1. Welche Bedeutung hat das Äquivalenzprinzip für die Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung?
2. Welche Rechnungsgrundlagen sind für die Beitragskalkulation in der PKV maßgebend?
3. Erläutern Sie den Begriff Kopfschäden.
4. Aus welchen Bestandteilen setzt sich der Beitrag in der PKV zusammen?
5. Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten.
a) Was ist die Zielsetzung dieses Gesetzes?
b) Welche Auswirkungen ergeben sich aufgrund dieses Gesetzes für die PKV?
6. Die Versicherungsnehmerin Elke Diehl ruft bei Ihnen an und möchte wissen, warum in ihrem Beitrag ein gesetzlicher Vorsorgezuschlag enthalten ist. Für Frau Diehl besteht seit 1. Januar 2002 eine Krankheitskostenvollversicherung bei der Proximus Krankenversicherungs-AG.
Beraten Sie Frau Diehl.
7. Die PKV kennt den Begriff der Alterungsrückstellung. Was versteht man hierunter und welcher Zweck wird „mit ihr verfolgt?
8. Der Kunde Felix Neumann hat im Dezember 2007 bei der Proximus Krankenversicherungs-AG angerufen. Er teilt Ihnen folgenden Sachverhalt mit:
Ich habe vor fünf Jahren bei Ihnen eine Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossen. Nun trage ich mich mit dem Gedanken, die Verträge zu kündigen. Ich habe in der Presse gelesen, dass ich jetzt meine erworbene Alterungsrückstellung auf einen Vertrag bei einem anderen Versicherer übertragen kann. Bitte informieren Sie mich über diese neue Möglichkeit.
Beraten Sie Herrn Neumann über die Portabilität von Alterungsrückstellungen. Gehen Sie dabei auch auf die Regelungen ab dem 1. Januar 2009 ein.
9. Welche Aufgaben hat der verantwortliche Aktuar in der PKV?
10.Beschreiben Sie die Besonderheiten der Beitragskalkulation in der privaten Pflegepflichtversicherung .
11.Wie ist die Überschussverwendung in der PKV geregelt und welche Ziele sind mit dieser Regelung verbunden?
12. Der VN Volker Hirsch erhält am 10. Januar d. J. von der Proximus Krankenversicherungs-AG eine Mitteilung über die Änderung der Beiträge ab 01. März d. J.. Herr Hirsch ist über die Erhöhung der Beiträge verärgert, zumal ihm bei Abschluss des Vertrages gesagt wurde, dass der VR einen gleich bleibenden Beitrag erhebt. Er wünscht eine Begründung und überlegt bereits, zu einem anderen privaten Krankenversicherer zu wechseln.
Arbeitsauftrag
a) Erläutern Sie Herrn Hirsch die Rechtsgrundlage und Notwendigkeit der
Beitragsanpassung.
b) Mit welchen Nachteilen müsste Herr Hirsch bei einem Wechsel zu einem anderen
PKV-Unternehmen rechnen? Beraten Sie Herrn Hirsch.
c) Könnte Herr Hirsch auch den Wechsel in einen anderen Tarif der Proximus
Krankenversicherungs-AG verlangen (mit Begründung)?
13. Welche Voraussetzungen müssen nach VVG erfüllt sein, damit die PKV-Unternehmen Beitragsanpassungen vornehmen können?
14. Schildern Sie verschiedene Maßnahmen der VR zur Beitragsentlastung für ältere Versicherte.
Frau Kunz (40 Jahre) erhält von der Proximus Krankenversicherungs-AG eine schriftliche Mitteilung über die Beitragsrückerstattung, die auszugsweise folgenden Inhalt hat:
Unser Unternehmen hat sich entschlossen, für das vergangene Kalenderjahr und auch für dieses Kalenderjahr die Beitragsrückerstattung auf vier Monatsbeiträge für die Haupttarife zu erhöhen. Sie können die Beitragsrückerstattung nutzen, wenn Sie
– für ein Kalenderjahr keine Leistungen beanspruchen,
– die Beiträge vollständig entrichtet haben und
– Ihr bisheriger Versicherungsschutz weiterbesteht.
15. Für Frau Kunz besteht eine Krankheitskosten-Vollversicherung (mit folgenden Tarifen: Al, S2 und ZI) und eine Pflegepflichtversicherung. Der Monatsbeitrag zur Krankheitskosten-Vollversicherung beträgt derzeit 410,51 € und zur Pflegepflichtversicherung derzeit 31,52 €.
• Arbeitsauftrag
a) Was bezweckt der VR, wenn er die Beitragsrückerstattung erhöht?
b) Bis zu welchem Betrag lohnt es sich für Frau Kunz, keine Belege beim VR
einzureichen?