Merkmale und Aufgaben der Wertpapierbörsen
Börsen sind öffentlich-rechtliche Anstalten. Als Dienstleistungsunternehmen bieten sie einen organisatorischen, technischen und rechtlichen Rahmen für die Ausgabe (Primärmarkt) und den Handel (Sekundärmarkt) von vertretbaren Kapitalwertpapieren (z.B. Aktien, Schuldverschreibungen, Investmentzertifikate), eldmarktinstrumenten und Derivaten.
a) Merkmale von Effektenbörsen sind:
– räumlich und zeitlich konzentrierte Märkte,
– mit festen Regeln (Geschäftsbedingungen),
– z.T. unter staatlicher Aufsicht,
– mit begrenztem Teilnehmerkreis,
– gehandelte Werte sind nicht körperlich vorhanden (es wird nur das Verpflichtungsgeschäft abgeschlossen),
– nur vertretbare (fungible) Sachen/Rechte werden gehandelt.
b) Funktionen der Effektenbörsen:
– Vermittlung des Kapitalumschlags (Angebot und Nachfrage zusammenführen)
– Preisbildung (objektive Kapitalbewertung und Preisveröffentlichung)
– indirekt: Erleichterung der Kapitalbeschaffung (der Emittent findet leichter
Kapitalgeber, wenn später die Wertpapiere an einer Börse gehandelt werden)
– Oft wird die Börse auch als Wirtschaftsbarometer bezeichnet.
Zum Börsenbesuch zugelassene Personen (und deren Aufgaben)
Zulassung durch die Börsengeschäftsführung
Mit Genehmigung zum Handel in Wertpapieren | Ohne Genehmigung zum Handel | ||
Skontroführer | Makler | Gewerbsmäßige Händler (Kreditinstitute und deren Angestellte) | |
Aufgaben | |||
– Vermittlung von Geschäften in Zugewiesenen Wertpapieren – Feststellung der Börsenpreise im amtl. und geregelten Markt | – Eigengeschäfte und Vermittlung von Geschäften – Feststellung der Börsenpreise im Freiverkehr | – Abschluss von Kunden- und Eigengeschäften durch Vermittlung der Skontroführer/Makler (selten direkt untereinander) | – Hilfspersonen (Angestellte) – Vertreter der Medien – Besucher (Gäste) |
An den Präsenzbörsen und im Xetra-Handel (Computerbörse der Deutsche Börse AG, Frankfurt) findet nur Kassahandel statt (d.h. Erfüllung des Börsengeschäfts zwei Börsentage nach dem Abschluss an der Börse). Beim Terminhandel an der Eurex erfolgt die Erfüllung zu einem späteren Termin.
Der Emittent entscheidet, ob seine Wertpapiere
– im regulierten Markt (hierfür ist ein Antrag an die Börse notwendig) oder im Freiverkehr (hier ist nur seine Zustimmung notwendig) gehandelt werden;
– an welchem/welchen Börsenort/en die Wertpapiere gehandelt werden sollen.
Wertpapiere großer Emittenten werden an vielen/allen Börsenorten gehandelt. Das ist auch eine Kostenfrage, da jeweils Zulassungsgebühren anfallen.
c) Börsenindizes
Börsenindizes bilden die Kursentwicklung bestimmter Wertpapiere ab. Ein Index bezieht sich auf einen festen Ausgangspunkt und eine feste Basis. Dies erleichtert die Vergleichbarkeit der Indizes untereinander. Ein bedeutender Index ist der Deutsche Aktienindex (DAX). Am Basisdatum (z.B. DAX 31. Dez. 1987) wird der Wert der im Index zusammengefassten Wertpapiere auf eine feste Basis (z.B. 1 000 beim DAX) gesetzt. Die im Index enthaltenen Wertpapiere, ihre Gewichtung im Index, die Berechnungsart sowie die Regeln für den Austausch von Wertpapieren innerhalb des Index werden vom jeweiligen Indexanbieter festgelegt. Für die Verwendung (z.B. in Indexprodukten, wie bei einigen Investmentfonds) erhalten die Indexanbieter Lizenzgebühren, da es sich um geschützte Warenzeichen handelt.
Führende Indexanbieter an den internationalen Kapitalmärkten sind:
– Die Deutsche Börse AG
– Dow Jones & Company Ltd. (z. B. Dow Jones Industrial Average Index)
– STOXX Ltd. (z. B. Dow Jones EURO STOXX 50 Index)
– Morgan Stanley Capital International (z. B. MSCI-World Index)
Indizes erfüllen insbesondere folgende Funktionen:
– Informationsfunktion (Überblick über das Marktgeschehen)
– Benchmarkfunktion (Vergleichmaßstab für den Erfolg von Wertpapieranlagen)
– Produktinformation (Nachbildung eines Index mit einem Produkt, z. B. DAX-Fonds oder DAX-Zertifikate).
Alle von der Deutschen Börse AG ermittelten Indizes sind sogenannte Performance-Indizes, d. h. die für die Indexermittlung genommenen Tageskurse der entsprechenden Wertpapiere werden um kursverändernde Faktoren (wie Dividenden-, Bezugsrechts- oder Berichtigungsabschläge) bereinigt (d. h. es wird Wiederanlage der entsprechenden Erträge unterstellt). Damit ist der Index besser als Vergleichsmaßstab für ein individuelles Depot oder ein Fondsvermögen geeignet als ein reiner Preisindex.
d) Merkmale der Handelssegmente an deutschen Börsen
Präsenzbörsen | Computerbörsen | |||
Regulierter Markt | Freiverkehr OPEN Market | Xetra | Eurex | |
Preis- bildung durch | bestellte Skontroführer | Makler | Computerprogramme | |
Art der Preisbildung | – aufgrund elektronisch/schriftlich/mündlich erhaltener Aufträge – gerechnete Börsenpreise aufgrund vieler Aufträge (Eröffnungs-, Einheits- und Schlusspreise) – variable Notierungen (Preise) aufgrund von Einzelabschlüssen | Aufgrund Ordereingabe über angeschlossene Terminals je nach Wertpapierart – Auktionen – fortlaufender Handel | ||
Preise sind | Börsenpreise |
Preisbildung an Wertpapierbörsen
Im Parkett- oder Präsenzhandel sowie im Xetra treffen Angebot und Nachfrage nach Aktien (aber auch nach anderen gehandelten Wertpapieren) innerhalb der Handelszeit konzentriert aufeinander.
Präsenzhandel
Im Präsenzhandel vermitteln Skontroführer die Geschäfte zwischen den zugelassenen Börsenhändlern.
a) Einheitspreisfeststellung (gerechnete Preise)
Bei der Einheitspreisfeststellung registrieren die Skontroführer zunächst sämtliche Kauf- und Verkaufswünsche und errechnen hierbei, bei welchem Preis/Kurs der größte Umsatz zustande kommt. Dieses Auktionsprinzip genannte Verfahren wird grundsätzlich auch beim Xetra-Handel angewandt.
Beispiel:
Vier Käufer interessieren sich für eine Aktie des gleichen Unternehmens und vier Inhaber dieser Aktie wollen sie verkaufen, haben aber nach untenstehender Tabelle unterschiedliche Preisvorstellungen:
Anbieter einer Aktie
| ||
Name | Mindestkurs in € | Stück zahl |
X | Bestens | 10 |
A | 110 | 3 |
B | 120 | 5 |
C | 140 | 4 |
Nachfrager einer Aktie
| ||
Name | Höchstkurs in € | Stück zahl |
Y | Billigst | 10 |
D | 130 | 2 |
E | 120 | 6 |
F | 100 | 8 |
Stellt man nun Angebot und Nachfrage bei bestimmten Preisen gegenüber so entsteht folgendes Bild, wobei zu beachten ist, dass ein Höchstkurs besagt, dass auch zu jedem niedrigeren Kurs gekauft wird, bzw. der Mindestkurs besagt, dass auch zu einem höheren Kurs verkauft werden kann. Die Billigst-Nachfrage bedeutet, dass zu jedem Preis gekauft wird. Umgekehrt bedeutet ein Bestens-Verkaufsangebot, dass zu jedem Kurs verkauft wird. Diese Angebote werden zuerst berücksichtigt.
Kurs in € | Angebot | Nachfrage | Käufer | Verkäufer | Gehandelte Stücke |
100 | 10 | 26 | X+D+E+F | Y | 10 |
110 | 13 | 18 | X+D+E | Y+A | 13 |
120 | 18 | 18 | X+D+E | Y+A+B | 18 |
130 | 18 | 12 | X+D | Y+A+B | 12 |
140 | 22 | 10 | Y+A+B+C | 10 |
Der gerechnete Einheitspreis beträgt in diesem Fall 120,00 €. Bedingungen für die Festsetzung der Einheitskurse (Kassakurs) sind in der Börsenordnung festgeschrieben:
1. Zum Einheitskurs muss der größtmögliche Umsatz zustande kommen.
2. Alle Bestens- und Billigstaufträge müssen ausgeführt werden können.
3. Alle über dem Einheitskurs limitierten Kaufaufträge und alle unter dem Einheitskurs limitierten Verkaufsaufträge werden ausgeführt.
4. Zum Einheitskurs limitierte Kauf- und Verkaufsaufträge müssen wenigstens teilweise ausgeführt werden.
Kurszusätze Wenn bei der Kursfeststellung Angebot und Nachfrage nicht 100 %ig in Einklang zu bringen sind, wird der Kurs mit einem Zusatz versehen, der das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage angibt, z.B. 100,50bG. Kurszusätze und Hinweise sind eine ergänzende Erläuterung zu den entsprechenden Preisen/Kursen, Sie lassen u. a, erkennen, ob und wie die Wertpapieraufträge ausgeführt wurden und vermitteln Informationen über die Marktlage. Brief steht für das Angebot von Wertpapieren, Geld für die Nachfrage | ||
Wichtige Kurszusätze | Bedeutung | Erklärung |
b (oder Kurs ohne Zusatz) | bezahlt | Alle zu diesem Kurs möglichen Aufträge wurden ausgeführt. |
bG | bezahlt Geld | Die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge müssen nicht vollständig ausgeführt sein; es bestand weitere Nachfrage. |
bB | bezahlt Brief | Die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge müssen nicht vollständig ausgeführt sein; es bestand weiteres Angebot. |
ratB | rationiert Brief | Die zum Kurs und niedriger limitierten sowie die unlimitierten Verkaufsaufträge konnten nur beschränkt ausgeführt werden. |
ratG | rationiert Geld | Die zum Kurs und darüber limitierten sowie die unlimitierten Kaufaufträge konnten nur beschränkt ausgeführt werden. |
Wichtige Hinweise: | ||
G | Geld | Es fand kein Umsatz statt, zu diesem Preis bestand nur Nachfrage. |
B | Brief | Es fand kein Umsatz statt, zu diesem Preis bestand nur Angebot. |
– | gestrichen | Ein Kurs konnte nicht festgestellt werden. Es kamen keine Abschlüsse zustande, da keine Aufträge Vorlagen. |
ex D | nach Dividende | Erste Notiz unter Abschlag der Dividende. |
ex BR | nach Bezugsrecht | Erste Notiz unter Abschlag des Bezugsrechts. |
ex BA | nach Berichtigungsaktien | Erste Notiz nach Umstellung des Kurses auf das aus Gesellschaftsmitteln berichtigte (erhöhte) Aktienkapital. |
Vorteil:’ Eindeutiger und einheitlicher Abrechnungspreis für alle Bankkunden an diesem Tag.
b) Preisfeststellung im variablen Handel
Voraussetzungen für den variablen (fortlaufenden) Handel von Wertpapieren ist eine besondere Zulassung durch die Börsengeschäftsführung. Es werden nur Wertpapiere zugelassen, bei denen regelmäßig größere Umsätze an der Börse stattfinden.
Ablauf der Preisfeststellungen in variabel gehandelten Effekten | |||
Handelsbeginn | Börsenzeit | Handelsende | |
Eröffnungspreis im variablen Handel (Ermittlung wie Einheitspreis aus allen bei Börsenbeginn vorliegenden variabel handelbaren Aufträgen) | In der Zeit zwischen Eröffnungs- und Schlusspreis fortlaufende Notierungen, d. h. Einzelabschlüsse zwischen Händlern und/ oder Maklern werden vom Skontroführer bestätigt und der Preis notiert. | Schlusspreis im variablen Handel (wie Einheitspreis, aus noch offenen variabel handelbaren Aufträgen – oft keine ausführbaren Aufträge mehr und Notiz – bzw. B oder G) | Erstellung der Schlussnoten und Abrechnungen |
Vorteile: Variabler Handel
• ermöglicht Auftragsvergabe bzw. -änderung während der Börsenzeit,
• ermöglicht Arbitragegeschäfte zwischen den Börsenplätzen (Ausnutzen von
Preisdifferenzen).
Xetra-Handel
Xetra (Exchange Electronic Trading) ist ein vollelektronisches System für den Handel mit Wertpapieren. Es wurde 1997 an der Frankfurter Wertpapierbörse eingeführt und mittlerweile werden in diesem System die meisten Umsätze in Deutschland getätigt. Nach der Börsenzulassung und der Einrichtung eines Terminals haben alle Marktteilnehmer einen gleichberechtigten, standortunabhängigen Zugang zu dieser Handelsplattform. Die Börsenhändler der Kreditinstitute geben die Kauf- und Verkaufsaufträge am Bildschirm in das System ein. Mit der Zusammenführung passender Orders durch den Zentralrechner (Matching) ist das Börsengeschäft geschlossen.
Besondere Orderarten im Xetra-Handel | |
Gültigkeit der Order | – Good-for-day: nur für einen Tag – Good-till-date: bis zu einem bestimmten Datum – Good-till-cancelled: bis zur Rücknahme der Order |
Ausführung der Order | – Auction only (A): nur im Auktionshandel – Opening Auction only (OA): nur in der Eröffnungsauktion – Closing Auction only (CA): nur in der Schlussauktion – Fill-or-Kill: Kann die Order nicht sofort vollständig ausgeführt werden, verfällt die Order. – Immediate-or-Cancel: Kann die Order nicht sofort vollständig oder teilweise ausgeführt werden, verfällt die Order. |
Die Preisbildung im Xetra-Handelssystem erfolgt
– in Auktionen und
– im fortlaufenden Handel.
Xetra Handelsphasen | ||||
Vorhandel | Haupthandelsphase (9.00 Uhr bis 17.30 Uhr) | Nachhandel | ||
(vor 9.00 Uhr) | Eröffnungsauktion | Fortlaufender Handel | Schlussauktion | (nach 17.30 Uhr) |
– Eingabe/ Ändern/ Löschen von Orders – Order Confirmation – Orderbuch geschlossen | – Aufrufphase mit zufälligem Ende – alle Orders außer CA only – teilweise Geschlossenes Orderbuch – Preisausführung nach Meistausführung prinzip | – alle Orders außer OA, CA, A only – Preis-/ Zeitpriorität – offenes Orderbuch | – Aufrufphase mit zufälligem Ende – alle Ordersaußer OA only – teilweise- Geschlossenes O-buch – Preisermittlung Nach Meistausführung prinzip | – Eingabe/ Ändern/ Löschen von Orders – Bearbeitung der Tradeconfirmations – Order Confirmation – Orderbuch geschlossen |
a) Preisbildung durch Auktionen
Für alle in Xetra gehandelten Wertpapiere gibt es täglich mindestens eine Auktion. Bei umsatzschwachen Werten gibt es als Handelsform nur die Auktion. In der Auktion werden alle vorliegenden Orders der Händler und die Quotes der Designated Sponsors berücksichtigt. 1 Für weniger liquide Wertpapiere (mit geringeren Umsätzen) können Designated Sponsors eingesetzt sein, die unter bestimmten Voraussetzungen zur Stellung von Geld oder BriefOrder verpflichtet sind. Sie haben die Aufgabe, die Marktliquidität der Papiere zu sichern, also tägliche Umsätze möglich zu machen.
Die Auktion umfasst drei Phasen:
– Aufrufphase
Die Auktion beginnt mit der Aufrufphase. In dieser Phase können die Teilnehmer Orders und Quotes eingeben sowie bestehende Orders und Quotes ändern oder löschen. Dabei sind sie jederzeit über die aktuelle Ordersituation informiert. Die Aufrufphase hat ein zufälliges Ende, um Preisbeeinflussung zu vermeiden.
– Preisermittlungsphase
Auf der Basis der Orderbuchlage zum Ende der Aufrufphase wird binnen weniger Sekunden der Auktionspreis nach Meistausführungsprinzip ermittelt. Stehen sich nur Marketenders gegenüber, werden diese zum Referenzpreis ausgeführt. Der Referenzpreis ist der zuletzt in einem Wertpapier ermittelte Preis entweder aus einer Auktion oder aus dem fortlaufenden Handel. Unmittelbar nach der Auktionspreisermittlung erhalten alle Kontrahenten eine Ausführungsbestätigung über die zustande gekommenen Abschlüsse. Diese Bestätigungen informieren über Ausführungspreis, -zeit und -volumen.
– Marktausgleichsphase
Die Marktausgleichsphase wird nur durchgeführt, wenn ein Überhang vorhanden ist, d.h. ein Teil der ausführbaren Orders in der Preisermittlungsphase nicht ausgeführt werden konnte.
b) Fortlaufender Handel
Im fortlaufenden Handel kann der Händler sich jederzeit die Limits und die je Limit kumulierten Ordervolumina anzeigen lassen (offenes Orderbuch). Sobald eine neue Order oder ein neuer Quote erteilt wird, überprüft das System sofort die Ausführbarkeit mit den Orders auf der gegenüberliegenden Seite des Orderbuchs. Bei größeren Orders ist eine Teilausführung möglich. Über jede dieser Teilausführungen erhält der Verkäufer eine separate Abrechnung.
Das Matching (Zusammenführung von Kauf und Verkaufsaufträgen) erfolgt nach folgenden Kriterien:
– Preispriorität (primäres Kriterium)
Kauforders mit einem höheren bzw. Verkaufsorders mit einem niedrigeren Limit haben Vorrang. Nicht limitierte Orders (Bestens-/Billigst-Orders) haben Priorität vor Limit-Orders.
– Zeitpriorität (sekundäres Kriterium)
Nur bei Orders mit gleicher Limitierung hat die zuerst eingegebene Order Vorrang. Auch zwischen nicht limitierten Aufträgen (Market Orders) gilt die zeitliche Priorität.
Nicht limitierte Orders (Market Orders) werden zum höchsten Kauf- bzw. niedrigsten Verkaufslimit ausgeführt, der aufgrund der Marktlage möglich ist. Die Ausführung einer Order kann in einem oder mehreren Schritten, teilweise oder gar nicht erfolgen. Demnach können entweder kein, ein oder mehrere Abschlüsse durch eine Xetra-Order generiert werden. Die nicht ausgeführten Orders bzw. Teile werden dann ins Orderbuch gestellt und nach der Preis-/Zeitpriorität sortiert.