Private Kranken-Vollversicherung, Angebote und Vergleich Teil I
Zugang zum Basistarif für gesetzlich Krankenversicherte:
Alle freiwillig gesetzlich Krankenversicherten können sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Beendigung ihrer Versicherungspflicht im Basistarif eines privaten Krankenversicherers versichern. Das gilt seit dem 1. Januar 2009. Ein bisher gesetzlich Versicherter müsste für den Basistarif eines privaten Krankenversicherungsunternehmens den gleichen Monatsbeitrag (rund 560 Euro) wie bei der Krankenkasse zahlen. Die Leistungen sind weitgehend vergleichbar. Daher bietet sich ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in den Basistarif eines privaten Krankenversicherers eigentlich nicht an.
Möglichst zahlreiche Angebote einholen
Untersuchungen von Verbraucherorganisationen anhand von Vergleichsprogrammen (BdV, Verbraucherzentralen, Stiftung Warentest) können eine erste Orientierung geben. Letztlich aber müssen Sie Leistungen und Beiträge für Ihren persönlichen Fall vergleichen. Es empfiehlt sich daher, Angebote von mehreren privaten Krankenversicherungsunternehmen einzuholen. Sinnvollerweise sollte die eine neutrale und unabhängige Beratung bezüglich der Unterschiede von gesetzlicher und privater Krankenversicherung vorausgehen. Auch sollte eine Auswahl von Anbietern und geeigneter Tarife erfolgt sein, bevor Sie sich konkrete Angebote von Krankenversicherern einholen und diese eingehend prüfen. Eine solche Beratung nimmt der Bund der Versicherten für seine Mitglieder gegen einen geringen Mitgliedsbeitrag vor.
Ohne eine vorherige Beratung können Sie zur Angebotseinholung ein Standardschreiben erstellen, das Sie an mehrere der nachstehenden privaten Krankenversicherer schicken. Zuvor sollten Sie sich unter zu Hilfenahme von Finanztest, Capital oder anderen Fachzeitschriften informieren, welche Krankenversicherer und Tarife für Sie geeignet erscheinen. Ihre Anfrage sollte zumindest folgende Punkte enthalten:
> Geburtsdatum, Geschlecht und Beruf der zu versichernden Person,
> Erstattungssatz bei Arzt-/Zahnarzthonoraren,
> Leistungen beim Krankenhausaufenthalt (Ein-/Zwei- oder Mehrbettzimmer und Chefarztbehandlung),
> Leistungen bei Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie,
> Höhe des Krankentagegeldes,
> Höhe des Selbstbehalts,
> Umfang der Beitragsrückerstattungen,
> Fragen nach der letzten und einer evtl., bevorstehenden Beitragserhöhung.
Erkundigen Sie sich außerdem nach Leistungen, die Ihnen wichtig sind, wie beispielsweise Heilpraktiker Behandlungen oder Kuraufenthalte. Machen Sie deutlich, dass Sie keine Vertreterbesuche wünschen. Denn für die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung werden bis zu zehn Monatsbeiträge an Provision gezahlt. Entsprechend groß ist das Interesse der Vermittler, Ihnen einen Vertrag zu vermitteln. Daher nehmen die Vermittler es nicht immer so genau mit der Wahrheit und der Beratung und versuchen, mehr oder weniger Druck auf den Kunden auszuüben. Private Krankenversicherer, bei denen aktuell ein Vollversicherungsschutz abgeschlossen werden kann:
• Allianz, Alte Oldenburger, ARAG, AXA, Barmenia, Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK), Central, Concordia, Continentale, DBV-Zweigniederlassung der AXA, Debeka, Deutscher Ring, DEVK, DKV, Gothaer, HALLESCHE, HanseMerkur, HUK-Coburg, Inter, Landeskrankenhilfe (LKH), LVM, Mannheimer, Mecklenburgische, Münchener Verein, Nürnberger, PAX – Familienfürsorge, Provinzial, R+V, Signal, Süddeutsche (SDK), Union (UKV), Universa, Victoria, Württembergische Es gibt noch weitere private Krankenversicherer, die aber nur für bestimmte Berufsgruppen, wie z. B. Mitarbeiter der Feuerwehr, Polizei oder Kirche geöffnet sind.
Anonyme Risikovoranfragen
Im Gegensatz zu den gesetzlichen Kassen müssen private Krankenversicherer nicht jeden Kunden annehmen. Bei Vorerkrankungen können sie Leistungsausschlüsse vornehmen, Risikozuschläge erheben oder einen Antrag gänzlich ablehnen. Die bestehende Krankenversicherung sollten Sie daher erst kündigen, wenn Sie vom neuen privaten Krankenversicherungsunternehmen eine verbindliche Zusage wie die Versicherungspolice vorliegen haben. Nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz können Sie eine Krankenversicherung sowieso nur kündigen, wenn Sie einen neuen Vertrag anderswo abgeschlossen haben und dieser mindestens Leistungen für ambulante und stationäre Behandlung enthält. Erfolgt die Abwicklung übereinen Versicherungsberater oder einen Versicherungsmakler sind anonyme Risikovoranfragen eine gute Möglichkeit, wenn schon erste Gesundheitsprobleme bestehen. Fragen zu Ihrer Gesundheit sollten Sie im Antrag genauestens beantworten -selbst wenn ein Vermittler Ihnen das Gegenteil einreden will. Denn bei unvollständigen und/oder falschen Angaben kann das Versicherungsunternehmen noch drei Jahre nach Vertragsschluss vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag wegen arglistiger Täuschung innerhalb der ersten zehn Jahre anfechten. Befindet sich der Privatversicherte im Zahlungsverzug, weil er seine Beiträge nicht an den privaten Krankenversicherer gezahlt hat, hat das nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz nur das Ruhen des Versicherungsschutzes zur Folge. Das gilt jedenfalls grundsätzlich dann, wenn der Krankenversicherungsschutz die gesetzlichen Anforderungen an die Pflichtversicherung mit mindestens ambulanten und stationären Leistungen, erfüllt. Ein bereits vor dem 1. April 2007 vereinbarter Krankenversicherungsschutz genügt hier meistens auch den jetzigen gesetzlichen Vorgaben (Bestandsschutzregelung). Ruht der Leistungsanspruch, haftet der Versicherer dennoch für Aufwendungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustande sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Notfallbehandlungskosten werden dem Privatversicherten also auch bei Zahlungsverzug ersetzt. Zahlt er die ausstehenden Beiträge und Säumniszuschläge nicht innerhalb eines Jahres nach Beginn des Ruhens, wird die Versicherung im Basistarif fortgesetzt. Das Ruhen endet, wenn der Privatversicherte alle ausstehenden Beträge nachgezahlt hat oder wenn finanzielle Hilfebedürftigkeit besteht. Wer im Basistarif versichert ist, von dem kann der Krankenversicherer verlangen, dass Zusatzversicherungen ruhen, wenn und solange er auf die Halbierung des Beitrages aufgrund seiner finanziellen Hilfebedürftigkeit angewiesen ist.
Wartezeiten
Normalerweise sind zu Beginn einer privaten Krankenversicherung Wartezeiten von drei Monaten, in einigen Bereichen wie Psychotherapie, Schwangerschaft und Zahnersatz-Behandlung sogar acht Monate üblich. In dieser Zeit haben Sie also grundsätzlich keinen Versicherungsschutz und müssen – obwohl Sie bereits Beiträge zahlen – für Krankheitskosten aus eigener Tasche aufkommen. Diese Wartezeiten können Sie vermeiden, wenn Sie unmittelbar davor gesetzlich krankenversichert oder bei vielen Versicherern auch privat krankenversichert waren. Manchmal ist ein Wegfall der Wartezeiten auch durch eine ärztliche Untersuchung möglich. Diese üblichen Wartezeiten gelten im Basistarif nicht.
→ Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung ist meist eine Entscheidung für den Rest des Lebens. Wechseln Sie daher niemals ohne gründliche und neutrale Information. Lassen Sie sich z. B. durch den Bund der Versicherten, einen behördlich zugelassenen Versicherungsberater oder eine Verbraucherzentrale beraten und/oder ziehen Sie Broschüren und Bücher zu Rate.
→ Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, sollten Sie dies möglichst in jungen Jahren tun. Bei Männern lohnt sich ein Einstieg oder Wechsel zu einem anderen Privatversicherer normalerweise nicht mehr ab 40, bei Frauen oft schon spätestens ab Mitte 30 nicht mehr.
>Das Einkommen spielt bei der Berechnung der Beiträge – im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung – keine Rolle. Wenn sich Ihre Einkünfte daher wegen Rente, Erwerbsminderung, Arbeitslosigkeit oder Scheidung verringern, wirkt sich dies nicht auf den Beitrag aus. Sie müssen daher einen höheren Anteil Ihres Einkommens für die Krankenversicherungsbeitrage aufwenden. Hinzu kommt, dass außerdem der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung wegfallen kann. Im schlimmsten Fall können Sie sich keinen Krankenversicherungsschutz mehr leisten.
→ Berücksichtigen Sie beim Beitragsvergleich zwischen gesetzlicher und privater Versicherung bzw. zwischen unterschiedlichen privaten Versicherungen immer die gesamten Kosten, einschließlich Selbstbeteiligung, Krankengeld und Beitrag zur privaten Pflegeversicherung.
→ Akzeptieren Sie bei einer Vorerkrankung lieber eine Mitversicherung der Gesundheitsbeeinträchtigung über einen Risikozuschlag statt eines Leistungsausschlusses. Denn bei einer Vorbelastung besteht gerade in diesem Bereich ein erhöhtes Krankheits- und Kostenrisiko. Außerdem lassen sich Folgeerkrankungen oft nur schwer abgrenzen und Sie müssen sich dann um die Kostenübernahme mit dem Versichorungsunternehmen streiten. Risikozuschläge dürfen nicht mehr verlangt werden, wenn eine Krankheit vollkommen ausgeheilt ist. Aber auch wenn noch die Möglichkeit besteht, dass sie erneut auftreten könnte, kann zumindest eine Reduzierung des Risikozuschlages versucht werden. Drängen Sie dann auf eine Beitragssenkung. Ähnlich verhält es sich beim Leistungsausschluss.
→ Vergessen Sie nicht, dass es in der privaten Krankenversicherung keine beitragsfreie Familienversicherung gibt. Ehepartner und Kinder benötigen daher eine eigene Absicherung mit zusätzlichen Beiträgen. Wer also zukünftig eine Familie gründen möchte, sollte von einem Wechsel in die private Krankenversicherung Abstand nehmen.
Privat oder gesetzlich versichern?
Mehr Leistung, weniger Beitrag – wer will da Nein sagen? Vor allem für junge, gut verdienende Beschäftigte lockt die private Krankenversicherung mit attraktiven Angeboten.
Bevor Sie Ihre Unterschrift unter den Vertrag setzen, sollten Sie allerdings gründlich prüfen. Aus mehreren Gründen kann sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung nachträglich als Bumerang erweisen:
> Versichert ist immer nur die Einzelperson. Wird später eine Familie gegründet, müssen Partner ohne eigenen Verdienst und Kinder jeweils zusätzlich separat versichert werden. Eine Ausnahme kann zum Beispiel bestehen, wenn der Partner in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert ist und die Kinder beitragsfrei mitversichern kann, weil er ein höheres Einkommen als der PKV-versicherte Partner erzielt.
> Die Beiträge im Rentenalter liegen meistens deutlich über den Sätzen in der gesetzlichen Versicherung, die an die sinkenden Einkünfte im Alter gekoppelt sind. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung dagegen steigen auch im Alter stark an.
> Ein Zurück in die gesetzliche Kasse ist schon generell nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Ab 55 Jahren ist der Weg normalerweise sogar im Fall einer Versicherungspflicht versperrt Damit soll verhindert werden, dass privat Versicherte eine versicherungspflichtige Tätigkeit als Schlupfloch nutzen, um wieder in den Genuss niedriger Beiträge in der gesetzlichen Versicherung zu kommen.
→ Weil die Prämien in der gesetzlichen Krankenversicherung an das jeweilige Einkommen gekoppelt sind, ist ein Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse langfristig vielfach die bessere Wahl.
→ Berücksichtigen Sie Ihre Lebensplanung. Vor allem wenn Sie eine Familie gründen wollen, bietet die gesetzliche Krankenversicherung mit der Familienversicherung wesentliche Vorteile. Aber selbst lebenslange Singles, auch ohne Kinder, sowie berufstätige und kinderlose Paare sollten vor allem den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung erwägen.