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Drei goldene Ausnahmen – sinnvoller Einsatz einer Kapital-Lebensversicherung

Nummer 1: Zum Steuersparen
Wer einen hohen Steuersatz und seinen Steuerfreibetrag für Kapitaleinkünfte von 3 000 € für Ledige und 6 000 € für Verheiratete schon ausgeschöpft hat, kann über eine Kapital-Lebensversicherung nachdenken. Allerdings sollte unbedingt auf eine kurze Laufzeit von 12 Jahren und eine Gesellschaft mit hoher Rendite geachtet werden. Die kürzere Laufzeit ist überschaubarer und reduziert das Risiko von Inflation und schlechter Gewinnbeteiligung. Möglich ist die Version als Rentenversicherung: Dabei fällt der Todesfallschutz weg, bei Ablauf gibt es Zahlungen in Form einer Rente oder eines Kapitalbetrages. Rechnen könnte sich eine Lebensversicherung für Arbeitnehmer oder Selbständige, die die Beiträge noch als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen können. Allerdings sind auch andere Kapitalrenditen steuerfrei, beispielsweise Wertsteigerungen aus Aktien und Grundstücken. Außerdem muss der Risikoschutz für den Todesfall mitbezahlt werden und kostet Geld, das nicht zinsbringend angelegt wird. Das Finanzministerium hat das Steuerprivileg eingeschränkt: Steuerlich gefördert werden nur noch Policen, die zwölf Jahre laufen und deren Todesfallschutz wenigstens 60 Prozent der zu zahlenden Beiträge ausmacht. Zudem müssen mindestens fünf Jahre regelmäßig Beiträge bezahlt worden sein. Dies gilt für alle Policen, die nach dem 31. März 1996 abgeschlossen wurden. Einziges Schlupfloch: Steuerfrei bleiben Verträge, die ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden und daher in den ersten drei Jahren keinen Todesfallschutz bieten. Der Todesfallschutz muss dann erst nach der Dreijahresfrist mindestens 60 Prozent der Beitragssumme betragen.

Nummer 2: Zur Kredittilgung
Die Baufinanzierung durch eine Lebensversicherung gehört derzeit zu den beliebtesten Angeboten von Vertretern und Vermittlern. So verkauften Drückerkolonnen eine Vortilgungsversicherung für den späteren Erwerb einer Wohnung oder eines Hauses. Die Argumente: Der Kunde spare Darlehenszinsen, weil die Laufzeit des späteren Kredites kürzer sei. Außerdem seien die Beiträge für die Lebensversicherung bei einem Abschluss schon jetzt günstiger, weil das Eintrittsalter niedriger ist. Beides ist richtig, schließlich zahlt der Kunde schon vor dem Kredit Beiträge für die Lebensversicherung, also braucht er später nicht mehr so viel Geld. Aber eine unrentable Lebensversicherung braucht er dafür nicht. Für selbstgenutztes Wohneigentum macht es keinen Sinn, einen Bankkredit mit einem Zins von 8 Prozent mit einer meist sechsprozentig verzinslichen Lebensversicherung abzudecken. Steuern lassen sich da nicht sparen, weil die Kreditzinsen nicht steuerlich anerkannt sind, sondern nur der Kaufwert abgeschrieben werden kann. Die Lebensversicherungshypothek ist zwar im Zins meist etwa 0,5 Prozent günstiger als bei einer Bank, doch ihr Nachteil ist, dass sie erst am Ende der Laufzeit durch die Ablaufleistung der Lebensversicherung getilgt wird. Der Versicherte muss während der Laufzeit die hohen Kreditzinsen zahlen, ohne dass getilgt wird. Die Rendite der Lebensversicherung ist aber weit niedriger als die Hypothekenzinsen. Viel besser ist es daher, den Kredit gleich zu tilgen. Das spart mit jeder Mark die Zinsdifferenz zwischen Kredit und Lebensversicherung. Diese Rechnung verändert sich nur bei einer vermieteten Immobilie. Dann können die Zinsen steuerlich geltend gemacht werden, die Lebensversicherungsbeiträge werden also durch Steuerersparnis mitfinanziert. Auch hier kommt es aber darauf an, eine renditestarke Gesellschaft zu finden.

Nummer 3: Als Direktversicherung
Eine bittere Pille hatte die Bundesregierung für die private Altersversorgung: Sie erhöhte den Pauschalsteuersatz für eine Direktversicherung ab 1996 von 15 auf 20 Prozent. Einziges Bonbon: Die begünstigte Summe stieg von 3 000 auf 3 408 €. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Lebensversicherung ab und zahlt die Beiträge, die er als Betriebsausgabe absetzt. Der Arbeitnehmer kann aber auch von sich aus bitten, dass der Arbeitgeber einen Teil des Gehaltes als Versicherungsbeitrag überweist. Auf diesen Gehaltsteil bis zu 3 408 € pro Jahr müssen nun 20 Prozent Lohnsteuer plus Kirchensteuer gezahlt werden. Wer noch den alten Höchstsatz von 3 000 € zahlt, sollte über eine Erhöhung nachdenken.

Im allgemeinen lohnt sich die Direktversicherung jedoch nur bei hohem Steuersatz und wenn die Höchstbeträge für Sonderausgaben bereits ausgeschöpft sind. Außerdem sollte nur bei Gesellschaften mit hohen Renditen abgeschlossen werden. Auch wenn der Betrieb angeblich einen günstigen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat: Holen Sie Vergleichsangebote ein. Oft basiert der Gruppenvertrag nur auf einer langjährigen geschäftlichen Verbindung. Ein Versicherter mit einem Spitzensteuersatz von 30 Prozent wird bei einem Beitrag von 3 408 € nur mit 2 718 € belastet. Die Rendite auf den Nettoaufwand beträgt 8,14 Prozent. Bei einer Einmalzahlung pro Jahr statt monatlicher Beiträge werden sogar die Sozialversicherungsbeiträge entsprechend entlastet. Die Überweisung sollte dann mit dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld als Sonderzahlung erfolgen. Seit dem 1. April 1 999 können vom zu versteuernden Einkommen nicht mehr Versicherungsbeitrag und Pauschalsteuer abgezogen werden, sondern nur noch der Versicherungsbeitrag. Dadurch schmilzt die Steuerersparnis. Die Gehaltsumwandlung lohnt aber immer noch für mittlere und hohe Einkommen. Beispiel: Bei einem Single mit 100 000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen sinkt die Rendite – bezogen auf seinen tatsächlichen Beitragsaufwand – von 9,7 Prozent auf 8,5 Prozent. Das ist immer noch deutlich mehr als bei jeder herkömmlichen, individuell abgeschlossenen kapitalbildenden Lebensversicherung. Für jüngere Angestellte dürfte es wegen der Versorgungslücken in der Sozialversicherung wichtiger sein, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Alleinstehende können auch eine private Rentenversicherung abschließen. Interessant ist die Direktversicherung vor allem für Versicherte, die älter als 40 Jahre sind, einen hohen Steuersatz haben und intensiv an die Altersversorgung denken. Der Direktversicherungsvertrag muss mindestens bis zum 60. Lebensjahr laufen. Für die Direktversicherung kann auch ein bestehender Vertrag umgewandelt werden. Es muss außerdem nicht immer eine Kapital- Lebensversicherung sein.

Der Steuervorteil gilt auch für eine Risiko- Lebensversicherung, selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung, private Rentenversicherung oder fondsgebundene Lebensversicherung. Bei einem Unternehmenswechsel wird sie einfach auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Zwar sind Beiträge zu einer Direkt-versicherung sozialversicherungspflichtig, doch lässt sich dies verhindern, wenn der Arbeitgeber dafür das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nutzt. Das Geld wird einfach als Jahres- oder Halbjahresbeitrag eingezahlt. Zusätzlich entfallen die üblichen Zuschläge für eine monatliche Zahlungsweise. Nachteil der Direktversicherung ist, dass sie weder abgetreten noch beliehen, noch zur Baufinanzierung verwendet werden darf. Sie darf nicht steuerschadlos vorzeitig gekündigt, sondern nur beitragsfrei gestellt werden.

Der Beitragsfaktor
Für den ersten Vergleich der Angebote der Versicherungsunternehmen eignet sich der Beitragsfaktor, aus dem auch die Rendite hervorgeht. Bei einem Beitragsfaktor von 1,4 liegt die Rendite bei rund 5 Prozent. Je höher der Beitragsfaktor, desto günstiger ist das Angebot. Der Vergleich funktioniert am besten bei gleichen Laufzeiten.

Beitragsfaktor = voraussichtliche Ablaufsumme / Jahresbeitrag x Laufzeit

Varianten der Kapital-Lebensversicherung
Beitragsdepot. Ein beliebtes Steuersparmodell ist das sogenannte Beitragsdepot geworden. Es erlaubt die einmalige Anlage eines größeren Betrages, beispielsweise aus einer Erbschaft, Schenkung oder Abfindung. Das Modell funktioniert so: Der Versicherte schließt eine Kapital-Lebensversicherung oder private Rentenversicherung mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren ab. Aus steuerlichen Gründen muss er aber mindestens fünf Jahre lang Beiträge entrichten. In Wirklichkeit aber überweist er sofort den kompletten Betrag an die Versicherung. Der Versicherer kassiert daraus den ersten Jahresbeitrag und legt den Rest im Beitragsdepot zinsbringend an. Nur diesen Zins muss der Versicherte versteuern. Jahr für Jahr nimmt der Versicherer den Beitrag aus dem Depot. Die Ablaufleistung nach zwölf Jahren ist aber steuerfrei.

Abkürzungsversicherung. Der Versicherte kann bei der Abkürzungsversicherung auf ein hohes Alter die Beiträge senken. Das ist keine Hexerei: Die Überschussanteile werden einfach zur Abkürzung der Laufzeit verwendet.

Okt 20, 2016gesundhe-admin
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