Beispiel: Wechsel des Versicherungsvertrags
Frau Schütze baute mit ihrem Lebensgefährten ein Haus. Um den Kredit abzusichern, schlossen beide 1996 eine Risikolebensversicherung in Höhe von 150.000 Euro bei einer Versicherungsgesellschaft ab. Alle Bescheinigungen, wie z. B. das Gesundheitszeugnis, waren in Ordnung. Während des Baus lernte Familie Schütze eine Versicherungsmaklerin kennen, die im Firmennamen sowohl klingende Begriffe wie „Prüfstelle für Versicherungvertrage“ und „Beratungszentrum“ führte. Sie waren mit ihr sogar per du. Nachdem das Haus fertig war, bot die Mäklerin einen Beratungstermin in ihrem Büro an. Dort unterbreitete sie dem Ehepaar ein Angebot, mit dem sie jeden Monat ein paar Mark sparen könnten. Dafür sollen sie die alte Risikolebensversicherung kündigen und eine neue abschließen.
Frau Schütze wies die Versicherungsmaklerin darauf hin, dass ihr Mann zwischenzeitlich 1997 an einer Thrombose erkrankt war und seitdem ständig Probleme auftraten. Außerdem erklärte sie, dass ihr Mann bereits seit einigen Wochen krank geschrieben war. Die Mäklerin sah darin kein Problem und so unterschrieb das Ehepaar Schütze am 25.07.1999, ohne dass die Erkrankungen im Antrag aufgeführt waren, einen neuen Versicherungsvertrag, der am 01.09.1999 in Kraft treten sollte. Ihre alte Versicherung kündigten sie zum 31.08.1999. Die Kündigung der alten Lebensversicherung wurde bestätigt. Die neue Lebensversicherung erstellte eine Police, diese wurde am 02.09.1999 zugestellt. Auch die Abbuchung der Versicherungsbeiträge lief an. Am 08.09.1999 starb der Lebensgefährte von Frau Schütze. Eine Obduktion ergab als Todesursache Thrombose. Sofort meldete Frau Schütze dies ihrer Beraterin.
Die beruhigte sie und meinte, dass alles seinen Gang ginge. Tatsächlich meldete die Versicherungsvertreterin den „Schadensfall“ erst am 27. September an die Versicherung, sodass diese noch im Oktober den fälligen Versicherungsbeitrag einzog. Auf die Meldung der Mäklerin reagierte die Versicherung mit einer Ablehnung einer Zahlung. Grund: Verletzung der Anzeigepflicht. Frau Schütze fühlt sich betrogen. Denn sie hatte sich nur unter der Bedingung für die neue Versicherung entschieden, dass ihr daraus keine Nachteile entstehen. Sie bemängelt auch, dass die Vermittlerin nach der Unterschrift unter den Versicherungsvertrag bei Schützens zu Hause ihnen keinen Durchschlag da ließ. Ihrer Meinung nach wäre ihr dann beim nochmaligen Lesen aufgefallen, dass die Gesundheitsfragen einfach ausgelassen worden waren. Außerdem gibt es Unstimmigkeiten im Versicherungsvertrag. Im Original ist unter B1 („Leiden Sie oder haben Sie an Krankheiten, Störungen oder Beschwerden gelitten“?) bei Nein ein Kreuz gemacht. Im Durchschlag ist aber eindeutig kein Kreuz zu finden.
Tipp: Gesundheitsfragen
Zur vorvertraglichen Anzeigpflicht haben wir schon Stellung genommen. Achten Sie, wenn Sie einen bestehenden Risikolebensversicherungsvertrag kündigen, um einen neuen abzuschließen, auf die Beantwortung der Gesundheitsfragen. Liegen bereits Erkrankungen vor, ist ein Wechsel oftmals nicht anzuraten.
Was ist in der Risikolebensversicherung versichert?
Bei der Risikolebensversicherung wird beim Tod des Versicherten die vorher vereinbarte Versicherungssumme fällig.
Wie versichere ich mich richtig?
Es ist sehr wichtig, über den Versicherungsschutz nachzudenken. Leider ist dies oftmals schon ein Tabuthema, bedingt durch das versicherte Risiko Tod. Hier gibt es auch keine allgemeinen Regelungen. Selbst wenn die Partner nicht verheiratet sind und Kinder haben, wird oftmals über diesen Versicherungsschutz nicht nachgedacht. Ein Moment der Überlegung ist leider, dass bei dieser Versicherung, tritt der Versicherungsfall nicht ein, die Beiträge nicht zurückbezahlt werden.
Besteht eine Kapitallebensversicherung, sind oft die Versicherungssummen zu gering. Die Versicherung berechnet hier außerdem einen Risikobetrag, der vom eingezahlten Beitrag abgezogen wird. Daher sollte eine derartige Versicherung, wenn vorhanden, nur mit eingerechnet werden, um den Gesamtbedarf zu ermitteln. Die Risikolebensversicherung wird oftmals für die Absicherung eines Kredits beim Hausbau verwendet. Die Versicherungssumme wird über die Höhe des Kredits abgeschlossen. Um Prämien zu sparen, sinkt der Versicherungsschutz je nach Abzahlung der Kreditrate. Beim Tod des Hauptverdieners kommen weitere Kosten hinzu, die gravierende Auswirkungen haben können, wenn dann die Versicherungssumme nicht ausreicht.
weiterlesen Die Risikolebensversicherungen im Test Teil II