Ist es wirklich nötig, sich für den Fall einer Invalidität durch einen Unfall zu versichern? – Die Antwort lautet: Ja! Unfälle ereignen sich tagtäglich. Jeder Bundesbürger wird in seinem Leben – statistisch gesehen – mehrfach von Unfällen betroffen. Es gibt wohl auch niemanden, der nach einer bestimmten Situation nicht schon gesagt hat: Mensch, das hätte auch leicht ins Auge gehen können! Jeden hundertsten Bundesbürger hat es bereits erwischt; denn unter uns leben über eine Million Unfallopfer. Was also, wenn es einmal ins Auge geht? Neben einem Haftpflichtschaden kann Invalidität durch Krankheit oder Unfall zur finanziellen Katastrophe führen. Ein Haftpflichtschaden zehrt vielleicht Vermögen und laufendes Einkommen bis zur Pfändungsgrenze auf. Krankheit und Unfall können dagegen die Arbeitskraft bis zur völligen Erwerbsunfähigkeit kosten.
Man ist dann nicht mehr in der Lage, sein Einkommen aus eigener Kraft zu verdienen, ist auf kleine Renten oder die Hilfe anderer angewiesen – z. B. auf die Arbeit des Ehegatten. Auch der schwere Unfall eines Kindes kann die Eltern zwingen, ein Leben lang für das Kind und dessen Unterhalt zu sorgen. Auszubildende oder andere Berufsanfänger erhalten aus der gesetzlichen Rentenversicherung Erwerbsminderungsrenten bei Erwerbsunfähigkeit (höchstens bis zu 800 Euro) und Berufsunfähigkeit (höchstens bis zu 500 Euro) – aber nur bei Arbeitsunfällen oder Wehr-/Zivildienstbeschädigungen, und erst ab einem Invaliditätsgrad von 20 Prozent!
Sie müssen im Zeitpunkt des Unfalls versicherungspflichtig sein oder in den letzten zwei Jahren vor dem Unfall mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Schüler und Studenten erhalten aus der gesetzlichen Unfallversicherung nur bei Unfällen in der (Hoch-)Schule oder auf dem Schulweg eine Rente, aber höchstens etwa 400 Euro im Monat. Gegen die Folgen einer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit und Unfall schützt die sehr wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese sollte auf jeden Fall neben einer Unfallversicherung abgeschlossen werden. Diese beiden Versicherungen überschneiden sich. Sie müssen also Ihren Invaliditätsschutz entsprechend zusammenstellen.
Eine Unfallversicherung ermöglicht es, den gewohnten Lebensstandard und die finanzielle Unabhängigkeit bei einer Arbeitsunfähigkeit durch Unfall abzusichern. Sie erhalten daraus eine Summe Geldes, die den Verlust der Arbeitskraft und der Fähigkeit, Geld zu verdienen, ersetzen soll. So können Sie auch einen folgenschweren Unfall zumindest materiell gut überstehen. Eine Unfallversicherung gilt für alle Unfälle – gleichgültig, wo, wann und wie sich der Unfall ereignet. Rund um die Uhr in der ganzen Welt, zu Luft, zu Lande und zu Wasser, im Straßenverkehr, in der Freizeit, beim Sport, im Haushalt und im Beruf. Viele Unfälle sind gerade keine Arbeitsunfälle, sodass nicht immer eine Rente von der Berufsgenossenschaft gezahlt wird, sondern vielleicht nur eine verhältnismäßig niedrige Erwerbsminderungsrente aus der Sozialversicherung. Damit können Sie dann aber Ihren jetzigen Lebensstandard sicher nicht beibehalten. Sie brauchen also eine Unfallversicherung – vor allem Hausfrauen und Kinder.
Welche Versicherungssumme wählen?
Bei der Unfallversicherung gibt es zwei Versicherungssummen
1. für den Fall der Invalidität
2. für den Fall des Unfalltodes
Die Versicherungssummen sind nicht normiert wie bei den Haftpflichtversicherungen. Sie können die Versicherungssummen frei wählen.