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Versicherungstechnisches Risiko bei Hausratversicherung

Aufgrund des Wandels der Verhältnisse in der Praxis ist es schwierig, Beiträge für eine ungewisse Zeit zu kalkulieren; denn Erfahrungen aus der Vergangenheit (Vergangenheitsbeobachtungen) können häufig nicht ohne weiteres auf die Zukunft übertragen werden. Auch kann es zufällig zu Schadenhäufungen kommen oder der VR ist von falschen Voraussetzungen ausgegangen, d. h., er hat sich geirrt. Hierin hegt das Risiko seiner Kalkulation, das man als versicherungstechnisches Risiko bezeichnet. Durch einen Sicherheitszuschlag auf den Risikobeitrag soll es möglichst ausgeschlossen werden. Den vereinnahmten Sicherheitszuschlag stellt der VR für den schwankenden Bedarf zurück. Er findet sich auf der Passivseite der Bilanz von Versicherungsunternehmen in der sog. Schwankungsrückstellung wieder.
Grundsätzlich werden folgende versicherungstechnische Risiken unterschieden:
•Zufallsrisiko
Zufällig kumuliert die Anzahl der Schäden. So tobten beispielsweise 1990 gleich fünf Orkane über Deutschland und richteten beträchtlichen Schaden an, den die VR tragen mussten.
•Irrtumsrisiko
Der VR hat den Schadenbedarf irrtümlich falsch berechnet oder ist von falschen Voraussetzungen ausgegangen. So wurde beispielsweise einmal eine sog. Regenversicherung für Urlaubsreisen angeboten. Das Produkt wurde sehr schnell wieder vom Markt genommen; denn die Versicherung wurde nur von Reisenden abgeschlossen, die in Urlaubsgebiete mit hoher Niederschlagswahrscheinlichkeit (z.B. Nord- und Ostsee) fuhren. Der VR konnte so keinen Risikoausgleich im Kollektiv durchführen.
•Änderungsrisiko
Die beobachteten Wahrscheinlichkeiten treffen nicht mehr zu. So ist beispielsweise aufgrund steigenden Anspruchdenkens (z.B. höhere Schmerzensgelder) der durchschnittliche Schadenbedarf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ständig gestiegen.
Neben der Bildung von Rückstellungen versuchen die VR durch Einrechnung von Zukunftserwartungen und/oder durch den Einbau von Beitrags-Anpassungsklauseln in den Vertrag die Problematik zu lösen.

Versicherungsbegriffe Lernkotrolle und Test
1. Karl Hax definiert Versicherung wie folgt: Versicherung ist die
a)planmäßige Deckung
b)eines im Einzelnen ungewissen,
c)insgesamt aber schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines
d)zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs.
Erklären Sie die Begriffsbestandteile a-d.

2. Eine rechnerische Grundlage des Versicherungswesens stellt das sog. Gesetz der großen Zahl dar. Erläutern Sie, was man hierunter versteht und welche Bedeutung dieses Gesetz für die Versicherungswirtschaft hat.

Grundzüge der Kalkulation des Risikobeitrages
3.Was besagt das Äquivalenzprinzip der Versicherung?
4. Bei 500000 Haushalten wurden 15 000 Leitungswasserschäden registriert.
a)Wie groß ist die Schadenwahrscheinlichkeit?
b)Wie groß ist die erwartete Schadenhäufigkeit, wenn 40 000 Haushalte versichert werden?

5.Die Statistik eines Hausratversicherers weist aus:
86 Schäden pro 1000 Versicherte Durchschnittliche Schadenhöhe 2 300,00 €
a) Wie groß muss der Risikoanteil (ohne Sicherheitszuschlag) am Beitrag sein? (Ergebnis centgenau)
b) Der VR kalkuliert mit einem 20%igen Sicherheitszuschlag und einem 15%igen Betriebskostenzuschlag. Wie hoch ist jetzt der Beitrag ohne Versicherungsteuer? (Ergebnis centgenau)

6.Exkurs: Risikobeitragsberechnung in der Lebensversicherung
10000 Männer und 10000 Frauen im Alter von 30 Jahren sollen 10 Jahre lang für den Todesfall versichert werden. Der Beitrag soll (aus Vereinfachungsgründen) einmalig zu Beginn der Versicherung gezahlt werden. Die VS für den Todesfall beträgt 20000,00€.
Berechnen Sie den Risikobeitrag, getrennt nach Männern und Frauen (Sterbewahrscheinlichkeit mit 4 Nachkommastellen).
Auszug aus der DAV-Sterbetafel 1994

AlterLebende MännerLebende Frauen
309624397801
409454596848

7.Von 100000 35-jährigen Männern sterben ca. 200, bevor sie das 36. Lebensjahr erreicht haben. Ermitteln Sie den Risikobeitrag für eine einjährige Risikoversicherung (Versicherungssumme 80000,00€, Eintrittsalter 35 Jahre).
8.Was versteht man unter dem Änderungsrisiko? Überlegen Sie ein Beispiel zur Hausratversicherung.

Mai 24, 2015gesundhe-admin
Räumlicher Geltungsbereich – VersicherungsortHausratversicherung Lernkostrolle und Test
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