Interessant für Geringverdiener und Familien Mit der Riester-Rente fördert der Staat seit 2002 die private Altersvorsorge durch Zulagen und Steuervergünstigungen. Lohnend ist sie vor allem für Geringverdiener, Familien mit Kindern und Anleger, die eine sichere Geldanlage wünschen. Aber auch Besserverdienende können durch Steuervorteile profitieren.
Anlagen mit begrenzten Renditen
Riester-Sparer können ihr Geld alternativ in
> Banksparplänen,
> Rentenversicherungen und
> Fondssparplänen anlegen.
Mit dem Eigenheimrentengesetz kann seit 2008 gefördertes Altersvorsorgekapital besser für die selbst genutzte Wohnimmobilie genutzt werden. Die Regelungen zum Wohn-Riester betreffen folgende Teilbereiche:
> Erwerb oder Bau: Das geförderte Altersvorsorgekapital kann für den Erwerb oder den Bau selbst genutzter Wohnimmobilien eingesetzt werden.
> Tilgung: Künftig können Tilgungsleistungen steuerlich begünstigt werden, wenn die zugrunde liegenden Darlehen für die Finanzierung einer selbst genutzte Wohnimmobilien eingesetzt werden.
> Genossenschaftsanteile: Der Kreis der begünstigten Anlageprodukte ist erweitert worden. Zum Beispiel wird der Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile gefördert, wenn man in der betreffenden Genossenschaft wohnt.
> Entschuldung: Zu Beginn der Auszahlungsphase kann der Zulage berechtigte das geförderte Altersvorsorgekapital auch für die Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einsetzen.
Mit langfristig guten Renditen können Sie beim Fondsparen, vor allem in Aktienfonds (vgl. Investmentfonds,), rechnen. Bei den anderen Anlagealternativen, insbesondere Banksparplänen, wie z.B. Sparbüchern, (vgl. Sparanlagen und festverzinsliche Wertpapiere) und Rentenversicherungen (vgl. Private Rentenversicherung) ist die Verzinsung – ohne Förderung – dagegen eher gering.
Steuervorteile und Förderung verbessern die Erträge
Die oft nicht sehr hohen Erträge werden durch die staatlichen Zulagen und Steuervorteile aufgebessert. Je nach Vertragslaufzeit, Einkommen und Zulagenhöhe erhöht sich die Rendite um drei bis fünf Prozent. Für Zinsen und Erträge müssen in der Ansparphase keine Steuern gezahlt werden. Wer als Anleger auf sichere Geldanlagen setzt, ist daher mit der Riester-Rente gut beraten Der Nachteil: Auch für die Riester-Rente gilt die nachgelagerte Besteuerung (vgl. Gesetzliche Rentenversicherung) Die Auszahlungen in der Rentenphase müssen daher voll versteuert werden. Gefördert werden unter anderem Arbeitnehmer und Selbstständige, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie weitere Personengruppen wie Beamte, Wehr- und Zivildienstleistende, Eltern während der Elternzeit, Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld und Rentner mit voller Erwerbsminderungsrente. Wenn bei Verheirateten nur Einer förderberechtigt ist, kann der andere Partner zusätzlich einen eigenen Vorsorgevertrag abschließen. Er hat dann Anspruch auf die Förderung, ohne einen eigenen Sparbeitrag zu leisten. Keine Förderung dagegen erhalten vor allem Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung versichert sind oder geringfügig Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken.
Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss ein bestimmter Anteil des Einkommens aus dem Vorjahr gespart werden. Für 2004 und 2005 betrug diese Gesamtsparleistung zwei Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens. Sie stieg in den Jahren 2006 und 2007 auf drei Prozent und beträgt seit 2008 vier Prozent. Dafür gab es für Alleinstehende 76 Euro Zulage in 2004 und 2005, 114 Euro für 2006 und 2007 und 154 Euro seit 2008 (siehe Tabelle). Verheiratete haben Anspruch auf den doppelten Betrag, aber nur wenn beide einen Vertrag abschließen. Für jedes Kind gibt es eine zusätzliche Zulage zwischen 138 Euro (2006) und 185 Euro (ab 2008; für Neugeborene ab dem 1.1.2008 sogar 300 Euro). Die Zulage entfällt jedoch, sobald kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht. Durch die Zulagen profitieren Familien in besonderem Maß von der Riester-Förderung (vgl., Tabellen). Berufsanfänger erhalten bis zum 25. Lebensjahr eine einmalige Zulage von 200 Euro.
Jahr | Gesamt- sparleislung* | Grundzulage Alleinstehende | Grundzulage Ehepaare** | 7ulage je Kind | Sonderausgaben Abzug bis zu |
ab 7008 | 4 % | 154 € | 308 € | 185 € | 7.100 € |
* als Anteil des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres
** bei denen jeder eine eigene Altersvorsorge aufbaut
Riester-Sparer müssen jedoch nicht die volle Gesamtsparleistung aus eigener Tasche bezahlen. Denn die Gesamtsparleistung setzt sich aus den Zulagen und dem Mindesteigenbeitrag zusammen. Mindestens 60 Euro jährlich müssen auf jeden Fall selbst gezahlt werden.
Auswirkungen der staatlichen Förderung
(seit dem Jahr 2008 mit 4 % des Jahreseinkommens)
Alleinstehend ohne Kinder
Einkommen des Vorjahres | Eigen beitrag | Grund Zulage | Kinder Zulage | Sparleistung insgesamt | Zusätzliche Steuerersparnis | Förder quote |
€ | € | € | € | € | € | % |
5.000 | 60 | 154 | – | 214 | – | 72 |
15.000 | 446 | 154 | – | 600 | – | 76 |
25.000 | 846 | 154 | – | 1.000 | 126 | 28 |
40.000 | 1.446 | 154 | – | 1.600 | 401 | 35 |
50.000 | 1,846 | 154 | – | 2.000 | 629 | 39 |
Verheiratet, zwei Kinder, ein Rentenversicherungspflichtiger
Einkommen des Vorjahres | Eigen beitrag | Grund Zulage | Kinder Zulage | Sparleistung insgesamt | Zusätzliche Steuerersparnis | Förder quote |
€ | € | € | € | € | € | % |
5.000 | 60 | 308 | 370 | 738 | – | 92 |
15.000 | 60 | 308 | 370 | 738 | – | 92 |
25.000 | 322 | 308 | 370 | 1.000 | – | 68 |
40.000 | 922 | 308 | 370 | 1.600 | 42 | |
50.000 | 1.322 | 308 | 370 | 2 000 | 34 |
Außerdem besteht keine Verpflichtung, den vollen Mindesteigenbeitrag aufzubringen. Wer weniger zahlt, erhält aber entsprechend geringere Zulagen. Wer also beispielsweise den halben Mindesteigenbeitrag aufbringt, erhält nur jeweils die Hälfte der Zulagen. Die Zulagen müssen Sie über den Anbieter der Riester-Rente bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen beantragen. Diese werden dem Vertrag gutgeschrieben. Im Gegensatz zu früher muss der Zulagenantrag nur noch einmal oder bei Änderungen (z.B. Geburt eines Kindes) gestellt werden und nicht mehr jährlich. Neben den Zulagen besteht die Möglichkeit, die Aufwendungen für die Riester-Rente als Sonderausgabenabzug von der Steuer abzusetzen. Dabei können für Eigenbeiträge plus Zulagen 2 100 Euro geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft von sich aus, ob die Zulage oder der Steuerabzug günstiger ist, wenn Sie Ihrer Steuererklärung die Anlage AV beifügen. Wenn die Steuerersparnis höher ist als die Zulagen, erhalten Sie eine Steuerrückzahlung. Davon profitieren vor allem Gutverdienende.
Eingeschränkte Flexibilität mit Sicherheitsnetz
Um die Förderung zu erhalten, müssen Riester-Produkte bestimmte Kriterien erfüllen. Sie weisen dadurch eine relativ hohe Sicherheit auf, sind aber recht inflexibel. Vorteilhaft ist die Kapitalerhaltungsgarantie. Die Anbieter müssen sicherstellen, dass Ihnen bei Ablauf des Vertrages mindestens alle eingezahlten Beiträge mitsamt Zulagen ausgezahlt werden. Dies ist insbesondere bei risikoreicheren Fondssparplänen von Bedeutung. Wenn Sie unzufrieden sind, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihr Geld in eine andere geförderte Anlage zu übertragen. Die Kosten, die dabei anfallen, tragen allerdings Sie. Sie müssen bereits im Vertrag ausgewiesen werden. Außerdem können Sie den Sparvorgang ruhen lassen. Sie müssen jährlich informiert werden über die Vertriebs-, Abschluss- und Verwaltungskosten sowie über die Verwendung der eingezahlten Beiträge, die Höhe des gebildeten Kapitals, die Kosten und Erträge. Andere Bestimmungen schränken die Flexibilität ein. So kommen Sie erst mit Beginn der Altersrente, frühestens mit 60 Jahren wieder an Ihre Gelder heran. Maximal 30 Prozent können Sie sich als Kapitalsumme auf einen Schlag auszahlen lassen, Die restlichen 70 Prozent erhalten Sie als monatliche Rente oder als regelmäßige Auszahlung bis zum 85. Lebensjahr mit anschließender lebenslanger Rente. Falls ein Schutz bei Erwerbsunfähigkeit und eine Absicherung der Hinterbliebenen gewünscht wird, muss dies zusätzlich vereinbart werden. Wird die Riester-Rente vererbt, müssen in der Regel die Zulagen und Steuervergünstigungen zurückgezahlt werden. Dies gilt auch, wenn die Riester-Rente im Ausland ausgezahlt wird.
→ Informationen zur Riester-Rente erhalten Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziale Sicherung (z.B. Broschüre zur zusätzlichen Altersvorsorge und Bürgertelefon zur Rente) und bei der Deutsche Rentenversicherung (u.a. mit Online-Zulagenrechner) unterdeutsche-rentenversicherung-bund*de und ihre-vorsorge*de.
→ Vergleichen Sie, ob eine betriebliche Altersvorsorge oder die Riester-Rente günstiger für Sie ist, wenn Sie nur über beschränkte Mittel zum Sparen verfügen. Entscheidungshilfen bietet die Website vorsorgedurchblick*de des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen.
→ Achtung: Das Zertifikat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sagt nichts über die Qualität oder die Rendite eines Riester-Produkts aus. Es bescheinigt nur, dass das Angebot die gesetzlichen Voraussetzungen für die Riester-Förderung erfüllt.