Die Arbeitslosenversicherung war lange Zeit eine Spezialität der Sozialversicherung. Privatwirtschaftliche Versicherungsunternehmen boten sie nicht an. Ebenso ist es nicht möglich, sich freiwillig zu versichern. Arbeiter, Angestellte oder Auszubildende sind vom ersten Tag der Beschäftigung an beitragspflichtig. Wehrpflichtige, die zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung von mehr als drei Tagen einberufen worden sind, und Zivildienstleistende sind ebenfalls beitragspflichtig, wenn sie unmittelbar vor Dienstantritt bei der Bundesanstalt für Arbeit beitragspflichtig oder arbeitslos waren.
Leistungen. Arbeitslos gewordene Versicherte bekommen sogenannte Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Konkursausfallgeld. Außerdem erhalten sie Kindergeld. Das Arbeitsamt fördert auch die ganzjährige Beschäftigung in der Bauwirtschaft mit Winterausfallgeld. Hinzu kommen eine Reihe von Leistungen an Arbeitgeber, Gemeinde und gemeinnützige Vereinigungen. Ein bekanntes Beispiel sind die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM). Das Arbeitslosengeld beträgt rund 67 Prozent, die Arbeitslosenhilfe rund 57 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Diese Sätze gelten aber nur für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind. Arbeitslose ohne Kinder erhalten lediglich 60 Prozent Arbeitslosengeld und 53 Prozent Arbeitslosenhilfe. Vor dem Bezug von Arbeitslosengeld muss aber die Anwartschaftszeit erfüllt sein: In den letzten drei Jahren vor der Arbeitslosigkeit muss der Empfänger mindestens 360 Kalendertage beitragspflichtig beschäftigt gewesen sein. Die anschließende Arbeitslosenhilfe wird ohne zeitliche Begrenzung bis zum 65. Lebensjahr gewährt. Für die Arbeitslosenhilfe muss der Arbeitnehmer im letzten Jahr vor der Arbeitslosigkeit 150 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein oder Arbeitslosengeld bezogen haben. Die Arbeitsämter zahlen für die Förderung der beruflichen Bildung und der Arbeitsaufnahme. Der Förderungskatalog ist umfangreich und umfasst Berufsausbildungsbeihilfe, Fortbildung, Umschulung und Einarbeitungszuschüsse, Bewerbungs- und Reisekosten, Umzugskosten, Arbeitsausrüstung, Fahrtkosten-, Trennungs-und Überbrückungsbeihilfe, Familienheimfahrten und Leistungen zur Arbeitsaufnahme im Ausland. Für Behinderte gibt es eine eigene Arbeits- und Berufsförderung.
Beiträge. Die Arbeitslosenhilfe wird aus Steuermitteln des Bundes finanziert. Das Geld für die anderen Leistungen wird durch den Beitragssatz von 6,5 Prozent (2 000) des Bruttolohnes gestellt. Die Beiträge tragen wieder Arbeitgeber und Versicherter je zur Hälfte. Der Beitragssatz gilt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (8 600 € pro Monat im Westen, 7 100 € im Osten). Wehrdienst-pflichtige, Versicherte im freiwilligen Jahr und Lohnempfänger mit einem Einkommen von unter 10 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zahlen keine Beiträge.
Die private Arbeitslosenversicherung notwendig oder überflüssig
Als erster deutscher Versicherer bot die Volksfürsorge im Januar 1996 eine private Arbeitslosenversicherung an. Noch nie in der Nachkriegsgeschichte der deutschen Assekuranz war das Echo auf einen neuen Tarif so groß: Doch das neue Produkt hat noch viele Macken, vor allem ist es teuer. Die Volksfürsorge verspricht ein privates Arbeitslosengeld, das die staatliche Leistung bis auf 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens auffüllt. Für 900 € zusätzliches Arbeitslosengeld zahlt ein 29jähriger Arbeitnehmer mit 3 000 € Nettoeinkommen 108 € Monatsbeitrag. Die Volksfürsorge zahlt ihm je nach Laufzeit des Vertrages und Leistungsbeanspruchung 60 bis mehr als 100 Prozent seiner Beiträge zurück. Die Verzinsung beträgt allerdings nur knapp zwei Prozent. Auch der Tarif selbst hat viele Fußangeln: Versichert wird nur, wer seit drei Jahren (Osten: zwei Jahre) unbefristet bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigt ist. Zwei Jahre muss der Versicherte Beiträge zahlen und warten (Wartezeit), bevor er erstmals Leistungen bekommen kann. Danach muss er erneut drei Jahre warten, bevor die Versicherung wieder eintritt. Schutz erhalten nur Haupt-verdiener zwischen 22 und 50 Jahren. Die Hauptrisikogruppen sind ausgeschlossen: Teilzeitkräfte und über Fünfzigjährige. Die Volksfürsorge bietet keinen originären Schutz gegen Arbeitslosigkeit, sondern eine private Zusatzversicherung für höheres Arbeitslosengeld.
Wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, sieht auch keinen Pfennig vom Versicherer. Inzwischen bietet der Deutsche Lloyd einen Vertrag, der bei Arbeitslosigkeit die Zahlungen nicht aufstockt, sondern Beiträge und Ratenzahlungen des Arbeitslosen an Versicherungen, Bausparkassen, Hypothekenbanken und Leasinggesellschaften übernimmt. Der Arbeitslose bekommt also kein Geld ausbezahlt, sondern der Versicherer überweist die Raten direkt an den jeweiligen Zahlungsempfänger, sogar bei Überziehung des Girokontos. Der Schutz ist damit besser als eine klassische Restschuldversicherung, die bei Arbeitslosigkeit nicht einspringen würde. Vorzug gegenüber der Volksfürsorge: Die Wartezeit beträgt nur sechs Monate, bei Arbeitslosigkeit ist der Kunde von der Beitragszahlung befreit und die Leistungen werden bis zu drei Jahre erbracht. Pferdefuß: Der Jahresbeitrag hängt von der Leistungsdauer, Geschlecht, Alter und Ausbildung ab und steigt jedes Jahr um fünf Prozent an. Häufig werden 10 € Beitrag je 1 000 € Versicherungssumme verlangt. Ostdeutsche müssen einen Risikozuschlag von 60 Prozent berappen, weil das Risiko, arbeitslos zu werden, in den östlichen Bundesländern höher ist. Dadurch lohnt die Police für Ostdeutsche nicht. Gegenüber dem Deutschen Lloyd übernehmen der amerikanische Versicherer Cigna sowie der französische Versicherer Cardif Zahlungsverpflichtungen nicht nur bei Arbeitslosigkeit, sondern auch bei Arbeitsunfähigkeit, Krankheit und Tod. Allerdings kann der Kunde die Police nicht direkt abschließen, sondern nur der entsprechende Gläubiger. Beispiel Cardif: Bauträger und Initiatoren von Steuersparmodellen schließen den Vertrag mit der Cardif über maximal 3 000 € Finanzausfall ab; der Anleger ist gegen Aus-fall der Steuerersparnis durch Arbeitslosigkeit, Verlust der Selbständigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Tod versichert. Cardif übernimmt auch die gesamte Deckungslücke zwischen dem staatlichen Arbeitslosengeld und dem vollen bisherigen Nettoeinkommen (Wartezeit: drei Monate). Der Preis: 6,5 Prozent der monatlichen Versicherungssumme, unabhängig von Alter, Geschlecht und Bundesland. Inzwischen bieten andere Versicherer ähnliche Angebote, die auch der einzelne Kunde direkt abschließen kann. Häufig sind allerdings nur Zahlungen bis 1 400 € pro Monat versicherbar. Diese Ergänzungsversicherungen sind verhältnismäßig teuer, ohne das Risiko Arbeitslosigkeit wirksam abzusichern.