Das kann schnell passieren: Eine unbedachte Bewegung, und Sie haben den hellen Teppich des Nachbarn mit Rotwein ruiniert. Oder Ihr Kind hat beim Radfahren einen Fußgänger angefahren. Im Alltagsleben gibt es viele Situationen, in denen wir aus Unachtsamkeit Schaden anrichten können. Meist enden solche Missgeschicke zwar glimpflich, doch wenn nicht Gegenstände beschädigt, sondern Personen verletzt werden, dann steigen die Kosten schnell in die Hunderttausende. Für solche Fälle sollten Sie eine Haftpflichtversicherung haben.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. So steht es in § 823 im BGB. Fügt man also jemandem einen Schaden zu, so haftet man – auch dann, wenn es keine Absicht war – mit seinem gesamten privaten Vermögen, und zwar so lange, bis der gesamte Verlust inklusive Folgeschäden bezahlt ist.
Damit solche Schicksalsschläge keinen in den finanziellen Ruin reißen, gibt es die private Haftpflichtversicherung. Sie soll in erster Linie vor existenzbedrohenden Ansprüchen schützen, die durch die Verletzung eines Menschen, Schäden durch Feuer oder Wasser oder die häufigeren kleinen Unfälle des Alltags auf den Verursacher zukommen können.
Was leistet die Haftpflichtversicherung?
Hauptaufgabe der Haftpflichtversicherung ist der Schutz vor eventuellen Schadenersatzansprüchen, die Dritte gegen Sie erheben. Wenn Sie einen Schaden verursacht haben, prüft Ihre Haftpflichtversicherung zunächst, ob Sie dafür überhaupt verantwortlich gemacht werden können. Wenn Sie tatsächlich verantwortlich und somit haftpflichtig zu machen sind, begleicht Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden bis maximal zur Höhe der versicherten Deckungssumme. Die Zahlungen erhält direkt der Geschädigte.
Bei unberechtigten Schadenersatzansprüchen dagegen wehrt Ihre Haftpflichtversicherung die Schadenersatzansprüche ab. Sollte der angebliche Geschädigte daraufhin einen Rechtsstreit anstreben, führt die Haftpflichtversicherung für Sie den Prozess und trägt auch die Kosten hierfür. Sie wandelt sich dann sozusagen in eine Art Rechtsschutzversicherung um.
Was leistet die Haftpflichtversicherung nicht?
In einigen Fällen kommt die Haftpflichtversicherung nicht für Schäden auf, zum Beispiel für solche, für die der Gesetzgeber eine Haftung ausdrücklich ausklammert. Eine Privathaftpflicht kommt grundsätzlich nicht auf für Schäden, die ohne Ihr Verschulden zustande gekommen sind. Vereinfacht bedeutet das: Wenn etwas geschieht, ohne dass jemand etwas dafür kann, gibt es dafür auch keine Haftung. Schließlich wird im BGB ja eindeutig definiert, dass jemand nur dann haftet, wenn er anderen schuldhaft einen Schaden zufügt.
Folgendes ist ebenfalls von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen:
• Schäden, die aus einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit entstanden sind;
• vorsätzlich herbeigeführte Schäden;
• Ansprüche von Angehörigen oder Lebenspartnern, die in demselben Haushalt wohnen oder in demselben Vertrag mitversichert sind;
• Schäden an geliehenen, gemieteten, gepachteten oder durch Eigenmacht erlangten Sachen (ausgenommen in der gemieteten Wohnung);
• Halter oder Hüter von Hunden, Pferden, wilden Tieren, Rindern oder sonstigen Reit- und Zugtieren, sowie Tiere, die zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken gehalten werden;
• Nutzung eines Kraftfahrzeugs (außer Arbeitsmaschinen bis zu 20 km/h oder andere Kraftfahrzeuge bis zu 6 km/h Höchstgeschwindigkeit);
• Glasschäden, sofern anderweitig versicherbar;
• Schäden an Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen, Schäden an Elektro- und Gasgeräten;
• Abnutzungs- und Verschleißschäden;
• Vermietung von Wohneigentum;
• Ansprüche aus Bauvorhaben, sofern die Bausumme die Deckungssumme übersteigt;
• Geldstrafen und Bußgelder sowie vertragliche Verpflichtungen (zum Beispiel die Rückzahlung eines Darlehens);
• selbst erlittene Schäden.
Wenn Sie sich selbst versehentlich ein Malheur am eigenen Körper zugefügt haben, würde eine private Unfallversicherung leisten. Bei einem selbst verursachten Sachschaden an Ihrem Eigentum kommt die Hausratversicherung dafür auf.
Achtung!
Bei den verschiedenen Versicherungsunternehmen können in der Haftpflicht die Einschlüsse sowie auch die Ausschlüsse von Vertrag zur Vertrag abweichen, da es für die Haftpflichtversicherung Tausende von Tarifkombinationen mit jeweils unterschiedlichen Deckungsinhalten gibt.
Eine Haftpflichtversicherung leistet zwar für die meisten Gegebenheiten, doch einige Hobbys oder Ereignisse müssen entweder zusätzlich eingeschlossen oder über eine spezielle Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Extra versichern müssen sich meistens:
• Windsurfer und Besitzer von Segelbooten;
• Führer von eigenen oder geliehenen motorgetriebenen Booten;
• Halter von Hunden und Pferden;
• Besitzer von motorgetriebenen Modellflugzeugen;
• Besitzer von Schusswaffen zu Jagdzwecken.
Sinnvolle Extras in der Haftpflichtversicherung
In den folgenden Abschnitten haben wir Ihnen diejenigen Extras zusammengestellt, die in einer Haftpflichtversicherung wirklich sinnvoll sind. Bei manchen Anbietern sind diese Zusätze bereits teilweise oder sogar schon ganz enthalten.
Allmählichkeitsschäden
Allmählichkeitsschäden sind Schäden, die über einen längeren Zeitraum schleichend passieren. Zum Beispiel eine tropfende Leitung im Keller. Leider sind solche Schäden nur dann versichert, wenn dies ausdrücklich in den Bedingungen steht oder extra vereinbart wurde.
Beispiel
Sie bauen Ihre neue Küche selbst ein und beschädigen mit dem Bohrer unbemerkt ganz leicht das Wasserrohr. Nach einiger Zeit entsteht an der Wand ein großer Wasserfleck. Die Überprüfung ergibt, dass ein neues Rohr für einige Tausend Euro benötigt wird.
Ähnlich verhält es sich mit dem leicht vor sich hin tropfenden Abfluss der Spüle. Dadurch können sich Fliesen lösen, manchmal bilden sich in der Wohnung des Nachbarn sogar Flecken oder es treten Schimmelpilze auf. Solche Schäden kommen in der Praxis ziemlich häufig vor, deshalb raten wir Ihnen zu einer Mitversicherung.
Ausfalldeckung (Schadenersatz)
Eine Ausfalldeckung ist ein sehr empfehlenswerter Zusatz in der Haftpflichtversicherung. So kann es zum Beispiel sein, dass Ihnen ein Unbekannter Schaden zufügt, der nicht ermittelt werden kann. Oder der Verursacher ist zwar bekannt, er kann den Schaden aber nicht ersetzen, da er nicht haftpflichtversichert und zudem noch pleite ist. Wenn Sie für solche Fälle aber eine Ausfalldeckung vereinbart haben, dann bekommen Sie von der eigenen Haftpflicht den entstandenen Schaden abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.
Gewässerschäden
Ein alter Lackeimer, ein Schädlingsbekämpfungsmittel oder sogar ein Altölkanister steht fast in jedem Haushalt oder jeder Garage. Solche gefährlichen Stoffe können schnell einmal auslaufen und so in den Boden oder ins Grundwasser gelangen – und dann droht schnell eine Verseuchung und die Behörden müssen unverzüglich die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen. Die Reinigungs- und Entsorgungsarbeiten sind jedoch kostspielig und können schnell sechs- oder sogar siebenstellig werden. Besonders für Besitzer von Öltanks ist es daher wichtig, dass ihre Haftpflicht auch für Gewässerschäden aufkommt.
Regressverzicht bei Sozialversicherungsträgern
Wenn Sie zum Beispiel Ihren Gegenspieler beim Sport verletzen, kommt die Krankenkasse zunächst für alle Behandlungskosten auf. Später aber wird sie diese von Ihnen als Verursacher zurückverlangen (Regress). Damit Ihre Haft-pflichtversicherung dann leistet, müssen Sie die Klausel Regressverzicht bei Sozialversicherungsträgern im Vertrag stehen haben. Übrigens: Bei Ehepartnern gehen die Sozialversicherungsträger nicht in Regress.
Schlüsselverlust
Besonders für Mieter gilt: Wenn Sie einen Schlüssel verlieren, kann es schnell teuer werden. Die meisten Mehrfamilienhäuser verfügen heutzutage nämlich über moderne Schließanlagen, Ihr Schlüssel passt dann gleichzeitig für die Haus- und Wohnungstür. Spätestens beim nächsten Umzug wird der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft nach dem fehlenden Schlüssel fragen. Meistens wird er dann den Schließzylinder für die Haustür und für Ihre Wohnungstür austauschen. Der mögliche Finder soll den Schlüssel schließlich nicht zu einem Einbruch nutzen können. Das Teure an der Sache ist nun, dass auch alle anderen Schlösser im Haus ausgewechselt werden müssen, da die anderen Hausbewohner den gleichen Schlüssel zur Haustür haben. Rechnungen in dreistelliger Höhe sind dann keine Seltenheit. Es lohnt sich also, diese Klausel mit in die Versicherung aufzunehmen.
Tierversicherungen
Der bei Hundebesitzern beliebte Satz Der tut gar nix stimmt leider nicht immer – nicht nur bei den vielerorts verbotenen Kampfhunden. Nach einer Beißstatistik von 93 Städten führen die Schäferhunde mit deutlichem Abstand vor den als Kampfhunde eingestuften Pitbulls. Auch von einem kleinen Dackel werden viele Menschen gebissen.
Für kleine Haustiere wie den Wellensittich, das Meerschweinchen oder die Katze benötigt niemand eine Tierhalterhaftpflicht. Was sie zernagen, zerkratzen oder ungeschickt bei anderen Leuten beflecken, deckt die Privathaftpflichtversicherung ab. Büßt ein Bekannter die Makellosigkeit seines Ledersofas ein, weil er so nett war, die Katze ein paar Tage zu hüten, steht die Haftpflichtversicherung für den neuen Bezug ein. Jeder Haushalt sollte eine solche Police besitzen, die man schon für weniger als 100 Euro Jahresprämie abschließen kann.
Hunde und Pferde sprengen jedoch den Rahmen der Privathaftpflicht. Als Halter dieser Tiere sollten Sie deshalb separat eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Zwar hat ein Dackel nicht die Kraft, lebensgefährliche Verletzungen beizufügen – ein Schmerzensgeld, die Kosten für eine Reinigung oder den Kauf einer neuen Hose kann er aber allemal verursachen. Schon für weniger als 100 Euro im Jahr können Sie dafür sorgen, dass dann eine Versicherung zahlt. Für Hundebesitzer gibt es Direktversicherer, die nur 75 Euro pro Jahr verlangen. Haben Sie einen Kampfhund, wird es für Sie etwas teurer: Eine Versicherung für Pitbull- oder Bullterrier kostet etwa 122 Euro im Jahr. Solche Tarife schützen Sie auch, wenn Sie versehentlich gegen Ihre Halterpflichten verstoßen. Wenn Sie mit Ihrem Hund oder Pferd verreisen, können Sie beim jeweiligen Ordnungsamt telefonisch abklären, welche Auflagen Sie beachten müssen.
Fremde Hunde hüten
Wenn Sie oder vielleicht auch Ihre Kinder manchmal auf den Hund der Nachbarn oder Verwandten aufpassen, übernehmen Sie die volle Haftung. Sollte der Hund sich etwa losreißen und auf die Straße laufen, sodass ein Autofahrer beim Ausweichmanöver in ein parkendes Fahrzeug fährt, werden Sie für alle Schäden in Regress genommen.
Fremde Pferde reiten
Gleiches gilt, wenn Sie ein fremdes Pferd reiten: Dann tragen Sie das Haftungsrisiko, und nicht der Besitzer. Sollte das Pferd zum Beispiel auf die Straße laufen, weil es vielleicht nicht richtig angebunden war, und dabei einen Unfall verursachen, müssen Sie für den entstandenen Schaden aufkommen.
Ausnahmen für Nutztiere
Für Nutztiere wie etwa Kühe oder Schafe gilt eine Ausnahme. Ihre Halter haften nur dann, wenn sie durch schuldhaftes Verhalten einen Schadenfall ermöglicht haben.
Beispiel
Ein Auto fährt in den Garten, weil plötzlich Kühe auf der Landstraße stehen. Sind die Tiere entlaufen, weil der Bauer versehentlich das Wiesengatter nicht geschlossen hat, haftet er beziehungsweise seine Betriebshaftpflicht. Wurde der Weidezaun aber von einem bei einem Sturm umgestürzten Baum platt gedrückt, muss er nicht haften.
Auch der Blindenhund, der für sein Herrchen unverzichtbar ist, ist von der Haftung ausgenommen. Nun könnte man sagen, mein Hund ist ein Wachhund und deshalb muss ich nicht haften. Falsch! Die Idee hatte schon jemand, und er unterlag vor Gericht (OLG Köln, Az. 1U 51/98): Ein Wachhund ist demnach ein Luxustier.