Unerlässlich für Immobilieneigentümer
Für Hausbesitzer ist die Wohngebäudeversicherung unverzichtbar. Denn angesichts des hohen Werts von Immobilien kann es schwierig werden, einen größeren Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen und ein Totalverlust kann schlimmstenfalls existenzbedrohend sein.
Ersatz selbst bei völliger Zerstörung
Bei einem Schaden ersetzt die Wohngebäudeversicherung die Reparaturkosten, Abbruch- und Aufräumarbeiten. Bei einem Totalschaden wird der komplette Neubau finanziert. Da der Neuwert (Wiederaufbauwert) erstattet wird, ist die Wohngebäudeversicherung auch bei älteren Immobilien ein Muss. Und wer sein Haus über Kredit finanziert, muss schon deshalb für Versicherungsschutz sorgen, weil der Baufinanzierer dies in der Regel verlangt. Versichert werden kann das Gebäude mitsamt Nebengebäuden auf dem gleichen Grundstück und eingebauten Bestandteilen wie Heizung oder fest verklebten Teppichböden. Je nach Vertragsgestaltung können für bestimmte Gegenstände wie Einbauküchen unterschiedliche Regelungen gelten (vgl. auch Hausratversicherung). Nicht einbezogen sind generell das Grundstück und die Erschließungskosten. Ist Ihre selbstbewohnte Immobilie unbewohnbar, wird Ihnen die ortsübliche Miete (meist für bis zu zwölf Monate) erstattet. Bei Vermietung erhalten Sie den Mietausfall erstattet.
→ Nebengebäude und Garagen müssen in der Police aufgeführt und bei der Berechnung der Versicherungssumme berücksichtigt werden.
Schutz vor Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel
Meist wird eine kombinierte Versicherung gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden abgeschlossen; diese deckt auch Schäden durch Blitzschlag, Explosion, Implosion, Frost und Rohrbruch ab. Zwar können Sie sich auch nur gegen einzelne dieser Gefahren versichern, angesichts des hohen finanziellen Risikos ist dies aber nicht empfehlenswert.
Im Basisschütz normalerweise nicht versichert sind Schäden durch
> Sturm unterhalb von Windstärke 8 und Sturmflut,
> überhöhte Spannung im Stromnetz, insbesondere nach Blitz (Überspannung),
> Hitze- und Sengschäden ohne Feuererscheinung,
> Auslaufen von Aquarien und Wasserbetten,
> Grundwasser, Überschwemmung, Witterungsniederschläge,
> Frost wegen unzureichender Heizung,
> Erdbeben,
> Kriegsereignisse,
> grobe Fahrlässigkeit.
Elementarschäden und andere zusätzliche Risiken versichern
Einige dieser Risiken wie Überspannung können Sie entweder einzeln durch Zusatzprämie versichern oder durch umfangreichere Deckungskonzepte (unter Namen wie Komfortschutz u.ä.), die allerdings deutlich teurer sind als der Basisschutz. Bei manchen Versicherungsunternehmen deckt aber bereits der Basisschutz zusätzliche Risiken ab. Erweiterten Schutz bietet auch die Gruppenversicherung für Mitglieder des Bundes der Versicherten, zum Beispiel für Überspannungsschäden, Ableitungs-, Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre auf dem versicherten Grundstück sowie Fußbodenheizungen, Beschädigung durch Graffiti, Auslaufen von Aquarien und Wasserbetten, Wärmepumpen und Solaranlagen sowie grob fahrlässig verursachte Schäden.
Eine Photovoltaikanlage kann meist über die Wohngebäudeversicherung gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abgesichert werden. Wenn man eine solche Anlage über die Wohngebäudeversicherung absichern will, sollte man unbedingt mit dem Versicherungsunternehmen schriftlich klären, ob und gegen welche Schäden die Anlage bis zu welcher Höhe mitversichert werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Absicherung auch über eine gesonderte Versicherung zur Deckung der Sachschäden abgeschlossen werden. Dabei handelt es sich in der Regel um eine Alge-fahren-Deckung. Versicherungsschutz besteht dann z. B. für Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Frost, Schneedruck, Diebstahl, Vandalismus, Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Konstruktions- und Ausführungsfehler. Ergänzend kann eine Ertragsausfall-oder Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen werden. Übrigens: Wer regelmäßig Solarstrom ins Netz einspeist, sollte sich mit seiner Privat-Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen und klären, ob Schäden bei Dritten durch die Einspeisung vom Versicherungsschutz umfasst sind. In Gebieten, in denen eine erhöhte Gefährdung durch Naturkatastrophen wie Überschwemmung, Erdbeben und Lawinen besteht, kann sich eine Elementarschadenversicherung lohnen. Die Sache hat aber ihre Haken: So können Sie diese Schäden nur im Paket versichern. Der Küstenbewohner, der nur Schutz bei Überschwemmung will, muss sich also auch gegen Lawinen mit absichern. Problematischer ist, dass Hauseigentümer in gefährdeten Regionen meist keinen Versicherungsschutz für Elementarschäden bekommen, weil den Versicherungsunternehmen das Risiko zu hoch ist.
Versicherungssumme gleitender Neuwert
Versichern sollten Sie den Neuwert des Gebäudes, genauer gesagt den gleitenden Neuwert. Er berücksichtigt gestiegene Baukosten und wird jährlich angepasst. Damit wird sichergestellt, dass die Versicherungssumme immer ausreicht, um z. B. nach einem Totalschaden ein gleichwertiges Gebäude neu zu erstellen. Die Berechnung der Versicherungssumme ist etwas verwirrend. Grundlage ist meist der Versicherungswert 1914. Das ist der Preis (in der Währung Mark), den der Bau Ihres Hauses theoretisch in 1914 gekostet hätte. Dieser Grundwert wird mit dem gleitenden Neuwertfaktor multipliziert, um die Preissteigerungen für Baukosten seit 1914 zu berücksichtigen. Die heutigen Preise betragen ca. das 12-fache von 1914. Dieser Versicherungswert von 1914 kann auf verschiedene Weise ermittelt werden:
> Häufig geschieht dies anhand eines Wertermittlungsbogens. Berücksichtigt werden dabei der Gebäudetyp, die Bauausführung und Ausstattung sowie die Wohnfläche. Eine Wertermittlungstabelle können Sie auf der Internetseite des BdV herunterladen.
> Hat bereits ein Versicherungsvertrag bestanden, können Sie diese Versicherungssumme übernehmen. Sicherer ist allerdings eine Überprüfung dieses Werts. Damit schließen Sie aus, dass Veränderungen am Gebäude nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
>Zugrunde gelegt werden kann auch der Neubauwert eines bestimmten Jahres. Das Versicherungsunternehmen errechnet dann den entsprechenden Versicherungswert 1914.
> Sie können ein Wertgutachten eines Bausachverständigen anfertigen lassen. Diese Kosten tragen Sie jedoch selbst. Alternativ berechnen einige Versicherungsunternehmen die Versicherungssumme nach dem Wohnflächentarif. Hier genügt die Angabe des Wohnorts, des Baujahrs, der Wohnfläche und der Geschosszahl.
> Damit Sie – wie bei der Hausratversicherung – nicht unterversichert sind, sollten Sie bei der Ermittlung der Versicherungssumme sehr sorgfältig Vorgehen. Vereinbaren Sie mit Ihrem Versicherer den Unterversicherungsverzicht. Der Unterversicherungsverzicht garantiert Ihnen bei einem Totalschaden, dass Sie sich ein gleichwertiges Wohngebäude wieder aufbauen können. Anderenfalls wären Sie bei einem zu niedrig angesetzten Wert unterversichert und Sie würden im Schadensfall nur einen Teil der Kosten erstattet bekommen.
> Stellen Sie sicher, dass der Grundstückswert herausgerechnet wurde.
> Sie können auch selbst prüfen, ob der Wert plausibel ist. Dazu multiplizieren Sie den Versicherungswert 1914 aus Ihrer Police mit dem aktuellen Baupreisindex (11,86 für 2010). Diesen Betrag würden Sie höchstens bei einem Totalschaden erhalten.
> Ist dieser Wert zu niedrig, sollten Sie bei der Versicherungsgesellschaft eine Anhebung verlangen. Umgekehrt sollten Sie auch bei einer Überbewertung auf Anpassung drängen, weil Sie anderen falls zu hohe Beiträgen leisten.
> Melden Sie bauliche Veränderungen, die den Wert Ihres Hauses erhöhen, damit Sie nicht unterversichert sind.
Beitragsvergleich
Je höher die Versicherungssumme, desto höher die Prämie. Dazu wird die Versicherungssumme 1914 durch 1.000 geteilt und mit einem so genannten gleitenden Neuwertfaktor multipliziert, der sich jährlich ändert (15,08 für 2010). Dieses Ergebnis wird mit dem Beitragssatz des jeweiligen Versicherungsunternehmens multipliziert. Prämiendifferenzen gibt es außerdem, weil Versicherungsunternehmen je nach Risiken wie Härte des Leitungswassers oder der Sturmhäufigkeit in mehrere Zonen unterteilen.
Auch bei der Gebäudeversicherung schwanken die Beiträge erheblich. Ein Vergleich lohnt daher allemal.
Holen Sie auf jeden Fall einige Angebote ein. Dabei sollten Sie folgende Versicherungsgesellschaften berücksichtigen:
• Allianz (Tarif: Optimal), Ammerländer (Tarif: Exklusive), Bruderhilfe (Tarif: Classic Qm), Dolleruper (Tarif: Plus), Grundeigentümer (Tarif: Gebäude 60 Plus) und HUK-Coburg (Tarif: Classic QM).
Bitten Sie um Zusendung eines Antragsformulars, der Bedingungen und der Verbraucherinformation. Geben Sie Ihren Wohnort und den Versicherungswert 1914 sowie gegebenenfalls Besonderheiten (z. B. kein massives Gebäude oder keine feste Bedachung) an.
Für BdV-Mitglieder lohnt sich ein Vergleich mit der BdV-Gruppen-versicherung. Für bis zu zehn Jahre alte Häuser beträgt der Beitrag für die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel 0,42 Euro (Zone I) bzw. 0,48 Euro (Zone II) für je 1.000 Mark (Versicherungswert 1914), wenn Sie eine Selbstbeteiligung von 250 Euro bei Sturm und Hagel vereinbaren. Ohne Selbstbeteiligung erhöhen sich die Satze auf 0,53 Euro bzw. 0,59 Euro. Für die Elementarschadenversicherung fallen 0,10 Euro bzw. 0,15 Euro an, jeweils bei einer Selbstbeteiligung von zehn Prozent (min. 500 Euro, max. 1.500 Euro).
> Bei einem Neubautarif können Sie für Häuser in den ersten Jahren nach Fertigstellung bei einigen Versicherungsunternehmen einen Rabatt erhalten. Verlieren Sie dabei aber nicht den Normaltarif aus den Augen.
> Melden Sie Gefahrerhöhungen wie neue gefährliche Einrichtungen in der Nachbarschaft (z.B. Tankstellen, Gaststätten) oder eine längere Abwesenheit. Anderenfalls kann Ihr Versicherungsschutz gefährdet sein.
Versicherungsfall
Im Schadensfall gelten ähnliche Regeln wie bei der Hausratversicherung:
→ Melden Sie den Schadensfall unverzüglich und detailliert an das Versicherungsunternehmen und reichen Sie die erforderlichen Belege ein, um den Schaden nachzuweisen.
→ Rohrbrüche sowie Öffnungen in Dach und Wand können sofort repariert werden, zur Sicherheit sollten Sie die Schadensstelle fotografieren und ausgebaute Teile bis zur abschließenden Schadenregulierung aufbewahren.
Hausverkauf
Besondere Regelungen müssen Sie beim Hausverkauf beachten (vgl. hierzu Außerordentliche Kündigung).