Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen sollen vor den finanziellen Folgen schützen, die durch den teilweisen oder ganzen Verlust der Einrichtung oder sogar des ganzen Hauses entstehen können. Sie können sich gegen Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichern. Und auch gegen Elementarschäden wie Erdbeben, Erdrutsch oder Überschwemmungen gibt es Versicherungen. Was wann sinnvoll ist, erfahren Sie in diesem Artikel.
Hausratversicherung
Hausratversicherungen erfreuen sich großer Beliebtheit in Deutschland. Zwar sind die tatsächlich gemeldeten Schäden meist eher gering. Die Angst davor, zum Beispiel nach einem Wohnungsbrand völlig ohne Einrichtung dazustehen, bewegt jedoch etwa drei Viertel aller Haushalte dazu, eine Hausratversicherung abzuschließen. Das liegt wohl auch daran, dass diese Versicherung relativ günstig ist: Im Schnitt zahlen Sie dafür knapp 100 Euro im Jahr.
In welchen Fällen zahlt die Versicherung?
Brände stehen mit etwa 40 Prozent an der Spitze der Schadensursachen, gefolgt von Einbrüchen (gut 30 Prozent) und Leitungswasserschäden (20 Prozent). Gezahlt wird auch für Schäden durch direkten Blitzschlag, Vandalismus, Sturm, Hagel und – was zum Glück selten ist – Flugzeugabstürze.
Doch die Versicherung zahlt nicht immer: Fällt zum Beispiel die brennende Zigarette auf den Teppich, ist das kein Brand im Sinne der Versicherungsbedingungen. Entzündet die gleiche Zigarette allerdings den Vorhang, der daraufhin in Flammen aufgeht, muss die Versicherung zahlen.
Bei Einbrüchen verlangt die Versicherung, dass zum Beispiel Einbruchsspuren zu sehen sind. Wer Tür oder Fenster offen stehen lässt und Einbrecher geradezu einlädt, läuft Gefahr, leer auszugehen. Allerdings gibt es hier neuerdings eine Verbesserung für die Versicherten: Galt früher das Al- les-oder-Nichts-Prinzip; das heißt der Schaden wurde entweder ganz oder gar nicht ersetzt, ist es bei einigen Versicherern heute möglich, auch bei fahrlässig verursachten Einbruchsschäden einen Teil der Schadenssumme erstattet zu bekommen. Ab 2008 ist diese verbraucherfreundliche Teilzahlungsregelung Gesetz und damit für alle Versicherer verbindlich, als Teil des reformierten Versicherungsvertragsgesetzes (WG).
Bei Leitungswasserschäden wird gezahlt, wenn Frisch- oder Abwasserrohre leck sind und einen Schaden verursacht haben. Wasserschäden durch einen Rückstau aus der Kanalisation sind hingegen nicht versichert. Weiterhin wird gezahlt, wenn die Waschmaschine, Geschirrspülmaschine, Zentralheizung, Klimaanlage, Wärmepumpe oder Solaranlage undicht ist. Grundsätzlich gilt, dass das Wasser aus einer undichten Leitung gekommen sein muss. Das schließt die Haftung für zum Beispiel Wasserschäden nach einer Reinigung aus. Und wichtig ist zudem, dass die Regulierung nur für Schäden in Ihrer Wohnung gilt.
123Versicherung Ratgeber Tipp
Für die Schäden, die durch das durchsickernde Wasser in einer Wohnung unter Ihnen entstehen, kommt Ihre Hausratversicherung nicht auf! Dafür brauchen Sie eine Privathaftpflichtversicherung (siehe auch dort)! Allerdings erhält der geschädigte Mieter von Ihrer Haftpflicht nur den Zeitwert. Sofern er eine eigene Hausratversicherung hat, sollte er besser diese in Anspruch nehmen, denn die muss den Neu- beziehungsweise Wiederbeschaffungswert zahlen! Das gilt analog auch dann, wenn ein anderer Mieter bei Ihnen einen Wasserschaden verursacht: Statt seiner Haftpflicht nehmen Sie lieber Ihre Hausratversicherung in die Pflicht!
Überschwemmungsschäden durch über die Ufer tretende Flüsse sind ebenfalls nicht versichert – diese können Sie möglicherweise mit einer Elementarschadenpolice abdecken.
Was leistet die Versicherung?
Gezahlt wird grundsätzlich der Neuwert der betroffenen Gegenstände. Bei technischen Geräten wird der Neupreis eines nach Art und Güte gleichwertigen Gerätes zugrunde gelegt. Falls es nur noch deutlich leistungsfähigere Geräte als Ihr altes im Handel gibt (zum Beispiel Computer), kann die Versicherung einen Abschlag abziehen.
Die zu ersetzenden Gegenstände können auch in der angrenzenden Garage gewesen sein. Das dort stehende Auto ist allerdings nicht hausratversichert, ebenso wenig andere Motorfahrzeuge, die versicherungspflichtig zugelassen werden, wie Motorräder, Mopeds oder Mofas. Falls sich die Garage nicht direkt am Haus befindet, ist jedoch auch das dort befindliche Inventar nicht versichert.
Versichert sind alle normalerweise im Hause befindliche Gebrauchsgegenstände, die nicht fest eingebaut sind: Möbel, Bücher, Instrumente, Küchengeräte oder Werkzeug. Außerdem alle von Ihnen an- oder eingebauten Sachen wie Lampen, Einbauküche, Badewanne, Duschkabine und Ähnliches. Stammen diese fest eingebauten Gegenstände jedoch vom Vermieter, müsste dieser sie in einer Wohngebäudeversicherung absichern. Zum versicherten Hausrat gehören übrigens auch Haustiere wie Hunde, Katzen oder Zierfische sowie ausgeliehene oder noch nicht bezahlte Gegenstände.
Falls Ihre Wohnung zum Beispiel durch einen Brand unbewohnbar wurde, zahlt Ihnen die Versicherung maximal 100 Tage Unterbringung in einem Hotel. Es darf allerdings nicht mehr als ein Tausendstel der Versicherungssumme am Tag kosten. Auch die möglicherweise notwendige Auslagerung der Wohnungseinrichtung gehört zur Versicherungsleistung.
Problemfall Fahrräder
Sind Fahrräder versichert? Die Antwort ist: jein. Wer noch ganz alte Policen von vor 1984 hat, ist gut dran, denn hier ist jeder Fahrraddiebstahl versichert. In neuen Verträgen ist ein Fahrrad jedoch nur dann gegen Diebstahl oder Brand versichert, wenn es in der Wohnung oder dem abgeschlossenen Keller steht. Ist das Rad dagegen draußen, wird es kompliziert: Versichert ist es dann meist nur noch gegen eine Zusatzprämie (kostet zwischen 15 und 30 Cent pro 1 000 Euro Versicherungssumme) und auch nur dann, wenn es
• abgeschlossen war,
• der Diebstahl tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr passierte,
• entweder in Gebrauch war oder sich in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand.
Der Ersatz ist auf maximal 500 Euro begrenzt. Wer ein teureres Rad besitzt, kann möglicherweise gegen einen Mehrbeitrag den Schutz auf 5 Prozent der Versicherungssumme erhöhen. Wegen der zunehmenden Fahrraddiebstähle wird es jedoch immer schwieriger, eigenständige Fahrradversicherungen abzuschließen.
Was leistet die Versicherung nicht?
Innerhalb der eigenen Wände gibt es neben den bereits erwähnten Ausschlüssen noch weitere: Schäden an elektrischen Geräten, die durch Überspannung (zum Beispiel indirekter Blitzeinschlag über die Stromleitung) oder Kurzschluss verursacht werden, sind manchmal versichert, manchmal aber auch nicht. Glasbruch ist nicht versichert, ebenso wenig der Schaden durch ein heißes Bügeleisen. Auch für Schäden durch Erdbeben, Kernenergie oder innere Unruhen gibt es keinen Versicherungsschutz.
Ein ausschließlich beruflich genutzter Raum muss extra versichert werden. Haben Sie einen Untermieter in Ihrem Haus, ist dessen Hausrat nicht über Ihre Police versichert. Und eigentlich selbstverständlich: Wer vorsätzlich Schäden am Hausrat verursacht, bekommt keinen Ersatz von der Versicherung. Auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden zahlen die Versicherer nicht (mit der Ausnahme weniger Anbieter, die auch dann zahlen).
Was allerdings grob fahrlässig im Einzelfall heißt, wurde und wird nicht selten vor Gericht entschieden: So handelt jemand nach herrschender Auffassung grob fahrlässig, wenn er mit brennender Zigarette im Bett einschläft und einen Brand verursacht. Wer aber die Waschmaschine anstellt und dann einkaufen geht, handelt nach richterlicher Auffassung nicht grob fahrlässig, auch wenn in dieser Zeit ein Leitungswasserschaden entsteht (OLG Koblenz, Az. 10 U 1124/99).
Sonderregeln für Wertgegenstände
Für Bargeld, Wertpapiere, Antiquitäten, Schmuck, Münzen, Sparbücher oder Briefmarken gibt es in der Regel nur 20 Prozent der Versicherungssumme, bei einzelnen Anbietern auch 30 Prozent. Bei Bargeld oder Wertsachen auch nur dann, wenn sich diese Gegenstände in einem eingemauerten Safe oder in einem mindestens 200 Kilogramm schweren Tresor befunden haben. Ansonsten gelten meist folgende Obergrenzen: für Bargeld 1000 Euro, für Wertpapiere 2500 Euro, für Schmuck 20000 Euro. Allerdings ist es meist möglich, gegen einen Aufpreis höhere Grenzen zu vereinbaren. Wer auf Nummer sicher gehen will, schließt eine gesonderte sogenannte Valorenversicherung ab, die dann eine 100-prozentige Deckung für alle Wertsachen auch außerhalb der eigenen vier Wände übernimmt. Sie ist natürlich deutlich teurer als eine Hausratversicherung.
Was kostet eine Hausratversicherung?
Eine Hausratversicherung ist nicht überall gleich teuer. Je nachdem, wo Sie wohnen, ist sie teurer oder billiger. Auf dem Land kostet die Versicherung für eine 80-Quadratmeter-Wohnung etwa 60 Euro im Jahr, in großen Städten das doppelte, so die Zeitschrift Finanztest. Der Grund dafür ist, dass in Städten häufiger eingebrochen wird. Laut Statistik besonders oft in Hamburg, Köln und Frankfurt am Main – hier gilt in einigen Stadtvierteln die höchste Tarif-zone. Obwohl Hausratversicherungen preiswert sind, lohnt sich auch hier der Vergleich, denn teure Versicherer verlangen die doppelte bis dreifache Summe.
Eines ist auf jeden Fall sicher: Ihre Hausratversicherung wird nahezu jedes Jahr etwas teurer. Denn die Versicherungssumme wird automatisch an den Preisindex für Ver- und Gebrauchsgüter angepasst, und das bedeutet fast immer auch einen höheren Beitrag.
Auch auf Reisen versichert
Außerhalb der eigenen vier Wände samt Garage gibt es Hausratschutz auch auf Reisen. Die versicherten Gegenstände dürfen sich jedoch nicht länger als drei Monate im Jahr außerhalb der versicherten Wohnung befinden. Versichert sind zum Beispiel die Sachen im verschlossenen Hotelzimmer oder im verschlossenen Umkleideraum einer Turnhalle. Versichert ist auch der Hausrat am Zweitwohnsitz der eigenen Kinder, solange diese noch den ersten Wohnsitz zu Hause haben. Diese sogenannte weltweite Außenversicherung ist gewöhnlich auf 10 Prozent der Versicherungssumme begrenzt, die Obergrenze bewegt sich zwischen 5000 und 10000 Euro.
Die Voraussetzungen für vollständigen Ersatz
Ob die Versicherung tatsächlich den Hausratschaden vollständig ersetzt, hängt von zwei Dingen ab: von den erbrachten Nachweisen, dass es die benannten Dinge tatsächlich gegeben hat, sowie von einer ausreichend hohen Versicherungssumme.
Für die Nachweise sollten Sie Ihren Hausrat fotografieren oder filmen sowie Rechnungsbelege aufbewahren. Dann sollten Sie eine Liste anfertigen, worauf steht, in welchem Raum sich welche Dinge befinden, sowie das Kaufdatum und den Preis. Formulare für diese Auflistung gibt es beim Versicherungsunternehmen. Natürlich ist es gut, wenn diese Liste samt Nachweisen auch nach einem Wohnungsbrand noch da ist.
123Versicherung Ratgeber Tipp
Verwahren Sie die Liste besonders sicher, entweder in einer feuerfesten Stahlkassette oder besser noch außerhalb der Wohnung, zum Beispiel auf Ihrem Bürocomputer oder in einem Bankschließfach.
Die zweite wichtige Voraussetzung ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Sie ergibt sich, wenn Sie die Liste aufgestellt, die Gegenstände mit ihrem Wiederbeschaffungswert beziffert und diese Zahlen addiert haben. Das macht Arbeit, erspart aber im Falle des Schadensfalles empfindliche Einbußen. Diese Liste muss natürlich bei größeren Neuanschaffungen (neues Sofa oder neue Einbauküche) aktualisiert werden. Ist der Wert des Hausrats im Laufe der Zeit deutlich angestiegen, sollte die Versicherung informiert und die Versicherungssumme angepasst werden. Das ist häufig auch nach Erbschaften der Fall. Sonst droht Unterversicherung!
Beispiel
Nehmen wir an, Sie haben eine Hausratversicherung über 30000 Euro abgeschlossen. Tatsächlich ist Ihr Hausrat aber schon über 50000 Euro wert. Das hätte nicht nur bei einem vollständigen Verlust die Konsequenz, dass Sie zu wenig ersetzt bekommen. Auch bei einem Teilverlust, zum Beispiel nach einem Einbruch, bekämen Sie den Schaden immer nur anteilig ersetzt, in diesem Falle drei Fünftel des Schadens.
Für Bequeme: die pauschale Absicherung
Wenn es Ihnen zu mühsam ist, den Wert des Haurates ständig zu überwachen, um eine Unterversicherung zu vermeiden, und wenn Sie über einen durchschnittlichen Hausrat verfügen, haben Sie die Möglichkeit, eine pauschale Absicherung zu vereinbaren: Hier wird die Quadratmeteranzahl der Wohnung mit zurzeit 650 beziehungsweise 700 Euro multipliziert. Das hat zwei Vorteile: Erstens weniger Arbeit für den Versicherungsnehmer und zweitens die Sicherheit, dass die Versicherung auf die sogenannte Einrede der Unterversicherung verzichtet.
Auch die Unternehmen finden diese Methode gut: Sie müssen nicht mehr alles nachprüfen. Wer allerdings deutlich über dem Durchschnittswert liegt, schaut mit dieser Methode im Schadensfall natürlich in die Röhre. Und wer deutlich darunter liegt, bezahlt zu hohe Beiträge. Aber für die meisten Fälle ist die Pauschale wohl die beste und bequemste Lösung.