Attraktiv für Selbstständige und Gutverdiener
Die private Basis-Rente, bekannter als Rürup-Rente, ist vor allem für Selbstständige, Freiberufler, Beamte und gut Verdienende interessant. Sie wird vom Staat durch Steuervorteile gefördert, Zulagen wie bei der Riester-Rente gibt es nicht. Für Selbstständige, die keinen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge oder Riester-Rente haben, ist sie die einzige Möglichkeit mit staatlicher Unterstützung fürs Alter zu sparen. 2007 kamen wichtige gesetzliche Verbesserungen hinzu: Die Rürup-Rente ist jetzt neben Rentenversicherungen auch als reiner Fondssparplan möglich. Außerdem können jetzt die Beiträge zur Rürup-Rente separat vom gesetzlichen Freibetrag für Vorsorgemaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden. Ab 2010 müssen Rürup-Verträge ein Zertifika1 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben. Dieses ist aber keine Garantie dafür, dass der ausgewählte Vertrag tatsächlich für Sie geeignet ist. Das Zertifikat bedeutet lediglich, dass der Rürup-Vertrag staatlich gefördert wird.
Rendite zwischen mager und ungewiss
Die Renditen hängen vom gewählten Vertrag ab. Rürup-Renten werden als Rentenversicherung (vgl. Private Rentenversicherungen), als fondsgebundene Rentenversicherung (vgl. Investmentfonds) oder seit 2007 als reiner Fondssparplan angeboten. Bei der klassischen Rentenversicherung erhalten Sie eine garantierte Rente. Nach ersten Untersuchungen liegen die zu erwartenden Renditen zwischen 2 bis 2,5 Prozent und sind damit eher bescheiden. Nicht garantierte Überschüsse und Steuervorteile kommen jedoch hinzu. Wer langfristig anlegt, kann bei einer fondsgebundenen Lösung mit höheren Erträgen rechnen. Das Anlagerisiko in der Ansparphase liegt aber beim Anleger, eine Zinsgarantie gibt es nicht. Einige Gesellschaften sichern jedoch eine Mindestrente entsprechend den eingezahlten Beiträgen zu.
Bei der Überschussverwendung gibt es verschiedene Varianten. Bei Rentenversicherungen stehen in der Ansparphase die Bonusrente, die verzinsliche Ansammlung und die Anlage in Investmentfonds zur Auswahl. Empfehlenswert ist meist die Bonusrente, bei der die jährlichen Überschüsse als Einmalbeträge in die Rürup-Rente investiert werden und so die garantierte Rente erhöhen. Bei fondsgebundenen Verträgen fließen die Überschüsse immer in Fonds. In der Rentenphase haben Sie bei beiden Modellen die Möglichkeit der konstanten oder der dynamisch steigenden Rentenzahlung. Die konstante Überschussrente hat den Nachteil, dass die Kaufkraft durch die Preissteigerung sinkt. Außerdem führt eine Verringerung der Uberschussbeteiligung zu einer Rentensenkung. Bei einer teil-oder volldynamischen Rente nimmt der Kunde eine anfangs geringere Rente in Kauf, profitiert dafür aber im Zeitverlauf von kontinuierlichen Erhöhungen.
Auszahlung nur als Rente, frühestens ab 60
Ein Nachteil ist die eingeschränkte Verfügbarkeit und Flexibilität. Die Regelungen sind noch restriktiver als bei der Riester-Rente. Zwar bieten einige Policen flexible Beitragszahlungen. So ermöglichen einige Tarife ergänzende Zahlungen neben den monatlichen Beiträgen. Auch Einmalzahlungen sind möglich. In der Regel fahren Sie damit besser als mit dynamischen Beitragssteigerungen, die Sie jährlich mit höheren Beiträgen belasten. Bei der Auszahlung gibt es mehrere Einschränkungen. Die Zahlung setzt erst mit Beginn des Ruhestandes ein, frühestens zum 60. Geburtstag. Eine vorzeitige Rückzahlung des Guthabens ist ausgeschlossen. Auch ein Kapitalwahlrecht besteht nicht. Sie können sich also nicht auf einen Schlag eine Kapitalsumme auszahlen lassen, sondern nur eine monatliche Rente bis zum Lebensende. Das eingezahlte Kapital kann weder weiter verkauft, noch überfragen, beliehen oder vererbt werden. Für enge Angehörige wie Ehepartner und Kinder kann zwar ein Hinterbliebenenschutz vereinbart werden; sie erhalten dann eine monatliche Rente. Auch eine Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist möglich. In beiden Fallen kostet das aber zusätzliche Prämien.
Bis zu 20.000 Euro Sonderausgabenabzug
Die Beitragsleistungen können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Alleinstehende können bis zu 20.000 Euro jährlich, Ehepaare das Doppelte geltend machen. Allerdings können 2009 nur 68 Prozent der tatsächlichen Aufwendungen abgesetzt werden, also maximal 13.600 Euro. Dieser Anteil erhöht sich jährlich um zwei Prozent, bis 2025 die gesamten Beitragszahlungen bis zu 20.000 Euro steuerfrei gestellt werden können. Den Sonderausgabenabzug für die übrigen Versicherungen gibt es jedoch zusätzlich. Grundsätzlich lässt sich damit die Steuerlast vor allem bei hohen Einkommen in der Ansparphase spürbar senken. Für die monatlichen Auszahlungen der Rürup-Rente gelten wie für die gesetzliche Rente die neuen Regelungen des Alterseinkünftegesetzes (vgl. Gesetzliche Rentenversicherung). Je nachdem, ab welchem Jahr die Rente beginnt, müssen also zwischen 50 und 100 Prozent versteuert werden. Die Erhöhung findet schrittweise statt; bis zum Jahr 2020 jährlich um zwei Prozent und danach bis zum Jahr 2040 jährlich um ein Prozent. Ab 2010 wird die Günstiger Prüfung noch komplizierter. Neu ist dann die zusätzliche Günstiger Prüfung innerhalb der sonstigen Vorsorgeaufwendungen, damit sich die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung auswirken. Der Höchstbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen wird von 1.500 Euro auf 1.900 Euro (zum Beispiel: sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte, Rentner) oder von 2.400 Euro auf 2.800 Euro (beispielsweise Selbstständige) erhöht. Durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann der Höchstbetrag überschritten werden.
→ Setzen Sie nicht nur auf die private Basis-Rente, damit Sie bei Rentenbeginn ausreichend Flexibilität bewahren.
→ Die Entscheidung für eine Renten- oder fondsgebundene Variante hangt vom Anlagezeitraum und Ihrer Risikobereitschaft ab. Denkbar sind auch Kombinationen beider Ansätze. Bei einer Rürup-Rentenversicherung sollten Sie auf eine hohe Garantierente achten.
→ Flexible Beitragszahlungen können günstig sein, vor allem wenn die Einkommenshöhe variiert
→ Für Arbeitnehmer sind betriebliche Altersvorsorge und Riester-Rente meist die bessere Wahl. Nur wenn die geförderten Höchstbeträge erreicht sind, sollte eine Rürup-Rente als zusätzlicher Baustein erwogen werden.
→ Bei der Überschussbeteiligung ist in der Beitragsphase meist die Bonusrente am günstigsten, in der Rentenphase eine teil- oder volldynamische Rente Vorteilhaft ist es, wenn Sie sich erst bei Rentenbeginn zwischen konstanter oder dynamischer Rentenzahlung entscheiden können.
→ Achten Sie darauf, dass der Vertrag einen Wechsel des Anbieters zulässt. Über die Kosten muss der Anbieter sie jedoch nicht informieren. Alternativ können Sie einen Vertrag beitragsfrei stellen