Diese Variante ist eine der liebsten des Vertreters: Bei der dynamischen Variante wird vereinbart, dass die Versicherungssumme automatisch von den anfänglichen 100 000 € um jährlich beispielsweise 5 Prozent steigen soll. Dafür bekommt der Vertreter jährlich wieder die gesamte Provision für die Erhöhung. Die Provision bei Versicherungen aber zahlt der Versicherte stets mit seinen ersten Beiträgen. Bei Neuabschluß einer Kapital-Lebensversicherung macht dies rund ein bis drei Jahresbeiträge aus. Leider ist dies bei der dynamischen Variante steuerlich nicht als Spende für den Vertreterstand anerkannt. Die zusätzlichen Beiträge aus der Erhöhung werden wiederum während der ersten zwei bis drei Jahre allein für Provision und Verwaltungskosten gebraucht. Außerdem wird der zusätzliche Beitrag nicht etwa nach dem Eintrittsalter bemessen, sondern nach dem jeweiligen Lebensalter bei Erhöhung der Versicherungssumme. In den letzten Laufzeitjahren ist also der Risikoanteil entsprechend der zunehmenden Sterblichkeit des Versicherten hoch, die ersten Beiträge werden für Vertreter und Verwaltung verwendet: Die Kapitalzahlung im Erlebensfall (Ablaufleistung) erhöht sich also nur wenig. Fallen Sie daher nicht auf das Gerede von Inflation und den angeblichen Vorteilen steigender Versicherungssummen herein: Sie werfen lediglich Ihr Geld zum Fenster hinaus in den Vertreterrachen. Erhöhungsbeiträge in den letzten Vertragsjahren mindern im Extremfall sogar die Ablaufleistung, weil dafür stets noch die volle Provision gezahlt werden muss. Einziger Vorteil der Dynamik ist die Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung.
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Sie stellt sicher, dass im Versicherungsfall alle weiteren Beitragszahlungen entfallen. Der Versicherungsschutz mit Überschussbeteiligung bleibt erhalten.
Ausbildungs- und Aussteuerversicherung (Heiratsversicherung). Diese schon etwas angestaubte Form der Versicherung gehört zur Gruppe der Lebensversicherungen, auch wenn sie eher ein Sparvertrag ist. Die Eltern schließen dabei einen Sparvertrag über eine bestimmte Summe für ihr Kind ab: Diese Summe wird dem Kind zu Beginn des Studiums oder zur Hochzeit, spätestens jedoch bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt. Das Kind darf bei Vertragsabschluss nicht älter als zwölf Jahre alt sein, stirbt es während der Vertragsdauer, werden die eingezahlten Beiträge zurückerstattet. Stirbt der Beitragszahler – ein Elternteil – vor Vertragsende, läuft die Versicherung beitragsfrei weiter. Leider lohnt sich dieser Sparvertrag angesichts der niedrigen Rendite fast nie.
Sterbegeldversicherung. Sterbegeldversicherungen werden kleine Kapital-Lebensversicherungen genannt, die auf das Endalter 85 abgeschlossen werden mit einer Versicherungssumme bis zu 10 000 €. Dieser Betrag soll der Deckung der eigenen Begräbniskosten dienen, die meist zwischen 4 000 und 6 000 € betragen. Diese Verträge gelten als unsinnig, weil die Laufzeit sehr lang ist und prämiensenkende Summenrabatte fehlen. Es gibt sogar eine reine Risikovariante, in der die Summe nur im Todesfall oder wenn der Versicherte 99,100 oder 101 Jahre alt wird, ausgezahlt wird. Geboomt hatte das Geschäft mit dieser wenig sinnvollen Versicherung, nachdem die gesetzlichen Krankenkassen das Sterbegeld im Zuge der Gesundheitsreform 1989 drastisch reduziert hatten. Zahlten sie vorher bis zu 6 000 €, wenn ein Mitglied starb, so erhalten die Hinterbliebenen jetzt nur noch einheitlich 2 100 €. Und das auch nur für bereits vor dem 1. Januar 1989 versicherte Mitglieder. Für zu diesem Zeitpunkt mitversicherte Angehörige zahlt die Kasse die Hälfte. Frauen zahlen für die Sterbegeldversicherung wegen ihrer höheren Lebenserwartung weniger als Männer. Die reine Sterbegeldversicherung oder Klein-Kapitallebensversicherung kostet für sie bei einem Eintrittsalter von 55 Jahren rund 360 bis 400 € im Jahr, Männer zahlen etwa 100 € mehr. Einige Versicherer zahlen die Deckungssumme nur dann aus, wenn der Vertrag mindestens ein Jahr bestanden hatte.
Versicherungen mit Teilauszahlung. Bei dieser Variante der Kapital-Lebensversicherung werden auf die Vertragssumme bereits während der Laufzeit Teilbeträge ausgezahlt. Ein Beispiel: Bei einer dreißigjährigen Laufzeit werden 40 Prozent nach 12 Jahren fällig, 10 Prozent nach 15 Jahren, jeweils 15 Prozent nach 20 und 25 Jahren und der Rest nach 30 Jahren. Der Nachteil: Nach jeder Auszahlung steigt das versicherte Risiko um die erfolgte Auszahlung. Denn bei Tod würde weiter die volle Versicherungssumme fällig. Das macht diesen Tarif relativ teuer. Durch die vorzeitigen Auszahlungen verringert sich der Zinseszinseffekt.
Der Abschluss
Als Besonderheit eines Lebensversicherungsvertrages muss der Versicherte die sogenannten Gesundheitsfragen beantworten. Bei unvollständiger oder unrichtiger Beantwortung ist die Anzeigepflicht verletzt, so dass die Versicherung innerhalb der ersten drei Jahre vom Vertrag zurücktreten kann. Bei hohen Versicherungssummen von mehr als 250 000 € oder höherem Eintrittsalter ist eine ärztliche Untersuchung üblich. Bei bestimmten Krankheiten – auch bei auskurierten – bekommt der Versicherte nur Schutz gegen einen Zuschlag oder gar nicht. Nach Ablauf der üblichen Widerrufsfrist von zehn Tagen oder am Tag der ärztlichen Untersuchung beginnt die sogenannte Bindefrist von sechs Wochen. Innerhalb dieser Zeit muss der Versicherer über den Antrag entscheiden, sonst ist der Antragsteller nicht mehr daran gebunden. Für den Todesfall sollte der Versicherte einen Bezugsberechtigten benennen. Sonst fällt die Versicherungssumme in den sonstigen Nachlaß. Die Benennung kann jederzeit geändert werden.
Mord und Selbstmord
Die Lebensversicherung hat eine All-Gefahren-Deckung: Tod ist bestens definierbar. Ausschlüsse gibt es vor allem bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (etwa dem Verschweigen eines Herzinfarkts), bei nicht rechtzeitig bezahlten Erstprämien und mysteriösen Umständen beim Tod des Versicherten. Die meisten Gesellschaften zahlen nicht oder weniger bei Teilnahme an inneren Unruhen, Krieg, Straftaten oder gefährlichen Sportarten. Für Aids-Erkrankte oder HlV-Infizierte gibt es einen Ausschluss bereits bei Antragstellung. Bei einem Mord kann der Versicherer die Zahlung nicht verweigern: Zwar verliert der Begünstigte seinen Anspruch auf die Versicherungsleistung, wenn er selbst gemordet oder den Auftrag dazu erteilt hat. Die Versicherung muss aber an eine andere erbberechtigte Person zahlen. Bei Selbstmord muss zumindest das Deckungskapital zurückgezahlt werden. Wenn die Tat im Zustand krankhafter Geistesstörung begangen wurde, sogar die ganze Summe. Bei der Kapital-Lebensversicherung ist Selbstmord nach einer Wartezeit von 3 bis 5 Jahren in jedem Fall versichert.