Schulz für alle
Die Unfallversicherung ist vor allem für diejenigen wichtig, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Sie sichert zumindest nach einem Unfall den Verlust der Arbeitskraft ab und bietet auch Nicht-Erwerbstätigen wie Kindern einen Schutz. Sie ist aber keinesfalls ein Ersatz für die Berufsunfähigkeitsversicherung!
Unfallrisiko
Ein Unfall ist schnell passiert und kann erhebliche gesundheitliche und finanzielle Folgen haben. Wer einen Arm verliert, erblindet oder auf den Rollstuhl angewiesen ist, muss möglicherweise hohe Einkommensverluste in Kauf nehmen und große Summen in den behindertengerechten Umbau der Wohnung oder eine Umschulung investieren. Wenn ein Unfall zu einer bleibenden Invalidität führt, erhalten Sie aus der Unfallversicherung eine finanzielle Entschädigung. Auch bei Bestehen einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine zusätzliche Unfallversicherung sinnvoll sein, weil nach einem Unfall eine sehr hohe Summe benötigt werden könnte (z. B. für den behindertengerechten Umbau des Hauses/der Wohnung/des Autos, Hilfsmittel usw.). Diese Geldsumme können Sie nicht direkt aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten, da bei dieser Versicherung in der Regel nur eine monatliche Rentenzahlung erfolgt.
Aus der Unfallversicherung erhalten Sie dagegen bei Invalidität meist eine einmalige Zahlung, mit der Sie diesen Geldbedarf decken können. Bedenken Sie außerdem, dass bei der Berufsunfähigkeitsversicherung meist das Pauschalsystem vereinbart wird. Dies bedeutet, dass Sie die Rente erst erhalten, wenn Sie zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind. Viele Unfälle haben aber eine dauernde Invalidität zur Folge, die unterhalb dieser Grenze bleibt und daher nicht zu einer Berufsunfähigkeit führt. In so einem Fall kann die Unfallversicherung helfen. Aus diesen Gründen raten wir zusätzlich zum Abschluss einer Unfallversicherung. Für den Fall, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung in ausreichender Höhe besteht oder abgeschlossen werden soll, kann auf eine Progression verzichtet werden, weil die Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei einem Unfall bei höheren Invaliditätsgraden (z. B. ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit) Zahlungen leistet, also eine Art Progression zur Unfallversicherung wäre. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei beruflichen Unfällen und Berufskrankheiten sowie bei Unfällen auf dem Weg zur und von der Arbeit. Abgesichert sind außerdem weitere Personen wie Kinder in Kindergarten und Schule, Studenten, ehrenamtliche Helfer sowie Haushaltshilfen. Die Höhe der gesetzlichen Unfallrenten ist jedoch zu gering, um den Lebensunterhalt abzusichern. Überhaupt kein gesetzlicher Schutz besteht zu Hause und in der Freizeit. Dort passiert aber jeder zweite Unfall.
→ Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist sinnvoll. Wer keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann, um sich umfassend abzusichern, erhält zumindest einen eingeschränkten Schutz bei Unfällen. Außerdem kann sie die Absicherung der gesetzlichen Unfallversicherung ergänzen oder ersetzen. Denn sie deckt berufliche wie private Unfälle rund um die Uhr und weltweit ab. In Betracht kommt sie daher vor allem für Kinder, Rentner und Hausfrauen sowie für Berufstätige, die wegen Vorerkrankungen oder Risikoberuf keinen Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz erhalten.
Wann die Unfallversicherung zahlt
Leistungen aus der Unfallversicherung erhalten Sie nur, wenn die dauernde Invalidität durch eine Einwirkung von außen oder – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – durch erhöhte Kraftanstrengung verursacht wurde, also beispielsweise durch einen Autounfall oder Muskelriss. Keine Leistungen gibt es z.B. bei seelischen Problemen, Selbstmordversuch, Selbstverstümmelung und Kriegsereignissen. Voraussetzung für eine Leistung aus der Unfallversicherung ist außerdem, dass es sich um eine dauerhafte Invalidität handelt. Sie muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall auftreten und nach spätestens 15 Monaten vom Arzt bescheinigt werden. Leer gehen Sie aus, wenn eine Verletzung wieder ausheilt. Bei Invalidität erhält der Versicherte normalerweise eine einmalige Auszahlung. Die Höhe hängt vom Grad der Invalidität ab. Je nach Schwere wird ein bestimmter Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt. Grundlage ist die so genannte Gliedertaxe. Anspruch auf die volle Summe besteht nur bei 100-prozentiger Invalidität. Beim Fehlen eines ganzen Armes erhalten Sie 70 Prozent, bei einer Hand 55 Prozent. Für den Verlust der großen Zehe oder des Geruchssinns können Sie fünf Prozent geltend machen. Im Gegen¬satz zur Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die Unfallversicherung also bereits bei kleinen Beeinträchtigungen und auch wenn der Beruf weiter ausgeübt werden kann. Sind mehrere Gliedmaßen betroffen, werden die Invaliditätsgrade zusammengezählt – mehr als 100 Pro¬zent werden aber nicht gezahlt.
→ Die Gliedertaxe, die Ihrem Vertrag zu Grunde liegt, finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.
→ Für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Ärzte, sonstige Heilberufe und Musiker) gibt es bei einigen Versicherungsunternehmen besonde¬re Gliedertaxen, die z. B. bei Verlust eines Fingers eine Vollinva¬lidität vorsehen
→ Wenn Gebrechen den Unfall (mit) ausgelöst oder mit zur Invalidi¬tät beigetragen haben, wird dies berücksichtigt und entsprechend in Abzug gebracht.
Gliedertaxe*
Arm | im Schultergelenk | 70% |
bis oberhalb des Ellenbogengelenks | 65% | |
unterhalb des Ellenbogengelenks | 60% | |
Hand | im Handgelenk | 55% |
Finger | Daumen | 20% |
Zeigefinger | 10% | |
anderer Finger | 5% | |
Bein | über der Mitte des Oberschenkels | 70% |
bis Mitte des Oberschenkels | 60% | |
bis unterhalb des Knies | 50% | |
bis zur Mitte des Unterschenkels | 45% | |
Fuß | im Fußgelenk | 40% |
Zehen | große Zehe | 5% |
andere Zehe | 2% | |
Auge | beide Augen | 100% |
ein Auge ein Auge | 50% | |
Ohr | Gehör auf beiden Ohren | 60% |
Gehör auf einem Ohr | 30% | |
Sinnesbeeinträchtigung | Geruchssinn | 10% |
Geschmackssinn | 5% |
* Laut Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft
Verzichten Sie auf Extras
Unfallversicherer bieten verschiedene Varianten und Bausteine an. Entscheidend ist die Absicherung bei Invalidität. Ergänzend kann es sinnvoll sein, eine geringe Versicherungssumme für den Todesfall mitzuversichern. Diesen Schutz benötigen Sie zwar nur, wenn Angehörige versorgt werden müssen. Und dafür ist eine Risikolebensversicherung meist die bessere Wahl. Vorteilhaft ist der Todesfallschutz aber, damit Sie nach einem Unfall einen Vorschuss beantragen können. Bei einer eindeutigen Unfallinvalidität (z.B. Amputation) wird dann im ersten Jahr nach dem Unfall eine Vorauszahlung in Höhe der Todesfallsumme geleistet und so können die 15 Monate bis zur endgültigen Zahlung einer Invaliditätsleistung überbrückt werden. Auf weitere Extras wie Unfall-Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Übergangsleistung und Tagegeld können und sollten Sie verzichten. Diese dienen nur dazu, die Angebote optisch zu erhöhen und überteuerte Prämien dahinter zu verstecken. Sinnvoll ist deshalb allein die Mitversicherung einer kleinen Summe für den Fall des Unfalltodes neben der Invaliditätssumme. Abzuraten ist auch von einer Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr. Es hört sich zwar verlockend an, wenn damit geworben wird, dass Sie am Ende die Beiträge zurückbekommen. Dahinter versteckt sich jedoch eine Unfallversicherung, die mit einem Sparvorgang gekoppelt ist. Die Zinsen dafür sind mäßig. Legen Sie Ihr Geld daher lieber anderweitig an und entscheiden Sie sich für eine reine Invaliditätsversicherung. Zu Unfallversicherungen wird oft auch eine Dynamik angeboten. Diese Dynamik führt dazu, dass Beitrag und Leistung jährlich um einen bestimmten Prozentsatz angehoben werden. Es ist sinnvoller, wenn Sie von Beginn an hohe Versicherungssummen vereinbaren, weil vor allem in jungen Jahren große Versorgunglücken bestehen, die später durch steigende Renten- und Versorgungsansprüche und steigendes Vermögen kleiner werden können.
Die richtige Versicherungssumme
Die Versicherungssumme können Sie frei wählen. Dabei müssen Sie zwischen der Summe für
> Invalidität und
> Todesfall
unterscheiden. Vorrangig kommt es darauf an, dass Sie einen ausreichend hohen Betrag für den Invaliditätsfall vereinbaren. Die Todesfallsumme sollte in der Regel sehr viel niedriger angesetzt werden (z. B. bei 10.000 Euro). Bei einer Vollinvalidität muss die einmalige Kapitalzahlung der Versicherung ausreichen, damit Sie und Ihre Familie von den Zinsen leben können. Wenn Sie im Fall einer Invalidität Anspruch auf andere Zahlungen oder Vermögen besitzen, müssen die Zinsen die Einkommenslücke abdecken. In vielen Tarifen ist auch die Vereinbarung einer monatlichen Rentenzahlung möglich. Die Vereinbarung einer solchen Unfallrente erscheint jedoch nicht sinnvoll, weil Leistungen erst ab sehr hohen Invaliditätsgraden (meist ab 50 Prozent) erbracht werden. Eine wichtige Orientierung für die richtige Versicherungssumme bieten Ihr Einkommen und Ihr Alter. Als Faustregel benötigen Sie
> mit 30 Jahren das Sechsfache des Brutto-Jahreseinkommens,
> mit 40 Jahren das Fünffache des Brutto-Jahreseinkommens,
> mit 50 Jahren das Vierfache des Brutto-Jahreseinkommens.
Alternativ können Sie davon ausgehen, dass Sie in jungen Jahren ein Drittel Ihres jetzigen Einkommens als Rente aus der Sozialversicherung erhalten. Zwei Drittel müssen Sie aus der Unfallversicherung finanzieren. Errechnen Sie daher zunächst, wie viel Rente Sie pro Monat zusätzlich benötigen. Aus der Tabelle können Sie dann ablesen, welche Grundversicherungssumme erforderlich ist für jeweils 1.000 Euro Monatsrente zusätzlich. Für je 1.000 Euro, die Sie zusätzlich an monatlicher Rente aus der Unfallversicherung benötigen, brauchen Sie etwa nachstehende Grundversicherungssummen:
Ihr Alter | Grundversicherungssumme für den Fall der Invalidität (mit Progression) |
30 Jahre | 140.000 Euro |
40 Jahre | 120.000 Euro |
50 Jahre | 100.000 Euro |
60 Jahre | 80.000 Euro |
Progression
Progression bedeutet, dass Sie bei einem höheren Invaliditätsgrad höhere Leistungen erhalten. Verbreitet sind Angebote, bei denen die Leistungen ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (meist ab 25 Prozent) kontinuierlich progressiv ansteigen und bei Vollinvalidität maximal 225 Prozent erreichen, in einigen Fällen sogar mehr. Die Vereinbarung einer höheren Progression als 225 Prozent ist in der Regel jedoch nicht sinnvoll. Möchten Sie eine höhere Auszahlungsleistung erzielen, so sollten Sie eine höhere Grundsumme vereinbaren. Eine hohe Grundsumme garantiert auch bei kleineren In Validitäten, die einen im täglichen Leben aber doch stark einschränken können, eine ausreichend hohe Zahlung. Der Beitragszuschlag für die Progression beträgt etwa 30 bis 40 Prozent. Sie bietet daher eine günstige Möglichkeit, sich gegen das Existenz bedrohende Risiko einer schweren Invalidität abzusichern. -* Junge Leute und Hausfrauen sollten sich mit einer Invaliditätsgrundsumme von mindestens 200.000 Euro versichern und zusätzlich eine Progression vereinbaren.
→ Wenn Sie eine Unfallversicherung ergänzend zum Berufsunfähigkeitsschutz abschließen, können Sie erwägen, die Versicherungssumme der Unfallpolice zu reduzieren sowie auf die Progression zu verzichten. Hat ein Unfall sowohl eine dauernde Invalidität als auch eine Berufsunfähigkeit zur Folge, zahlen beide Versicherungen.
→ Im Rentenalter kann eine kleine Absicherung sinnvoll sein, um zusätzliche Kosten wie den behindertengerechten Umbau des Hauses, der Wohnung oder des Autos zu finanzieren. Eine Progression macht für Rentner meist wenig Sinn.
→ Wenn Sie bereits eine Unfallversicherung haben, die Versicherungssumme jedoch zu gering und der Vertrag nicht kündbar ist, können Sie bei einem anderen Anbieter einen weiteren Vertrag abschließen. Bei einem Unfall zahlen dann beide Gesellschaften.
Lohnender Beitragsvergleich
Gerade bei der Unfallversicherung lohnt sich der Vergleich. Denn selbst bei ähnlicher Leistung unterscheiden sich die Beiträge um ein Vielfaches.
Die Beiträge werden in der Regel nach zwei Gefahrengruppen berechnet:
> Die Gefahrengruppe A umfasst Berufe mit nicht körperlicher Tätigkeit, wobei Frauen generell in die Gefahrengruppe A eingestuft werden.
> Der Gefahrengruppe B sind dagegen alle Berufe mit körperlicher und gefährlicher Tätigkeit zugeordnet.
Risikozuschläge werden teilweise für besonders gefährliche Berufe erhoben, falls ein Versicherungsschutz nicht generell abgelehnt wird.
Beitragshöhe
Als Anhaltspunkt nachfolgend die Beitragssätze des Rahmenvertra¬ges für BdV-Mitglieder:
Beitragssätze je 1.000 Euro Versicherungssumme inklusive Versicherungssteuer
Unfall-Invalidität | Unfall-Tod | |||||
Gefahrengruppe A | Gefahrengruppe B | A | B | |||
ohne Progression | mit 225 % Progression | ohne Progression | mit 225 % Progression | |||
BdV* | 0,37 | 0,52 | 0,48 | 0,62 | 0,37 | 0,48 |
* nur für Mitglieder des Bundes der Versicherten
→ Vergleichen Sie die Beiträge immer auf der Basis der Grundver¬sicherungssumme.
→ Achten Sie beim Vergleich auf identische Progressionsstaffeln.
→ Beitrag sparen können Sie mit Familien- und vor allem mit Grup¬penversicherungen wie dem BdV-Rahmenvertrag.
Angebote einholen und Antrag stellen
Angebote einholen sollten Sie insbesondere bei den folgenden Ver¬sicherungsgesellschaften, die nach einer Erhebung des BdV günsti¬ge Unfallversicherungen anbieten:
• Ammerländer Versicherung VvaG (Tarif: exklusiv-Schutz), Haftpf licht¬kasse Darmstadt VVaG (Tarif: Vario Komfortschutz Plus), HDI-Ger- ling (Tarif: Exclusive Premium Makler), Interlloyd VERSICHERUNGS¬AG (Tarif: Premium Unfall), NV-Versicherungen VVaG (Tarif: Unfall Premium) Bitten Sie um Angabe der Beitragssätze für jeweils 1.000 Euro Invaliditäts- und Todesfallsumme (ohne weitere Zusatzleistungen). Al¬ternativ können Sie um ein Angebot für die Versicherungssumme bitten, die Sie abschließen möchten. Geben Sie Ihren Beruf und Ihr Geburtsdatum an. Männer sollten bei der Berufsangabe zusätzlich mitteilen, ob sie überwiegend körperlich tätig sind oder nicht. Ergän¬zend sollten Sie ein Antragsformular, die Bedingungen und die Verbraucher Information anfordern. Soweit nach Vorerkrankungen gefragt wird, müssen Sie die Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
Nach einem Unfall
Melden Sie dem Unfallversicherungsunternehmen einen Unfall sofort und möglichst detailliert, am besten schriftlich. Lassen Sie sich nach einem Unfall außerdem unverzüglich vom Arzt untersuchen, wenn Sie davon ausgehen, dass ein Leistungsanspruch bestehen könnte. Dies gilt auch, wenn die Gesundheitsschäden erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar werden. Denn Anspruch auf Leistungen haben Sie für Unfallfolgen, die innerhalb eines Jahres eintreten. Mit dem Antrag auf Zahlung der Leistung müssen Sie eine ärztliche Beurteilung über die Einschränkungen der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit vorlegen.
> Im Todesfall muss das Versicherungsunternehmen innerhalb von 48 Stunden mit genauen Angaben zum Unfallhergang informiert werden.
→ Wenn mehrere Unfallversicherungen bestehen, sind alle Versicherungsunternehmen im Schadensfall zur Leistung verpflichtet.
→ Auch wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Unfallverursacher eine Haftpflichtversicherung besitzen, entbindet dies das Unfallversicherungsunternehmen nicht von der Zahlung.
→ Leistungen müssen spätestens 15 Monate nach dem Unfall beantragt werden, andernfalls muss das Versicherungsunternehmen nicht zahlen. Versäumen Sie daher keinesfalls die Meldefrist!
→ Falls zweifelsfrei eine dauernde Invalidität vorliegt und Sie eine Todesfallsumme vereinbart haben, können Sie einen Vorschuss in Höhe der Todesfallleistung beantragen.