Wie hoch ist die Auszahlung?
Kapitallebensversicherungen werden oftmals auf viele Jahre Laufzeit abgeschlossen, in Deutschland meist über knapp 30 Jahre. Doch wissen Sie, was in 30 Jahren ist? Viele Menschen wissen es offensichtlich nicht, denn sie steigen vorher aus. Im Schnitt werden Kapitallebensversicherungen nicht einmal die zwölf Jahre lang gehalten, die für eine steuerliche Begünstigung der Erträge notwendig wären, sondern nur acht Jahre. Wer aber vorher aussteigt, erzielt nicht die vom Vertreter versprochenen Summen – im Gegenteil, meist hat er mehr eingezahlt als herausgeholt.
Aber auch für den, der durchhält, gilt: Die Renditen von Lebensversicherungen sind meistens – nicht immer – unterdurchschnittlich. Mit der früher erzielten Rendite zwischen 5 und 6 Prozent ist es schon länger vorbei. Und auch der Steuervorteil ist nicht mehr so hoch wie früher: Für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, gilt noch, dass die Erträge der Lebensversicherungen bei Auszahlung steuerfrei sind, sofern der Vertrag über zwölf Jahre oder länger läuft.
Bei Verträgen, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, muss die gesamte fiktive Gewinnbeteiligung mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Ausnahme: Wird der Vertrag über mindestens zwölf Jahre gehalten und ist der Sparer bei Beendigung mindestens 60 Jahre alt, muss nur die Hälfte der fiktiven Gewinnbeteiligung versteuert werden (das sogenannte Halbeinkünfteverfahren). Fiktiv ist die Gewinnbeteiligung deshalb, weil der Staat nicht exakt nachrechnet. Die Gewinnbeteiligung ist genau der Betrag, der über den eingezahlten Beiträgen liegt.
Beispiel
Herr Müller ist 62 Jahre alt und erhält nach zwölf Jahren von seiner Lebensversicherung vor Steuern 50000 Euro. Eingezahlt hat er über die Jahre 32000 Euro. Macht also eine fiktive Gewinnbeteiligung von 18000 Euro. Der Fiskus fordert nun Einkommensteuer aus der Hälfte, also aus 9000 Euro. Bei einem persönlichen Steuersatz von 33 Prozent muss Herr Müller 3000 Euro Steuern zahlen. Ihm bleiben also noch 47000 Euro.
Die Einzahlungen wären steuerlich absetzbar, wenn die Sonderausgaben nicht – wie fast immer – schon durch die Beiträge zur Sozialversicherung aufgebraucht sind.
Abgeltungssteuer ab 2009
Mit steuerfreien Anlagen geht es so langsam zu Ende: Ab dem 1. Januar 2009 gilt eine einheitliche Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag plus eventuell Kirchensteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Wertpapier-Anlagen, sofern Sie die Zinsfreibeträge überschreiten. Die Zinsfreibeträge liegen seit dem 1. Januar 2007 bei 801 Euro (Ledige) beziehungsweise 1 602 Euro (Verheiratete) im Jahr. Für alle Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds, die noch bis zum 31. Dezember 2008 erworben werden, gilt jedoch noch die alte Regelung: ein Jahr halten und dann Kursgewinne steuerfrei kassieren!
Bei Kapitallebensversicherungen gibt es folgende Möglichkeiten: Die Abgeltungssteuer kommt ab 2009 für alle Erträge aus Policen, die weniger als zwölf Jahre lang bestanden haben oder bei denen der Sparer bei Auszahlung noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet hat.
Beispiel
Noch einmal zurück zu dem obigen Beispiel. Nehmen wir die gleichen Zahlen, aber lassen wir Herrn Müller lediglich 58 Jahre alt sein. Dann würden hier 25 Prozent Abgeltungssteuer von 18000 Euro anfallen, also 4500 Euro. Und damit weniger als bei der alten Regelung: Hier wäre der persönliche Steuersatz von 33 Prozent maßgeblich gewesen und damit 6000 Euro Steuern, da die gesamte fiktive Gewinnbeteiligung versteuert werden müsste.
Bei den anderen bleibt es beim bisherigen Halbeinkünfte-Verfahren, wo der halbe Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz besteuert wird. Bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, ändert sich nichts. Sie sind – wenn sie zwölf Jahre oder länger bestanden haben – weder von der Ertragssteuer noch von der Abgeltungssteuer betroffen.
Lebensversicherungen und Inflation
Eine Geschichte aus dem Fundus der Gothaer Lebensversicherung: Am 3. November 1927 schloss ein Notar aus Salzwedel eine Lebensversicherung über 30000 Reichsmark ab. Fällig wurde die Versicherung 18 Jahre später, am 3. November 1945. Sie wurde auch ausgezahlt; leider war das Geld aber kurz nach Kriegsende nicht mehr das Papier wert, auf dem es gedruckt war. Ein krasser Fall – und heute zum Glück so nicht mehr vorstellbar. Doch er wirft ein Licht auf ein Phänomen, das heute bei Lebensversicherungen kaum mehr Beachtung findet: die Inflation.
Oft bringen Vertreter das Argument, dass die Überschussbeteiligung die Versicherungssumme noch verdoppeln würde. Das mag nach einer Laufzeit von 25 oder 30 Jahren durchaus stimmen. Allerdings hat die Inflation in dieser Zeit an der Kaufkraft genagt. Unterm Strich bekamen in der Vergangenheit daher viele Kunden nach der Kaufkraft berechnet gerade so viel heraus, wie die Zahl in ihrer Police damals wert war. Das heißt: Eine echte Wertsteigerung hatte für diese Kunden nicht stattgefunden – im Gegensatz zu vielen Anlegern, die in Sachwerte wie Aktien oder Immobilien investiert hatten! Dafür war aber auch das Risiko, Geld zu verlieren, deutlich geringer.
Wer heute eine normale Lebensversicherung abschließen will, für den gilt: Kurze Laufzeiten sind die besten Laufzeiten. Wer glaubt, durchhalten zu können, und wer in der Steuererklärung bei den Sonderausgaben noch Raum hat für Versicherungsbeiträge, für den kann sich eine Kapitallebensversicherung sogar lohnen. Die steuerliche Mindestdauer von zwölf Jahren sollte allerdings auch die maximale Dauer sein.
Für Singles eigentlich überflüssig: der Todesfallschutz
Ist der Hinterbliebenenschutz bei vielen abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen eher zu mager, kann er für andere Kunden sogar überflüssig werden. Denn Kapitallebensversicherungen werden häufig auch abgeschlossen, obwohl überhaupt keine Hinterbliebenen zu versorgen sind – von Singles nämlich. Als Single sollten Sie deshalb genau überlegen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie in den nächsten Jahren eine Familie zu versorgen haben. Ist sie gering, dann verschenken Sie einen Teil des eingezahlten Kapitals.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Im Unterschied zu der normalen Kapitallebensversicherung findet bei der fondsgebundenen Lebensversicherung (manchmal auch Fondspolice genannt) eine Trennung von Sparanteil und Kostenanteil der Prämie statt – ein Vorteil für Sie als Versicherten! Der Sparanteil wandert nämlich in ein Sondervermögen, in den Fonds eben. Dieses Sondervermögen ist für das Unternehmen unantastbar, kann also nicht mehr zum Ausgleich von Zusatzkosten oder dergleichen verwendet werden.
Normalerweise können Sie je nach Angebot des Unternehmens zwischen Aktien-, Renten- und Immobilienfonds wählen. Bei manchen Versicherern ist der Fonds jedoch festgelegt. Sie sind bei der Wertentwicklung allerdings wie ein normaler Fondssparer auch an die Wertentwicklung des Fonds gebunden, und damit an die Fähigkeit des Fondsmanagements, Ihre Gelder möglichst ertragreich zu verwenden.
Achtung!
Sie können in eine Zwickmühle kommen: Wenn Sie aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung vorzeitig aussteigen wollen, weil sich der zugrunde liegende Fonds schlechter als erhofft entwickelt, sollten Sie das nur machen, wenn Sie sich bester Gesundheit erfreuen. Denn bei einem Neuabschluss wird auch eine erneute Gesundheitsprüfung fällig!
Damit wird ein weiterer Unterschied zu einer normalen Lebensversicherung deutlich: Die Sicherheit, bestimmte Renditen zu erzielen, ist gerade bei Lebensversicherungen auf Aktien- wie auch Immobilienfondsbasis deutlich geringer! Insofern ist eine Fondspolice auch nur bedingt zur Altersvorsorge geeignet, da Sie im schlechten Fall deutlich weniger erhalten können als erwartet. Sie können aber das Risiko verteilen, indem die Sparrate auf mehrere Fonds aufgeteilt wird. Es sollte sich dabei allerdings nicht ausschließlich um Aktienfonds handeln, denn wenn der Aktienmarkt am Ende der Laufzeit im Keller ist, lässt das Ihre Fondspolice auch nicht viel besser dastehen.
123Versicherung Ratgeber Tipp
Bevor Sie eine fondsgebundene Lebensversicherungspolice unterschreiben, prüfen Sie folgende Alternative: Schließen Sie den Todesfallschutz über die gleiche Summe mit einer Risikolebensversicherung ab und zahlen Sie die eingesparten Prämien in einen Fonds-Sparvertrag ein, zum Beispiel bei einer Bank oder einer renommierten Fondsgesellschaft.
Kapitallebensversicherung und Hartz IV
Eine Kapitallebensversicherung ist nicht Hartz-IV-sicher, wie oft geglaubt wird. Für Hartz-IV-Empfänger gibt es aber grundsätzlich einen Freibetrag für Vermögenswerte, zu denen auch eine Lebensversicherung zählt. Dieser Freibetrag setzt sich zusammen aus einem Grundfreibetrag und einem Altersvorsorgefreibetrag.
Grundfreibetrag Der Grundfreibetrag beträgt 200 Euro pro Lebensjahr – mindestens aber 4100 Euro, maximal jedoch 13 000 Euro. Großzügiger sind die Grenzen für Arbeitslose, die 1947 oder früher geboren sind: Der Grundfreibetrag beträgt für diese Personen 520 Euro pro Jahr, maximal jedoch 33 800 Euro. Altersvorsorgefreibetrag Ein zusätzlicher Altersvorsorgefreibetrag von 200 Euro pro Jahr wird angerechnet, wenn der Vertrag nicht vor Erreichen der Rente in Anspruch genommen werden kann.
Andererseits soll aber auch kein Vermögen verschleudert werden. Wenn der Rückkaufswert mehr als 10 Prozent unter den bereits gezahlten Prämien liegen würde, braucht der Vertrag nicht verkauft zu werden.
Mit der Lebensversicherung das eigene Haus finanzieren?
Nicht wenige Hausfinanzierungen in Deutschland werden mit Kapitallebensversicherungen gestaltet. Das scheint auf den ersten Blick eine gute Idee: Statt selbst zu tilgen, tilgt die Lebensversicherung das Hypothekendarlehen am Ende der Laufzeit auf einen Schlag. Doch der Schuss ist in der Vergangenheit nicht selten nach hinten losgegangen: Nach dem Crash 2001/2002 wurden die versprochenen Renditen nicht erbracht, gleichwohl wurde das Darlehen in voller Höhe fällig.
Auch das Zinserhöhungsrisiko nach Ablauf der Zinsbindung traf beziehungsweise trifft die volle Darlehenssumme, da bis dahin nichts getilgt wurde. Mancher Hausbesitzer musste schon, wenn er denn konnte, hohe fünfstellige Beträge nachschießen – oder das Haus (mit Verlust) verkaufen. Insofern: Hände weg von dieser Finanzkonstruktion!