Rechnungslegung als betriebswirtschaftlicher Begriff umfasst die Gesamtheit aller Aktivitäten im Umfeld der Dokumentation betrieblicher Abläufe für externe oder interne Zwecke. Organisatorisch ist die Rechnungslegung im Rechnungswesen angesiedelt, das alle relevanten betriebswirtschaftlichen Aktivitäten im Unternehmen erfasst, verdichtet und in regelmäßigen Zeitabständen unterschiedlichen Stakeholdern zugänglich macht. Dies geschieht hauptsächlich im Rahmen des Jahresabschlusses, dessen Struktur durch zahlreiche gesetzliche Vorschriften in engen Grenzen vorgegeben ist.
Der Jahresabschluss dient nicht nur der Beschreibung des abgelaufenen Geschäftsjahres, sondern bildet im Rahmen der Jahresabschlussanalyse auch eine wesentliche Grundlage der künftigen Unternehmenssteuerung. Zu diesem Zweck greift die Unternehmensführung in der Regel auf Kennzahlen zurück, die das Unternehmen aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten, Stärken und Schwächen aufzeigen und so Impulse für die weitere Planung geben. Auch moderne Instrumente der wertorientierten Unternehmenssteuerung in der Versicherungswirtschaft greifen auf solche Kennzahlen zurück, messen aber im Gegensatz zu vielen traditionellen Instrumenten der Unternehmensgröße und dem Wachstum nur sekundäre Bedeutung zu.
Die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen und Versicherungskonzernen wird sich im Zuge von Solvency II in den kommenden Jahren grundlegend ändern, ebenso wird sich die Versicherungsbranche steigenden Anforderungen an das Risikomanagement und die Unternehmensführung gegenübersehen. Die wachsenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben stellen in weiten Teilen aber auch eine Chance für die Versicherungswirtschaft dar, erhöhen sie doch das Risikobewusstsein in den Unternehmen und unterstützen die Versicherer in der Erreichung ihrer Erhaltungsziele.
Rechtliche Grundlagen der Rechnungslegung im Versicherungswesen
Die Rechnungslegung in Versicherungsunternehmen unterteilt sich in eine externe und eine interne Rechnungslegung. Die externe Rechnungslegung bezeichnet die handelsrechtliche Rechnungslegung (bestehend aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) gegenüber Anteilseignern, Öffentlichkeit, Unternehmensführung, Versicherungsaufsicht und Versicherungsnehmern. Die interne Rechnungslegung wendet sich hingegen ausschließlich an die Versicherungsaufsicht und besteht im Kern aus einer Vielzahl standardisierter Formblätter, die zusammengenommen eine kontinuierliche Solvenzkontrolle ermöglichen (vgl. Solvabilitätsbegriff).
Die wichtigste rechtliche Grundlage des externen Rechnungswesens von Versicherungsunternehmen in Deutschland bildet das Handelsgesetzbuch (HGB). Speziell sind hier von Bedeutung:
• das allgemeine Bilanzrecht aller Kaufleute (§§ 238-263 HGB),
• die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264-289 HGB),
• die ergänzenden Vorschriften für Versicherungsunternehmen (§§ 341 —341 o HGB).
Ergänzt werden die Vorschriften des HGB durch die Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV), die Details zum Aufbau von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum Gegenstand hat. Ebenso sind einzelne Regelungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zu beachten, die stellenweise auf Verordnungen verweisen.
Beispiel:
Die in § 65 VAG erwähnte Deckungsrückstellung stellt in der Regel den größten Einzelposten auf der Passivseite der Bilanz eines Lebensversicherungsunternehmens dar. Details zur Deckungsrückstellung, insbesondere zu ihrer Berechnung, finden sich in der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen (DeckRV). Sie regelt insbesondere die Höhe des dabei zu verwendenden Höchstrechnungszinses und hat somit weitreichende Auswirkungen auf die Höhe künftiger versicherungstechnischer Verbindlichkeiten.
Weitere Bestandteile des VAG mit Auswirkungen auf die externe Rechnungslegung sind beispielsweise §§53c-54d VAG (Kapitalausstattung, Vermögensanlage) sowie §§55-64 (Rechnungslegung, Prüfung). Speziell §54 VAG regelt in Verbindung mit der Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen (AnlV) den zentralen Grundsatz der Mischung und Streuung bei der Kapitalanlage, der seinen Niederschlag auf der Aktivseite der Bilanz findet.
Grundlage der internen Rechnungslegung ist die Verordnung über die Berichterstattung von Versicherungsunternehmen gegenüber dem BAV (BerVersV; das ehemalige BAV ist mittlerweile in der BaFin aufgegangen). Diese Verordnung regelt vor allem die Struktur diverser Formblätter (Nachweise), die das Unternehmen in jährlichem, halbjährlichem, vierteljährlichem oder monatlichem Rhythmus bei der Versicherungsaufsicht vorlegen muss. Die interne Rechnungslegung geht damit in ihrer Detailschärfe über die Anforderungen eines gewöhnlichen Jahresabschlusses weit hinaus und stellt ein wichtiges Instrument der Versicherungsaufsicht dar.