Wer mithilfe eines Gerichts versucht, sein Geld wiederzubekommen, muss erst einmal Geld mitbringen. Nämlich für die Justizkasse die Gerichtsgebühren und für den Anwalt einen Vorschuss. Geht der Prozess verloren, muss auch noch der Anwalt der Gegenseite bezahlt werden. Das kann ohne eine Rechtsschutzversicherung teuer werden.
Deswegen wurden in der Vergangenheit Zehntausende von Prozessen nicht geführt – trotz erfolgversprechender Aussichten. Zum Glück, werden viele sagen, doch bitter oft für die Betroffenen. Nicht selten lehnen aber auch Rechtsschutzversicherungen es ab, bei großen Streitwerten beizustehen. In diese Lücke springen oft Firmen ein, die im Erfolgsfall am Gewinn beteiligt werden: sogenannte Prozessfinanzierer.
Prozessfinanzierer
Ein Prozessfinanzierer bietet Ihnen Sicherheit: Nimmt er den Fall an, können Sie als Mandant nur gewinnen, denn die Firma übernimmt alle Kosten. Allerdings lässt sie sich den Erfolg auch mitunter fürstlich bezahlen. Gewöhnlieh müssen Sie zwischen 20 und 50 Prozent des Gewinns an den Prozessfinanzierer abtreten – gleichwohl sollten Sie versuchen, zu verhandeln, gerade wenn es um höhere Streitwerte geht.
Was finanziert ein Prozessfinanzierer?
Damit ist auch schon klar, welche Prozesse von solchen Firmen auf jeden Fall nicht finanziert werden: nämlich die, in denen mit dem Urteil kein Geld zu verdienen ist. Dazu gehören zum Beispiel Streitigkeiten um Genehmigungen oder auch ein Scheidungsprozess.
Aber auch, wenn es um Geld geht, ist der Finanzierer noch nicht automatisch dabei. Erst muss die Vorprüfung positiv ausfallen, also dass der Prozess Aussicht auf Erfolg hat. Insofern gibt es hier eine Parallele zur klassischen Rechtsschutzversicherung. Wegen dieser Vorprüfung, aber auch wegen der Höhe der Gewinnabtretung, lohnt es sich auf jeden Fall, bei mehreren Prozessfinanzierern vorstellig zu werden. Geführt wird der Prozess nicht vom Finanzierer, sondern von dem Anwalt, der vom Kunden – also von Ihnen – ausgewählt wurde.
Achtung!
Auch wenn sich ein Finanzierer entschlossen hat, den Prozess zu bezahlen, bedeutet das nicht, dass er bis zum Ende dabei ist. Neue Fakten, die während der Prozessführung auftauchen und den Erfolg gefährden, könnten die Firma zum Ausstieg veranlassen.
Für Sie ist das ärgerlich, aber zumindest kein finanzielles Risiko, denn bis zum Ausstieg werden alle Kosten übernommen. Ob Sie dann allein weitermachen, sollten Sie sich allerdings zweimal überlegen – ohne finanzielle Rückendeckung und ohne große Gewinnaussichten.
Wie seriös sind Prozessfinanzierer?
Wenn bisher vom geringen Risiko für den Kläger die Rede war – ein Risiko gibt es: dass der Prozessfinanzierer in Konkurs geht. Dann bleiben Sie womöglich doch auf den Kosten sitzen. Oder Sie bekommen nach einem erfolgreichen Verfahren Ihr Geld nicht. Denn ein Gewinn geht zunächst an den Finanzierer, der Ihnen dann Ihren vertraglich zustehenden Anteil auszahlt.
Sie sollten deshalb vor einem Vertragsabschluss mit einem Prozessfinanzierer nach folgenden Punkten fragen:
• Seit wann gibt es die Firma?
• Wie viele Fälle und mit welchem Erfolg wurden bearbeitet?
• Wie ist der finanzielle Hintergrund der Firma?
• Gibt es eventuell einen Mutterkonzern, zu dem der Prozessfinanzierer gehört?
Wenn Ihnen diese Fragen nicht zufriedenstellend beantwortet werden, sollten Sie von einer Beauftragung Abstand nehmen.
123Versicherung Ratgeber Tipp
Bevor Sie einen Prozessfinanzierer beauftragen, prüfen Sie auch die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Schlichtung oder einer Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe (siehe unten). Gute Anwälte weisen darauf hin. Werden Sie misstrauisch, wenn Ihnen der Anwalt einen ganz bestimmten Prozessfinanzierer unterjubeln will – möglicherweise profitiert der Anwalt davon.
Prozesskostenhilfe
Wenn Sie weder eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und auch einen Prozesskostenfinanzierer nicht einschalten wollen oder können, sollten Sie die Möglichkeit prüfen, Prozesskostenhilfe vom Staat zu bekommen. Sie wurde eingeführt, damit jeder – unabhängig von seiner Vermögenssituation – sein Recht auch wahrnehmen und notfalls gerichtlich durchsetzen kann.
Die Kosten der Prozessführung werden dabei ganz oder teilweise vom Staat getragen. Beantragen können die Hilfe sowohl Kläger als auch Beklagter. Über die Bewilligung entscheidet der prozessführende Richter. Die Gewährung ist aber an Voraussetzungen gebunden: Der Antrag darf nicht mutwillig erscheinen. Dies wäre dann der Fall, wenn der Antragsteller zum Beispiel nicht bereit wäre, den Prozess auch dann zu führen, wenn er ihn mit eigenen Mitteln finanzieren müsste.
Außerdem muss der Richter befinden, dass die Klage oder Verteidigung Aussicht auf Erfolg hat. Und die dritte Voraussetzung ist, dass der Antragsteller ohne Prozesskostenhilfe nicht in der Lage wäre, die Prozesskosten aufzubringen. In der Realität kommen daher nur nahezu mittellose Personen in den Genuss von Prozesskostenhilfe. Zudem werden die Zahlungen oftmals nur als rückzahlbares Darlehen gewährt.
Wer einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen möchte, muss beim Prozessgericht eine Erklärung über die eigenen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgeben. Den entsprechenden Vordruck gibt es entweder direkt beim Amtsgericht oder auch bei Ihrem Rechtsanwalt. Das ausgefüllte Formular muss gemeinsam mit der Klageschrift oder zumindest einem Entwurf, in dem der Streit unter Angabe der Beweismittel dargestellt ist, bei Gericht eingereicht werden. Die Unterstützung eines Anwalts ist hier sicherlich hilfreich, jedoch nicht zwingend.
123Versicherung Ratgeber Tipp
Bei Rechtsbehelfen (zum Beispiel Revision oder Berufung), die an bestimmte Fristen gebunden sind, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass auch die Erklärung innerhalb der genannten Frist bei Gericht abgegeben wird. Und: Prozesskostenhilfe muss für jede Instanz neu beantragt werden!
Was die Prozesskostenhilfe nicht bezahlt
Wenn Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt wird, werden Ihnen nicht nur sämtliche Gerichtskosten, sondern auch die Kosten für den eigenen Anwalt und die Gebühren von notwendigen Sachverständigen ganz oder zumindest teilweise finanziert, und zwar unabhängig davon, ob Sie den Prozess letztlich gewinnen oder verlieren.
Ganz ohne finanzielles Risiko ist ein Rechtsstreit aber auch mit Prozesskostenhilfe nicht. Denn eine Bewilligung befreit nur von den eigenen Kosten. Wenn Sie den Prozess verlieren, müssen Sie auf jeden Fall die Kosten der gegnerischen Seite selbst tragen. Gewinnen Sie den Prozess, müssen sämtliche Prozesskosten – inklusive der eigenen Anwaltskosten – vom Gegner bezahlt werden.