Stirbt eine Person und hinterlässt eine Familie, bedeutet das meist nicht nur einen harten persönlichen Verlust. Ist der Verstorbene der Familienernährer gewesen, kann sein Tod für die restliche Familie auch finanziell existenzbedrohend sein. Die Witwen- bzw. Witwerrente ist nicht mehr als ein Trostpflaster und reicht nicht einmal für die Dinge des täglichen Lebens.
Zumindest finanzielle Absicherung bieten Lebens-versicherungen, die in unterschiedlichen Formen an- geboten werden:
• die Kapitallebensversicherung (KLV), die eine Mischung aus einem Todesfallschutz und einem Sparvertrag darstellt
• die fondsgebundene Lebensversicherung (FLV), die eine Kombination aus einem Todesfallschutz und einer Kapitalanlage ist
• die Risikolebensversicherung (RLV), die ein reiner Todesfallschutz und damit auch deutlich preiswerter als die KLV und FLV ist.
Die Risikolebensversicherung
Eine klassische und pure Todesfallabsicherung bietet die Risikolebensversicherung (RLV). Sie ist nicht nur sehr preiswert, sondern auch besonders wichtig, insbesondere für junge Familien. Preiswert deshalb, weil bei dieser Versicherungsform keinerlei Sparvorgang stattfindet. Mit dem Versicherungsbeitrag wird ausschließlich das Todesfallrisiko abgedeckt. Weiterhin mitenthalten im Beitrag sind noch die Verwaltungskosten und die Vermittlerprovisionen.
Das heißt aber auch, dass keine Vorsorge getroffen wird. Nach dem Ablauf der Versicherung werden keinerlei Auszahlungen fällig.
Geht man langfristige Zahlungsverpflichtungen ein, wie zum Beispiel bei einem Immobilienerwerb, ist die RLV sogar unerlässlich. Sollte der Familienernährer während der Rückzahlungsphase der Grundschuld versterben, ist nicht nur die weitere Rückzahlung in Gefahr, hier droht dann auch die Zwangsversteigerung. Das Resultat würde lauten: Der Familienernährer wäre verstorben, das Haus wäre weg und obendrein blieben noch jede Menge Schulden. Dies sollte Warnung und Empfehlung genug sein.
Eine noch preiswertere Alternative zur RLV in Verbindung mit einem Kredit stellt die Restschuldversicherung dar. Bei einem solchen Vertrag sollte darauf geachtet werden, dass der Todesfallschutz der tatsächlichen Restschuld entspricht, und zwar für die gesamte Laufzeit des Kredites. Dies bieten nur wenige Versicherungsgesellschaften.
Dagegen ist eine Todesfallabsicherung für Alleinstehende unwichtig. Vergleiche von Versicherungsprämien im Verhältnis zum effektiven Versicherungsschutz sind bei der RLV besonders einfach, denn nichts ist eindeutiger als der Tod. Die Gesellschaft mit dem niedrigsten Beitrag ist die beste.
Verwendung der Überschüsse
Die Beiträge zur Risikolebensversicherung sind, wie auch bei der Kapitallebensversicherung, vorsichtig kalkuliert, so dass in aller Regel Überschüsse anfallen. Dies passiert, wenn weniger Versicherte vorzeitig sterben oder andere Kosten geringer ausfallen als geplant. Um diese Überschüsse den Versicherten direkt zugute kommen zu lassen, werden hauptsächlich zwei Methoden angewandt.
• Der Bonus
Hierbei werden die Überschüsse dazu verwendet, die Versicherungssumme aufzustocken. Wenn zum Beispiel die Grundversicherungssumme 100 000€ beträgt, erhöht sich die Todesfallleistung je nach Gesellschaft tun 50 000€ bis 125 000€.
• Die Beitragsverrechnung
Die anfallenden Überschüsse werden bei diesem Verfahren sofort mit dem Bruttobeitrag verrechnet. Die Versicherungsleistung bleibt konstant, während der Beitrag auf den so genannten Nettobeitrag sinkt.
Beide Methoden hängen von der Überschussentwicklung des Tarifes der Versicherungsgesellschaft ab. Verändern sich die Gewinne, wird auch der Bonus bzw. die Beitragsverrechnung neu berechnet. Die Leistung kann sich verbessern, aber auch verschlechtern. Beide Methoden werden von den Gesellschaftern für jeweils maximal zwei Jahre garantiert.
Für einen Vergleich zählt die effektive Leistung im Todesfall im Verhältnis zum Beitrag. Sonst nichts!
Die Gesundheitsprüfung
Die Möglichkeit einer Gesundheitsprüfung zur objektiven Risikoeinschätzung muss dem Versicherungsunternehmen eingeräumt werden. Die Prüfung erfolgt aufgrund des Lebensversicherungsantragformulars und der daraus eventuell resultierenden Arztanfragen oder ärztlichen Untersuchungen.
Der Prüfungsumfang richtet sich primär nach der Höhe der beantragten Versicherungssumme und dem Eintrittsalter. Im allgemeinen wird keine ärztliche Untersuchung fällig bei einer Versicherungssumme
• bis zu 250 000€ und einem Eintrittsalter bis
50 Jahre
• bis zu 150 000€ und einem Eintrittsalter von
51 bis 60 Jahre
• darüber hinaus bis 50 000€
Bei höheren Versicherungssummen und späterem Eintritt muss sich die zu versichernde Person einer Untersuchung bei einem Arzt ihrer Wahl unterziehen.
Die Kosten der ärztlichen Untersuchung trägt die Versicherungsgesellschaft. Diese Richtlinie gilt für die Risiko-LV wie für die Kapital-LV und die Fonds-LV.
Grundsätzliches
Die Gesundheitsfragen im Antragsformular müssen imbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden. Verschweigt der Antragsteller gesundheitliche Probleme oder gar chronische Krankheiten, kann der Versicherer im Schadensfall zu Recht die Leistung verweigern. Der Dumme ist am Ende derjenige, der die Beantwortung der Gesundheitsfragen nicht so genau genommen hat.
Man nennt dies die Verletzung der vorvertraglichen Auskunftspflicht. Dieser Grundsatz ist nicht nur für die RLV maßgebend, sondern für alle Versicherungssparten wie bei der KLV, Fonds-LV, privaten Krankenversicherungen oder der Unfallversicherung.
Auswirkungen der Deregulierung
Durch die Deregulierung der Versicherungsmärkte sind im Bereich der Risikolebensversicherungen erfreuliche Innovationen kreiert worden. Einige Versicherungsgesellschaften haben in ihren Prämien bessere Risiken berücksichtigt und haben so genannte Nichtrauchertarife eingeführt. Andere Gesellschaften führen provisionsfreie Tarife ein oder berücksichtigen weitere Risikogruppen (z. B. Extremsportarten). Die Beitragsunterschiede zwischen den Gesellschaften für den selben Versicherungsschutz sind immens.
Beispiel:
Unfallversicherung für eine Familie (Mann, Frau, Kind), Versicherungssummen für Invalidität jeweils 200 000 € mit Progression (bei Vollinvalidität 450 000 €), bei Unfalltod 30 000 €.
Der Bund der Versicherten (BdV) stellte hierzu folgende Angebote verschiedener Versicherungen im Mai 2000 vor (jeweils Jahresbeiträge):
1. 363,20 €
2. 561,20 €
3. 570.80 €
4. 596,20 €
5. 608,10 € und eine teure:
6. 1416,60 €
Schon die Einsparung gegenüber dem zweitgünstigsten Anbieter ergibt danach eine Beitragsdifferenz iHv. 200,00 € pro Jahr, gegenüber der teuren Versicherung beträgt sie sogar 1 053,40 € pro Jahr! Bei einer Laufzeit von 20 Jahren ergäbe sich (ohne Berücksichtigung kalkulatorischer Zinsen) eine Einsparung von 21 068€, kalkulatorische Zinsen nicht berücksichtigt. Bei Wahl des richtigen Versicherers stellt sich die Absicherung der Hinterbliebenen damit als preiswert dar.
Die RLV und Zusatzversicherungen
Die Risikolebensversicherung kann mit zwei Formen der Zusatzversicherung gekoppelt werden. Zum einen mit der Unfalltodzusatzversicherung. Sie ist meines Erachtens überflüssig, weil zu teuer. Wer sich gegen den Unfalltod absichern möchte, kann das günstiger bei einem preiswerten Unfallversicherer. Andererseits mit der Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung. In einem separaten Artikel wird ausführlich darauf eingegangen.