Das Thema gesetzliche Rente contra Lebensversicherung hat große Bedeutung für Selbstständige, weil diese sich beim Selbstständigmachen in der Regel für eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung entscheiden können (Beratung durch Rentenberater erforderlich).
Zu diesem Thema hat sich vor einiger Zeit auch das zuständige Bundesarbeitsministerium zu Wort gemeldet. Um ein der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) vergleichbares Leistungsspektrum aufzuweisen, müsste eine private Lebensversicherung (PLV) folgende Leistungen bieten:
mit der Einkommensentwicklung steigende Renten,
Dynamisierung der Anwartschaften,
Dynamisierung der Rente,
Absicherung bei Invalidität und der Hinterbliebenen,
Rehabilitationsleistungen,
ein gleiches durchschnittliches Rentenzugangsalter,
weitere soziale Komponenten (Rente nach Mindesteinkommen, Zurechnungs-, Ausbildungs-, Kindererziehungs-, Pflegezeiten),
Beitragszuschuss zur Krankenversicherung.
Das Ministerium hat auf dieser Basis ein Beispiel durchgerechnet: Für eine gleichwertige Alterssicherung in der PLV hätte der Versicherte also höhere Beiträge aufbringen müssen, um im für ihn günstigsten Fall die Kapitallücke in Höhe von 84000 DM oder mehr als ein Fünftel des tatsächlich vorhandenen Kapitals ansparen zu können. Der Vergleich führt also zu dem Ergebnis, dass es sich für die heutigen Rentner gelohnt hat, ihre Beiträge an die GRV und nicht an die PLV zu zahlen.
Ergänzend weist das Ministerium auf die Unterschiede in den Kosten der gesetzlichen Rentenversicherung von nur zwei Prozent der Gesamteinnahmen und der Lebensversicherungsunternehmen von durchschnittlich 20 Prozent hin.
Schon seit über 30 Jahren gab es Panikmache der Lebensversicherungsbranche gegen die gesetzliche Rentenversicherung.
Aber viele wurden beraten und verkauft, so eine Schlagzeile in Capital im Jahre 1993: BfA schlägt Deutschen Ring – Ewald Schulz bereut bitter, dass er sich vor 25 Jahren, wie es damals möglich war, von der Versicherungspflicht bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) hat befreien lassen. Ende 1993 bekommt er, 65 Jahre alt, das Geld aus seiner Befreiungspolice vom Deutschen Ring. Für seine eingezahlten Beiträge ergibt sich eine skandalös niedrige Verzinsung von nur 2,1 Prozent pro Jahr. Hätte Ewald Schulz die Beiträge an die BfA gezahlt und ab Dezember Rente beantragt, dann bekäme er nur aus seinen Zahlungen monatlich 1045 Mark Rente, mit Anrechnung von Ausbildung und Kriegsdienst sogar 1234 Mark. Bei Verrentung seiner Zahlungen durch den Deutschen Ring stehen ihm dagegen lediglich 854 Mark zur Verfügung – mit 60 Prozent Anspruch für die Witwe. Damit schlägt die oft verspottete Rentenversicherung die hochgelobte Lebensversicherung klar um Längen.
Denn auch während der 25 Jahre Laufzeit hätte die BfA eine höhere Rente bei Erwerbsunfähigkeit gezahlt als der Deutsche Ring und auch die Witwe wäre eher besser versorgt gewesen. Dem Deutschen Ring hätte der Abschluss der sozialpolitisch sensiblen Befreiungspolicen niemals gestattet werden dürfen. Ähnlich könnte in einigen Jahren oder Jahrzehnten die Kommentierung für Versicherungsangebote mit ihren völlig ungeregelten Vertrags- und Vermögensverhältnissen sein, die als Riester-Renten staatlich gefördert werden, ohne dass der Gesetzgeber vorher für klare Verhältnisse gesorgt hat.