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Abstieg im Alter, wie ist der PKV-Standardtarif zu beurteilen – detailliertere Information

Der Standardtarif ist für alle zugänglich, die zehn Jahre in der PKV-versichert waren und mindestens 55 Jahre alt sind und unter der Beitragsbemessungsgrenze (2002: 40500 Euro) verdienen oder die mindestens 65 Jahre alt sind. Auch der Bezug einer gesetzlichen Rente berechtigt zum Wechsel in den Standardtarif. Der Versicherungs-schutz entspricht in etwa den Leistungen der Krankenkassen. Der Beitrag wird unter Einbeziehung der Alterungsrückstellungen neu kalkuliert, darf aber nicht höher sein als der durchschnittliche Höchstbeitrag der GKV. Der Versicherte wird ambulant wie ein Privatpatient behandelt, allerdings mit einer Abrechnungshöchstgrenze des fachen Satzes der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte. Im Krankenhaus hat der im Standardtarif Versicherte den Status eines Kassenpatienten (also keine Chefarztbehandlung, kein Ein- oder Zweibettzimmer, Zuzahlung von neun Euro je Krankenhaustag).

Es gibt Einschränkungen der einzelnen Leistungen – ähnlich wie bei den Krankenkassen – wie z.B. keine Heilpraktikerbehandlung, eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent (maximal 300 Euro pro Jahr) an den Kosten für Heil-, Hilfs- und Arzneimittel. Zahnersatz wird nur bis zu 65 Prozent erstattet. Zum Standardtarif sind private Zusatz- und Ergänzungsversicherungen nicht möglich. Bei einem Vergleich der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung stellt sich die Frage: Kann ich die gewünschten (Luxus-)Leistungen auch bezahlen, wenn ich sie brauche? So lautet der Kommentar eines Rundfunkmoderators: Wie soll das ein älterer Mensch verstehen? Möglicherweise war er jahrzehntelang gesund, musste nie ins Krankenhaus. Und dann im Alter soll er in ein Mehrbettzimmer mit Assistenzarztbehandlung, weil er sich die Beiträge nicht mehr leisten kann.

Zurzeit ist es allerdings noch so, dass bei den meisten Versicherungsunternehmen als Alternative zum Standardtarif ein abgespeckter Versicherungsschutz nach Normal-, Basis- oder Elementartarifen mit besseren Leistungen des Standardtarifs und für einen geringeren Beitrag möglich ist. Daher gibt es bei allen Unternehmen interne Anweisungen für die Vermittler, das Umsteigen älterer Menschen in den Standardtarif zu vermeiden und sie auf die Basis- oder Elementartarife zu verweisen. Mit der niedrigen Zahl von ein paar tausend Standardtarif- Versicherten möchte die Branche das Problem der Unbezahlbarkeit der Privatversicherung im Alter herunterspielen.

Wie sind Beitragssicherungsprogramme zu beurteilen?
Vergessen Sie alle Beitragssicherungsprogramme – ob als Zusatz zur privaten Krankenversicherung, ob als private Renten- oder als Kapital-Lebensversicherung. Sie können allenfalls für Arbeitnehmer sinnvoll sein, wenn sich der Arbeitgeber daran beteiligt. Sie lösen aber das Problem hoher Beiträge im Alter nicht. Sie können niemals den großen Vorteil der GKV erreichen, dass der PKV-Beitrag im Alter – bei geringerem Einkommen – fällt. Er steigt – ab Alter 60 – noch 20 oder 30 Jahre weiter. Und dann hilft kein Arbeitgeber mehr bei den dann fälligen Beitragserhöhungen wegen der auch in dieser Zeit immer weiter steigenden Kosten im Gesundheitswesen!

Bei Beihilfe: 30-prozentiges Bezahlbarkeitsproblem
Wer als Beamter oder Beschäftigter im öffentlichen Dienst von seinem Arbeitgeber Beihilfe zu den Krankheitskosten erhält, ist mit einer PKV-Restkostenversicherung vom Bezahlbarkeitsproblem – vor allem im Alter – nur zu etwa 30 Prozent betroffen. Neuerdings gibt es auch einen Standardtarif für Beamte.

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