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Test und Lernkotrolle Privatkredite, Kreditvergabe, Kreditvertrag und Kreditsicherheit

1 Ihre Kundin Eva Habermann (25 Jahre, ledig) hat nach Abschluss ihrer kaufmännischen Ausbildung einen unbefristeten Arbeitsvertrag ein einem Kaufhaus unterzeichnet. Ihr Monatsgehalt beträgt netto 1 200,00 €. Heute möchte Frau Habermann von Ihnen hinsichtlich der Finanzierung einiger Gebrauchsgegenstände und einer kurzfristig anstehenden Urlaubsreise nach Rom beraten werden. Für die Gebrauchsgegenstände benötigt Frau Habermann 2500 €, für die Reise benötigt sie zusätzlich 500,00 €. Frau Habermann erwähnt am Anfang des Gesprächs den Dispositionskredit und den Ratenkredit.

a) Erläutern Sie die angesprochenen Privatkredite.

MerkmaleRatenkreditDispositionskredit
Höhe
Laufzeit
Verwendungszweck
Kosten
Rückzahlung
Besicherung

b) Erklären Sie Frau Habermann, in welcher Situation Sie einen Dispositionskredit und wann Sie einen Ratenkredit empfehlen, und beschreiben Sie Vorteile und Nachteile.

Kreditvergabe und Kreditvertrag
2 Frau Habermann wünscht einen Ratenkredit.
Die Gewährung eines Ratenkredites setzt eine Prüfung der Kreditfähigkeit und der
Kreditwürdigkeit voraus.
a) Erklären Sie Ihrer Kundin Frau Habermann, was unter Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit zu verstehen ist.
b) Welche Prüfungen erfolgen im Rahmen der materiellen Kreditwürdigkeitsprüfung für einen Ratenkredit an eine Privatperson?
B1) Rechtsfähigkeit
b2) Berufliche Qualifikation
b3) Wert einer Sicherungsübereignung
b4) letzter Steuerbescheid
b5) Gewandtheit im Umgang mit der Bank
b6) Anlagedeckungsgrad
b7) letzter Gehaltsbescheid
b8) Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Arbeitgebers
b9) Geschäftsfähigkeit
c) Welche Bedeutung hat die Ermittlung des frei verfügbaren Monatseinkommens bei der Antragstellung für einen Privatkunden-Ratenkredit?
C1) Damit soll eine sparsame Mittelverwendung angeregt werden.
c2) Dadurch wird ermittelt, ob die Kreditraten im Rahmen der zumutbaren Belastung liegen.
c3) Dadurch kann die Bank Anhaltspunkte für die Gestaltung ihrer Kreditkonditionen (Zinsen, Gebühren) ermitteln.
c4) Sie dient der Überprüfung der Ausgabestruktur und Sparsamkeit des Kunden.
c5) Sie dient der Ermittlung der Pfändungsfreigrenze und des pfändbaren Einkommens.

Kreditsicherheiten
3 Herr Robert Müller will für den Kredit seines Sohnes bürgen. Der Kredit beträgt 30 000,00 € und soll in 60 Monatsraten getilgt werden. Der Zinssatz beträgt 8 % und die monatliche Rate 637,41 €.
Beantworten Sie Herrn Müller bei der Vertragsunterzeichnung folgende Fragen:
a) Was bedeutet eigentlich bürgen?
b) Warum verlangt die Bank eine selbstschuldnerische Bürgschaft und warum soll er für 33 000,00 € bürgen?
c) Warum verlangt die Bank von ihm die Erlaubnis zu einer SCHUFA-Anfrage?

4 Herr Robert Müller bittet Sie um nähere Auskünfte zu seiner Bürgschaft. Welche der folgenden Auskünfte geben Sie ihm in diesem Zusammenhang?
a) Als Bürge können wir Sie bei Fälligkeit unserer Forderung unmittelbar in Anspruch nehmen.
b) Als Bürge sind Sie Mitschuldner des Darlehensvertrags und können jederzeit zur Zahlung der Darlehensraten von uns aufgefordert werden.
c) Sie können von uns erst in Anspruch genommen werden, sobald Ihr Sohn mit zwei Darlehensraten in Zahlungsverzug ist und wir ihn erfolglos gemahnt haben.
d) Sobald Sie als Bürge unsere Forderungen aus dem Darlehen vollständig getilgt haben, geht unsere Forderung gegen Ihren Sohn auf Sie über.
e) Als Bürge haben Sie das Recht, die Zahlung zu verweigern, solange wir nicht erfolglos die Zwangsvollstreckung in das Vermögen Ihres Sohnes versucht haben.
f) Wir können Sie als Bürge erst in Anspruch nehmen, wenn wir Ihnen durch Kündigung des Darlehensvertrags nachweisen, dass ein Forderungsausfall entstanden ist.

5 Herr Müller möchte von Ihnen wissen, in welchen Fällen die Bürgschaftsverpflichtung endet. Welche der folgenden Auskünfte zur Beendigung der Bürgschaftsverpflichtung sind richtig?
Die BürgschaftsVerpflichtung endet, wenn …
a) Sie als Bürge sterben.
b) Ihr Sohn als Darlehensnehmer verstirbt.
c) Ihr Sohn das Darlehen vollständig zurückgezahlt hat.
d) das Darlehen nachträglich durch weitere Sicherheiten abgesichert wird.
e) Sie arbeitslos werden und Sie ein Viertel des Bürgschaftsbetrags in fünf Jahren durch Ihr zukünftiges Einkommen nicht zurückzahlen können.
f) eine vereinbarte Befristung abläuft.

6 Michael Schröder finanziert einen neuen Pkw mit einem Ratenkredit. Herr Schröder ist kaufmännischer Angestellter bei der Biotec GmbH. Sein Arbeitgeber hat die Abtretung von Gehaltsforderungen nicht ausgeschlossen.
Als Sicherheit wird eine Gehaltsabtretung vereinbart.
Welche der folgenden Aussagen zu einer Lohn- und Gehaltsabtretung ist richtig?
a) Durch die Sicherungsabtretung findet ein Eigentümerwechsel statt. Der Kreditgeber wird dabei neuer Eigentümer und Michael Schröder wird Besitzer der Gehaltsforderung.
b) Wird das Darlehen fällig gestellt und die Abtretung in Anspruch genommen, hat der Kreditgeber einen monatlichen Mindestanspruch in Höhe der Pfändungsfreigrenze nach ZPO, bis das Darlehen getilgt ist.
c) Die Gehaltsabtretung wird erst rechtswirksam durch Anzeige an den Arbeitgeber und dessen Bestätigung.
d) Wird die Gehaltsabtretung dem Arbeitgeber angezeigt, ist die Biotec GmbH verpflichtet, den Kreditgeber zu informieren, sobald der Arbeitsvertrag gekündigt wird.
e) Tritt Herr Schröder sein Gehalt noch ein weiteres Mal an einen anderen Gläubiger ab, so behält der Kreditgeber Rechte an der Forderung.

7 Ihre Kundin Petra Klinger hat für den Kauf einiger Wohnzimmermöbel einen Ratenkredit über 8 000,00 € aufgenommen. Als Sicherheit soll ein neuer VW Polo dienen, den Frau Klinger vor ein paar Wochen gegen Barzahlung erworben hat.
a) Welche Aussagen zu den Besitz- und Eigentumsverhältnissen an dem Volkswagen sind nach der Sicherungsübereignung zutreffend?
A1) Frau Klinger wird mittelbarer Besitzer des Volkswagens.
a2) Die Bank wird Eigentümer und mittelbarer Besitzer des Volkswagens.
a3) Der Volkswagen wird gemeinsames Eigentum der Bank und der Kreditnehmerin.
a4) Frau Klinger bleibt unmittelbare Besitzerin des Volkswagens.
b) Welche der folgenden Aussagen über die Bedeutung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Sicherungsübereignung sind richtig?
B1) Die Einsicht der Bank in den Fahrzeugbrief des Transporters ist für die Rechtswirksamkeit der Sicherungsübereignung an die Bank ohne Bedeutung.
b2) Der Fahrzeugbrief verbrieft das Eigentum an dem Volkswagen.
b3) Legt Frau Klinger einen auf ihren Namen ausgestellten Fahrzeugbrief der Bank vor, kann die Bank auch gutgläubig Sicherungs-Eigentum am Transporter erwerben, wenn Frau Klinger nicht Eigentümer ist.
b4) Frau Klinger benötigt einen Fahrzeugbrief auf ihren Namen, um trotz Sicherungsübereignung an die Bank das Eigentum an dem Volkswagen an einen Dritten rechtswirksam zu übertragen.

Nov 19, 2015gesundhe-admin
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