Betriebsausgaben
Lebensversicherungsbeiträge sind dann als Betriebsausgaben anzusehen, wenn sie im Rahmen eines gewerblichen Unternehmens, eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder einer freiberuflichen Tätigkeit anfallen und ausschließlich durch den Betrieb veranlasst sind.
Diesen Anforderungen genügen nur bestimmte Lebensversicherungsarten. Dazu gehören u. a. die Direktversicherung und die Rückdeckungsversicherung. Dabei handelt es sich i. d. R. um Leistungen zugunsten Dritter.
Werden Lebensversicherungsbeiträge als Betriebsausgaben anerkannt, wirken sie sich gewinnmindernd aus und schmälern die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer sowie die Gewerbesteuer. Sofern bei solchen Versicherungen allerdings ein Deckungskapital entsteht, ist dieses zu aktivieren. Der jährliche Deckungskapitalzuwachs wirkt sich dann als gewinnerhöhender Ertrag aus. Daher tritt bei solchen Versicherungen i. d. R. kein steuerlicher Vorteil durch den Abzug der Beiträge als Betriebsausgaben ein. Die Versicherungsleistung ist als Betriebseinnahme zu behandeln. Der steuerpflichtige Betriebsgewinn erhöht sich dadurch aber nur insoweit, als die Versicherungsleistung das in der letzten Bilanz aktivierte Deckungskapital übersteigt. Eine Erhöhung des Betriebsgewinns in voller Höhe der Versicherungsleistung ergibt sich also nur dann, wenn der Versicherungsfall bereits im ersten Versicherungsjahr eintritt.
Körperschaftsteuer
Diejenigen Lebensversicherungsbeiträge, die als Betriebsausgaben abgezogen werden können, mindern bei juristischen Personen den Gewinn und damit die Körperschaftsteuer. Dabei kann es sich u. a. um Rückdeckungsversicherungen für die Arbeitnehmer handeln. Ansprüche aus Lebensversicherungen müssen – ebenso wie nach dem Einkommensteuerrecht – aktiviert werden. Ihre jährliche Erhöhung stellt einen Ertrag dar, der sich gewinnsteigend auswirkt und zu einer erhöhten Körperschaftsteuer führt.
Gewerbesteuer
Als Betriebsausgaben abzugsfähige Lebensversicherungsbeiträge mindern außerdem den Gewerbeertrag, der die Bemessungsgrundlage für die Gewerbeertragsteuer darstellt. Die zu aktivierenden Ansprüche aus der Lebensversicherung führen in Höhe der jährlichen Steigerung zu einer Gewinnerhöhung und damit zu einer erhöhten Gewerbeertragsteuer.
Lebensversicherung und Einkommensteuer
Unter welchen Voraussetzungen können Lebensversicherungsbeiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden? Unterscheiden Sie dabei zwischen Altverträgen (vor 2005) und Neuverträgen (ab 2005).
Wie werden die Versicherungsleistungen einer Kapitallebensversicherung einkommensteuerrechtlich behandelt? Unterscheiden Sie dabei zwischen Alterverträgen (vor 2005) und Neuverträgen (nach 2005).
Wie werden die Versicherungsleistungen einer privaten Rentenversicherung im Rahmen der Sonstigen Vorsorge einkommensteuerrechtlich behandelt? Unterscheiden Sie dabei zwischen Alt- und Neuverträgen.
Herr Otto Müller, verheiratet, selbstständiger Kaufmann, erscheint in der Agentur Krause der Proximus Versicherung. Er möchte über die steuerliche Behandlung seiner bestehenden Kapitallebensversicherung informiert werden. Außerdem beabsichtigt er eine weitere Versicherung zur Altervorsorge unter Ausnutzung steuerlicher Möglichkeiten abzuschließen.
• Auszug aus dem Vertragsspiegel
Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall Versicherte Person und VN: Otto Müller, geb. 23. Dez. 1969 VS: 50000,00€
Versicherungsbeginn: 01.Nov. 1999 Versicherungsablauf: 01.Nov. 2019 Monatlicher Versicherungsbeitrag: 199,00€
• Arbeitsauftrag
a) Informieren Sie Herrn Müller über die steuerliche Behandlung seiner Kapitallebensversicherung.
b) Beraten Sie Herrn Müller hinsichtlich des gewünschten Abschlusses einer weiteren Versicherung unter Berücksichtigung der seit 2005 geltenden steuerlichen Regelungen.