Rund zwei Drittel aller Personenwagen in der Bundesrepublik sind vollkaskoversichert.
Leistung. Eine Vollkaskoversicherung ersetzt die gleichen Schäden wie die Teilkaskopolice, darüber hinaus aber auch Schäden, die durch das Verschulden des Fahrers des versicherten Fahrzeuges selbst entstehen. Außerdem werden Schäden durch Dritte ersetzt, wenn diese nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, zum Beispiel bei Fahrerflucht. Reine Brems-, Bruch- oder Betriebsschäden (auch Bedienungsfehler) sind jedoch nicht mitversichert. Fahren Sie etwa durch ein Schlagloch, ist ein Achsbruch unversichert. Fahren Sie aber gegen einen Baum, ist der entstandene Schaden versichert. Probleme haben Versicherte auch, wenn sie den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Beispiele sind Trunkenheit, Fahrzeugmängel und bei Diebstählen: unverschlossenes Fahrzeug, nicht eingerastetes Lenkradschloss oder Schlüssel im Fahrzeug. Ein Schaden, der unter die Teilkasko fällt, wird übrigens reguliert, ohne dass der Schadenfreiheitsrabatt berührt wird. Der Grund: In der Teilkasko gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt.
Schadendeckung. Eine Vollkaskoversicherung wird gemeinhin bei Neuwagen empfohlen, zumindest für die ersten zwei bis drei Jahre.
Beitrag und Selbstbeteiligung. Eine Vollkaskoversicherung ist wesentlich teurer als eine Teilkasko. Grundsätzlich gilt auch hier: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die Beiträge. Sie sollte daher so hoch wie möglich und für den Versicherten finanziell tragbar sein. Die Vertreter raten oft zu einer Selbstbeteiligung von 300 oder 650 €, verschweigen aber aus Provisionsgründen, dass es noch höhere Selbstbeteiligungen gibt. Hier sollte der Kunde genau die Differenz bei seinem jeweiligen Schadenfreiheitsrabatt kalkulieren. Oft lohnt sich sogar noch eine Selbstbeteiligung von 1 000 €. Tip: Wer bereits viele Jahre schadenfrei fährt und nur noch 40 Prozent oder weniger der Prämie zahlt, sollte prüfen, ob er die Teilkaskoversicherung nicht günstiger in eine Vollkaskopolice tauscht.
Sonderbedingungen. Vorsicht ist immer angebracht, wenn die Versicherungsgesellschaft gewisse Sonderbedingungen anbietet. So bieten die meisten Gesellschaften an, die Selbstbeteiligung von 300 € bei Teilkaskoschäden aufzuheben. Dafür ist dann ein Zuschlag zwischen 10 und 20 Prozent fällig – was für den Verbraucher aber nur selten günstig ist. Vor allem ist völlig unverständlich, dass ein prozentualer Zuschlag fällig ist, da es in der Teilkaskoversicherung doch gar keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt. Ein solcher wird aber so durch die Hintertür wiedereingeführt. Im Zuge der Kasko- Reform wird dieser Rabatt offiziell eingeführt.