• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

VVG Verjährung
Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. Es gilt ausschließlich die Regelfrist von 3 Jahren nach dem BGB. Der Anspruch, d. h. das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen, verjährt.
•Verjährung bedeutet aber nicht, dass der Anspruch erlischt. Vielmehr hat der Schuldner nur das Recht, die Erfüllung zu verweigern.
Im Prozess kann der Schuldner gegen eine verjährte Forderung die Einrede der Verjährung erheben, sodass kein Urteil gegen ihn ergehen kann.
•Außerdem kann das zur Erfüllung eines verjährten Anspruchs Geleistete nicht deshalb zurückverlangt werden, weil die Leistung in Unkenntnis der Verjährung bewirkt wurde.

Besonderheit: Beginn und Fristen der Verjährung nach VVG a. F.
Ansprüche aus Versicherungsverträgen verjähren in zwei Jahren, bei der Lebensversicherung in fünf Jahren. Die gesetzliche Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann. Die Verjährungsregelung in § 12 WG a. F. ist zu unterscheiden von der in § 199 BGB, die auf die Entstehung des Anspruches abstellt. Im Rahmen des § 12 Abs. 1 VVG a. F. kommt es also nicht auf die Entstehung, sondern auf die Fälligkeit des Anspruches an. Es muss also Klage auf sofortige Leistung erhoben werden können.

Hemmung und Unterbrechung
Hemmung

Im Falle der Hemmung ruht die Verjährung; d. h., es wird die Zeit der Hemmung nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet. Die Verjährungsdauer wird also lediglich entsprechend verlängert und zwar taggenau. Die Verjährung wird gehemmt, u. a.
-bei Schweben von Verhandlungen über den Anspruch,
-durch Rechtsverfolgung seitens des Gläubigers (Beantragung eines Mahnbescheids oder Klageerhebung),
-für die Dauer der Stundung durch den Gläubiger,
-durch die Klage auf Einleitung des Sachverständigenverfahrens,
-für die Dauer des Beschwerdeverfahrens beim Ombudsmann.

Das Versicherungsvertragsrecht hat noch zusätzlich einen besonderen Hemmungsgrund geschaffen, dessen Ausgestaltung im Vergleich zu § 203 BGB präziser und damit für die Versicherungspraxis vorteilhafter ist: Ist ein Anspruch des VN bei einem VR angemeldet worden, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht. Diese Bestimmung findet sich auch in den Versicherungsbedingungen wieder.

Unterbrechung
Durch eine Unterbrechung hört die Verjährung auf, weiter zu laufen, d.h. erst nach dem Wegfall des unterbrechenden Ereignisses beginnt die Verjährungsfrist von neuem zu laufen, und zwar jetzt unmittelbar nach Beendigung der Unterbrechung. Die Verjährung wird durch ein Schuldanerkenntnis unterbrochen (z. B. Teil- bzw. Zinszahlung oder Stundungsbitte des Schuldners) oder wenn der Gläubiger eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung beantragt oder vornehmen lässt. Eine Entschädigungsleistung war am 10. Dez. 2007 fällig. Am 15. Jan. 2008 leistet der VN eine Teilzahlung. Am 16. Jan. 2008 beginnt die neue Verjährungsfrist.

Besonderheit: Verwirkung von Versicherungsansprüchen (Ausschluss- bzw. Klagefrist) nach VVG a. F.
Ansprüche des VN, die der VR schriftlich abgelehnt hat, erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass der VR mit der schriftlichen Ablehnung auf die mit den Ablauf der Klagefrist verbundenen Rechtsfolgen hingewiesen hat. Diese Ausschluss- bzw. Klagefrist ist im WG nicht mehr enthalten. Es gilt jetzt nur noch die Verjährungsfrist von 3 Jahren nach BGB.

weiter zum Thema

Jun 2, 2015gesundhe-admin
Vertragliche Regelungen nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die HausratversicherungAbschluss eines Versicherungsvertrages – Willenserklärungen
  Weitere Artikel  
 
Wertorientierte Unternehmenssteuerung im Versicherungsunternehmen – Deckungsbeitragsrechnung
 
Strukturvertriebe, Captives und sonstige Vertriebswege im Versicherungsunternehmen
 
Versicherungsschein – Police verstehen
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Konzerne als betriebswirtschaftliche Gebilde im Versicherungsunternehmen

    In diesem Abschnitt werden die versicherungsunabhängigen Grundlagen des Konzernwesens im Überblick dargestellt. Hierzu gehören vor allem die allgemeinen betriebswirtschaftlichen Ursachen der Konzernbildung sowie die unterschiedlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Instrumente, derer […]

    Okt 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbetrug, ein unschönes Versicherungsartikel – Tipps beim Umgang mit Versicherten

    Betrügen und betrogen werden; Nichts ist gewöhnlicher auf Erden. (Johann Gottfried Seume, Gedichte: Verlangtes Gutachten) Für viele ist es seit jeher nur ein Kavaliersdelikt: Schon im 4. Jahrhundert vor Christus […]

    Sep 17, 2016gesundhe-admin
  • Rechtsgrundlagen für den Schadenersatz – Haftungsanspruch eines Dritten bei Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

    – Vorbemerkung Das versicherte Wagnis in der KH-Versicherung besteht in der Gefahr, einem Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig zu werden, d.h., einem Haftungsanspruch ausgesetzt zu sein. Tritt dieser Fall ein, wird der […]

    Dez 3, 2015gesundhe-admin
  • Häufige Fragen an unserem Versicherungsratgeber Pflegesachleistung Teil 2

    Häufige Fragen an unserem Versicherungsratgeber Pflegesachleistung Teil 1 Pflegesachleistung Versicherungsratgeber Frage: Warum ist die Pflegesachleistung höher als die Geldleistung derselben Pflegestufe? 123Vesicherung: Die Beträge für die Sachleistungen liegen deshalb höher, […]

    Nov 24, 2017gesundhe-admin
  • Unfälle beim Sport – Tipps bei Unfallversicherung

    Vielleicht spielen Sie Fußball und haben sich nach einer harten Attacke eines unfairen Gegenspielers schon gefragt, ob Sie ihn persönlich belangen könnten, wenn er Sie verletzt. Oder Sie haben sich […]

    Dez 25, 2015gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr