► Umweltschutz als Gegenstand der Wirtschaftspolitik
Die Umwelt als natürlicher Lebensraum von Mensch und Tier ist in gefährlicher Weise bedroht. Die Ausnutzung, Beschädigung und Belastung der Natur infolge steigenden Konsums und weiterer Industrialisierung hat in den vergangenen Jahrzehnten bedrohliche Ausmaße angenommen. Aus Verpflichtung für die gegenwärtig lebenden Menschen, die nachfolgenden Generationen und für das gesamte Leben auf der Erde ist es notwendig, die bedrohte Umwelt zu schützen. Die Bundesregierung beschrieb bereits 1971 in ihrem Umweltprogramm die Umwelt-politik als die Gesamtheit aller Maßnahmen, die notwendig sind, um
• Dem Menschen eine Umwelt zu sichern, wie er sie für seine Gesundheit und für ein menschenwürdiges Dasein braucht,
• Boden, Luft und Wasser, Pflanzen- und Tierwelt vor nachteiligen Wirkungen menschlicher Eingriffe zu schützen und
• Schäden oder Nachteile aus menschlichen Eingriffen zu beseitigen.
Seither sind rund 300 Gesetze, Verordnungen und Technische Anleitungen zum Umweltschutz erlassen worden, die unter dem Sammelbegriff Umweltschutzrecht einen eigenen Rechtsbereich bilden. Im Jahre 1986 wurde eigens ein Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geschaffen. 1994 verankerte das Parlament den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen für die künftigen Generationen auch im Grundgesetz. Seit dem 7. Oktober 1996 ist als umfangreichstes Umweltgesetz das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in Kraft. Mit dem Ziel, die natürlichen Schätze der Erde (Ressourcen) zu schonen, setzt es verbindliche Regeln zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Bild). Der Umweltschutz ist zum Gegenstand der Wirtschaftspolitik und die Umwelt zum
Auf dem Weg in die Kreislaufwirtschaft
schützenswerten Wirtschaftsfaktor geworden.
► Umweltbelastung und Umweltschutz
Umweltbelastung und Umweltschutz | ||
Art der Umweltbelastung | Beispiele | Schutzvorschriften und Gegenmaßnahmen (Beispiele) |
Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Schmutz und Lärm | Abwassereinleitungen in Flüsse und Seen, Emission von Ruß, Motoren- und Maschinenlärm. | Gesetze, Verordnungen und Technische Anleitungen gegen Schadstoff-, Lärm-, Wärme- und Strahlungsbelastungen, Schadstoff- und Abfallabgaben von Betrieben und Haushalten. |
Raubbau an der Natur | Übertageabbau von Braunkohle, Torf und anderen Ressourcen. Zunehmende Vernichtung von Naturlandschaften, landwirtschaftliche Monokulturen. Gefahren durch die Gentechnik. | Strenge Bebauungs- und Abbauvorschriften, Rekultivierungsmaßnahmen. Einrichtung von Wasserschutzgebieten und Naturschutzzonen, Rekultivierung von Ackerland in Naturland, strenge Vorschriften zur Schädlingsbekämpfung. Gentechnikgesetz von 1993. |
Umweltbelastung und Umweltschutz | ||
Art der Umweltbelastung | Beispiele | Schutzvorschriften und Gegenmaßnahmen (Beispiele) |
Verschwendung von Roh- und Energiestoffen | Nur-einmal-Verwendung wiederverwertbarer Rohstoffe. Unnötiger Nutzwertverbrauch von Energiestoffen. | Recycling Bessere Energieausnutzung durch verringerten Verbrauch mittels moderner technischer Anlagen, Einsatz alternativer Energieträger. |
Umweltzerstörung durch Schadstoffe | Stick- und Reizgase, giftige Stäube bei der Güterproduktion, giftige Ab- und Klärwasserbestandteile. | Immissionsvorschriften (Technische Anleitung Luft«), Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene. |
Deponierung von Abfällen | Lagerung von giftigen Abfallstoffen, Verklappung von Abfällen, Problem der nuklearen Entsorgung. | Ablieferungs- und Beseitigungspflicht für Abfälle, Duales System, Abfallsortierung. |