Der Bereich der Lebensversicherung beinhaltet viele Versicherungsformen. Die Wichtigkeit der Risikolebensversicherung wurde bereits dargestellt. Es gibt auf dem Versicherungsmarkt viele verschiedene Möglichkeiten, sodass es für den Verbraucher schwierig ist, eine Auswahl zu treffen. Am meisten verbreitet sind in Deutschland Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen und fondsgebundene Lebensversicherungen.
Die Kapital bildende Lebensversicherung
Bei einer Kapital bildenden Lebensversicherung wird im Vertrag eine Versicherungssumme vereinbart, die beim Tod des Versicherungsnehmers oder bei Ablauf des Vertrags ausbezahlt wird. Die Absicherung für den Todesfall steht nicht im Vordergrund. Beim Beratungsgespräch wird danach gefragt, welchen monatlichen Beitrag man sparen will. Danach wird dann die Versicherungssumme berechnet. Diese deckt aber in der Regel nicht den Bedarf für die Risikovorsorge. Zusätzlich können Sie in dem Vertrag eine doppelte Versicherungssumme im Todesfall durch Unfall versichern. Dies ist allerdings nicht sinnvoll.
Die Rentenversicherung
Bei der Rentenversicherung haben Sie verschiedene Möglichkeiten, den Vertrag zu gestalten. Der Versicherungsschutz dient der Absicherung des Lebensstandards im Rentenalter. Nach Ablauf des Vertrags wird eine vorher vereinbarte Rentenzahlung vorgenommen. Im Versicherungsschein wird die garantierte Rente ausgewiesen. Zusätzlich werden die erwirtschafteten Überschüsse dem Vertrag gutgeschrieben, die allerdings nicht garantiert werden. Es ist auch möglich, eine Kapitalabfindung (außer bei der Riester-Rente) zu erhalten. Ein Versicherungsschutz für den Todesfall ist nicht enthalten. In der Regel ist eine Beitragsrückgewähr vereinbart, sodass beim Tod des Versicherungsnehmers die eingezahlten Beiträge ohne Zinsen, Zuschläge und abzüglich der Beitragsteile für eingeschlossene Zusatzversicherungen ausbezahlt werden. Weitere Varianten sind, dass die eingezahlten Beiträge mit Verzinsung ausbezahlt werden oder keine Beitragsrückzahlung erfolgt. Je nach vereinbarter Variante fällt die Versicherungssumme unterschiedlich aus.
Die fondsgebundene Lebensversicherung
Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen können auch über Fondspolicen abgeschlossen werden. Durch den Einsatz der Beiträge z. B. in Investmentfonds soll eine höhere Rendite erwirtschaftet werden. Im Gegensatz zur Kapitallebens- und Rentenversicherung wird keine garantierte Versicherungssumme festgeschrieben (Ausnahme: Riester-Produkte). Bei vielen Versicherungsgesellschaften können Sie individuell aus einer Palette von Anlagemöglichkeiten wählen. Es ist auch möglich, einzelne Fonds zu verändern. In der Regel kennt sich der Verbraucher auf dem Geldmarkt nicht so gut aus, um eine wirkliche Wertung vornehmen zu können. Diese Versicherung wird frühzeitig für die Kinder abgeschlossen. Bei der Wahl wird auf ein bestimmtes Ereignis abgestellt, z. B. Studienanfang. Der Vertrag wird so gestaltet, dass in der Regel ein Elternteil als Versicherter und Beitragszahler auftritt. Der Vorteil der Versicherung ist, dass sichergestellt wird, dass zum Ablauf die vereinbarte Versicherungsleistung auch beim Tod des Versicherten erfolgt. Hier übernimmt dann die Versicherung die weitere Beitragszahlung.
Die Dread Disease Versicherung
Der Name heißt nichts weiter als schreckliche Krankheiten. Diese Versicherungsform ist auf dem deutschen Markt noch nicht sehr bekannt. Da sich die Bedingungen der einzelnen Anbieter stark unterscheiden, ist vor Vertragsabschluss eine eingehende Prüfung notwendig. Besonders in Bezug auf die versicherten Erkrankungen haben die Gesellschaften Bandbreiten von sechs bis 20 versicherten Krankheiten. Zu den Standardrisiken zählen Herzinfarkt,, Krebs, Bypass-Operationen, Schlaganfall, Nierenversagen und multiple Sklerose. Darüber hinaus versichern einige Anbieter z. B. schwere Verbrennungen, die Parkinson’sche Krankheit usw.
Zur Vertragsgestaltung gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten.
1. Der Versicherte legt eine Versicherungssumme fest, die zur Vorsorge benötigt wird, und zahlt wie bei der Kapitallebensversicherung einen monatlichen Beitrag. Im Fall des Leistungseintritts wird dann die Versicherungssumme fällig und der Vertrag erlischt.
2. In der zweiten Variante ist die Dread-Disease-Versicherung lediglich ein Zusatzbaustein zur Lebensversicherung. Im Leistungsfall wird die vorher festgelegte Versicherungssumme anteilig ausbezahlt. Der Hauptvertrag bleibt bestehen.
Ziel dieser Versicherungsart ist die sofortige Bereitstellung finanzieller Mittel. Daher ist es dringend erforderlich, vor Abschluss eines solchen Vertrags für das Risiko der Berufsunfähigkeit vorgesorgt zu haben. Da nicht alle Erkrankungen, die zur Berufsunfähigkeit führen, versichert sind, hat Absicherung des Einkommensverlusts durch die Berufsunfähigkeitsversicherung oberste Priorität.
Tipp: Auch hier: Gesundheitsfragen beantworten
Wie auch bei der Kapitallebensversicherung wird auf die Gesundheitsfragen in der Dread Disease Versicherung ein großes Augenmerk gelegt. Überall, wo Gesundheitsfragen im Antrag aufgenommen wurden, prüft die Versicherung im Leistungsfall akribisch die richtige Beantwortung. Bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann dies zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Jahrelange Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert.
Die Riesterrente
Fast jeder Verbraucher kennt den Begriff „Riesterrente“ und weiß, dass es sich dabei um eine staatlich geförderte Altersvorsorge handelt. Möchte man nähere Informationen haben, wird die Angelegenheit zusehends undurchsichtiger. Selbst Fachleute haben mit der Umsetzung Probleme. Waren die Renten noch vor ein paar Jahren sicher, wie einige Politiker versprachen, weiß zwischenzeitlich jeder, dass eine private Vorsorge erfolgen muss. Positiv zu bewerten ist die Verpflichtung der Rententräger, dem Versicherten ab seinem 27. Lebensjahr jährlich eine Rentenauskunft zur Verfügung zu stellen. In der Rentenauskunft: wird Ihr persönlicher Rentenanspruch berechnet. So wissen Sie genau, was Sie im Rentenalter erwartet. Nun haben die Politiker beschlossen, die private Altersvorsorge zu fördern. Die anfängliche Euphorie bei den Versicherungsgesellschaften ist abgeklungen. Die Verbraucher sind verunsichert. Die am häufigsten gestellte Frage lautet: „Was bringt mir die Förderung eigentlich?“ Man kann anhand von Versicherungsangeboten die eingezahlten Beiträge, die Förderung und die monatliche Rente genau berechnen. Nur in der Gegenüberstellung von eingezahlten Beiträgen und der Rente kann man den Vertrag bewerten.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden nicht alle Personengruppen. In den Genuss der Förderung kommen z. B.
● Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld,
● Beamte und Angestellt des öffentlichen Dienstes,
● Nichterwerbstätige in der Kindererziehungszeit bis zu drei Jahren,
● geringfügig Beschäftigte in 325-Euro-Tätigkeiten, wenn eigene Zahlungen von Rentenversicherungsbeiträgen erfolgen.
Hingegen werden beispielsweise folgende Personengruppen nicht gefördert:
● nichtversicherungspflichtige Selbstständige,
● Pflichtversicherte in anderen Versorgungswerken,
● Studenten und
● Sozialhilfeempfänger.
Zählen Sie zum Personenkreis der Nichtförderungsfähigen, sollten Sie prüfen, ob Ihr Ehepartner die Förderung erhält. Dann ist es für Sie möglich, wieder in den Genuss der Förderung zu kommen. Voraussetzung dazu ist, dass eigene Verträge abgeschlossen werden. Ihr förderungsberechtigter Ehegatte muss den Mindesteigenbeitrag bezahlen. Sie müssen dann keine eigenen Beiträge einzahlen.
Wie erfolgt die Förderung?
Die Förderung ist in zwei Teile aufgeteilt. Es gibt
● eine Grundzulage und
● eine Kinderzulage.
Zeitraum | Grundzulage | Zulage je Kind |
2002/2003 | 38 Euro | 46 Euro |
2004/2005 | 76 Euro | 92 Euro |
2006/2007 | 114 Euro | 138 Euro |
ab 2008 | 154 Euro | 185 Euro |
Die Kinderzulage wird in der Regel dem Vertrag der Mutter gutgeschrieben. Es ist allerdings auf Antrag möglich, den Vater einzusetzen. Die vollständige Förderung erhalten Sie nur, wenn Sie den Mindeststeigerungssatz selbst in den Vertrag einbezahlen. Diese Beiträge werden vom versicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen berechnet.
Zeitraum | Mindeststeigerungsbeitrag | Höchstbetrag |
2002/2003 | 1 Prozent | 525 Euro |
2004/2005 | 2 Prozent | 1.050 Euro |
2006/2007 | 3 Prozent | 1.575 Euro |
ab 2008 | 4 Prozent | 2.100 Euro |
Sollten Sie diese Beiträge nicht im vollen Umfang einzahlen, wird die Zulage prozentual gekürzt.
Förderungsfähig sind folgende Anlageformen:
● private Rentenversicherungen. Sind diese durch fondsgebundene Versicherungen abgeschlossen worden, müssen die eingezahlten Beiträge bei der Auszahlung garantiert werden;
● Banksparpläne/Fondssparpläne. Auch hier müssen die eingezahlten Beiträge garantiert werden. Ab dem 85. Lebensjahr muss der Vertrag mit einer Rentenversicherung versehen sein;
● selbst genutzte Immoblien;
● betriebliche Altersversorgung.
Wie erhält man die Zulagen?
Die Zulagen müssen beantragt werden. Die Versicherungsgesellschaft übersendet Ihnen ein Formular, das Sie ausfüllen und wieder an die Versicherungsgesellschaft zurückschicken müssen. Die Zulage wird dann Ihrem Vertrag gutgeschrieben. Die Zulagen werden in einer neu eingerichteten Behörde der zentralen Stelle für Altersvorsorge, die sich in Brandenburg/Havel befindet, bearbeitet. Da dies aber in der Regel zwischen der Zulagenstelle und dem Versicherungsunternehmen abläuft, merken Sie hiervon wenig. Wollen Sie den steuerlichen Sonderabzug geltend machen, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Des Weiteren müssen Sie die eingezahlten Beiträge in Ihrem Versicherungsvertrag nachweisen. Hierzu wurde zur Steuererklärung eine neue Anlage erstellt. Das Finanzamt ist dann verpflichtet zu prüfen, ob Ihnen durch den Sonderausgabenabzug über die Zulage hinaus weitere Steuererstattungen zustehen.
Tipp: Altersruhesitz im Ausland
Viele Menschen träumen davon, im Alter ins Ausland zu gehen. Dann fällt die Förderung weg. Sämtliche Zulagen und steuerlichen Vorteile über den Sonderausgabenabzug müssen zurückbezahlt werden. Da sich dies mit der Entwicklung des gemeinsamen Europa nicht verträgt, wird überlegt, hier nochmals nachzuarbeiten.
Was Sie sonst noch wissen sollten
Im Gegensatz zu vielen Altverträgen muss im Lebensversicherungsbereich die erhaltene Rente versteuert werden. Viele Verbraucher machen sich Sorgen, dass – sollten sie plötzlich von Arbeitslosigkeit getroffen werden – das Ersparte auf die Arbeitslosen- oder Sozialhilfe angerechnet wird. Dies ist nicht der Fall. Ob das Gesetz in dem Umfang bestehen bleibt, kann nicht mit Bestimmtheit gesagt werden. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit, die Bestimmungen zu modifizieren oder auszusetzen. Dies hat er seit Einführung bereits getan, indem er z. B. Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in den geförderten Personenkreis einbezogen hat.
Zusätzlich zur privaten Vorsorge kann eine Förderung auch über eine betriebliche Altersversorgung stattfinden. Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung.
Folgende Formen stehen zur Auswahl:
● Pensionsfonds,
● Pensionskassen,
● Direktversicherungen,
● Direktzusagen und
● Unterstützungskassen.
Von diesen Formen können folgende unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden:
● Direktversicherungen,
● Pensionskassen und
● Pensionsfonds.
Nicht förde- Keine Förderung gibt es dagegen für: rungsfähig
● Direktzusagen und
● Unterstützungskassen.
Tipp: Nicht vorschnell handeln
Überprüfen Sie vor Abschluss eines privaten Versicherungsvertrags auch die betriebliche Altersvorsorge. Welche Variante im Einzelnen für Sie günstig ist, hängt von Ihren individuellen Voraussetzungen ab. Lassen Sie sich zur Riesterrente unabhängig beraten und nehmen Sie sich Zeit dafür.
weiterlesen Die Lebensversicherungen im Test Teil II