Nicht empfehlenswert
Finger weg von Kapitallebensversicherungen lautet die Devise -abgesehen von wenigen Ausnahmen.
→ Unser Rat: Trennen Sie den Versicherungsschutz für Ihre Angehörigen im Fall Ihres Todes und die Geldanlage für Ihre eigene Altersvorsorge. Schließen Sie für den Todesfall eine Risikolebensversicherung ab. Ein vergleichbarer Versicherungsschutz für den Todesfall kostet meist nur etwa fünf Prozent des Beitrages zur Kapitallebensversicherung. Die verbleibenden 95 Prozent sollten Sie selbst anlegen. Im Artikel Altersvorsorge erfahren Sie, wie Sie dies besser, rentabler, flexibler, inflationssicher und überschaubarer machen.
Bestehende Kapitallebensversicherung verändern
Überprüfen Sie Ihre Police, wenn Sie bereits eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen haben. Wenn sich herausstellt, dass Sie die falsche Entscheidung getroffen haben, könnten Sie die Kapitallebensversicherung kündigen, beitragsfrei stellen oder die Laufzeit verkürzen. Wie Sie dabei vorgehen müssen, erläutern wir Ihnen im Artikel Versicherungen beenden.
Intransparente Kombination von Risikoschutz und Sparen
Eine Kapitallebensversicherung kombiniert zwei Leistungen. Sie sichert zum einen die Hinterbliebenen ab, wenn der Versicherte stirbt. Wie bei der Risikolebensversicherung erhalten die Angehörigen im Todesfall eine vereinbarte Summe ausbezahlt. Zum anderen wird ein Teil des Beitrags für die Altersvorsorge angespart. Im Erlebensfall, also wenn der Versicherte am Ende der Vertragslaufzeit noch lebt, erhält der Versicherte der Ersparten und eventuellen einen Überschussbeteiligung. Was auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, hat bei näherem Hinsehen sehr viele Tücken. Zwar ist die Kapitallebensversicherung eine verhältnismäßig sichere Anlageform. Der Kunde trägt kein Verlustrisiko. Das gilt allerdings nur, wenn er den Vertrag bis zum Ende durchhält. Tatsächlich bleiben aber nicht einmal die Hälfte der Verträge bis zum regulären Ablauf bestehen. Mit dem so genannten Garantiezins ist eine, wenn auch geringe, Mindestverzinsung gesichert. Zudem müssen deutsche Lebensversicherungsunternehmen die Kundengelder breit streuen und überwiegend in sicheren Anlageformen wie festverzinslichen Papieren und Immobilien investieren. Maximal 35 Prozent dürfen sie in risikoreichere Investments wie Aktien stecken. Außerdem müssen deutsche Lebensversicherer einem Sicherungsfonds (Protektor Lebensversicherung) beitreten, der in Aktion tritt, wenn eine Gesellschaft in finanzielle Schwierigkeiten kommt. Die Kapitallebensversicherung hat aber eine Reihe gravierender Nachteile:
> Die Absicherung für den Todesfall ist meist zu niedrig. Denn die Kombination mit dem Sparvorgang führt zu hohen Prämien. Für eine Versicherungssumme, die unter dem Risikoaspekt notwendig wäre, sind die Prämien kaum bezahlbar. Als Folge wird oft eine zu geringe Versicherungssumme gewählt.
> Die Rendite ist in aller Regel schlecht und kaum nachvollziehbar. Denn der Beitrag teilt sich in drei Bestandteile auf – in den Risikoanteil zur Deckung des Todesfallrisikos, den Kostenanteil für Verwaltung und Provisionen sowie den Sparanteil. Von den Beiträgen der ersten Jahre zieht das Versicherungsunternehmen zunächst die Provision für den Vermittler und Verwaltungskosten ab sowie Kosten für den Risikoschutz. Die genaue Höhe der jeweiligen Kostenanteile musste Ihnen das Versicherungsunternehmen bis zum 30. Juni 2008 nicht mitteilen. Erst für danach abgeschlossene Verträge müssen konkrete Angaben zur Höhe der Abschluss- und Verwaltungskosten gemacht werden. Durch die Abzüge verbleiben zum Sparen etwa 50 bis 70 Prozent des Beitrags. Nur dieser Rest wird mit dem hoch gepriesenen Garantiezins von zurzeit 2,25 Prozent verzinst. Bezogen auf den gezahlten Gesamtbeitrag ist die Verzinsung deutlich niedriger und liegt je nach Vertrag irgendwo zwischen unter ein und etwa zwei Prozent.
> Die zusätzliche Überschussbeteiligung, mit der oft vollmundig geworben wird, ist eine unverbindliche Prognose und daher keineswegs sicher. Sie hängt von der Lage auf dem Kapitalmarkt ab, vom Geschick des Versicherungsunternehmens bei der Geldanlage, der Höhe der Verwaltungskosten und der Entwicklung der Sterblichkeit. Niedrige Zinsen und der Verfall der Aktienkurse haben in den letzten Jahren zu massiven Kürzungen bei den Gewinnbeteiligungen geführt und vereinzelte Gesellschaften in ernste finanzielle Schwierigkeiten gebracht. So hat es bereits manch böses Erwachen gegeben, wenn sich Versicherte auf die Vorhersagen verlassen haben und diese Beträge fest einkalkuliert hatten, sei es für die Altersvorsorge oder um ein Haus abzuzahlen.
> Die Versicherungsunternehmen müssen SO Prozent der Überschüsse an die Kunden weiterreichen. Fraglich ist jedoch, wie hoch die Bezugsgröße zu diesen 90% ist, denn 90% von einem Euro ist natürlich wesentlich weniger als 90% von 1.000.000 Euro. Die Bezugsgröße konnten die Versicherer bisher durch die Bildung stiller Reserven und ähnlicher buchhalterischer Tricks gering halten. Das neue Versicherungsvertragsgesetz schafft hier nur zum Teil Abhilfe: Es sieht eine Überschussbeteiligung nach einem verursachungsorientierten Verfahren und eine 50%-ige Beteiligung des Versicherungsnehmers an den stillen Reserven vor.
> Die Vereinbarung einer Dynamik, also die automatische Erhöhung des Beitrags und der Versicherungssumme, schmälert die Rendite der Kapitallebensversicherung weiter. Denn das Versicherungsunternehmen kann einen Teil der Beitragssteigerung für Provision und Abschlusskosten einbehalten. Die Dynamik kann lediglich dann
Sinn machen, wenn Sie einen höheren Todesfallschutz benötigen, aber beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen keine adäquate Risikolebensversicherung mehr erhalten.
> Die Flexibilität beim Sparen mittels einer Versicherung ist gering. Wer nicht bis zum Vertragsende durchhält, weil er vorzeitig Geld benötigt oder die Prämien nicht mehr bezahlen kann, muss mit Verlusten rechnen. Hier liegt ein Hauptrisiko der Kapitallebensversicherung. Vor allem bei langen Laufzeiten von über zwei oder drei Jahrzehnten kann es viele Gründe von Familiengründung bis Arbeitslosigkeit geben, warum ein Vertrag nicht fortgesetzt werden kann. In den ersten zwei Jahren wurde nach der Berechnung des Versicherungsunternehmens oft sogar das ganze eingezahlte Geld verloren. Denn aus den Prämien wird zunächst nur die Provision für den Vermittler gezahlt. Das neue Versicherungsvertragsgesetz sieht eine Verteilung der Abschlusskosten auf die ersten fünf Jahre vor. Dadurch wird dieses Problem für Verträge, die ab dem 01. Januar 2008 abgeschlossen wurden abgeschwächt; der Verlust in den ersten Jahren ist aber immer noch groß.
> Hinzu kommt, dass die steuerfreie Auszahlung von Erträgen aus Kapitalversicherungen der Vergangenheit angehört. Bei Verträgen für Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen, die ab Januar 2005 abgeschlossen wurden, werden die Erträge zur Hälfte besteuert. Voraussetzung ist, dass der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird. Entfällt auch nur eine der Voraussetzungen, wird volle Kapitalertragssteuer auf die Erträge fällig. Bei Kapitallebensversicherungen, die seit dem 1. April 2009 abgeschlossen wurden/ werden, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein: Die vereinbarte Todesfallsumme muss mindestens 50 Prozent der über die Vertragslaufzeit vereinbarten Beitragssumme betragen. Spätestens fünf Jahre nach Vertragsabschluss muss die Todesfallabsicherung mindestens bei zehn Prozent des Deckungskapitals, des Zeitwerts oder der Summe der gezahlten Beiträge liegen.
Achtung Täuschungsmanöver! – Oder: Viele Namen – gleicher Inhalt
Weil die Kapitallebensversicherung zunehmend in Verruf geraten ist, versuchen die Versicherungsunternehmen, ihre Angebote im neuen Gewand an Mann und Frau zu bringen. Ob Sie daher für Ihre Kinder oder Enkel eine Ausbildungsversicherung abschließen, für das Begräbnis eine Sterbegeldversicherung oder für die Heirat eine Aussteuerversicherung – der Inhalt ist immer gleich: Es handelt sich um eine Kapitallebensversicherung. Auch hinter vielen anderen wohlklingenden Namen wie Jugendschutzbrief, Programm mietfreies Wohnen, Große Kapitalbildung oder Kapitalaufbauplan versteckt sich eine Kapitalversicherung mit Sparvorgang.
Verzicht ist daher auch bei diesen Angeboten angesagt.
Nur in wenigen Fallen sinnvoll
Eine Kapitallebensversicherung kann eventuell erwägenswert sein
> im Rahmen einer betrieblichen Alters Vorsorge, insbesondere wenn der Arbeitgeber einen Teil der Beiträge übernimmt,
→ Hinterfragen Sie Prognosen kritisch und orientieren Sie sich beim Vergleich unterschiedlicher Angebote zunächst an den Garantiewerten. Darüber hinaus sollten Sie auch die Ertragslage der vergangenen Jahre einbeziehen. Eine Garantie für die künftige Wertentwicklung bietet sie aber keinesfalls. Widersprechen Sie einer bereits vereinbarten Dynamik. Dafür haben Sie Zeit bis zum Ende des ersten Monats nach dem Termin der Erhöhung. Alternativ können Sie die Dynamik zum Ende des Versicherungsjahres herauskündigen.
Unsinnige Zusätze zur Kapitallebensversicherung
Auf Zusätze zu Kapitalversicherungen sollten Sie verzichten. Die Kombinationen sind in der Regel unsinnig, unrentabel und teuer. Beim Unfallzusatz (UZ) wird bei Unfalltod eine höhere Leistung ausgezahlt. Warum die Familienangehörigen beim Tod durch Unfall eine höhere Absicherung benötigen als beim Tod durch Krankheit, bleibt das Geheimnis der Versicherungsgesellschaften. Als Vorsorge für die Angehörigen ist aber eine reine Risikolebensversicherung mit ausreichend hoher Summe die beste Lösung. Falls schon ein Unfallzusatz besteht, können Sie ihn herauskündigen. Als Zusatz werden außerdem Absicherungen für den Fall der Berufsunfähigkeit (BUZ) angeboten. Probleme treten auf, wenn Sie die Prämien nicht mehr bezahlen können oder wollen, sei es weil es Familienzuwachs gegeben hat, Sie ein Haus bauen oder weil Sie arbeitslos oder krank geworden sind. Bei den Gesellschaften gilt das Prinzip ganz oder gar nicht. Sie können also die Zusatzversicherung in der Regel nicht fortführen, wenn Sie den Sparvorgang kündigen wollen. Wer dann schon älter oder nicht mehr ganz gesund ist, wird eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung eventuell nur unter Schwierigkeiten oder gar nicht mehr abschließen können. Auf jeden Fall bezahlen Sie mehr als in jungen Jahren. Oder Sie müssen die Kapitallebensversicherung gegen Ihren Willen fortführen, wenn Sie den Berufsunfähigkeitsschutz nicht gefährden wollen.
→ Auch hier gilt: Schließen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung getrennt von der Kapitallebensversicherung ab. Die Kombination mit einer Risikolebensversicherung kann Sinn machen (vgl. Berufsunfähigkeitsversicherung).
→ Den Berufsunfähigkeitszusatz gibt es in zwei Formen: Erstens als Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit und zweitens als Beitragsbefreiung plus Zahlung einer Monatsrente. Nun meinen viele Vertreter, Beitragsfreiheit bei Berufsunfähigkeit und trotzdem Auszahlung des Kapitals bei Ablauf könne man mit einer Risikoversicherung nicht erreichen. Dies ist einer der vielen Vertretertricks, der wie folgt zu entlarven ist: Natürlich ist für die Zusatzversicherung ein gewisser Beitrag in die Prämie zur Kapitalversicherung einkalkuliert. Diesen Betrag wenden Sie besser für die Erhöhung einer Berufsunfähigkeitsrente auf, die Sie am besten in Verbindung mit einer Risikolebensversicherung abschließen (als Berufs-unfähigkeits-Zusatz). Und im Falle eines Berufsunfähigkeitsfalles könnten Sie aus dieser Zusatzrente das erforderliche Kapital für später ansparen.
Beitragsvergleich kaum möglich
Die Beiträge für eine Kapitallebensversicherung hängen von zahlreichen individuellen Faktoren wie Eintrittsalter, gewünschter Laufzeit und gewünschter Versicherungssumme ab. Ein aussagekräftiger Beitragsvergleich ist daher im Rahmen von allgemeinen Informationsmaterialien kaum möglich. Eine Entscheidung kann letztlich nur aufgrund individueller Angebote erfolgen.
Falls Sie zu den wenigen Personen gehören, für die sich der Abschluss einer Kapitallebensversicherung lohnen kann, empfiehlt der BdV, Angebote bei folgenden Versicherungsunternehmen einzuholen:
• Allianz, ASSTEL, Cosmos, EUROPA, VOLKSWOHL BUND
→ Berücksichtigen Sie außerdem aktuelle Untersuchungen von Zeitschriften wie FINANZ Test, Capital und Wirtschaftswoche.
Der Versicherungsantrag
Bei der Antragstellung gelten die gleichen Prinzipien wie bei der Risikolebensversicherung.
Der Todesfall
Den Tod des Versicherten müssen Sie der Versicherungsgesellschaft unverzüglich anzeigen. Dazu müssen Sie
> den Versicherungsschein,
> eine amtliche Sterbeurkunde mit Alter und Geburtsort des Verstorbenen sowie
> ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode des Versicherten geführt hat, einreichen.