Nur bei Familie: Risikolebensversicherung
Wenn Sie eine Familie haben oder andere Ihnen nahestehende Menschen wirtschaftlich von Ihnen abhängig sind, und Sie sonst keine Absicherung für den Todesfall haben – etwa über eine Kapitallebensversicherung – sollten Sie eine Risikolebensversicherung erwägen.
Eventuell: Krankentagegeldversicherung
Als Arbeitnehmer erhalten Sie bei Krankheit für mindestens sechs Wochen Ihr Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt. Danach gibt es für gesetzlich Krankenversicherte nur noch das Krankengeld. Dieses entspricht 70 Prozent des Bruttolohnes, aber maximal 90 Prozent des Nettolohnes. Die dadurch entstehende Einkommenslücke können Sie mit einer Krankentagegeldversicherung ausgleichen. Das ist vor allem für Selbstständige lohnend, denn so können Sie bei einer längeren Krankheit Lohnausfälle kompensieren. Für Berufsanfänger ist sie nicht notwendig.
Vielleicht: private Rechtsschutzversicherung
Sind Sie Schnellfahrer? Parken Sie oft falsch? Legen Sie sich schon mal mit Ihren Mitmenschen an? Sie sollten ehrlich zu sich sein und Ihr persönliches Risiko für hohe Anwalts- und Gerichtskosten abschätzen. Denn wenn man sein Recht durchsetzen möchte, kann das schon eine Stange Geld kosten. In diesen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten. Wer nicht so streitlustig ist, kann auf diese Versicherung verzichten, denn existenzbedrohlich sind die Risiken hier nicht.
Eventuell: Verkehrsrechtsschutzversicherung
hin bisschen anders ist das beim reinen Verkehrsrechtsschutz: Bei Unfällen, bei Akteneinsicht nach dem Blitzen oder bei drohendem Führerscheinentzug geht ohne Anwalt gar nichts. Und für viele Menschen ist der Führerschein aus beruflichen Gründen unverzichtbar. Hier kann also eine Verkehrsrechtsschutzversicherung durchaus sinnvoll sein.
Überflüssig: Glasversicherung
Zusätzlich zu einer Hausratversicherung wird oft die Haushalt-Glasversicherung angeboten. Die Glasversicherung halten wir für nicht notwendig, da solche Schäden eher selten sind und sich meist auch im Rahmen von ein paar hundert Euro bewegen. Normalerweise können Sie dies aus eigener Tasche begleichen. Interessant ist die Glasversicherung lediglich für Hausbesitzer mit Wintergarten.
Unnötig: Krankenhaustagegeldversicherung
Es wird von den Vertretern oft als richtiges Glück im Unglück verkauft: ein wenig Geld, wenn man denn schon stationär behandelt wird. Aber Krankenhausaufenthalte sind erstens recht selten notwendig, und zweitens dauern sie meist auch nur wenige Tage. Und da Sie im Krankenhaus eher weniger Barmittel benötigen, betrachten wir eine Krankenhaustagegeldversicherung als unnötig.
Welche Versicherungen in welcher Lebenssituation?
Je nach Lebenslage sowie familiärer und beruflicher Situation sind Versicherungen unterschiedlich wichtig. Während beispielsweise für den Ernährer einer Familie eine Risikolebensversicherung wichtig ist, spielt sie für Singles keine Rolle. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wann welche Versicherungen für Sie wichtig sind.
Welche Versicherungen brauchen Sie als Single?
Singles haben einen etwas anderen Versicherungsbedarf als andere Bevölkerungsgruppen. Deswegen haben Versicherungsunternehmen in den letzten Jahren viele spezielle Angebote für Singles auf den Markt gebracht. In aller Regel sind diese etwas preisgünstiger als die normalen Angebote.
Für Singles könnte neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung zum Beispiel auch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein. Gerade, wenn man noch jung und fit ist, denkt man zwar nicht daran, einmal wegen eines Unfalls oder einer Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können. Aber genau das ist das Risiko: Von der staatlichen Rente kann man am Anfang des Berufslebens noch nicht viel erwarten. Wer relativ frühzeitig diese Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, profitiert überdies von günstigen Versicherungskonditionen.
Eine sinnvolle Ergänzung kann auch eine private Unfallversicherung sein. Die zahlt bei Unfall zwar nur, wenn die Gesundheit dauerhaft beeinträchtigt ist. Hier sollte auf Zahlung schon bei geringer Invalidität geachtet werden und eine sogenannte Progression, die die Versicherungssumme vervielfacht: Bei 50 Prozent gibt es nicht 50 Prozent der Versicherungssumme, sondern etwa schon 100 Prozent oder sogar 200 Prozent, sodass bei vollständiger Invalidität deutlich höhere Summen – bis zu 1000 Prozent der Versicherungssumme – zu erwarten sind.
Eine Krankentagegeldversicherung kann vor allem für Singles lohnend sein, die freiberuflich tätig sind, denn so können sie bei einer längeren Krankheit Lohnausfälle mildern. Aber auch für Angestellte, die bei langer Krankheit eingeschränkte Lohnfortzahlung bekommen, ist das eine Alternative. Denn das Krankengeld, dass Sie als gesetzlich Versicherter nach sechs Wochen Krankheit erhalten, entspricht nur 70 Prozent des Bruttolohnes, aber maximal 90 Prozent des Nettolohnes. Die dadurch entstehende Einkommenslücke können Sie so ausgleichen. Eine Risikolebensversicherung brauchen Sie als Single nur, wenn noch andere Menschen (etwa unterhaltspflichtige Kinder) wirtschaftlich von Ihnen abhängig sind. Bei einer günstigen Versicherungsgesellschaft kostet die auch wirklich nicht viel.
Welche Versicherungen brauchen Sie als Berufsanfänger?
Gerade am Anfang des Berufslebens ist ein spezielles Versicherungspaket unumgänglich. Dabei ist die eine oder andere Versicherung für Berufsanfänger sinnvoll – die andere nicht. Der Einstieg ins Berufsleben bringt mehr Freiheiten, fordert aber auch mehr Eigenschutz. Auch hier gilt: Sichern Sie sich finanziell nur gegen existenzbedrohende Gefahren ab. Verlassen Sie sich für solche Fälle nicht auf die staatlichen Systeme. Während der ersten Jahre Ihrer Berufstätigkeit haben Sie dort nämlich so gut wie gar keinen Schutz.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Berufsanfänger sehr empfehlenswert. Denn in den ersten fünf Jahren der Berufstätigkeit haben Sie überhaupt keinen Anspruch auf eine staatliche Rente wegen Berufsunfähigkeit. Wenn Sie so krank werden oder solch einen Unfall haben, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, gibt es somit nicht mal einen Euro vom Rentensystem. Und auch in späteren Jahren sind die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei weitem nicht ausreichend, um den normalen Lebensstandard zu halten. Wer bei Berufsunfähigkeit nicht auf einen Gutteil seines Einkommens verzichten möchte oder den Gang zum Sozialamt meiden will, der sollte privat Vorsorge treffen.
Eine Krankentagegeldversicherung ist für Berufsanfänger nicht sinnvoll. Bei Krankheit erhalten Sie für mindestens sechs Wochen Ihr Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt. Danach gibt es für gesetzlich Krankenversicherte nur noch das reduzierte Krankengeld. Das sollte am Berufsanfang aber ausreichen.
Welche Versicherungen brauchen Sie als Ernährer einer Familie?
Als Familienoberhaupt wird im Allgemeinen der Alleinverdiener bezeichnet. Und die Geburt eines Kindes ist nicht nur Grund zur Freude, sondern auch ein Fall für die Versicherung. Mit dem ersten Schrei ist das Neugeborene bereits krankenversichert – entweder gesetzlich oder privat. Da Kindern aufgrund ihrer geringeren Erfahrung und der längeren Reaktionszeit schneller ein Malheur passiert, sollte eine private Unfallversicherung für Kinder abgeschlossen werden. Eine Kinderinvaliditätsversicherung ist nicht ganz so preisgünstig, aber sinnvoll. Diese sichert zusätzlich die Folgen von Krankheiten ab – entweder mit einer einmaligen Entschädigung oder als lebenslange Rente.
Notwendige Versicherungen sind – egal, ob für eine Familie oder für Alleinerziehende – die Privathaftpflicht-, die Berufsunfähigkeits- und die Risikolebensversicherung. Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung ist relativ preiswert und deckt bei Krankheit oder Unfall weitaus mehr Kosten ab als die gesetzliche Krankenversicherung. Sie übernimmt zum Beispiel die Kosten für einen notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Bei teuren Reisen empfiehlt sich für eine Familie überdies eine Reiserücktrittsversicherung.
Welche Versicherungen brauchen Sie als Rentner?
Im Rentenalter ist ein deutlich verringerter Versicherungsschutz vonnöten. Notwendig ist weiterhin eine Privathaftpflichtversicherung, und zweckmäßig sind meist auch Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Wer im Alter noch Tiere hat, für den ist eine Tierhalterhaftpflicht unverzichtbar. Da man als Rentner nicht mehr auf die Arbeitskraft angewiesen sein sollte, hoffentlich eine ausreichende Rente bezieht und sogar über Rücklagen verfügt, sind Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung überflüssig. Auch auf eine Unfallversicherung kann verzichtet werden, zumal die Prämien im Alter hoch sind. Befürchtete Altersarmut oder ein hohes Pflegerisiko können mit einer Einmalzahlung in eine private Rentenversicherung beziehungsweise mit einer Pflegekostenversicherung abgesichert werden.
Welche Versicherungen brauchen Sie als Mieter?
Eine private Haftpflichtversicherung ist auch als Mieter unabdingbar. Von vielen Vermietern wird vor Abschluss des Mietvertrages der Nachweis einer Haftpflichtversicherung sogar verlangt – was auch durchaus vernünftig ist. Denn wenn es zum Beispiel durch das Verschulden des Mieters zu einem Wohnungsbrand kommt, sind schnell mehrere Hunderttausend Euro Schaden angerichtet, für die der Mieter haftet. Auch für viele andere Bereiche ist eine Haftpflichtversicherung anzuraten.
Mietverhältnisse enden nicht selten vor Gericht. Die Streitwerte, aus denen sich die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren berechnen, sind meistens allerdings nicht sehr hoch. Wer möchte, kann sich gegen die Anwalts- und Gerichtskosten mit einer privaten Rechtsschutzversicherung absichern. Achten Sie dann aber darauf, dass der sogenannte Grundstücks- und Mietrechtsschutz mit enthalten ist. Bei kleineren Streitigkeiten (wie bei der Nebenkostenabrechnung) ist die Mitgliedschaft in einem Mieterverein oft die billigere Alternative. Eine Hilfe vor Gericht mit anwaltlicher Vertretung kann durch Mietervereine allerdings nicht gegeben werden.
Welche Versicherungen brauchen Sie als Hausbesitzer?
Wenn ein Wasserrohr bricht oder der letzte Sturm einen Schaden angerichtet hat, wenn Sie mit Haftpflichtansprüchen (zum Beispiel Schneeräumpflicht) konfrontiert werden oder wenn Sie Streitigkeiten mit Mietern befürchten, dann ist es gut, die eine oder andere Versicherung rund um Ihr Gebäude zu haben.
Jeder Hausbesitzer muss sein Eigentum zumindest für den Fall eines Feuers über eine Gebäudeversicherung absichern. Sie können Ihr Eigentum zusätzlich auch gegen Sturm, Hagel, Leitungswasser, Elementarschäden (Erdrutsch, Überschwemmung, Erdbeben) und Bruch der Außenverglasung absichern. Schäden am eigenen Gebäude werden meist sehr teuer. Daher sind gewisse Erweiterungen in der Gebäudeversicherung sicherlich sinnvoll. Bei Eigentumswohnanlagen wird die Gebäudeversicherung in der Regel durch die Hausverwaltung gestellt.
Wer sein Eigentum ausschließlich selbst bewohnt, ist mit einer Privathaftpflichtversicherung bereits ausreichend versichert. Doch Vermieter sollten darüber hinaus noch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung erwägen. Diese kommt für Schäden wie herabfallende Dachziegel und viele andere Sachen auf.
Zusätzlich zu einer Hausratversicherung wird oft die Haushalt-Glasversicherung angeboten. Glasschäden sind aber selten und bewegen sich meist im Rahmen von ein paar hundert Euro. Eine Glasversicherung ist daher nur sinnvoll, wenn Sie einen Wintergarten oder ein Gewächshaus mit entsprechend teuren Glasflächen besitzen.
Welche Versicherungen brauchen Sie als Arbeitsloser
Versicherungen werden zur finanziellen Last, wenn die Arbeitslosigkeit kommt. Trotzdem sollte man auf eine Privathaftpflichtversicherung nicht verzichten. Sie sollte auch in dieser Lebenslage ein absolutes Muss für jeden bedeuten. Jedoch sollte man sofort testen, ob es diese Sicherheit nicht auch preiswerter gibt, als beim bisherigen Anbieter. Wahrscheinlich findet man, wenn man Jahre nicht gewechselt hat, eine bessere Lösung. Singles kostet der Schutz schon ab circa 40 Euro, Familien ab circa 50 Euro pro Jahr.
Auch ein arbeitsloser Haushalt enthält Möbel, Kleidung, Schmuck oder sogar noch Geld. Wenn durch Einbruch, Brand, Blitzschlag oder Ähnlichem Gegenstände zu Schaden kommen oder sogar völlig verschwinden, hilft nur eine Hausratversicherung. Eins ist aber auch klar: Je wertloser und älter die versicherten Gegenstände sind, desto eher kann man auf diese Versicherung verzichten.
Automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind alle Betroffenen für die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld. Die entsprechenden Beiträge übernimmt die Agentur für Arbeit und das heißt im Alltag, dass sich für bisher gesetzlich versicherte Personen wenig ändert. Anders ergeht es bisher Privatversicherten. Sie werden bei Arbeitslosigkeit wieder in der GKV pflichtversichert, mit der Einschränkung: Sie dürfen das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wer PKV-versichert und älter ist und in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosigkeit nicht gesetzlich versichert war, darf nicht in die GKV zurück.
Verzichten könnten Arbeitslose zur Not auf Teile der Alters Vorsorge: Bei Renten- oder Kapitallebensversicherungen kann man die Einzahlungen aussetzen oder beitragsfrei stellen. Vor dem Zugriff der staatlichen Stellen sicher sind nur die sogenannte Rürup-Rente oder auch die Riester-Rente. Genauso wie die Betriebliche Altersvorsorge, sind diese Verträge vor dem Zugriff bei längerer Arbeitslosigkeit (Hartz IV) geschützt. Auch Unfallversicherungen kann man teilweise beitragsfrei stellen.
Wer allerdings länger arbeitslos ist und das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bekommt, darf – bis auf wenige Ausnahmen – kein privates Vermögen mehr haben. Bezieher von Hartz IV können maximal 150 Euro pro Lebensjahr Vermögen behalten, dazu kommen noch 750 Euro für notwenige Anschaffungen. Sämtliche der so nicht geschützten Ersparnisse müssen bis auf diesen Freibetrag aufgebraucht werden, auch wenn sie eigentlich wie etwa in einer Lebensversicherung für die Altersvorsorge bestimmt waren. Auch wenn die sogenannten Rückkaufswerte einer Kapitallebensversicherungen höher liegen als in den Freigrenzen erlaubt, müssen die Verträge zumindest teilgekündigt und das Vermögen verlebt werden.
Darüber hinaus sind weitere 250 Euro pro Lebensjahr anrechnungsfrei, wenn sie in Altersvorsorgeverträgen stecken, die hartzsicher sind. Das sind sie dann, wenn der Vertrag bis zum Erreichen des Rentenalters nicht gekündigt, beliehen, verpfändet oder abgetreten werden darf.
123Versicherung Ratgeber Tipp
Auch schon bestehende Renten- oder Lebensversicherungsverträge kann man mit der nachträglichen Aufnahme einer sogenannten Hartz-Klausel zugriffssicher machen. Natürlich gelten auch hier Höchstgrenzen.
Welche Versicherungen brauchen Sie als Student?
Vor allem eine private Haftpflichtversicherung ist Pflicht für jeden Studenten. Wenn das Studium direkt im Anschluss an den Schulabschluss startet, sind Studenten meist noch über den Versicherungsvertrag der Eltern mitversichert. Dies sollte sofort überprüft und auch schriftlich von der Versicherung bestätigt werden, um Missverständnissen vorzubeugen.
Weitere Versicherungen wie Hausratversicherung, eine Krankenzusatzversicherung und auch eine Rechtsschutzversicherung können Sinn machen, je nach Lebensweise, Vorerkrankungen oder vor allem Wohnsituation: Wer eigenständig wohnt, etwa in einer WG, sollte vor allem den Status der Hausratversicherung prüfen.
Tricky: Die Krankenversicherung
Sowohl die private als auch die gesetzliche Krankenversicherung bieten eigene Studententarife an. Diese Tarife sind in der gesetzlichen Kasse überall gleich hoch, bei der privaten Versicherung sind sie meist fast doppelt so teuer. Bei der gesetzlichen Kasse sind sie als Mitversicherung bei den Eltern organisiert, bei der privaten sind es elternunabhängige Einzelverträge. Beide Formen sind aber grundsätzlich an eine Immatrikulation an der Hochschule gebunden. Doch allerspätestens mit Abschluss des 14. Semesters oder mit Vollendung des 30. Lebensjahres ist das vorbei. Ausnahme: wenn der Typus der Ausbildung, oder spezielle familiäre (Behinderung/ Schwangerschaft) oder persönliche Gründe (Mitarbeit bei Unigremien) die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Studienzeit nachweislich rechtfertigen.
Zunächst die Regeln der GKV: Studenten sind dort als Familienmitversicherte über ihre Eltern oder über den Ehepartner beitragsfreies Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine solche Familienversicherung für Studenten in der Krankenkasse der Eltern besteht bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Studenten, die vor dem 25. Lebensjahr zur Bundeswehr oder zum Zivildienst herangezogen werden, bleiben für die dem Dienst entsprechende Zeit über das 25. Lebensjahr hinaus mitversichert.
Achtung!
Wenn Studenten über ein eigenes monatliches Einkommen von mindestens 400 Euro verfügen, können sie nicht mehr familienversichert sein! Gleiches gilt, wenn nur der Elternteil mit dem geringeren Einkommen der gesetzlichen Kasse angehört und der andere privat versicherte Elternteil monatlich mehr als 3975 Euro (2007) verdient. Für diesen Fall der nicht mehr beitragsfreien Mitversicherung bieten sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenversicherungen Studenten sehr günstige Krankenversicherungstarife an.
Bei der privaten Krankenversicherung ist eine beitragsfreie Versicherung über die Eltern nicht möglich. Das System der privaten Krankenversicherung bietet für jeden Versicherten immer nur einen Einzelvertrag an: Auch die privaten Krankenversicherer bieten aber einen Studententarif an. Die Tarife sind aber oft teurer als bei der gesetzlichen Kasse. Für Fälle mit Wahlfreiheit können sich Studenten von der Beitragspflicht der gesetzlichen Versicherung befreien lassen und Privatversicherte werden.
Achtung!
Unter Umständen können Aushilfsbeschäftigungen von Studenten zu einer Sozialversicherungspflicht führen. Der große Unterschied:
Es gibt zwei Arten der Beschäftigung, nämlich der während der Semesterferien und der in der Vorlesungszeit. Die Beschäftigung ausschließlich in den Semesterferien, wenn sie sechs Monate im Jahr nicht überschreitet, bleibt stets ohne Rücksicht auf die wöchentliche Arbeitszeit und die Höhe des Arbeitsentgelts versicherungsfrei.
Anders ist demgegenüber die Regelung bei Erwerbstätigkeit während der Vorlesungszeit: Hier ist nur eine Beschäftigung sozialversicherungsfrei, die auf höchstens zwei Monate festgesetzt ist. Dabei spielen die Höhe des Verdienstes und die Stundenzahl keine Rolle. Für Studenten, die aber regelmäßig eine Beschäftigung ausüben, gilt die sogenannte 20-Stunden-Grenze pro Woche. Eine Tätigkeit unter 20 Stunden wöchentlich ist sozialversicherungsfrei.
Weitere empfohlene Absicherungen
Studenten haben keine Ansprüche auf die gesetzliche Unfallversicherung, außer für sogenannte Wegeunfälle zur Uni oder FH. Bleibende Schäden nach einem Unfall können hohe Kosten auslösen, etwa für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung oder des Autos. Also ist eine Unfallversicherung für Studenten angeraten. Auch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man überdenken, denn junge Menschen trifft eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit besonders hart, da man erst Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat, wenn man mindestens 5 Jahre lang Beiträge in die Versicherung eingezahlt hat. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen kann man meist ab dem Alter von 15 Jahren abschließen. Sie sollten hier die Versicherungsbedingungen genau prüfen. Denn die meisten Gesellschaften zahlen eine Berufsunfähigkeitsrente erst dann, wenn Sie mindestens 2/3 Ihres Studiums absolviert haben oder zumindest eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Tasche haben. Ansonsten erhalten Sie erst eine Rente, wenn Sie erwerbsunfähig sind. Einige wenige Versicherungs-gesellschaften bieten jedoch auch für Studenten spezielle Berufsunfähigkeitsversicherungen an.
Welche Versicherungen brauchen Sie als Selbstständiger?
Für Selbstständige und Freiberufler ist eine Krankentagegeldversicherung denkbar, die bei einer längeren Krankheit die eingeschränkte Lohnfortzahlung ergänzt. Eine sinnvolle Ergänzung kann auch eine private Unfallversicherung sein. Die zahlt bei Unfall zwar nur, wenn die Gesundheit dauerhaft beeinträchtigt ist. Hier sollte auf Zahlung schon bei geringer Invalidität geachtet werden und einer sogenannten Progression, die die Versicherungssumme vervielfacht: Bei 50 Prozent gibt es nicht 50 Prozent der Versicherungssumme, sondern etwa schon 100 Prozent oder sogar 200 Prozent, sodass bei vollständiger Invalidität deutlich höhere Summen – bis zu 1000 Prozent der Versicherungssumme – zu erwarten sind.