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Betriebliche Altersvorsorge Vergleich und Angebote – empfehlenswerte Information

Günstig für Arbeitnehmer
Die betriebliche Altersvorsorge bietet für viele Arbeitnehmer eine attraktive Möglichkeit der Altersvorsorge. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, dass ein Teil seines Lohns nicht direkt an ihn ausgezahlt, sondern für die betriebliche Altersvorsorge verwendet wird (Entgeltumwandlung). Mitglieder einer Gewerkschaft oder Beschäftigte, für die ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag gilt, können ihren Tariflohn allerdings nur umwandeln, wenn der Tarifvertrag das ausdrücklich vorsieht. Diese betriebliche Altersvorsorge fördert der Staat seit dem Jahr 2002 durch Steuervorteile und Sozialabgabenfreiheit (Eichel-Förderung). Der Arbeitgeber kann freiwillig zusätzliche Leistungen gewähren.

Unterschiedliche Rendite
Die Rendite fällt je nach Form der betrieblichen Altersversorgung und der Ausgestaltung der einzelnen Verträge unterschiedlich aus. Insgesamt gibt es fünf Durchführungswege:
> Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung für seine Beschäftigten ab.
> Pensionskassen sind Versorgungseinrichtungen, die einer Lebensversicherungsgesellschaft ähneln und von einem oder mehreren Unternehmen getragen werden.
> Pensionsfonds sind ebenfalls rechtlich selbstständige Einrichtungen, die die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung in größerem Umfang am Aktienmarkt anlegen können.
> Bei der Direktzusage (auch Pensions- oder unmittelbare Versorgungszusage genannt) zahlt der Arbeitgeber im Alter selbst die Betriebsrente direkt an den Arbeitnehmer. Er kann dafür Rückstellungen bilden.
> Die Unterstützungskassen sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen, die die betriebliche Altersversorgung für ein oder mehrere Unternehmen organisieren. Bei der Anlage des Vermögens ist die Unterstützungskasse frei und kann beispielsweise einen Teil in den beteiligten Betrieben belassen.

Statt fester Rentenzusagen gewähren einige Betriebe nur feste Zuschüsse zu einer Pensionskasse oder Lebensversicherung. Bei Direktversicherungen und Pensionskassen erhalten Sie eine garantierte Mindestverzinsung wie bei individuell abgeschlossenen Renten- und Lebensversicherungsverträgen (vgl. Lebensversicherungen und private Rentenversicherung). Die Betriebsrenten sind aber oft günstiger als Einzelverträge, weil die Unternehmen Sonderkonditionen aushandeln können. Niedrigere Verwaltungs- und Abschlusskosten kommen dem Arbeitnehmer zu Gute. Bei den Pensionsfonds ist nur das eingezahlte Kapital garantiert. Dafür bieten sie grundsätzlich höhere Renditeaussichten, weil sie am Aktienmarkt investieren können. Diese Möglichkeiten schöpfen aber nach Untersuchungen der Stiftung Warentest nicht alle Pensionsfonds umfassend aus, sondern setzen relativ häufig auf sichere Anlagen mit geringeren Ertragsaussichten. Die Rentenhöhe bei Direktzusagen und den Unterstützungskassen kann stark variieren und beispielsweise durch die Dauer der Betriebszugehörigkeit beeinflusst werden. Eine generelle Aussage über die Rendite ist daher nicht möglich. Zusätzliche Leistungen wie Schutz bei Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit sowie für die Absicherung von Angehörigen im Todesfall sind Kostenfaktoren, die die Rendite drücken. Zur Absicherung des Todesfallrisikos und der Berufsunfähigkeit schließen Sie besser eine separate Versicherung ab

Garantie für das eingezahlte Kapital
Betriebsrenten sind insgesamt sehr sichere Anlagen. Das eingezahlte Kapital ist auf jeden Fall garantiert. Die erworbenen Ansprüche sind entweder durch den Pensions-Sicherungs-Verein gegen Insolvenz abgesichert. Alternativ unterstehen die Versorgungseinrichtungen der staatlichen Aufsicht durch das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaEin). Die Beiträge aus einer Gehaltsumwandlung, also aus Geldern des Arbeitnehmers, sind vom ersten Tag an geschützt und bleiben auch bei einer Kündigung erhalten. Wenn der Arbeitgeber die Betriebsrente finanziert, sind Anwartschaften aus Zusagen vor dem 01.01.2009 erst unverfallbar, wenn die Zusage fünf Jahre bei steht und der Arbeitnehmer mindestens 30 Jahre alt ist. Für Zusagen, die nach dem 01.01.2009 erfolgt sind, wurde das Mindestalter auf die Vollendung des 25. Lebensjahres abgesenkt. Für Selbstständige und Freiberufler wurde 2007 außerdem ein gesetzlicher Pfändungsschutz ihrer privaten Altersvorsorge bei Insolvenz eingeführt.

Eingeschränkte Flexibilität
Ein Nachteil der betrieblichen Altersvorsorge ist die geringe Flexibilität. Verträge können in der Regel nicht vor Ablauf gekündigt werden. Bei älteren Verträgen gibt es auch Schwierigkeiten, das angesparte Kapital bei einem Jobwechsel zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen. Seit 2005 ist dies bei Neuzusagen möglich, wenn die betriebliche Altersvorsorge über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung durchgeführt wird. In diesen Fällen kann der Arbeitnehmer nach der Kündigung selbst Beiträge weiterzahlen. Dafür erhält er aber keine staatliche Förderung. Alternativ kann der Arbeitnehmer die erworbene Anwartschaft beim alten Arbeitgeber belassen und beim nächsten Arbeitgeber in einen neuen Vertrag einzahlen. Er erhält dann später von beiden eine Rente. Eingeschränkt sind Sie auch bei der Wahl der Kapitalanlagen. Denn der Arbeitgeber kann den Durchführungsweg bestimmen. Wenn eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds besteht, kann nur dort eingezahlt werden. Andernfalls darf der Arbeitnehmer verlangen, dass für ihn eine Direktversicherung abgeschlossen wird Der Arbeitgeber kann entscheiden, welche Versicherungsgesellschaft gewählt wird. Eine Kapitalauszahlung der gesamten Summe ist nur bei der Eichel Förderung möglich, bei der Riester-Förderung erhalten Sie maximal 30 Prozent auf einmal ausgezahlt.

Sparen bei Steuern und Sozialabgaben
Bei der Förderung können Sie wählen zwischen der Riester Förderung (oder Nettogeldumwandlung) und der so genannten Eichel-Förderung, die auch als Bruttogeldumwandlung bezeichnet wird.

Staatliche Zulagen bzw. Steuervergünstigungen im Rahmen der Riester-Rente gibt es für Beiträge zu Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds. Dies lohnt sich vor allem für Beschäftigte mit geringerem Einkommen und Kindern. Besser Verdienende ohne Kinder dagegen fahren meist besser mit der Eichel-Förderung. Für Beiträge, die in eine Pensionskasse oder Pensionsfonds investiert werden, müssen keine Steuern bezahlt werden, wenn vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht überschritten werden. Ab 2010 sind also 2.640 Euro steuerfrei. Außerdem wurde der steuerfreie Betrag für Zusagen ab 2005 um 1.800 Euro erhöht. Für Neuzusagen können daher insgesamt 4.440 Euro steuerfrei für die betriebliche Altersversorgung genutzt werden Dafür fallen im Alter volle Steuern auf die Rentenzahlungen an (nachgelagerte Besteuerung). Vgl. Artikel Gesetzliche Rentenversicherung. Seit 2005 gilt diese Regelung auch für Direktversicherungen. Für alte Verträge können die Beiträge bis zu 1.752 Euro jährlich pauschal mit 20 Prozent besteuert werden. In der Rückzahlphase im Alter bleiben Kapitalauszahlungen dann komplett steuerfrei, bei den Renten wird nur ein geringer Ertragsanteil besteuert. Diese Regelung gilt aber nur, wenn der Arbeitnehmer dies bis Juni 2005 beim Arbeitgeber beantragt hatte. Außerdem müssen für die 2.640 Euro Lohn keine Sozialabgaben abgeführt werden. Bei den so genannten internen Durchführungswegen, der Direkt Zusage und der Unterstützungskasse, sind alle Beiträge unbegrenzt steuerfrei. Auf die Arbeitgeberbeitrage sind außerdem keine Sozialabgaben fällig, bei Arbeitnehmerbeiträgen dagegen gilt die bereits erwähnte 4-Prozent-Grenze.

FörderungEntgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG (Eichel-Förde­rung)Riester-Rente
SteuerbefreiungEntnahme der Beiträge aus un­versteuertem EinkommenBeiträge werden aus dem versteu­erten Einkommen finanziert. Dafür gibt es Zulagen auf den Vertrag. Ist der Steuervorteil durch den Sonderausgaben Abzug größer als die er­haltenen Zulagen, wird die Differenz aus dem Steuervorteil und den er­haltenen Zulagen erstattet.
Höhe der SteuerbefreiungBis 4% der Beitragsbemessungs­grenzeEntsprechend der Riesterstaffel bis maximal 2.100 Euro pro Jahr
Sozialversicherungs­freiheit der BeiträgeJaNein

→ Erkundigen Sie sich beim Betriebsrat oder der Personalabteilung, ob Ihr Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds anbietet. Anderenfalls sollten Sie nach einer Direktversicherung fragen.
→ Mehr Details zur Betrieblichen Altersvorsorge enthält die kosten¬lose Broschüre zur zusätzlichen Altersvorsorge des Bundesminis¬teriums für Arbeit und Soziales. Individuelle Auskünfte können Sie beim Bürgertelefon einholen (01805-6767-10 für 0,14 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz).
→ Online erhalten Sie nützliche Informationen beim Bundesarbeits¬ministerium unterbmas*de und unterihre-vorsorge*de, einer Informationsseite der Deutschen Rentenversicherung.
→ Prüfen Sie, ob die angebotene betriebliche Altersvorsorge für Sie besser geeignet ist als eine Riester-Rente oder eine renditestarke private Altersvorsorge ohne staatliche Förderung. Informationen und Entscheidungshilfen finden Sie beispielsweise auf der Web¬site vorsorgedurchblick*de des Bundesverbandes der Verbrau¬cherzentralen. Aktuelle Testergebnisse zu den unterschiedlichen Durchführungswegen finden Sie regelmäßig bei der Stiftung Wa¬rentest.
→ Rechnen Sie durch, ob die Bruttoumwandlung (Eichel-Modell) oder die Nettoumwandlung (Riester-Rente) für Sie günstiger ist. Wenn Sie nicht sicher sind, sollten Sie sich neutral beraten lassen, zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen oder durch gerichtlich zugelassene Versicherungsberater.

Mrz 26, 2016gesundhe-admin
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