherung einzahlen könne, käme der Kauf einer Eigentumswohnung nicht in Betracht, ist wenig überzeugend, wenn man weiß, dass das Lebensversicherungssparen nur ein Viertel aller Sparanlagen ausmacht. Es ist aber oft dieses gebundene Sparen in einer Lebensversicherung, das es jungen Leuten unmöglich macht, zu gegebener Zeit – im Alter von 30 oder 35 Jahren – das nötige Eigenkapital für den Kauf einer kleinen, gut vermietbaren Eigentumswohnung aufzubringen, die man im Alter selbst bewohnen könnte.
Große Verluste bei vorzeitiger Aufhebung einer Kapital- Lebensversicherung
Nach Meinung des Berliner Versicherungsprofessors Rudolf Gärtner wird jede zweite Lebensversicherung nicht bis zum Ende durchgehalten. Die Rendite ist dann – so Professor Finsinger – weit unter Null. Die Ursache liegt in dem derzeitigen Provisionssystem. Vertreter und Drückerkolonnen erhalten für den Abschluss der kapitallosen Risiko- Lebensversicherung kaum Provisionen, für den von Kapital-Lebens-Versicherungen dagegen sehr hohe (etwa einen Jahresbeitrag). So wurden millionenfach falsche Kapital-Lebensversicherungen eingegangen, die von den Versicherten nach dem Erkennen ihres Fehlers oder unter dem Zwang veränderter Verhältnisse ebenso millionenfach wieder gekündigt werden.
Dem Bund der Versicherten sind viele Fälle bekannt, in denen der einzelne Versicherte bei der Korrektur eines als falsch erkannten Vertragsabschlusses Tausende von Mark verloren hat. Der Verein führt zu dieser Frage seit 1992 Musterprozesse und mehrere Verfassungsbeschwerden. Möglicherweise können Millionen Versicherte, die ihre Verträge bereits gekündigt und hohe Verluste erlitten haben, noch einen Nachschlag verlangen
Kapital-Lebensversicherung: nur auf zwölf Jahre zum Steuernsparen
Weil der Staat für Lebensversicherungen – noch – Steuervorteile gewährt, kann der Abschluss einer Kapital-Lebensversicherung mit dem damit verbundenen Sparvorgang im Einzelfall doch sinnvoll gewesen sein. Nur unter Ausnutzung dieser Vorteile sollten Sie eine Kapital- Lebensversicherung mit der Mindestlaufzeit von zwölf Jahren fort-führen, evtl. auch noch abschließen. Zuerst aber sollte die Familienversorgung durch eine Risiko-Lebensversicherung abgesichert sein und eine Vorsorge für den Invaliditätsfall durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung bestehen.
Der Staat begünstigt die Kapital-Lebensversicherung – noch – durch Steuervorteile beim Sonderausgabenabzug der Beiträge (wie auch die Risiko-Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung), durch die Steuerfreiheit der Überschussbeteiligung und im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung). Voraussetzung ist
1. eine Vertragslaufzeit von zwölf Jahren,
2. mindestens fünf Jahre laufende Beitragszahlung und
3. der Todesfallschutz muss mindestens 60 Prozent aller zu zahlenden Beiträge betragen.