Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sind und bleiben ein Problem – vor allem bedingt durch den medizinischen Fortschritt. So müssen alle Krankenversicherungssysteme ständig auf höhere Leistungsausgaben reagieren. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) macht dies vor allem, indem sie Leistungen kürzt oder die Beitragssätze anhebt. Die private Krankenversicherung (PKV) kann vertraglich vereinbarte Leistungen kaum einschränken, muss also Kostensteigerungen vor allem durch ständige Beitragserhöhungen ausgleichen, zu denen sie nach den Bedingungen berechtigt ist. Unstreitig ist, dass die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen weit über die allgemeine Inflation hinausgehen und alle Krankenversicherungssysteme treffen. Einig ist man sich auch über die Gründe.
Die Kostensteigerungen werden vor allem verursacht
-durch den Fortschritt
in der Apparatemedizin, in der Organverpflanzung,
in der Ersatzteilmedizin (für Organe, Gelenke usw.), im Medikamentenbereich,
-durch die Zunahme von Erkrankungen
psychischer Art,
im Bereich der Zivilisationskrankheiten,
-durch neue Krankheiten (z. B. Aids),
-durch erhöhte Inanspruchnahme von Heilbehandlungen und Medikamenten.
Durch die sich ständig erhöhende Lebenserwartung erstrecken sich die Kostensteigerungen zusätzlich auch noch über eine längere Zeit. In Zukunft könnten Kostenanpassungen hinzukommen, an die man heute noch gar nicht denkt (z. B. aus dem Bereich der Gentechnik). Was alles hat man sich vor 35 Jahren nicht vorstellen können!? Da lag der Pflegesatz im Krankenhaus um die 30 Mark. Heute beträgt er um die 250 Euro. Für die 30 Mark, die Ende der 50er-Jahre des vorigen Jahrhunderts für einen Tag Aufenthalt und Pflege im Krankenhaus berechnet wurden, erhält man heute gerade ein Mittagessen im Restaurant. Hätte man vor 35 Jahren jemanden gefragt, wie hoch wohl in 35 Jahren der Pflegesatz im Krankenhaus sein könnte, er hätte wohl kaum mit 500 Mark geantwortet. Vor 40 Jahren hätte ein Ehepaar sicher auch nicht geglaubt, dass es heute – statt damals 31 Mark – im Jahre 2001 einen Monatsbeitrag von 1900 Mark für die Privatversicherung zahlen muss.
Zehn Prozent Beitragszuschlag auf die Prämien aller Neuverträge – eine Lösung für das Bezahlbarkeitsproblem im Alter?
Um das Problem zu mildern, dass Beiträge der Privatversicherten im Alter oft bis zur Unbezahlbarkeit angestiegen sind, hat der Gesetzgeber nach langem Zögern im Jahre 1999 endlich beschlossen, dass die privaten Krankenversicherungsunternehmen ab dem Jahr 2000 zu allen Neuverträgen einen Prämienzuschlag von zehn Prozent berechnen müssen, und zwar bis zum 60. Lebensjahr des Versicherten. Dieser Zuschlag darf ausschließlich nur für eine Anrechnung auf die Beiträge ab dem 65. Lebensjahr des Versicherten verwendet werden. Der PKV-Verband tönte gleich, die PKV-Versicherten würden dann im Alter keine Beiträge mehr zahlen müssen, sondern würden sogar Geld in Form von Renten zurückerhalten. Die übliche Irreführung! – Wie weit sich der zehnprozentige Beitragszuschlag auswirken wird, weiß im Voraus niemand. Altversicherte haben die Wahl, ob sie einen solchen Zuschlag zahlen wollen. Experten raten ab und empfehlen: Besser das Geld selbst anlegen und im Alter für die Zahlung der höheren Beiträge einsetzen.